Rechtsprechung
   BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1770
BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07 (https://dejure.org/2007,1770)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2007 - 4 StR 435/07 (https://dejure.org/2007,1770)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2007 - 4 StR 435/07 (https://dejure.org/2007,1770)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1770) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 177 Abs. 3 Nr. 1 StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB; § 25 Abs. 2 StGB
    Mit sich führen beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (einschränkende Auslegung bei mangelnder Beweglichkeit; Selbstschussanlage); Bestimmtheitsgrundsatz (Wortlautgrenze; entgegenstehende teleologische Erwägungen des ...

  • lexetius.com

    BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "mit sich führen" in § 30a Abs. 2 Nr. 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG); "Mit sich führen" einer als Selbstschussanlage fest montierten Kleinkaliberpistole; Grenzen der Auslegung strafrechtlicher Bestimmungen zum Nachteil des Angeklagten

  • Judicialis

    BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
    Definition des "Mit-Sich-Führens"

  • rechtsportal.de

    BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
    Definition des "Mit-Sich-Führens"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 89
  • NJW 2008, 386
  • NStZ 2008, 286
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07
    bb) Dass das tatbestandliche Mit- oder Beisichführen nur bewegliche Gegenstände erfasst, gilt ungeachtet des weiten Verständnisses dieses Begriffs in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die in ihrer umfangreichen Kasuistik zum Begriff des Bei- bzw. Mitsichführens (vgl. nur BGHSt 20, 194, 197; 31, 105; 43, 8, 10; BGH NStZ 1997, 137; 2000, 433; BGH, Urteil vom 12. März 2002 - 3 StR 404/01; BayObLG NJW 1999, 2535) bislang allein maßgeblich auf die Zugriffsnähe des Tatmittels abgestellt hat (vgl. Körner aaO Rdn. 68 mit zahlr. weiteren Nachw. aus der Rspr.).

    dd) Eine weiter gehende Auslegung des Begriffs des Mitsichführens, wie sie die Beschwerdeführerin vertritt, rechtfertigt sich auch nicht mit dem vom Gesetzgeber mit Einführung der Qualifikation des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 18. Oktober 1994 (BGBl I 3186) verfolgten Zweck, diejenigen Tatmodalitäten unter eine erhöhte Strafdrohung zu stellen, die typischer Weise besonders gefährlich sind (vgl. BTDrucks 12/6853 S. 41; BGHSt 43, 8, 11; 48 - GS - 189, 193).

  • BGH, 14.11.1996 - 1 StR 609/96

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07
    Der Begriff des Mit- oder Beisichführens einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs, wie er gleichbedeutend mit § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG etwa in §§ 177 Abs. 3 Nr. 1, 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB verwendet wird (vgl. BGH NStZ 1997, 137; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 244 Rdn. 12; Weber BtMG 2. Aufl. § 30 a Rdn. 175; Körner BtMG 6. Aufl. § 30 a Rdn. 67 m.N.), verlangt, dass der Gegenstand, den der Täter "mit oder bei sich führt", beweglich ist.

    bb) Dass das tatbestandliche Mit- oder Beisichführen nur bewegliche Gegenstände erfasst, gilt ungeachtet des weiten Verständnisses dieses Begriffs in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die in ihrer umfangreichen Kasuistik zum Begriff des Bei- bzw. Mitsichführens (vgl. nur BGHSt 20, 194, 197; 31, 105; 43, 8, 10; BGH NStZ 1997, 137; 2000, 433; BGH, Urteil vom 12. März 2002 - 3 StR 404/01; BayObLG NJW 1999, 2535) bislang allein maßgeblich auf die Zugriffsnähe des Tatmittels abgestellt hat (vgl. Körner aaO Rdn. 68 mit zahlr. weiteren Nachw. aus der Rspr.).

  • BGH, 04.10.2007 - 2 StR 411/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; zum

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07
    Doch wird der neue Tatrichter bei der Prüfung des minder schweren Falls nach § 30 a Abs. 3 BtMG zu bedenken haben, dass das tatbestandsmäßige Mitsichführen der Schusswaffe nur den kurzen Zeitraum bis zur festen Installation der Selbstschussanlage betrifft und auch nur den zur gewinnbringenden Weiterveräußerung bestimmten Anteil der Cannabisanpflanzung, nicht hingegen auch den - nach den Feststellung größeren - zum Eigenkonsum bestimmten Anteil erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2007 - 2 StR 411/07).
  • BGH, 02.02.2006 - 4 StR 570/05

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlung am Körper des

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07
    Der mögliche Wortsinn eines Gesetzes markiert aber die äußerste Grenze der Auslegung strafrechtlicher Bestimmungen zum Nachteil des Angeklagten (vgl. BGHSt 50, 370, 372).
  • BGH, 23.08.1990 - 5 StR 273/90

