Rechtsprechung
   BGH, 16.02.2012 - 3 StR 243/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4303
BGH, 16.02.2012 - 3 StR 243/11 (https://dejure.org/2012,4303)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2012 - 3 StR 243/11 (https://dejure.org/2012,4303)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 3 StR 243/11 (https://dejure.org/2012,4303)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,4303) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 129b StGB
    Terroristische Vereinigung (ausländische); DHKPC; DHKP; DHKC; Rädelsführerschaft (führende Rolle; maßgebende Beteiligung; Führung; Vereinigung im Ganzen)

  • lexetius.com

    StGB § 129a Abs. 4, § 129b Abs. 1 Satz 1

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rädelsführer einer ausländischen terroristischen Vereinigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 57, 160
  • NJW 2012, 1973
  • NStZ 2012, 568
  • StV 2012, 342
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.12.1964 - 3 StR 37/64
    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 3 StR 243/11
    Der vom Täter ausgeübte Einfluss muss der Sache nach beträchtlich sein (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1964 - 3 StR 37/64, BGHSt 20, 121, 123 f.).

    Für letzteren ist kennzeichnend, dass er zwar - im Unterschied zum Rädelsführer - nicht Mitglied der Vereinigung ist, gleichwohl aber die Vereinigung als Außenstehender dadurch wesentlich fördert, dass er geistig oder wirtschaftlich maßgebenden Einfluss auf die Führung der Vereinigung hat (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1964 - 3 StR 37/64, BGHSt 20, 121, 123).

  • BGH, 12.05.1954 - 6 StR 30/54
    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 3 StR 243/11
    Diese Auslegung des Tatbestandsmerkmals ist geboten aufgrund von dessen Sinn und Zweck, die dahin gehen, "Drahtzieher" (BGH, Urteil vom 12. Mai 1954 - 6 StR 30/54, BGHSt 6, 129, 130 mwN), Führungskräfte und solche Personen zu erfassen, die kraft einer Schlüsselstellung einen bestimmenden Einfluss haben (LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 129 Rn. 173), der hohen, im Vergleich zum jeweiligen Grundtatbestand deutlich gesteigerten Strafdrohung des § 129a Abs. 4 StGB (Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren in den Fällen des § 129a Abs. 1 und 2, Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren in den Fällen des § 129a Abs. 3 StGB) sowie der gesetzlichen Gleichstellung des Rädelsführers mit dem Hintermann.
  • BGH, 25.01.1956 - 6 StR 100/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 3 StR 243/11
    Liegen die genannten Voraussetzungen vor, so wird die Rädelsführerschaft andererseits nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass der Täter von Weisungen abhängig ist (BGH, Beschluss vom 25. Januar 1956 - 6 StR 100/55, bei Wagner GA 1960, 235).
  • BGH, 02.10.1963 - 3 StR 34/63
    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 3 StR 243/11
    Besonders maßgebend ist eine Tätigkeit dann, wenn sie von Einfluss ist auf die Führung der Vereinigung im Ganzen oder in wesentlichen Teilen, wenn also der Täter, falls er nicht schon selbst zu den Führungskräften gehört, doch durch sein Tun gleichsam an der Führung mitwirkt (BGH, Urteil vom 2. Oktober 1963 - 3 StR 34/63, BGHSt 19, 109, 110).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 3 StR 243/11
    In diesen Fällen ist den gesetzlichen Anforderungen deshalb nicht ohne Weiteres allein dadurch Genüge getan, dass der Täter auf eine möglicherweise bestehende inländische Teilorganisation der Vereinigung (zur Abgrenzung zwischen in- und ausländischer Vereinigung vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 3 StR 231/11, NJW 2012, 325) maßgebenden Einfluss hat, mag dieser auch in dem Gesamtgefüge der Vereinigung eine nicht unerhebliche Bedeutung zukommen.
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14

    Hooligans als kriminelle Vereinigung

    Bezüglich des Angeklagten R. ist der erforderliche bestimmende Einfluss auf die Vereinigung (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 243/11, BGHSt 57, 160) hingegen nicht belegt.
  • OLG Stuttgart, 28.09.2015 - 3 StE 6/10

    Kriegsverbrecherprozess wegen Straftaten im Bürgerkrieg in der Demokratischen

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist Rädelsführer im Sinne des §§ 129, 129a StGB, wer in der Vereinigung dadurch eine führende Rolle spielt, dass er sich in besonders maßgebender Weise für sie betätigt (BGHSt 57, 160 - 165, Rn. 8).

