Rechtsprechung
| BGH, 31.07.2009 - 2 StR 95/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 266 Abs. 1 StGB; § 64 S. 3 GmbHG; § 76 AktG; § 15 StGB; § 16 StGB; § 14 StGB
GmbH-Untreue (Pflichtwidrigkeit bei Untreuehandlungen zulasten konzernintegrierter GmbHs bei Zustimmung der Alleingesellschafterin); Vermögensnachteil (Anforderungen an die Feststellungen zur vermögensschädigenden Überschuldung konzernabhängiger Gesellschaften durch Darlehensgewährung bei zentralem Cash-Management); Untreuevorsatz (mangelnde Kenntnis der Folgen einer Sicherungsabtretung). - lexetius.com
StGB § 266 Abs. 1; GmbHG § 64 S. 3 i. d. F. vom 23. Oktober 2008
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
- NWB SteuerXpert START
- rws-verlag.de
StGB § 266 Abs. 1; GmbHG § 64 Satz 3
Untreuestrafbarkeit des Vorstands der herrschenden Gesellschaft bei existenzgefährdenden Eingriffen zu Lasten konzernintegrierter GmbH - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflichtwidrigkeit i.R.v. Untreuehandlungen zu Lasten konzernintegrierter GmbHs bei Zustimmung der Alleingesellschafterin; Treuwidrige und wirkungslose Vermögensverfügung gegenüber einer Gesellschaft i.R.v. Scheingeschäften; Begründung des Untreuevorwurfes zum Nachteil einer beherrschten Gesellschaft durch "existenzgefährdende" Abforderungen des Vorstandes; Anforderungen an die Feststellungen zur vermögensschädigenden Überschuldung konzernabhängiger Gesellschaften durch Darlehensgewährung bei zentralem Cash-Management
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Untreuestrafbarkeit des Vorstands der herrschenden Gesellschaft bei existenzgefährdenden Eingriffen zu Lasten konzernintegrierter GmbH
Kurzfassungen/Presse (5)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)
Geschäftsführer, Gesellschafterhaftung, Haftung Geschäftsleiter, verbundene Unternehmen, Vermögensbetreuungspflicht, Vermögensdelikte, Vermögensübertragung
- zbb-online.com (Leitsatz)
StGB § 266 Abs. 1; GmbHG § 64 Satz 3
Untreuestrafbarkeit des Vorstands der herrschenden Gesellschaft bei existenzgefährdenden Eingriffen zu Lasten konzernintegrierter GmbH - beck-blog (Kurzinformation)
Untreuevorwurf beim Cash-Pooling
- wirtschaftsstrafrecht.de
, S. 2 (Kurzinformation)
Untreuerisiko durch Cash-Pooling im Konzern
- lto.de (Kurzinformation)
Treuebruchtatbestand kann erfüllt sein, wenn die den Untergesellschaften entzogenen Vermögenswerte ausschließlich im Konzerneinfluss verbleiben
Besprechungen u.ä. (3)
- reinelt-bghanwalt.de (Entscheidungsbesprechung)
Strafbarkeit des Vorstands einer AG für existenzgefährdende Eingriffe (RA Dr. Erich Waclawik; Status:Recht 2009, 220)
- zis-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
§ 266 StGB
Untreue im Konzernverbund (RA Ulrich Leimenstoll, Köln; ZIS 2/2010, S. 143-148) - EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Untreuestrafbarkeit des Vorstands der herrschenden Gesellschaft bei existenzgefährdenden Eingriffen zu Lasten konzernintegrierter GmbH
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH v. 31.7.2009, Az.: 2 StR 95/09 (Strafbarkeit wegen Untreue wegen Vermögensschädigung zu Lasten konzernintegrierter GmbH)" von Ltd. OStA Folker Bittmann, original erschienen in: GmbHR 2009, 1202 - 1208.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 54, 52
- NJW 2009, 3666
- ZIP 2009, 1860
- NStZ 2010, 89
- NZI 2009, 736
- StV 2010, 74
- DB 2009, 2089
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 30.08.2011 - 3 StR 228/11
Betrug (Tateinheit; Tatmehrheit; Konkurrenzen); Untreue zum Nachteil einer GmbH …
Da die Pflichtwidrigkeit des Handelns Merkmal des Untreuetatbestands ist, schließt das Einverständnis des Inhabers des zu betreuenden Vermögens die Tatbestandsmäßigkeit aus ( BGHSt 50, 331, 342; 54, 52, 57; 55, 266, 278).Ein Einverständnis der Gesellschafter ist allerdings unwirksam und die Vermögensverfügung des Geschäftsführers deshalb missbräuchlich, wenn unter Verstoß gegen Gesellschaftsrecht die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gefährdet wird, etwa durch Beeinträchtigung des Stammkapitals entgegen § 30 GmbHG, durch Herbeiführung oder Vertiefung einer Überschuldung oder durch Gefährdung der Liquidität ( BGHSt 49, 147, 157 ff.; BGH NJW 2009, 2225, 2227; BGHSt 54, 52, 57 ff.).
Da die Pflichtwidrigkeit des Handelns Merkmal des Untreuetatbestands ist, schließt das Einverständnis des Inhabers des zu betreuenden Vermögens die Tatbestandsmäßigkeit aus (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - 3 StR 470/04, BGHSt 50, 331, 342; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 StR 95/09, BGHSt 54, 52, 57; Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09, BGHSt 55, 266, 278).
Ein Einverständnis der Gesellschafter ist allerdings unwirksam und die Vermögensverfügung des Geschäftsführers deshalb missbräuchlich, wenn unter Verstoß gegen Gesellschaftsrecht die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gefährdet wird, etwa durch Beeinträchtigung des Stammkapitals entgegen § 30 GmbHG, durch Herbeiführung oder Vertiefung einer Überschuldung oder durch Gefährdung der Liquidität (BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, BGHSt 49, 147, 157 ff.; Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2227; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 StR 95/09, BGHSt 54, 52, 57 ff.).
- BGH, 26.09.2012 - 2 StR 553/11
Untreue (Pflichtwidrigkeit; Einverständnis des Vermögensinhabers bei der GmbH: …
Da der Untreuetatbestand den Zweck hat, das dem Treupflichtigen anvertraute fremde Vermögen zu schützen (vgl. BGHSt 43, 293, 297), sind Verfügungen, die in Übereinstimmung mit dem Vermögensinhaber erfolgen, grundsätzlich nicht pflichtwidrig im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB ( BGHSt 50, 331, 342; 54, 52, 57), sofern das Einverständnis nicht aus bestimmten Gründen unwirksam ist (vgl. BGHSt 54, 52, 57 f.; NJW 2012, 2366, 2369).Da der Untreuetatbestand den Zweck hat, das dem Treupflichtigen anvertraute fremde Vermögen zu schützen (vgl. BGHSt 43, 293, 297), sind Verfügungen, die in Übereinstimmung mit dem Vermögensinhaber erfolgen, grundsätzlich nicht pflichtwidrig im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB ( BGHSt 50, 331, 342; 54, 52, 57), sofern das Einverständnis nicht aus bestimmten Gründen unwirksam ist (vgl. BGHSt 54, 52, 57 f.; NJW 2012, 2366, 2369).
- BGH, 15.05.2012 - 3 StR 118/11
Aufgabe der Interessentheorie (Merkmalsüberwälzung; Ziel des § 14 StGB; …
Vielmehr ist ein Einverständnis nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, an welcher der Senat festhält, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung ausgeschlossen, wenn unter Verstoß gegen Gesellschaftsrecht die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gefährdet wird, namentlich durch Beeinträchtigung des Stammkapitals entgegen § 30 GmbHG, durch Herbeiführung oder Vertiefung einer Überschuldung oder durch Gefährdung der Liquidität (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 228/11, NStZ-RR 2012, 80; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 StR 95/09, BGHSt 54, 52, 57 f.; Beschluss vom 30. September 2004 - 4 StR 381/04, NStZ-RR 2005, 86; Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, BGHSt 49, 147, 157 ff. [zur AG]; Urteil vom 20. Juni 1999 - 1 StR 668/98, NJW 2000, 154, 155;… s. auch Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 266 Rn. 20a;… MünchKommStGB/Dierlamm, 2006, § 266 Rn. 133 ff.;… LK/Rönnau, StGB, 12. Aufl., Vor § 32 Rn. 178;… LK/Schünemann, StGB, 11. Aufl., § 266 Rn. 125;… ablehnend SK-StGB/Hoyer, § 266 Rn. 70 [Stand: Juli 2010];… S/S-Perron, StGB, 28. Aufl., § 266 Rn. 21b;… Fischer, StGB, 59. Aufl., § 266 Rn. 99;… SSW-StGB/Saliger, 2009, § 266 Rn. 86).
- BGH, 15.09.2011 - 3 StR 118/11
Anfrageverfahren zur Aufgabe der Interessentheorie; GmbH; Bankrott; Untreue …
Ein Einverständnis der Gesellschafter ist allerdings unwirksam und die Vermögensverfügung des Geschäftsführers deshalb missbräuchlich, wenn - wie hier - unter Verstoß gegen Gesellschaftsrecht die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gefährdet wird, etwa durch Beeinträchtigung des Stammkapitals entgegen § 30 GmbHG, durch Herbeiführung oder Vertiefung einer Überschuldung oder durch Gefährdung der Liquidität (BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, BGHSt 49, 147, 157 ff.; Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2227; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 StR 95/09, BGHSt 54, 52, 57 ff.; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 228/11). - BGH, 30.09.2009 - 2 StR 300/09
Untreue (existenzgefährdender Eingriff: Angriff auf das Stammkapital; …
Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 30. Juli 2009 zutreffend ausgeführt hat, kommt die Begehung einer Untreue gegenüber der P. D. sowohl durch einen Angriff auf das Stammkapital als auch durch eine Existenzgefährdung, insbesondere eine Liquiditätsgefährdung in Betracht (vgl. hierzu im Einzelnen Senatsbeschluss vom 31. Juli 2009 - 2 StR 95/09 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