    Begründung von Mittäterschaft durch Wissen und Wollen - Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07
    Deshalb kann die Verwirklichung der Qualifikation durch den Angeklagten J. dem Angeklagten W. hier auch nicht über die Grundsätze der Rechtsprechung zur sukzessiven Mittäterschaft (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 2 m.w.N.; Tröndle/Fischer aaO § 25 Rdn. 21; Lackner/Kühl StGB 26. Aufl. § 25 Rdn. 12) zugerechnet werden.
  • BGH, 12.03.2002 - 3 StR 404/01

    Erwerb; unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07
    bb) Dass das tatbestandliche Mit- oder Beisichführen nur bewegliche Gegenstände erfasst, gilt ungeachtet des weiten Verständnisses dieses Begriffs in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die in ihrer umfangreichen Kasuistik zum Begriff des Bei- bzw. Mitsichführens (vgl. nur BGHSt 20, 194, 197; 31, 105; 43, 8, 10; BGH NStZ 1997, 137; 2000, 433; BGH, Urteil vom 12. März 2002 - 3 StR 404/01; BayObLG NJW 1999, 2535) bislang allein maßgeblich auf die Zugriffsnähe des Tatmittels abgestellt hat (vgl. Körner aaO Rdn. 68 mit zahlr. weiteren Nachw. aus der Rspr.).
  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07
    In diesem Zeitpunkt war die neue Plantage nach den Feststellungen zum Wachstumsstadium der bei der Durchsuchung sichergestellten Pflanzen (UA 8, 18) auch schon wieder angelegt, so dass damit die Tatbestandsalternative des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bereits erfüllt (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 40; § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 4) und auch die vom Tatbestand weiter vorausgesetzte funktionale Verknüpfung mit dem Waffenführen ("dabei") gegeben war.
  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07
    bb) Dass das tatbestandliche Mit- oder Beisichführen nur bewegliche Gegenstände erfasst, gilt ungeachtet des weiten Verständnisses dieses Begriffs in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die in ihrer umfangreichen Kasuistik zum Begriff des Bei- bzw. Mitsichführens (vgl. nur BGHSt 20, 194, 197; 31, 105; 43, 8, 10; BGH NStZ 1997, 137; 2000, 433; BGH, Urteil vom 12. März 2002 - 3 StR 404/01; BayObLG NJW 1999, 2535) bislang allein maßgeblich auf die Zugriffsnähe des Tatmittels abgestellt hat (vgl. Körner aaO Rdn. 68 mit zahlr. weiteren Nachw. aus der Rspr.).
  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 320/68

    Wand - § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, Gebäudewand ist kein "gefährliches Werkzeug"

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07
    Gestützt auf die nach Art. 103 Abs. 2 GG maßgebliche Wortlautgrenze versteht die Rechtsprechung als gefährliches Werkzeug nur Gegenstände, die durch menschliche Einwirkung bewegt werden können (BGHSt 22, 235).
  • BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82

    Pistole im Fluchtwagen - §§ 249, 22 StGB, gescheiterter/beendeter Raub; § 250

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07
    bb) Dass das tatbestandliche Mit- oder Beisichführen nur bewegliche Gegenstände erfasst, gilt ungeachtet des weiten Verständnisses dieses Begriffs in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die in ihrer umfangreichen Kasuistik zum Begriff des Bei- bzw. Mitsichführens (vgl. nur BGHSt 20, 194, 197; 31, 105; 43, 8, 10; BGH NStZ 1997, 137; 2000, 433; BGH, Urteil vom 12. März 2002 - 3 StR 404/01; BayObLG NJW 1999, 2535) bislang allein maßgeblich auf die Zugriffsnähe des Tatmittels abgestellt hat (vgl. Körner aaO Rdn. 68 mit zahlr. weiteren Nachw. aus der Rspr.).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02

    Hohe Mindesfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für

  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84

    Sukzessiv

  • BayObLG, 25.02.1999 - 5St RR 240/98

    Bei sich führen einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs

  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 441/99

    Merkmal des "Mitsichführens" beim bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 05.04.2016 - 1 StR 38/16

    Unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Hierfür genügt, dass die gefährlichen Gegenstände dem Täter in irgendeinem Stadium des Tathergangs zur Verfügung stehen, d.h. sich so in seiner räumlichen Nähe befinden, dass er sich ihrer jederzeit, also ohne nennenswerten Zeitaufwand, und ohne besondere Schwierigkeiten bedienen kann (vgl. BGH, Urteile vom 15. November 2007 - 4 StR 435/07, BGHSt 52, 89, 93 und vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433; Beschluss vom 10. Juni 2015 - 1 StR 211/15, Rn. 6; Patzak in Körner/Patzak/ Volkmer, BtMG, 8. Aufl. 2016, § 30a Rn. 78 mwN).
  • BGH, 12.12.2012 - 5 StR 574/12

