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   BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08 (1)   

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BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08 (1) (https://dejure.org/2009,1187)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2009 - 5 StR 530/08 (1) (https://dejure.org/2009,1187)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2009 - 5 StR 530/08 (1) (https://dejure.org/2009,1187)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 247 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; § 132 GVG; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK
    Zeugenvernehmung; Augenscheinseinnahme; Abwesenheit des Angeklagten; Heilung; Anfrageverfahren (entgegenstehende Rechtsprechung); Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Komensation; Recht auf Beschwerde)

  • lexetius.com

    StPO §§ 247, 338 Nr. 5

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revisionsgrund i.S.d. § 338 Nr. 5 Strafprozessordnung (StPO) bei förmlicher Augenscheinseinnahme in andauernder Abwesenheit des Angeklagten i.R.e. Zeugenvernehmung und einer nachträglichen Besichtigung des Objekts; Erforderlichkeit der Beanstandung der Anordnung einer ...

  • Judicialis

    StPO § 247; ; StPO § 338 Nr. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgrund i.S.d. § 338 Nr. 5 Strafprozessordnung ( StPO ) bei förmlicher Augenscheinseinnahme in andauernder Abwesenheit des Angeklagten i.R.e. Zeugenvernehmung und einer nachträglichen Besichtigung des Objekts; Erforderlichkeit der Beanstandung der Anordnung einer ...

  • rechtsportal.de

    Revisionsgrund i.S.d. § 338 Nr. 5 Strafprozessordnung ( StPO ) bei förmlicher Augenscheinseinnahme in andauernder Abwesenheit des Angeklagten i.R.e. Zeugenvernehmung und einer nachträglichen Besichtigung des Objekts; Erforderlichkeit der Beanstandung der Anordnung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Abwesenheit des Angeklagten

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Verhandlung über die Entlassung des Zeugen und Augenscheinseinnahme in Abwesenheit des gemäß § 247 StPO entfernten Angeklagten als Fälle des absoluten Revisionsgrundes nach § 338 Nr. 5 StPO (PD Dr. Jochen Bung, M.A.; HRRS 1/2010, S. 50 ff.)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Augenscheinseinnahme in Abwesenheit des Angeklagten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 54, 184
  • NJW 2010, 1010
  • NStZ 2010, 162
  • NStZ 2010, 347 (Ls.)
  • NJ 2010, 172
  • StV 2010, 59
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87

    Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08
    Erfolgt nach Entfernung des Angeklagten während einer Zeugenvernehmung gemäß § 247 StPO in andauernder Abwesenheit des Angeklagten eine förmliche Augenscheinseinnahme, so ist der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO nicht erfüllt, wenn dem Angeklagten das in seiner Abwesenheit in Augenschein genommene Objekt bei seiner Unterrichtung nach § 247 Satz 4 StPO gezeigt wird (im Anschluss an BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 1 unter Aufgabe entgegenstehender Senatsrechtsprechung, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 5).

    b) Der 2. Strafsenat hat bereits bei identischer Fallgestaltung eine wirksame Heilung des angenommenen Verstoßes bejaht (BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 1; ähnlich bereits in StV 1983, 3; entsprechend der Antwortbeschluss vom 17. Juni 2009 - 2 ARs 138/09).

  • BGH, 07.02.1989 - 5 StR 541/88

    Rechtliche Wirkungen der Einnahme des richterlichen Augenscheins während der

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08
    Erfolgt nach Entfernung des Angeklagten während einer Zeugenvernehmung gemäß § 247 StPO in andauernder Abwesenheit des Angeklagten eine förmliche Augenscheinseinnahme, so ist der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO nicht erfüllt, wenn dem Angeklagten das in seiner Abwesenheit in Augenschein genommene Objekt bei seiner Unterrichtung nach § 247 Satz 4 StPO gezeigt wird (im Anschluss an BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 1 unter Aufgabe entgegenstehender Senatsrechtsprechung, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 5).

    Der erkennende 5. Strafsenat hat seine einer Heilung - mangels nochmaliger förmlicher Besichtigung des Augenscheinsobjekts durch sämtliche Prozessbeteiligte gemeinsam - entgegenstehende Rechtsprechung (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 5; BGH StV 1981, 57; 1986, 418; vgl. auch Beschluss vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85), auf die sich die Revision beruft, bereits im Anfragebeschluss aufgegeben.

  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08
    Dort wird "die Vernehmung" im Sinne des entsprechenden Verfahrensabschnitts verstanden; hierzu rechnen alle Verfahrensvorgänge, die mit der eigentlichen Vernehmung eng in Zusammenhang stehen oder sich aus ihr entwickeln (BGH NJW 1996, 2663, insoweit in BGHSt 42, 158 nicht abgedruckt; BGH NJW 2003, 2761, insoweit in BGHSt 48, 268 nicht abgedruckt; BGH, Beschluss vom 20. Juli 2004 - 4 StR 254/04).
  • BGH, 20.07.2004 - 4 StR 254/04

    Öffentlichkeitsgrundsatz (Reichweite des Ausschlusses der Öffentlichkeit für die

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08
    Dort wird "die Vernehmung" im Sinne des entsprechenden Verfahrensabschnitts verstanden; hierzu rechnen alle Verfahrensvorgänge, die mit der eigentlichen Vernehmung eng in Zusammenhang stehen oder sich aus ihr entwickeln (BGH NJW 1996, 2663, insoweit in BGHSt 42, 158 nicht abgedruckt; BGH NJW 2003, 2761, insoweit in BGHSt 48, 268 nicht abgedruckt; BGH, Beschluss vom 20. Juli 2004 - 4 StR 254/04).
  • BGH, 26.02.1985 - 5 StR 108/85

    Folgen der Inaugenscheinnahme einer Lichtbildmappe ohne Anwesenheit des

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08
    Der erkennende 5. Strafsenat hat seine einer Heilung - mangels nochmaliger förmlicher Besichtigung des Augenscheinsobjekts durch sämtliche Prozessbeteiligte gemeinsam - entgegenstehende Rechtsprechung (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 5; BGH StV 1981, 57; 1986, 418; vgl. auch Beschluss vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85), auf die sich die Revision beruft, bereits im Anfragebeschluss aufgegeben.
  • BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86

    Zugehörigkeit der Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen, der Vereidigung

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08
    Der Senat möchte zwar dem Begriff der Vernehmung im Sinne des § 247 StPO bei entsprechenden Rügen nach § 338 Nr. 5 StPO in Abkehr von bisheriger Rechtsprechung (BGHSt 26, 218; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2000, 440; 2007, 352) den Inhalt geben, den er nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Rügen nach § 338 Nr. 6 StPO hat, mit denen ein zu weit gehender Ausschluss der Öffentlichkeit beanstandet wird, wenn dieser gemäß §§ 171a bis 172 GVG für die Dauer einer Vernehmung erfolgt ist.
  • BGH, 30.03.2000 - 4 StR 80/00

    Absoluter Revisionsgrund; Anwesenheitsrecht des Angeklagten; Vergewaltigung;

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08
    Der Senat möchte zwar dem Begriff der Vernehmung im Sinne des § 247 StPO bei entsprechenden Rügen nach § 338 Nr. 5 StPO in Abkehr von bisheriger Rechtsprechung (BGHSt 26, 218; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2000, 440; 2007, 352) den Inhalt geben, den er nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Rügen nach § 338 Nr. 6 StPO hat, mit denen ein zu weit gehender Ausschluss der Öffentlichkeit beanstandet wird, wenn dieser gemäß §§ 171a bis 172 GVG für die Dauer einer Vernehmung erfolgt ist.
  • BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03

    Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08
    Dort wird "die Vernehmung" im Sinne des entsprechenden Verfahrensabschnitts verstanden; hierzu rechnen alle Verfahrensvorgänge, die mit der eigentlichen Vernehmung eng in Zusammenhang stehen oder sich aus ihr entwickeln (BGH NJW 1996, 2663, insoweit in BGHSt 42, 158 nicht abgedruckt; BGH NJW 2003, 2761, insoweit in BGHSt 48, 268 nicht abgedruckt; BGH, Beschluss vom 20. Juli 2004 - 4 StR 254/04).
  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 530/08

    Anfrageverfahren; Ausschluss des Angeklagten; Begriff der Vernehmung;

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08
    Auf entsprechende Anfrage bei den anderen Strafsenaten (Senatsbeschluss in dieser Sache vom 10. März 2009, StV 2009, 226 m. Anm. Schlothauer; vgl. ferner den Anfragebeschluss des Senats in einer Parallelsache vom selben Tage - 5 StR 460/08, StV 2009, 342 m. Anm. Eisenberg; hierzu nunmehr - betreffend die Vereinbarkeit fortdauernder Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen mit § 247 StPO - Vorlagebeschluss des Senats vom heutigen Tage) hat lediglich der 1. Strafsenat seine entgegenstehende Rechtsprechung aufgegeben.
  • BGH, 22.06.1995 - 5 StR 173/95

    Zeugenvernehmung - Abwesenheit des Angeklagten - Ausschluß des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08
    Der Senat möchte zwar dem Begriff der Vernehmung im Sinne des § 247 StPO bei entsprechenden Rügen nach § 338 Nr. 5 StPO in Abkehr von bisheriger Rechtsprechung (BGHSt 26, 218; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2000, 440; 2007, 352) den Inhalt geben, den er nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Rügen nach § 338 Nr. 6 StPO hat, mit denen ein zu weit gehender Ausschluss der Öffentlichkeit beanstandet wird, wenn dieser gemäß §§ 171a bis 172 GVG für die Dauer einer Vernehmung erfolgt ist.
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

  • BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 7/09

    Anfrageverfahren zur Revisibilität der Augenscheinseinnahme anlässlich einer

  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08

    Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die

  • BGH, 21.06.1995 - 3 StR 180/95

    Zeugenvernehmung - Abwesenheit des Angeklagten - Ausschluß des Angeklagten -

  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Öffentlichkeit von der

  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

  • BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75

    Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des

  • BGH, 22.04.2009 - 1 ARs 6/09

    Revisibilität der förmlichen Augenscheinseinnahme nach Entfernung des Angeklagten

  • BGH, 17.06.2009 - 2 ARs 138/09

    Augenscheinseinnahme während einer Vernehmung unter Ausschluss des Angeklagten

  • BGH, 07.07.2009 - 3 ARs 7/09

    Fragerecht (Konfrontationsrecht); Anfrageverfahren; Verhandlung über die

  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 353/06

    Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung (unberechtigte Abwesenheit;

  • BGH, 19.05.2010 - 5 StR 464/09

    Nichtanzeige geplanter Straftaten (Verdacht der Beteiligung an einer Katalogtat;

    Eine Kompensation in der Rechtsfolge wegen der durch das Verfahren nach § 132 GVG verursachten Verfahrensdauer ist hier nicht veranlasst (vgl. BVerfGE 122, 248, 280; BGH NStZ 2010, 162, 163).
  • BGH, 11.12.2018 - 2 StR 250/18

    Ausbleiben des Angeklagten (keine Anwesenheit aufgrund einer Bild-Ton-Übertragung

    b) Der Zulässigkeit der Rüge steht auch nicht entgegen, dass der Verteidiger die Anordnung der Urkundenverlesung in Abwesenheit des Angeklagten nicht nach § 238 Abs. 2 StPO beanstandet hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2009 - 5 StR 530/08, BGHSt 54, 184, 185).

    b) Eine Heilung des Verfahrensfehlers wäre nur durch Wiederholung der Urkundenverlesung in seiner Anwesenheit möglich gewesen (vgl. Erb NStZ 2010, 347; H. E. Müller JR 2007, 79, 80).

  • BGH, 14.01.2014 - 4 StR 529/13

    Abwesenheit des Angeklagten während der Hauptverhandlung; Entfernung des

    Vielmehr hätte die Besichtigung der Wahllichtbildvorlagen durch den Angeklagten während seiner Unterrichtung gemäß § 247 Satz 4 StPO ausgereicht, wenn die weiterhin anwesenden Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit einer neuerlichen Augenscheinseinnahme gehabt hätten (BGH, Urteil vom 11. November 2009 - 5 StR 530/08, BGHSt 54, 184, 187 f. mwN).
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 315/11

    Mündlichkeitsprinzip; Inbegriff der Hauptverhandlung; Verlesung eines

    Die Verletzung zwingenden Rechts oder das Unterlassen unverzichtbarer Maßnahmen durch den Vorsitzenden kann ein Revisionsführer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber auch dann rügen, wenn er in der tatrichterlichen Hauptverhandlung nicht nach § 238 Abs. 2 StPO vorgegangen ist (BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 4 StR 737/95, BGHSt 42, 73, 77 f.; Beschluss vom 9. März 2010 - 4 StR 606/09, BGHSt 55, 65, 69; s. etwa auch BGH, Urteil vom 11. November 2009 - 5 StR 530/08, BGHSt 54, 184, 185; Beschluss vom 27. April 2010 - 5 StR 460/08, StV 2010, 562; Beschluss vom 18. Januar 2011 - 3 StR 504/10, NStZ-RR 2011, 151).
  • BGH, 05.10.2010 - 1 StR 264/10

    Einvernahme eines Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten (absoluter

    Vielmehr hätte die Besichtigung des Augenscheinsobjekts durch den Angeklagten während seiner Unterrichtung gemäß § 247 Satz 4 StPO ausgereicht, wenn die weiterhin anwesenden Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit einer neuerlichen Augenscheinsnahme hatten (BGH, Urteil vom 11. November 2009 - 5 StR 530/08 mwN, NStZ 2010, 162).
  • BGH, 07.07.2009 - 3 ARs 7/09
    5 Der 5. Strafsenat will, wie auch aus der Zusammenschau mit der am selben Tag in der Sache 5 StR 530/08 erfolgten Anfrage deutlich wird, im Ergebnis erreichen, dass der Begriff der Vernehmung in § 247 StPO denselben Bedeutungsgehalt erhält, den die Rechtsprechung der Vernehmung beigegeben hat, für deren Dauer nach §§ 171 a ff. GVG die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen wird.
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