Rechtsprechung
| BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 266 StGB; § 299 a.F. StGB; Art. 2 § 1 Nr. 2 IntBestG; § 73 StGB; § 73a StGB; § 13 StGB
Fall Siemens; Untreue (endgültiger Vermögensnachteil: Einschränkung der Dispositionsmöglichkeit des Vermögensinhabers, schwarze Kasse, verdeckte Kasse, Schattenkasse, Schadenswiedergutmachung; schadensgleiche Vermögensgefährdung: subjektiver Tatbestand, Billigung des endgültigen Vermögensverlusts); Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Amtsträger eines ausländischen Staates; Verfall (Handeln für einen anderen); Vermögensbetreuungspflicht (Offenbarung unbekannter Vermögenswerte des Treugebers; Buchführungspflichten; Compliance-Vorschriften); Abgrenzung von Tun und Unterlassen bei der Untreue; besonders schwerer Fall der Untreue (Herbeiführung eines Vermögensverlusts großen Ausmaßes durch Fortführung einer schwarzen Kasse). - lexetius.com
- Betriebs-Berater
Schwarze Kassen sind strafbar
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rws-verlag.de
Untreue durch schwarze Kassen für Bestechungsgelder ("Siemens")
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Pflichtwidriges Unterlassen eines leitenden Angestellten der Siemens AG, dem Unternehmen die Existenz von Unternehmensgeldern auf verdeckten Konten zu offenbaren - Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht und Zufügung eines endgültigen Nachteils i. S. von § 266 Abs. 1 StGB - Zahlung von Schmiergeldern im Ausland, um Vergabe von Aufträgen zu sichern - Keine Strafbarkeit wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr gem. § 299 Abs. 2 und § 334 Abs. 1 Satz 1 StGB i. V. mit dem Gesetz zum Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verdeckten Kassen als Vermögensnachteil; Schutzbereich des § 299 Abs. 2 StGB a.F.; Amtsträgerbegriff nach Art. 2 § 1 Nr. 2 IntBestG
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Untreue durch schwarze Kassen für Bestechungsgelder ("Siemens")
Kurzfassungen/Presse (13)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt
- IWW (Kurzinformation)
Korruption - Untreue durch "schwarze Kasse"
- IWW (Pressemitteilung)
Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)
Haftung 43 GmbHG, Innenhaftung, Pflichtverletzung nach 43 Abs. 2 GmbHG, schwarze Kasse, Straftatbestand der Untreue, Treuebruchtatbestand, Treuepflicht
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Verschweigen der Existenz schwarzer Kassen begründet bereits vollendete Untreue (Fall "Siemens AG")
- zbb-online.com (Leitsatz)
StGB §§ 266, 299 a. F.; IntBestG Art. 2 § 1 Nr. 2
Untreue durch schwarze Kassen für Bestechungsgelder ("Siemens") - wirtschaftsstrafrecht.de
, S. 4 (Kurzinformation)
Siemens/ENEL
- heuking.de
, S. 5 (Kurzinformation)
§ 266 StGB
Das Führen "schwarzer Kassen" ist eine Untreue - jurawelt.com (Pressemitteilung)
Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Siemens: Verurteilungen wegen Untreue bestätigt
- eurojuris.de (Kurzinformation)
Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt
Besprechungen u.ä. (8)
- Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen
(Entscheidungsanalyse, insb. für Studienzwecke)
Siemens-Fall
§ 266 Abs. 1 StGB
Führen verdeckter Kassen; Schadensgleiche Vermögensgefährdung und Vermögensschaden; Schädigungsabsicht - law-journal.de
, S. 5 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Der Geschäftsherr als Drittvorteilsempfänger im Rahmen des § 299 StGB (Ramona Francuski; Bucerius Law Journal 1/2009, S. 3-8)
- ac.jp
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Regeldurchsetzung im Unternehmen (Compliance) als Systemfrage an der Schnittstelle zwischen Zivil- und Arbeitsrecht (Prof. Volker Rieble; Ritsumeikan Law Review 2009, 191)
- uni-passau.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Strafrechtliche Folgen der Bestechung im vermeintlichen Unternehmensinteresse (Dr. Holger Niehaus)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Der Arbeitgeber als Opfer "nützlicher Aufwendungen" seiner Mitarbeiter (Philipp Reinhold)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Der Schaden der Siemens-Entscheidung - Zum Begriff des endgültigen Schadens bei der Untreue durch Führung verdeckter Kassen im Bereich privater Unternehmungen (RA Dr. Jan Schlösser)
- zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
§ 266 StGB; § 299 a.F. StGB; Art. 2 § 1 Nr. 2 IntBestG
Vermögensnachteil i.S.d. § 266 StGB beim Einrichten einer verdeckten Kasse - Fall Siemens (Wiss. Assistentin Dr. Janique Brüning, Hamburg/Greifswald / Wiss. Mitarbeiterin Nadine Sophie Wimmer, LL.B., Hamburg; ZJS 2009, 94) - EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Untreue durch schwarze Kassen für Bestechungsgelder ("Siemens")
Sonstiges (9)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH v. 29.08.2008 - StR 587/07 ("Schwarze Kassen" bei Siemens)" von RA Michael Tsambikakis, FAStrafR, original erschienen in: StRR 2009, 71 - 72.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 29.08.2008, Az.: 2 StR 587/07 (Untreue durch Einrichtung und Nichtaufdeckung schwarzer Kassen)" von Prof. Dr. Nikolaus Bosch, original erschienen in: JA 2009, 233 - 235.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Der Untreuenachteil" von RA Dr. Stephan Beukelmann, original erschienen in: NJW Spezial 2008, 600.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von ""Schwarze Kassen" in Privatunternehmen sind strafbare Untreue, § 266 StGB - Zugleich eine Besprechung von BGH, Urteil vom 29.08.2008, Az.: 2 StR 587/07, BGHSt 52, 323, WM 2009, 40" von Priv.-Doz. Dr. Joerg Brammsen und Dipl.-Jur. Simon Apel, original erschienen in: WM 2010, 781 - 787.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von ""Schwarze Kassen" zwischen Untreue und Korruption" von Prof. Dr. Helmut Satzger, original erschienen in: NStZ 2009, 297 - 306.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 29.08.2008, Az.: 2 StR 587/07 (Bildung verdeckter Kassen als Untreue - Fall Siemens)" von RA Dr. Christoph Knauer, original erschienen in: NStZ 2009, 151 - 153.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 29.8.2008, Az.: 2 StR 587/07 (Untreue durch Einrichtung verdeckter Kassen; Bestechung im geschäftlichen Verkehr im Ausland; Bestechung ausländischer Amtsträger)" von Prof. Dr. Thomas Rönnau, original erschienen in: StV 2009, 246 - 251.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Schwarze Kassen und Untreue - ein Synonym?" von RA Dr. Eckart Sünner, original erschienen in: ZIP 2009, 937 - 940.
- Telepolis (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 18.06.2010)
Siemens-Schmiergeldaffäre: Ausgerechnet die Schweiz sorgte für Aufklärung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 12.03.2007 - 2 StB Js 215/01
- LG Berlin, 21.03.2007 - 2 StB Js 215/01
- LG Darmstadt, 14.05.2007 - 712 Js 5213/04
- LG Kassel, 01.11.2007 - 5643 Js 46677/03
- LG Berlin, 08.04.2008 - Js 215/01
- KG, 30.07.2008 - 1 Ws 168/08
- BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07
- BGH, 24.10.2008 - 2 StR 587/07
- BGH, 17.12.2008 - 2 StR 451/08
- BGH, 04.02.2009 - 5 StR 260/08
- LG Berlin, 27.01.2010 - Js 215/01
- BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08
- KG, 06.12.2010 - 1 Ws 45/10
- LG Berlin, 14.02.2011 - 2 StBJs 1173/01 KLs (4/05)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 52, 323
- NJW 2009, 89
- ZIP 2008, 2315
- NStZ 2009, 151 (Ls.)
- NStZ 2009, 95
- StV 2009, 21
- StV 2009, 246
- WM 2009, 40
- BB 2009, 111
- DB 2008, 2698
Wird zitiert von ... (12)
- BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08
Präzisierungsgebot Untreuetatbestand
Auf die Revision des Beschwerdeführers änderte der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Entscheidung des Landgerichts mit Urteil vom 29. August 2008 (BGHSt 52, 323) im Schuldspruch dahin ab, dass der Beschwerdeführer (ausschließlich) der Untreue in zwei Fällen schuldig sei.Der Anwendungsbereich des Untreuetatbestands erstreckt sich in der heutigen Praxis daher auf so unterschiedliche Bereiche wie die Kreditgewährung durch Bankvorstände (BGHSt 46, 30; 47, 148), die Prämiengewährung durch Vorstände öffentlicher oder privater Unternehmen (siehe auch BGHSt 50, 331), die haushaltswidrige Verwendung öffentlicher Mittel (BGHSt 43, 293), Verstöße gegen parteienrechtliche Regelungen (BGHSt 51, 100) oder bestimmte Erscheinungsformen der Korruption (vgl. - neben der hier angegriffenen Entscheidung BGHSt 52, 323 - BGH…, Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 571/74 -, NJW 1975, S. 1234;… Urteil vom 9. Juli 2009 - 5 StR 263/08 -, NJW 2009, S. 3248).
Die Untreue stellt also ein reines Verletzungserfolgsdelikt oder Bestandsschutzdelikt dar, das ein Erfolgsunrecht voraussetzt (…vgl. Perron, in: Festschrift für Klaus Tiedemann, 2008, S. 737 ; Rönnau, StV 2009, S. 246).
Entscheidend für die Bejahung des Nachteils war für den 2. Strafsenat ersichtlich (vgl. BGHSt 52, 323 ) die Endgültigkeit und Dauerhaftigkeit, mit der sich der Beschwerdeführer für die Aufrechterhaltung der schwarzen Kassen und gegen deren Offenlegung und Rückführung entschieden hatte.
Die Konten, auf denen sich die Gelder befanden, lauteten - wie der Bundesgerichtshof (BGHSt 52, 323, ) betont hat - nicht auf die S... AG, sondern auf die Namen verschiedener anderer Unternehmen und liechtensteinischer Stiftungen, so dass die S... AG rechtlich keinen Anspruch auf Auszahlung gegen die beteiligten Banken hatte, sondern allenfalls gegen die an der Einrichtung der schwarzen Kassen beteiligten Mitarbeiter hätte vorgehen können.
- BGH, 27.08.2010 - 2 StR 111/09
Beihilfe zur Untreue durch die Führung einer schwarzen Kasse im Ausland …
Ein Geschäftsführer einer GmbH und ein Vorstand einer AG können sich wegen Untreue strafbar machen, wenn sie unter Verstoß gegen § 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 AktG und unter Verletzung von Buchführungsvorschriften eine schwarze Kasse im Ausland einrichten (Fortführung von BGHSt 52, 323).Da die Pflichtwidrigkeit des Handelns Merkmal des Untreuetatbestands ist, schließt das Einverständnis des Inhabers des zu betreuenden Vermögens bereits die Tatbestandsmäßigkeit aus ( BGHSt 50, 331, 342; 52, 323, 335).
Dies trifft aber jedenfalls für gravierende Verstöße, wie sie bewusste Nicht- und Falschbuchungen zur Verschleierung der Führung "schwarzer Kassen" durch Organe einer Kapitalgesellschaft darstellen, nicht zu (…so auch Rönnau aaO, mwN in Fn. 49; ders. StV 2009, 246, 247; Knauer NStZ 2009, 151, 152; Satzger NStZ 2009, 297, 300 f.).
b) An einer wirksamen Einwilligung der Treugeberin, welche eine Pflichtwidrigkeit möglicherweise hätte ausschließen können (vgl. BGHSt 52, 323, 335 Rn. 40 mwN), fehlte es.
Da die Pflichtwidrigkeit des Handelns Merkmal des Untreuetatbestands ist, schließt das Einverständnis des Inhabers des zu betreuenden Vermögens bereits die Tatbestandsmäßigkeit aus ( BGHSt 50, 331, 342; 52, 323, 335; jew. mwN).
aa) Der Senat hat mit - nach der Verkündung der angefochtenen Entscheidung ergangenen - Urteil vom 29. August 2008 ( BGHSt 52, 323, 338 Rn. 46 - "Siemens") an seiner Auffassung nicht festgehalten, das "bloße" Führen einer verdeckten Kasse sei lediglich als schadensgleiche Vermögensgefährdung anzusehen (…so noch BGHSt 51, 100, 113 f. Rn. 43 f.).
Die Bestimmung über die Verwendung des eigenen Vermögens obliegt dem Vermögensinhaber, im Fall einer Kapitalgesellschaft deren zuständigen Organen ( BGHSt 52, 323, 337 Rn. 43 f.).
Das Erlangen von durch spätere Geschäfte letztlich erzielten Vermögensvorteilen durch die Treugeberin kann den bereits eingetretenen Schaden nicht mehr beseitigen, sondern allenfalls eine Schadenswiedergutmachung darstellen (vgl. BGHSt 52, 323, 337 Rn. 43-46).
- BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"
Eine solche, neuerdings in Großunternehmen als "Compliance" bezeichnete Ausrichtung, wird im Wirtschaftsleben mittlerweile dadurch umgesetzt, dass so genannte "Compliance Officers" geschaffen werden (vgl. BGHSt 52, 323, 335; Hauschka, Corporate Compliance 2007 S. 2 ff.).
- BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08
Untreue (Treubruchstatbestand; Missbrauchstatbestand; Vermögensbetreuungspflicht …
Ein von der Gesamtheit der Aktionäre durch einen Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns zur Sonderbonuszahlung an den Angeklagten V. getroffene Verfügung wäre als ebenso gegen § 78 Satz 2 BetrVG, § 134 BGB verstoßend nichtig gewesen wie die von H. getroffene Vereinbarung (vgl. BGHSt 50, 331, 342 m.w.N.; ferner BGHSt 52, 323, 335).Die jeweiligen Vermögensabflüsse wurden durch keine kompensierenden Vermögenszuflüsse ausgeglichen (vgl. BGHSt 40, 287, 295; 43, 293, 298; 47, 295, 301 f.; 52, 323, 337 f.).
Im Übrigen hätte insoweit auch kein nur annähernd konkretisierbarer Vermögenswert vorgelegen, der zur Saldierung geeignet gewesen wäre (vgl. BGHSt 52, 323, 338;… BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 52).
Die von H. verfolgten "guten Absichten" betrafen bei dieser Sachlage keine Umstände, die seinen Vorsatz hätten in Frage stellen können (vgl. BGHSt 51, 100, 113; 52, 323, 339;… Fischer aaO § 266 Rdn. 46e).
- BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09
Untreue (Pflichtwidrigkeit: Vermögensbezug, Gesetzlichkeitsprinzip, …
Mit den im Tatzeitraum geleisteten Zahlungen an den Angeklagten S., die den Fortbestand der AUB sicherstellten, wurde aus Sicht der Verantwortlichen der Siemens AG - jedenfalls im Tatzeitraum - der mit den Zahlungen angestrebte wirtschaftliche Vorteil, auf den bei der Gesamtsaldierung allein abzustellen ist (BGH, Urteil vom 28. Januar 1983 - 1 StR 820/81, BGHSt 31, 232, 234 f.; BGH, Urteil vom 4. November 1997 - 1 StR 273/97, BGHSt 43, 293, 298; BGH, Urteil vom 29. August 2008 - 2 StR 587/07, BGHSt 52, 323 Rn. 45 ff.; siehe auch BVerfG…, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., Rn. 142, 153, 150), bereits erreicht.Aufgrund des zur Tatzeit etablierten und "bewährten" Systems sind die Zuwendungen auch nicht mit Fällen vergleichbar, bei denen durch Einsatz von Bestechungsgeldern in nicht konkretisierten zukünftigen Fällen dem Vermögensinhaber günstige Vertragsabschlüsse erreicht werden sollen (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 29. August 2008 - 2 StR 587/07, BGHSt 52, 323 Rn. 45).
- BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08
Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum …
Ebenso ist die Absicht des späteren Ausgleichs der Vermögensminderung ohne Bedeutung (vgl. auch BGHSt 34, 199, 204 zur Schadenswiedergutmachung nach Ausübung eines eingeräumten Rücktrittsrechts; BGHSt 23, 300, 303: die Bereitschaft zur Stornierung ist unerheblich; und zur entsprechenden Situation bei der Untreue BGH, Urt. vom 29. August 2008 - 2 StR 587/07 - Rdn. 45 f.). - BGH, 30.09.2010 - 4 StR 150/10
Untreue (Vermögensnachteil; Verwendung verbleibender Drittmittel; …
Die eventuelle Rückführung der entzogenen Mittel ist allenfalls eine Schadenswiedergutmachung (vgl. BGHSt 52, 323, 336 ff.).Nach dem Regelungsgehalt des § 101 Abs. 6 HG NRW 2000 gehörte es zum Kernbereich der Vermögensbetreuungspflicht des Angeklagten, der Universität bislang unbekannte, ihr zustehende Vermögenswerte offenzulegen (vgl. auch BGH, Urteil vom 29. August 2008 - 2 StR 587/07, BGHSt 52, 323, 333 f.).
Die eventuelle Rückführung der entzogenen Mittel ist allenfalls eine Schadenswiedergutmachung (vgl. BGH, Urteil vom 29. August 2008 - 2 StR 587/07, BGHSt 52, 323, 336 ff.; bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08; BGH, Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09).
- BGH, 01.06.2010 - VI ZR 346/08
Deliktsrecht - Budgeterhöhung für Treuhandprojekt durch Scheinrechnungen
Die Vermögensminderung wurde auch durch keinen kompensierenden Vermögenszuwachs ausgeglichen (vgl. BGHSt 40, 287, 295; 43, 293, 298; 47, 295, 301 f.; 52, 323, 337 f.). - BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11
Zuständigkeit des Revisionsgerichts; Kognitionspflicht des Gerichts …
Gegen den Verfolgungswillen der Generalstaatsanwaltschaft spricht schließlich nicht, dass sie bei der von ihr im Rahmen des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen vorgenommenen rechtlichen Würdigung der Untreuedelikte lediglich zwei andere Konten, nicht aber diejenigen bei der Wilmington-Trust-Bank als "schwarze Kassen" (s. hierzu BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03 = BGHSt 49, 317; BGH, Urteil vom 29. August 2008 - 2 StR 587/07 = BGHSt 52, 323; BGH, Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09 = NStZ 2010, 700) kategorisiert hat. - BGH, 13.04.2011 - 1 StR 592/10
Untreue durch eine Kreditaufnahme (Haushaltsuntreue; Vermögensbetreuungspflicht; …
Die allgemeine Absicht, mit den pflichtwidrigen Handlungen "letztlich" (aber nach eigenem Gutdünken) den Interessen des Treugebers nicht schaden oder ihnen dienen zu wollen, schließt den Vorsatz nicht aus (…vgl. Fischer, StGB, 58. Aufl., § 266 Rn. 175 mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 29. August 2008 - 2 StR 587/07 Rn. 48, BGHSt 52, 323, 329). - LAG Hamm, 04.02.2011 - 10 Sa 1743/10
Unwirksame Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden wegen treuwidriger Führung …
- OLG Braunschweig, 14.06.2012 - Ws 44/12
Untreue durch Aufsichtsratsmitglieder
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