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   BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08   

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BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08 (https://dejure.org/2008,1158)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2008 - 5 StR 38/08 (https://dejure.org/2008,1158)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08 (https://dejure.org/2008,1158)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 244 Abs. 3, Abs. 6 StPO
    Beweisantrag (Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme; Wahrnehmungssituation des benannten Zeugen und Geeignetheit des Beweismittels; Beweisantrag "ins Blaue hinein"; Bestimmtheit der Beweisbehauptung; Beweisteilhabe und Beweiseignung); Recht auf ein ...

  • lexetius.com

    StPO § 244 Abs. 6

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Konnexität zwischen Beweisbehauptung und Beweismittel in einem Beweisantrag bei fortgeschrittener Beweisaufnahme unter Einschluss der Wahrnehmungssituation des benannten Zeugen; Rechtsgrund und Wesen des Beweisantragsrechts; Rechtsgrund und Umfang des ...

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 6
    Erfordernis der Konnexität zwischen Beweisbehauptung und Beweismittel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Beweisantrag zur Vernehmung eines Zeugen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Neues zur Konnexität - Rechtsprechung rudert (ein wenig) zurück

Besprechungen u.ä. (5)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Verschärfung des Konnexitätserfordernisses (Prof. Dr. Gerhard Fezer)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Anforderungen an die Begründung revisionsgerichtlicher Entscheidungen - Verfahrenswirklichkeit und normativer Anspruch (Prof. Dr. Gerhard Fezer; HRRS 2010, 281)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 244 Abs. 3, Abs. 6 StPO
    Beweisantragsrecht - Zum Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme (Wiss. Assistentin Dr. Janique Brüning, Hamburg/Greifswald; ZJS 2008, 554)

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsanmerkung)

    § 244 Abs. 3, Abs. 6 StPO
    Zum Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme (Prof. Dr. Ulrich Eisenberg; ZIS 2008, 469)

  • heer-sturm.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Konnexität im Beweisantragsrecht

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 284
  • NJW 2008, 3446
  • NStZ 2009, 49
  • NStZ 2009, 554
  • StV 2009, 57
  • JR 2008, 515
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08
    Erst wenn es plausibel erscheint, dass der benannte Zeuge in der Lage gewesen ist, etwas wahrzunehmen, kann die namentlich im Blick auf den Ablehnungsgrund der völligen Ungeeignetheit gemäß § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO wesentliche weitere Frage beantwortet werden, ob dies unter Umständen geschehen sein soll, die nach den Fähigkeiten des Zeugen eine Reproduktion des Wahrgenommenen nach der Lebenserfahrung erwarten lässt, der Zeuge mithin ein geeignetes oder völlig ungeeignetes Beweismittel sein wird (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2004, 1443; BGH NStZ 2000, 156, 157; BGH StV 2005, 115, 116; vgl. Widmaier NStZ 1993, 602; NJW 2005, 1985; Niemöller aaO).

    Auch die Frage nach einer möglichen tatsächlichen Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptung (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO) lässt sich unter Umständen nur bei konkreter Angabe der unter Beweis gestellten Wahrnehmungssituation des benannten Zeugen beurteilen (Widmaier NStZ 1993, 602).

  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08
    bb) Es bestehen schon grundlegende Bedenken, ob der Antrag das für die Annahme eines Beweisantrags geltende Gebot der Bestimmtheit der behaupteten Beweistatsache erfüllt (vgl. BGHSt 43, 321, 329 m.w.N.).

    cc) Das Landgericht war jedenfalls nicht zu einer Behandlung des Antrags gemäß § 244 Abs. 6 StPO veranlasst, weil es an einer bestimmten Beweisbehauptung wegen deren fehlender Konnexität mit dem benannten Beweismittel mangelt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 9; BGHSt 43, 321, 329 f.; vgl. auch BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 2 BvR 2144/04).

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 1378/06
    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08
    Das Landgericht war auch nicht verpflichtet, zu Gunsten der schweigenden Angeklagten zu unterstellen, sie hätten auf Anweisung ihres - solches indes nicht offenbarenden - Vaters gehandelt (vgl. BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 8. November 2006 - 2 BvR 1378/06; BGHSt 51, 324, 325), selbst wenn insoweit eine gewisse familiäre Rücksichtnahme nicht gänzlich fernliegen mag.
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08
    Das Landgericht war auch nicht verpflichtet, zu Gunsten der schweigenden Angeklagten zu unterstellen, sie hätten auf Anweisung ihres - solches indes nicht offenbarenden - Vaters gehandelt (vgl. BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 8. November 2006 - 2 BvR 1378/06; BGHSt 51, 324, 325), selbst wenn insoweit eine gewisse familiäre Rücksichtnahme nicht gänzlich fernliegen mag.
  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08
    Auch die Bemessung der jeweils wegen Schwere der Schuld verhängten Jugendstrafen offenbart keinen Wertungsfehler (vgl. BGHSt 15, 224).
  • BGH, 10.04.1992 - 3 StR 388/91

    Antrag auf Vernehmung zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08
    aa) Der Senat kann es dahingestellt sein lassen, ob das Landgericht dem Antrag die Eigenschaft als Beweisantrag zu Recht - weil ohne tatsächliche und argumentative Grundlage und somit wegen einer ins Blaue hinein aufgestellten Behauptung - absprechen durfte (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 21; BGH StV 1993, 3; BGH NJW 1997, 2762, 2764; BGH NStZ 2002, 383).
  • BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen bei Sachverständigengutachten);

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08
    Bei Hilfsanträgen kann es der Fairnessgrundsatz gebieten, die Antragsteller auf die nicht ausreichend dargelegte Konnexität hinzuweisen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 38).
  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08
    Das Recht, Beweisanträge zu stellen, ist verfassungsrechtlich etabliert und umfasst einen Anspruch auf Beweisteilhabe (BVerfG - Kammer - NJW 2001, 2245, 2246 und 2007, 204, 205).
  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08
    Die jeweilige Annahme von Mittäterschaft ist nach den maßgeblichen wertenden Betrachtungen des Tatrichters nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 48, 52, 56).
  • BGH, 05.02.2002 - 3 StR 482/01

    Beweisantrag (Beweisermittlungsantrag ins Blaue hinein; Scheinbeweisantrag;

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08
    aa) Der Senat kann es dahingestellt sein lassen, ob das Landgericht dem Antrag die Eigenschaft als Beweisantrag zu Recht - weil ohne tatsächliche und argumentative Grundlage und somit wegen einer ins Blaue hinein aufgestellten Behauptung - absprechen durfte (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 21; BGH StV 1993, 3; BGH NJW 1997, 2762, 2764; BGH NStZ 2002, 383).
  • BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 149/03

    Zur Frage, in welchem Umfang das Recht auf ein faires Strafverfahren die

  • BGH, 01.03.2005 - 5 StR 499/04

    Revisibilität der Strafzumessung beim Betäubungsmittelhandel (Behandlung von

  • BGH, 23.10.1997 - 5 StR 317/97

    Schwere räuberische Erpressung - Vorliegen eines Beweisantrages - Zusammenhang

  • BVerfG, 10.05.2005 - 2 BvR 2144/04

    Reichweite der Befugnis des Angeklagten zur Beantragung oder Anregung von

  • BGH, 14.09.2004 - 4 StR 309/04

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Ungeeignetheit (fehlerhafte Ablehnung durch

  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

  • BGH, 29.03.2007 - 5 StR 116/07

    Anforderungen an den Begriff des Beweisantrages (konkrete Behauptung;

  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92

    Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei

  • BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05

    Anspruch auf faires Verfahren (Gesamtbetrachtung); Konfrontationsrecht (fehlende

  • BGH, 19.09.2007 - 3 StR 354/07

    Ablehnung eines Beweisantrags (ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung;

  • BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Sachverständigenvernehmung infolge eigener

  • BGH, 29.02.2000 - 1 StR 33/00

    Absolute Beweiskraft des Protokolls; "Konnexität zwischen Beweistatsache und

  • BGH, 12.06.1997 - 5 StR 58/97

    afghanische Blutrache - § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, Handhabung des

  • BGH, 24.02.2011 - 5 StR 514/09

    Verurteilungen wegen progressiver Kundenwerbung rechtskräftig

    Soweit die Beschwerdeführer die Ablehnung von Beweisanträgen auf die Vernehmung Hunderter von Zeugen in Anlehnung an eine - freilich schwer nachvollziehbare - Beweismittelauflistung in der Anklage beanstanden, scheitern die Rügen auch an den Grundsätzen der Rechtsprechung zur Konnexität bei fortgeschrittener Beweisaufnahme (BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, BGHSt 52, 284).
  • BGH, 01.09.2021 - 5 StR 188/21

    Abkehr vom qualifizierten Konnexitätserfordernis

    Zum Zusammenhang zwischen Beweistatsache und Beweismittel nach der Neufassung von § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO ("Konnexität"; Aufgabe von BGHSt 52, 284).

    (a) Der Gesetzestext des § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO ("weshalb das bezeichnete Beweismittel die behauptete Tatsache belegen können soll") legt nach seinem Wortlaut nicht nahe, dass der Antragsteller über die Darlegung der Konnexität im bezeichneten Sinne hinaus weitergehende Umstände vortragen müsse, die seinen Antrag - etwa bei fortgeschrittener Beweisaufnahme mit bislang gegenteiligen Beweisergebnissen - "plausibel" erscheinen lassen (vgl. demgegenüber aber - sogenannte "qualifizierte Konnexität" - BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, BGHSt 52, 284; Beschluss vom 24. Juni 2008 - 5 StR 238/08; vom 3. November 2010 - 1 StR 497/10, NStZ 2011, 169 f.; kritisch gegenüber dieser Erweiterung des Konnexitätserfordernisses BGH, Urteil vom 14. August 2008 - 3 StR 181/08, NStZ 2009, 171; Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 372/12, NStZ 2013, 476; LRStPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 113; MüKoStPO/Trüg/Habetha, § 244 Rn. 136; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 244 Rn. 21c; KKStPO/Krehl, 8. Aufl., § 244 Rn. 82; SKStPO/Frister, 5. Aufl., § 244 Rn. 57; Ventzke, NStZ 2011, 301; ders. StV 2009, 655, 657 f.; Schneider, NStZ 2012, 169; ders. FS Eisenberg, 2009, 609, 628 f.; Beulke/Witzigmann, StV 2009, 58; Fezer, HRRS 2008, 457, 458 f.; Habetha/Trüg, GA 2009, 406, 420 f.; Trüg StV 2013, 66; ders., StraFo 2010, 139; Jahn StV 2009, 663, 664 f.; Sturm, StraFo 2009, 410; Eidam, JR 2008, 520).

  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 379/13

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Voraussetzungen;

    Die Ausführungen zur Konnexität im weiteren Sinne (zur Terminologie vgl. Nachweise in BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 372/12, NStZ 2013, 476; Urteil vom 14. August 2008 - 3 StR 181/08, NStZ 2009, 171) sollen dem Gericht eine sachgerechte Prüfung und Anwendung der Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO, NStZ 2013, 476 ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 372/12, NStZ 2013, 476; Urteil vom 14 15 16 15. Dezember 2005 - 3 StR 201/05, NStZ 2006, 585; Beschluss vom 22. Juni 1999 - 1 StR 205/99, NStZ 1999, 522 mwN; zum Gebot einer Konkretisierung der Wahrnehmungssituation unter Einbeziehung der Ergebnisse der bisher durchgeführten einschlägigen Beweisaufnahme vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, BGHSt 52, 284; vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. November 2010 - 1 StR 497/10, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Konnexität 1).

    (2) Der näheren Begründung dieses Zusammenhangs bedarf es jedoch nur dann, wenn er sich nicht von selbst versteht (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11 mwN; Beschluss vom 17. November 2009 - 4 StR 375/09, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 47; Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, BGHSt 52, 284; Beschluss vom 2. August 2000 - 3 StR 154/00, NStZ-RR 2001, 43 mwN).

  • BGH, 03.11.2010 - 1 StR 497/10

    Konnexitätserfordernis beim Beweisantrag (bestimmte Behauptung der begründenden

    Denn es muss dem Tatgericht plausibel gemacht werden, dass der benannte Zeuge in der Lage gewesen ist, die Beweistatsache wahrzunehmen (BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, BGHSt 52, 284, 287).

    Der infolge dessen seitens des Gerichts mit dem Antragsteller aus Gründen der Fairness (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, BGHSt 52, 284, 288) und verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08, NStZ 2010, 155) gesuchte Dialog hat dann dementsprechend eindeutig bestätigt, der "Hilfsbeweisantrag beruhe ... allein auf einer Vermutung".

  • BGH, 24.03.2014 - 5 StR 2/14

    Strafverfahren wegen schwerer bzw. gefährlicher Körperverletzung: Notwendige

    Hierzu kann es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - je nach der bei Antragstellung vorgefundenen Beweislage - geboten sein, das die Wahrnehmungssituation betreffende bisherige Beweisergebnis in die Antragstellung einzubeziehen (BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, BGHSt 52, 284).
  • BGH, 24.02.2022 - 3 StR 202/21

    Regelmäßig kein Wiedereintritt in die Hauptverhandlung nach letztem Wort durch

    Die Rechtsprechung, die vereinzelt eine solche "qualifizierte" Konnexität für erforderlich gehalten hat (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, BGHSt 52, 284), findet jedenfalls seit der umfassenden Neuregelung des Beweisantragsrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2121) keine Anwendung mehr; denn sie ist mit der geänderten Gesetzeslage nicht zu vereinbaren (s. BGH, Beschluss vom 1. September 2021 - 5 StR 188/21, NJW 2021, 3404 Rn. 21 ff., 23, 26).
  • BGH, 25.04.2012 - 5 StR 444/11

    Überprüfung des Verdachts einer wahrheitswidrigen Beweisbehauptung im

    a) Es liegt nicht fern, dass die Strafkammer zu einer Behandlung des Antrags gemäß § 244 Abs. 3, 4 und 6 StPO von vornherein nicht verpflichtet war, weil es dem Beweisbegehren an einer bestimmten Beweisbehauptung im Sinne erweitert verstandener Konnexität mangelte (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, BGHSt 52, 284; Beschluss vom 3. November 2010 - 1 StR 497/10, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Konnexität 1).
  • BGH, 12.05.2022 - 5 StR 450/21

    Verfahrensrüge wegen der Behandlung eines Beweisantrags als

    Soweit die Strafkammer in ihren Ablehnungsbeschlüssen ausgeführt hat, die Konnexität sei jedenfalls "bei hier erheblich fortgeschrittener Beweisaufnahme" nicht ausreichend dargelegt, so besteht ein solches Darlegungserfordernis nach der Neufassung von § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO durch das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2121, 2122) nicht (BGH, Beschluss vom 1. September 2021 - 5 StR 188/21, NJW 2021, 3404 Rn. 22 ff. unter Aufgabe der vom Landgericht zitierten Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, BGHSt 52, 284)).
  • BGH, 14.08.2008 - 3 StR 181/08

    Beweisantrag (Konnexität); Beweisermittlungsantrag; Zeugenbeweis (Beweisziel;

    Erst in späteren Judikaten ist ihm allmählich ein darüber hinausgehendes Verständnis beigelegt und daraus das Erfordernis abgeleitet worden, der Antrag müsse im Einzelfall noch zusätzliche Umstände darlegen, aus denen sich ergebe, "warum" der Zeuge die in sein Wissen gestellte Beobachtung gemacht haben könne; andernfalls ermangele dem Begehren die Qualität eines Beweisantrags (BGHSt 43, 321, 329 ff.; BGH NStZ 1998, 97; 1999, 522; 2000, 437, 438; 2001, 604, 605; NStZ-RR 2001, 43, 44; sehr weitgehend zuletzt BGH, Urt. vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08; vgl. Fezer in FS für Meyer-Goßner S. 636: "Konnexität im weiteren Sinn"; offengelassen von BGH NStZ 2006, 585, 586).
  • BGH, 20.07.2010 - 3 StR 218/10

    Doppelverwertungsverbot (strafschärfende Berücksichtigung der Tatbegehung als

    Der Senat kann deshalb erneut offen lassen, ob an der Rechtsprechung festzuhalten ist, dass einem Antrag, mit dem zum Nachweis einer bestimmten Beweistatsache ein konkretes Beweismittel bezeichnet wird, dennoch die Eigenschaft eines Beweisantrags fehlt, wenn es sich bei der Beweistatsache um eine ohne jede tatsächliche und argumentative Grundlage aufs Geratewohl, ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung handelt (hierzu BGH, Beschluss vom 19. September 2007 - 3 StR 354/07, StV 2008, 9; BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, NJW 2008, 3446).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2023 - 1 Rv 24 Ss 919/22

    Anforderungen an die Formulierung eines Beweisantrags im Falle des

  • BGH, 08.07.2014 - 3 StR 240/14

    Anforderungen an die Konkretisierung von Beweistatsachen (Antrag auf Vernehmung

  • BGH, 10.03.2020 - 4 StR 640/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Beweisantrag

  • OLG Stuttgart, 06.04.2017 - 4 Ss 623/16

    Berufung im Strafverfahren wegen Untreue: Anforderungen an einen Beweisantrag auf

  • BGH, 23.04.2013 - 5 StR 145/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Aussage gegen

  • BGH, 24.06.2008 - 5 StR 238/08

    Begriff des Beweisantrages (bestimmte Beweisbehauptung; Konnexität; wiederholte

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