    Schwere räuberische Erpressung (Begriff des gefährlichen Werkzeugs: Erfordernis

    Für § 250 StGB wird dies zusätzlich daraus deutlich, dass gefährliche Werkzeuge im Sinne der Vorschrift "bei sich geführt" werden können müssen (§ 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB; vgl. zu dem sinngleichen Merkmal in § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG auch BGH, Urteil vom 15. November 2007 - 4 StR 435/07, BGHSt 52, 89, 92 ff.).
  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anbau; Tateinheit; Tatmehrheit;

    b) Bewaffnetes Handeltreiben nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG setzt voraus, dass der Täter die Schusswaffe oder den Gegenstand bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, dass er sich ihrer jederzeit bedienen kann (BGH, Urteil vom 15. November 2007 - 4 StR 435/07, BGHSt 52, 89; Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8).
  • BGH, 16.10.2008 - 4 StR 465/08

    Vergewaltigung (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeuges oder Mittels:

    "Bei sich führen" kann der Täter nämlich, wie beim Tatbestandsmerkmal "mit sich führen" in § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, nur bewegliche Tatmittel (vgl. BGHSt 52, 89).
  • BGH, 10.12.2014 - 3 StR 503/14

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen;

    Dies ist der Fall, wenn dem Täter die Waffe in Griffnähe oder zumindest so zur Verfügung steht, dass ihm der Zugriff hierauf ohne nennenswerten Zeitaufwand möglich ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 15. November 2007 - 4 StR 435/07, BGHSt 52, 89, 92 f.).
  • BGH, 10.06.2015 - 1 StR 211/15

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Hierfür genügt, dass die gefährlichen Gegenstände dem Täter in irgendeinem Stadium des Tathergangs zur Verfügung stehen, d.h. so in seiner räumlichen Nähe sich befinden, dass er sich ihrer jederzeit, also ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten bedienen kann (vgl. BGH, Urteile vom 15. November 2007 - 4 StR 435/07, Rn. 10, BGHSt 52, 89, 93 und vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, BGH NStZ 2000, 433; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl. 2012, § 30a Rn. 75 mwN).
  • BGH, 24.07.2012 - 2 StR 205/12

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Bei Drogengeschäften, die sich auf eine nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln beziehen, ist stets damit zu rechnen, dass ein bewaffneter Täter seine Interessen, insbesondere an der Besitzerhaltung oder an dem Erwerb von Drogen oder Geld rücksichtslos durchsetzt, indem er von der Waffe Gebrauch macht (vgl. BTDrucks. 12/6853, S. 41; BGH, Urteil vom 15. November 2007 - 4 StR 435/07, BGHSt 52, 89, 94).
  • LG Essen, 04.06.2021 - 21 KLs 1/21

    Betäubungsmittel, Handeltreiben

    (BGHSt 52, 89; Weber BtMG/Weber, 5. Aufl. 2017, BtMG § 30a Rn. 131, mit weiteren Rspr.-Nachweisen).
  • LG Gießen, 25.05.2022 - 7 KLs 502 Js 27118/17
    Ein Mitsichführen liegt vor, wenn der Täter die Waffe oder den Gegenstand bei der Tat bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, dass er sich ihrer jederzeit bedienen kann (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.2007 - 4 StR 435/07, NJW 2008, 386).
  • LG Arnsberg, 06.06.2008 - 2 KLs 4/08

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben in nicht geringer Menge durch

    Beim unerlaubten Anbau von Cannabispflanzen in Form der Aufzucht bis in das Stadium, in dem sie eine nicht geringe Menge THC enthalten, kommt der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Betracht, wenn der Anbau auf die gewinnbringende Veräußerung der herzustellenden Betäubungsmittel zielt (BGH, NJW 2008, 386; BGH, NStZ 2006, 578).
  • LG Arnsberg, 03.04.2009 - 2 KLs 9/09

    Unerlaubtes bandenmäßiges Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • LG Essen, 26.03.2020 - 65 KLs 6/20

    Bewaffnetes Handeltreiben mit BtM

  • LG Arnsberg, 15.01.2010 - 2 KLs 20/08

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • LG Arnsberg, 21.09.2009 - 6 KLs 16/09

    Unerlaubtes bandenmäßiges Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • LG Arnsberg, 12.05.2009 - 2 KLs 14/09

    Unerlaubtes bandenmäßiges Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht