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   BGH, 04.06.2008 - 2 StR 577/07   

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https://dejure.org/2008,1102
BGH, 04.06.2008 - 2 StR 577/07 (https://dejure.org/2008,1102)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2008 - 2 StR 577/07 (https://dejure.org/2008,1102)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - 2 StR 577/07 (https://dejure.org/2008,1102)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 3 BtMG; § 13 Abs. 1 BtMG; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 5 BtMVV; § 70 StGB
    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln durch einen in der Substitutionsbehandlung tätigen Arzt (Polamidon); Berufsverbot (Untersagung der beruflichen Tätigkeit als Substitutionsarzt)

  • lexetius.com

    BtMG §§ 3, 13 Abs. 1, 29 Abs. 1 Nr. 1; BtMVV § 5

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit eines die Behandlung von Drogenabhängigen vornehmenden Arztes gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bei Abgabe von Betäubungsmitteln; Generelle Befreiung eines Substitutionsarztes von der Erlaubnispflicht des § 3 BtMG

  • Judicialis

    BtMG § 3; ; BtMG § 13 Abs. 1; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMVV § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 3 § 13 Abs. 1 § 29 Abs. 1 Nr. 1; BtMVV § 5
    Strafbarkeit eines Arztes, der außerhalb einer Substitutionsbehandlung Drogen abgibt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung eines Substitutionsarztes wegen missbräuchlicher

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Substitutionsarztes wegen missbräuchlicher Abgabe von Substitutionsmitteln rechtskräftig

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Substitutionsarztes wegen missbräuchlicher Abgabe von Substitutionsmitteln; Medizinrecht, Strafrecht

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Leichtfertige Substitutionsbehandlung von Drogenabhängigen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unerlaubte Abgabe von BTM - Verurteilung eines Substitutionsarztes

Besprechungen u.ä.

  • medizinrecht-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzen zur Abgabe von Betäubungsmitteln während einer Substitutionsbehandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 271
  • NJW 2008, 2596
  • NStZ 2008, 574
  • StV 2008, 471
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Koblenz, 31.03.2021 - 7 U 1602/20

    Anspruch auf Schadenersatz im Abgasskandal nicht verjährt

    Es ist weder notwendig, dass er alle Einzelumstände kennt, die für die Beurteilung möglicherweise Bedeutung haben, noch muss er bereits hinreichend sichere Beweismittel in der Hand halten, um den Rechtsstreit im Wesentlichen risikolos führen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2020, VI ZR 739/20; BGH, Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19; BGH NJW 2008, 2596).
  • BGH, 28.01.2014 - 1 StR 494/13

    Fahrlässige Tötung und Totschlag (objektive Zurechnung: eigenverantwortliche

    In ihrem Zusammenspiel normieren § 13 BtMG und § 5 BtMVV die materiellen Voraussetzungen einer erlaubten ärztlichen Substitutionsbehandlung (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2008 - 2 StR 577/07, BGHSt 52, 271, 273 Rn. 11) bei Anwendung ansonsten unerlaubter Stoffe in einer für den solche Behandlungen durchführenden Arzt eindeutig erkennbaren Weise.
  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit; Gesamtmenge;

    Die Verurteilung des Angeklagten wegen Abgabe von Betäubungsmitteln in 49 Fällen, bei der das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2008 - 2 StR 577/07, BGHSt 52, 271, 273 f.; Beschluss vom 28. Juli 2009 - 3 StR 44/09, BGHR BtMG § 13 Abs. 1 Abgabe 1) zugrunde gelegt hat, hält revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand.

    a) Ein im Rahmen der Substitutionsbehandlung von Betäubungsmittelabhängigen tätiger Arzt verstößt gegen § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a BtMG, wenn er als Substitutionsmittel verwendete Betäubungsmittel der in Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz bezeichneten Art entgegen § 13 Abs. 1 BtMG verschreibt (BGH, Urteil vom 4. Juni 2008 - 2 StR 577/07, BGHSt 52, 271, 273).

  • BGH, 28.07.2009 - 3 StR 44/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgabe von Methadon durch einen

    Das Gesetz sieht weder eine generelle Befreiung eines Substitutionsarztes von dieser Erlaubnispflicht vor noch unter fällt die vom Angeklagten geübte Abgabepraxis der Ausnahmeregelung des § 13 BtMG (BGHSt 52, 271).

    Diese Vorschriften entfalten keine Sperrwirkung, wenn ein Substitutionsarzt, wie hier, zum Zweck der Substituierung mit Betäubungsmitteln verkehrt, ohne dass die Voraussetzungen des § 13 BtMG oder der BtMVV gegeben sind (BGHSt 52, 271, 273).

  • BGH, 27.05.2014 - 2 StR 354/13

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln (Abgabe durch einen Arzt im Rahmen einer

    Auch ein Substitutionsarzt macht sich daher strafbar, wenn er sich - wie hier - nicht an die Voraussetzungen der § 13 BtMG, § 5 BtMVV hält (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 2008 - 2 StR 577/07, BGHSt 52, 271, 273; BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 321/11, NStZ 2012, 337, 338).
  • VG Köln, 24.04.2012 - 7 K 7253/10

    Ruhen der Approbation eines Bonner Arztes zu Recht angeordnet

    vgl. BGH, Urteil vom 02.02.2012 - 3 StR 321/11 -, Rn. 14 ff, juris; BGH, Urteil vom 04.06.2008 - 2 StR 577/07 -, Rn. 11 ff., juris, zur Systematik der betäubungsmittelrechtlichen Strafvorschriften bei einer nicht gesetzeskonformen Substitutionsbehandlung.
  • LG Bonn, 02.09.2014 - 23 KLs 19/14

    Unerlaubte Abgabe eines Arztes von Betäubungsmitteln in 705 Fällen anlässlich der

    Diese Vorschriften entfalten keine Sperrwirkung, wenn ein Substitutionsarzt, wie hier, zum Zweck der Substituierung mit Betäubungsmitteln verkehrt, ohne dass die Voraussetzungen des § 13 BtMG oder der BtMVV gegeben sind (BGHSt 52, 271, 273).
  • LG Bonn, 14.01.2013 - 21 KLs 36/10

    Möglichkeit analoger Anwendung von § 13 BtMG

    Diese Vorschriften entfalten keine Sperrwirkung, wenn ein Substitutionsarzt, wie hier, zum Zweck der Substituierung mit Betäubungsmitteln verkehrt, ohne dass die Voraussetzungen des § 13 BtMG oder der BtMVV gegeben sind (BGHSt 52, 271, 273).
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