    Eine rein formale Stellung innerhalb eines Führungsgremiums reicht für sich genommen noch nicht aus (BGHSt 57, 160 - 165, Rn. 8).

  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    Aus diesem Grund wird das für die Annahme einer Vereinigung notwendige voluntative Element in Bezug auf eine Untergruppierung auch nicht allein dadurch hinreichend belegt, dass deren Mitglieder mittel- oder langfristig ein gemeinsames politisch-ideologisches Ziel verfolgen, wenn es von der Hauptgruppierung vorgegeben wird (vgl. - für die inländische Teilorganisation einer ausländischen Vereinigung - BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 179/10, BGHSt 56, 28, 32 ff.; ferner 127 128 BGH, Beschluss vom 14. April 2010 - StB 5/10, NJW 2010, 3042, 3044; Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 243/11, BGHSt 57, 160, 162).

    Der vom Täter ausgeübte Einfluss muss der Sache nach beträchtlich sein und sich auf die Vereinigung als solche richten, mithin etwa die Bestimmung der Organisationszwecke, -tätigkeiten oder -ziele, die ideologische Ausrichtung der Vereinigung, deren Organisationsstruktur, oder sonstige Belange mit für die Vereinigung wesentlicher Bedeutung betreffen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 243/11, BGHSt 57, 160, 161 f.; ferner BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2014 - StB 25/14, NStZ-RR 2015, 221, 222; vom 12. November 2015 - AK 36/15, NStZ-RR 2016, 170, 171).

  • OLG München, 28.07.2020 - 7 St 1/16

    Türkische Kommunisten unter Terrorverdacht

    Rädelsführer einer Vereinigung ist, wer in ihr eine maßgebliche Führungsrolle innehat oder sonst geistig oder wirtschaftlich erhebliches Gewicht bzw. beträchtlichen Einfluss besitzt (BGH, Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 243/11, Rn 8 f.; Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17; Rn 140; Schäfer in: Münchener Kommentar, a.a.O., § 129, Rn 147).

    Er muss vielmehr als Führungskraft der Gesamtorganisation anzusehen sein oder durch sein Tun gleichsam an der Führung der Gesamtvereinigung teilnehmen (BGH, Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 243/11, Rn 10).

    Der Einstufung des Angeklagten El. als Rädelsführer steht nicht entgegen, dass er in seiner Funktion als Leiter des Gebietskomitees Ausland zugleich eine Funktion innehatte, in der er gegenüber dem Zentralkomitee berichts- und rechenschaftspflichtig war und dortige Weisungen umzusetzen hatte (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 243/11, Rn 8 a.E.; Schäfer in: Münchener Kommentar, a.a.O., § 129, Rn 147).

  • BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22

    Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig

    Der vom Täter ausgeübte Einfluss muss der Sache nach beträchtlich sein und sich auf die Vereinigung als solche richten, mithin etwa die Bestimmung der Organisationszwecke, -tätigkeiten oder -ziele, die ideologische Ausrichtung der Vereinigung, deren Organisationsstruktur, oder sonstige Belange mit für die Vereinigung wesentlicher Bedeutung betreffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2023 - AK 35/23 u.a., juris Rn. 35; vom 3. Mai 2023 - AK 19/23, juris Rn. 32; vom 21. Februar 2023 - 3 StR 394/22, juris Rn. 5; vom 25. März 2021 - 3 StR 10/20, juris Rn. 78; vom 9. Februar 2021 - AK 3/21, NStZ-RR 2021, 136, 137; vom 3. September 2020 - AK 27/20, juris Rn. 19; Urteile vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, juris Rn. 140; vom 16. Februar 2012 - 3 StR 243/11, BGHSt 57, 160 Rn. 8 f.; LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 129 Rn. 180; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129 Rn. 147).
  • BGH, 09.02.2021 - AK 3/21

