Rechtsprechung
   BGH, 09.01.2007 - 1 StR 605/06   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 66b StGB; § 63 StGB; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 5 EMRK
    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: im Strafvollzug aufgetretene psychische Erkrankung des Verurteilten und Gefährlichkeitsprognose nach Verhaltenssymptomen, Therapieunwilligkeit des Verurteilten; symptomatischer Zusammenhang mit der Anlasstat; hinreichende Tatsachengrundlage; Erforderlichkeit des Hanges); polizeirechtliches Parallelverfahren nach dem landesrechtlichen Unterbringungsgesetz einzuleiten; keine nachträgliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

  • lexetius.com

    StGB § 66b

  • openjur.de
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Kurzfassungen/Presse

  • psychiatrie-verlag.de , S. 48 (Leitsatz)

    §§ 66b, 63 StGB; §§ 9, 10 BayUnterbrG
    Nachträgliche Sicherungsverwahrung nach psychischer Erkrankung eines Strafgefangenen II

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 51, 191
  • NJW 2007, 1074
  • NStZ 2007, 520
  • StV 2007, 181



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Erledigterklärung einer Unterbringung in

    Hierdurch bewahrt die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung ihren Charakter einer auf seltene Einzelfälle beschränkten Maßnahme (vgl. BGHSt 50, 284, 296; 51, 25, 27; BGH NJW 2007, 1074, 1076), wie dies von Verfassungs wegen geboten ( BVerfGE 109, 190, 236, 242; BVerfG NJW 2006, 3483, 3485) und dementsprechend vom Gesetzgeber beabsichtigt ist (BTDrucks. aaO S. 10, 12 f.).
  • BGH, 09.03.2010 - 1 StR 554/09  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden (Jugendliche; Altfälle;

    Zu diesem Zeitpunkt war bereits bekannt, dass der Bundesgerichtshof für die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen Erwachsene nach § 66b Abs. 2 StGB die Feststellung eines Hanges i.S.v. § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB verlangt (vgl. dazu BGHSt 50, 373, 381; 51, 191, 199; BGH StV 2008, 636, 637; am Hangerfordernis zweifelnd, aber nicht tragend: BGH NJW 2006, 1446, 1447), obwohl der Wortlaut der Vorschrift dies nicht vorsieht.
  • VG Aachen, 18.03.2010 - 6 L 28/10  

    Polizei darf Observation in Heinsberg-Randerath einstweilen fortsetzen

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. August 2006 - 2 BvR 226/06 -, NJW 2006, 3483 = juris Rn. 21, und Beschluss vom 5. August 2009 - 2 BvR 2098/08, 2 BvR 2633/08 -, juris Rn. 20; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 1 StR 695/06 -, BGHSt 51, 191 = NJW 2007, 1074 = juris Rn. 14 (jeweils zur nachträglichen Sicherungsverwahrung).

    vgl. Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl. 2007, Kapitel F, Rn. 172; siehe überdies BGH, Urteil vom 23. März 2006 - 1 StR 476/05 -, juris Rn. 28, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 1 StR 695/06 -, BGHSt 51, 191 = NJW 2007, 1074 = juris Rn. 14 und 19 (jeweils zur nachträglichen Sicherungsverwahrung).

    vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02, 2 BvR 1588/02 -, BVerfGE 109, 190 = NJW 2004, 750 = juris Rn. 108 und 125, Kammerbeschluss vom 23. August 2006 - 2 BvR 226/06 -, NJW 2006, 3483 = juris Rn. 23 f., Kammerbeschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 749/08 -, NJW 2009, 980 = juris Rn. 32, Beschluss vom 5. August 2009 - 2 BvR 2098/08, 2 BvR 2633/08 -, juris Rn. 19; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 1 StR 605/06 -, BGHSt 51, 191 = NJW 2007, 1074 = juris Rn. 16, Urteil vom 13. Januar 2010 - 1 StR 372/09 -, juris Rn. 35.

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  • BGH, 22.01.2009 - 1 StR 618/08  

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen aus dem

    Bei den "Nova" im Sinne des § 66b StGB muss es sich um Tatsachen jenseits einer gewissen Erheblichkeitsschwelle handeln (vgl. BGHSt 50, 121, 124 f.; 51, 191, 195; BT-Drucks. 15/2887 S. 10, 12), d.h. sie müssen ungeachtet der notwendigen Gesamtwürdigung bereits für sich Gewicht haben, weil sie nur dann auf eine relevante Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hinweisen können (vgl. BGH StV 2007, 29).

    Denn nach der gesetzlichen Konzeption soll die zeitlich unbefristete, außerordentlich beschwerende nachträgliche Sicherungsverwahrung ( BGHSt 51, 191, 196) nur bei einer geringen Anzahl denkbarer Fälle in Betracht kommen, bei denen der Verurteilte zum Entlassungszeitpunkt als hochgefährlich einzustufen ist.

    Deshalb muss es sich bei den "Nova" um Tatsachen jenseits einer gewissen Erheblichkeitsschwelle handeln (vgl. BGHSt 50, 121, 124 f.; 51, 191, 195; BTDrucks. 15/2887 S. 10, 12), d.h. sie müssen ungeachtet der notwendigen Gesamtwürdigung bereits für sich Gewicht haben, weil sie nur dann auf eine relevante Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hinweisen können (vgl. BGH StV 2007, 29).

  • BGH, 13.01.2010 - 1 StR 372/09  

    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (formelle

    Die von der Strafkammer referierten Darlegungen der Sachverständigen und der sachverständigen Zeugen - das Landgericht selbst äußert sich hierzu nicht ausdrücklich - lassen auch den Schluss zu, dass der Verurteilte infolge eines Hangs zur Begehung erheblicher (Sexual-)Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich ist (zum Erfordernis der Feststellung eines entsprechenden Hangs auch bei § 66b Abs. 2 StGB vgl. BGH, Beschl. vom 9. Januar 2007 - 1 StR 605/06 - [ BGHSt 51, 191] Rdn. 21).

    Es müssen deshalb nach der Anlassverurteilung vor dem Ende des Strafvollzugs Tatsachen - und zwar neue Tatsachen - erkennbar werden, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Betroffenen für die Allgemeinheit hinweisen und in einem prognoserelevanten symptomatischen Zusammenhang mit der Anlassverurteilung stehen (vgl. BGH, Urt. vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05 - [ BGHSt 50, 284, 296]; Beschlüsse vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05 - Rdn. 15; 22. Februar 2006 - 5 StR 585/05 - [ BGHSt 50, 373, 378]; 9. Januar 2007 - 1 StR 605/06 - Rdn. 10, insoweit in BGHSt 51, 191 nicht abgedruckt; 17. Juni 2008 - 1 StR 227/08 - Rdn. 13; 7. Oktober 2008 - GSSt 1/08 - [BGHSt 52, 379, 389 Rdn. 32]; BVerfG - Kammer - Beschl. vom 23. August 2006 - 2 BvR 226/06 - [ BVerfGK 9, 108]).

  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 290/07  

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (Begriff der neuen Tatsache;

    Die erst im Strafvollzug aufgetretene psychische Erkrankung habe sich nicht in einer für die Gefährlichkeitsprognose relevanten Weise im Verhalten des Verurteilten ausgedrückt; insoweit stützt sich das Landgericht ausdrücklich auf den Beschluss des Senats vom 9. Januar 2007 (BGHSt 51, 191).

    Das Landgericht hat zutreffend darauf verwiesen, dass eine im Strafvollzug aufgetretene psychische Erkrankung des Verurteilten für sich genommen die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gemäß § 66b StGB regelmäßig nicht begründen kann (BGHSt 51, 191).

  • VG Aachen, 24.01.2011 - 6 K 140/10  

    Polizeiliche Dauerüberwachung in Heinsberg-Randerath ist rechtmäßig

    Dem Tatsachenbegriff unterfallen damit, wie aufgezeigt, auch psychologische Tatsachen wie ein Hang zur Straftatenbegehung, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. August 2006 - 2 BvR 226/06 -, NJW 2006, 3483, und Beschluss vom 5. August 2009 - 2 BvR 2098/08, 2 BvR 2633/08 -, ; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 1 StR 695/06 -, BGHSt 51, 191 (jeweils zur nachträglichen Sicherungsverwahrung).

    Durch den Aspekt ihrer Gegenwärtigkeit hebt sich die zu prognostizierende Gefährlichkeit von einer allgemeinen Rückfallwahrscheinlichkeit ab, vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02, 2 BvR 1588/02 -, a.a.O., Kammerbeschluss vom 23. August 2006 - 2 BvR 226/06 -, a.a.O., Kammerbeschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 749/08 -, NJW 2009, 980, Beschluss vom 5. August 2009 - 2 BvR 2098/08, 2 BvR 2633/08 -, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 1 StR 605/06 -, a.a.O., und Urteil vom 13. Januar 2010 - 1 StR 372/09 -, .

  • BGH, 11.03.2010 - 4 StR 473/09  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Voraussetzung der neuen Tatsache);

    Es hat dies unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. vom 9. Januar 2007 - 1 StR 605/06) mit der Begründung verneint, dass eine im Strafvollzug aufgetretene psychische Erkrankung des Verurteilten für sich genommen die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 b StGB regelmäßig nicht begründen kann.
  • OLG Hamm, 29.05.2008 - 4 Ws 143/08  

    Sicherungsverwahrung; nachträgliche; Antrag; Anforderungen; Begründung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt dies auch für die Anordnung gemäß § 66 b Abs. 2 StGB (vgl. BGH NJW 2006, a.a.O.; BGH NJW 2007, 1074, 1076).
  • OLG Saarbrücken, 04.07.2007 - 1 Ws 137/07  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen und Zweck eines

    Im Falle psychischer Auffälligkeiten des Verurteilten kommt es dabei nicht darauf an, wann diese Auffälligkeiten erstmals zur Diagnose einer psychischen Störung oder psychiatrischen Erkrankung geführt haben; maßgeblich ist vielmehr, ob die der psychologischen oder medizinischen Bewertung zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Aburteilung bereits vorlagen und bekannt oder zumindest erkennbar waren (BGHSt 50, 275, 278f.; 373, 379, 383; BGH NStZ-RR 2006, 170 und 302; BGH NJW 2007, 1074-1077).
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