    Gründung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als

    Rädelsführer im Sinne des § 129a Abs. 4 StGB ist, wer in der Vereinigung dadurch eine führende Rolle spielt, dass er sich in besonders maßgebender Weise für sie betätigt (BGH, Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 243/11, BGHSt 57, 160 Rn. 8 ff.; Beschluss vom 12. November 2015 - AK 36/15, NStZ-RR 2016, 170, 171; Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, juris Rn. 140).
  • BGH, 03.05.2023 - AK 19/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monaten (dringender Tatverdacht;

    Der vom Täter ausgeübte Einfluss muss der Sache nach beträchtlich sein und sich auf die Vereinigung als solche richten, mithin etwa die Bestimmung der Organisationszwecke, -tätigkeiten oder -ziele, die ideologische Ausrichtung der Vereinigung, deren Organisationsstruktur, oder sonstige Belange mit für die Vereinigung wesentlicher Bedeutung betreffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2021 - AK 3-4/21, NStZ-RR 2021, 136, 137; vom 3. September 2020 - AK 27/20, juris Rn. 19; Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, juris Rn. 140; Beschluss vom 12. November 2015 - AK 36/15, NStZ-RR 2016, 170, 171; Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 243/11, BGHSt 57, 160 Rn. 8 ff.; LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 129 Rn. 180; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129 Rn. 147 f.).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2018 - 2 StE 21/16

    Vier Betreiber des Internetportals Altermedia-Deutschland u. a. wegen

    Der bestimmende Einfluss des Täters als Führungskraft muss sich dabei auf die Vereinigung als solche richten, mithin etwa die Bestimmung der Organisationszwecke, -tätigkeiten oder -ziele, die ideologische Ausrichtung der Vereinigung, deren Organisationsstruktur oder sonstige Belange mit für die Vereinigung wesentlicher Bedeutung betreffen (BGH, Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 243/11, BGHSt 57, 160 ff - juris Rn. 9).
  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund

    Liegen die genannten Voraussetzungen vor, so wird die Rädelsführerschaft andererseits nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass der Täter von Weisungen abhängig ist (BGH, Urteile vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, juris Rn. 140; vom 16. Februar 2012 - 3 StR 243/11, BGHSt 57, 160 Rn. 8 f.).
  • BGH, 05.02.2024 - 3 StR 419/23
    Diese für den Bereich der kriminellen und terroristischen Vereinigungen entwickelten Maßstäbe gelten auch im Rahmen von § 85 Abs. 1 StGB (BGH, Beschluss vom 14. November 2023 - 3 StR 141/23, juris Rn. 33 mwN; s. auch BGH, Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 243/11, BGHSt 57, 160 Rn. 8 f.).
  • BGH, 12.11.2015 - AK 36/15

    Dringender Tatverdacht der Rädelsführerschaft in einer terroristischen

  • BGH, 18.12.2014 - StB 25/14

    Fortdauer der bereits mehr als fünf Jahre andauernden Untersuchungshaft

  • BGH, 11.07.2023 - AK 35/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

  • OLG Stuttgart, 13.01.2020 - 2 StE 5/17

    Strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten in

  • BGH, 03.09.2020 - AK 27/20

    Dringender Tatverdacht wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung (Gründer;

  • LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 14 KLs 2/21

    Hawala-Banking - Freiheitsstrafen und Einziehung der Taterträge

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2022 - 6 StS 2/21

    Goyim-Bewegung als kriminelle Vereinigung Hass-Postings gegen Juden als

  • BGH, 11.07.2023 - StB 34/23

    Patriotische Union

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2014 - 11 S 2224/13

    Ausweisung eines Anhängers der DHKP-C

  • OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 1 AK 64/15

    Zulässigkeit einer Auslieferung: Erhöhte Anforderungen an die Sachdarstellung und

  • BGH, 21.02.2023 - 3 StR 394/22

    Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (Begriff des Rädelsführers)

  • BGH, 20.04.2022 - AK 15/22

    Gründung einer terroristischen Vereinigung: Einstufung einer paramilitärischen

  • BGH, 11.07.2023 - AK 25/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • LG Köln, 27.01.2014 - 101 KLs 1/13
  • VG Stuttgart, 05.05.2021 - 8 K 3176/18

    Ausweisung eines Rädelsführers der Terrororganisation Forces Démocratiques de

  • BGH, 20.04.2022 - AK 16/22
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht