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   BGH, 11.07.2013 - AK 13, 14/13, AK 13/13, AK 14/13   

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https://dejure.org/2013,18758
BGH, 11.07.2013 - AK 13, 14/13, AK 13/13, AK 14/13 (https://dejure.org/2013,18758)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2013 - AK 13, 14/13, AK 13/13, AK 14/13 (https://dejure.org/2013,18758)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - AK 13, 14/13, AK 13/13, AK 14/13 (https://dejure.org/2013,18758)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 129 StGB; § 129a Abs. 5 S. 1 StGB
    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Förderung des Werbens für die Vereinigung durch ein Organisationsmitglied als Tathandlung des Nichtmitglieds; FDLR)

  • HRR Strafrecht

    § 129a Abs. 1 StGB; § 129b Abs. 1 StGB; § 130 StPO; § 77e StGB; § 112 StPO; § 116 StPO; § 121 Abs. 1 StPO
    Terroristische Vereinigung im Ausland außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ("ISIG"; Mitgliedschaft; Unterstützung; Ermächtigung zur Verfolgung von Straftaten; keine völkerrechtliche Rechtfertigung des Kampfes gegen die syrische Armee); dringender ...

  • lexetius.com

    StGB §§ 129, 129a Abs. 5 Satz 1

  • openjur.de

    §§ 129a Abs. 5 Satz 1, 129 StGB

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 129 StGB, § 129a Abs 5 S 1 StGB, § 129b Abs 1 S 1 StGB
    Strafbare Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung durch einen Außenstehenden

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung durch ein Nichtmitglied bei Förderung der mitgliedschafltichen Beteiligung eines hochrangigen Mitglieds der terroristischen Vereinigung (hier: FDLR); Fortdauer der Untersuchungshaft wegen ...

  • rewis.io

    Strafbare Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung durch einen Außenstehenden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 129, 129a Abs. 5 Satz 1

  • datenbank.nwb.de

    Strafbare Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung durch einen Außenstehenden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Förderung des Werbens für eine terroristische Vereinigung im Ausland

Besprechungen u.ä.

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Auslegung des "Unterstützens" einer terroristischen Vereinigung durch Sympathiewerbung über ein Mitglied (Monika Werndl und Andreas Lickleder; ZIS 2014, 644)

Papierfundstellen

  • BGHSt 58, 318
  • NJW 2013, 3257
  • NStZ 2014, 210
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, Ermittlungsrichter, 02.07.2014 - 2 BGs 129/14

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der

    Auszug aus BGH, 11.07.2013 - AK 13/13
    Die Untersuchungshaft hat bei beiden Angeschuldigten zunächst fortzudauern; jedoch werden die Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 3. April 2014 (Angeschuldigter I. : 2 BGs 129/14; Angeschuldigter A. : 2 BGs 131/14) insoweit abgeändert, als.

    Seit dem 14. November 2013 befinden sie sich aufgrund der Haftbefehle des Amtsgerichts Stuttgart vom selben Tag (27 Gs 11121 und 11131/13), ersetzt durch die Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 3. April 2014 (Angeschuldigter I. : 2 BGs 129/14; Angeschuldigter A. : 2 BGs 131/14), ununterbrochen in Untersuchungshaft.

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 11.07.2013 - AK 13/13
    aa) Als Mitglied an einer (kriminellen oder terroristischen) Vereinigung beteiligt sich, wer auf Dauer oder zumindest für längere Zeit an deren Verbandsleben teilnimmt und unter Eingliederung in die Organisation und Unterordnung unter den Organisationswillen von innen her eine Tätigkeit zur Förderung der Ziele der Organisation entfaltet (BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 111).
  • BGH, 22.10.1979 - StB 52/79
    Auszug aus BGH, 11.07.2013 - AK 13/13
    Eine Beteiligung muss danach gerichtet sein auf die aktive Teilnahme am Verbandsleben und sich ausdrücken in aktiven Handlungen zur Förderung von Aufbau, Fortbestand oder Tätigkeit der Organisation; eine nur passive, für das Wirken der Vereinigung bedeutungslose Mitgliedschaft genügt nicht (BGH, Beschluss vom 30. März 2001 - StB 4/01, StB 5/01, BGHSt 46, 349, 356 f.; Beschluss vom 22. Oktober 1979 - StB 52/79, BGHSt 29, 114, 120 f.).
  • BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    Auszug aus BGH, 11.07.2013 - AK 13/13
    Eine Beteiligung muss danach gerichtet sein auf die aktive Teilnahme am Verbandsleben und sich ausdrücken in aktiven Handlungen zur Förderung von Aufbau, Fortbestand oder Tätigkeit der Organisation; eine nur passive, für das Wirken der Vereinigung bedeutungslose Mitgliedschaft genügt nicht (BGH, Beschluss vom 30. März 2001 - StB 4/01, StB 5/01, BGHSt 46, 349, 356 f.; Beschluss vom 22. Oktober 1979 - StB 52/79, BGHSt 29, 114, 120 f.).
  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Maßgeblich ist allein, dass der Täter die Vereinigung von innen her gefördert hat (vgl. hierzu BGH, Beschl. StB 5/10 v. 04.04.2010, NJW 2010, 3042, 3044; Beschl. StB 12/11 v. 13.09.2011, NStZ-RR 2011, 372; Beschl. AK 13/13, AK 14/13 v. 11.07.2013, NJW 2013, 3257, 3258).
  • BGH, 19.04.2018 - 3 StR 286/17

    Urteil im Fall des Anschlags auf einen Polizeibeamten im Auftrag des "IS"

    Die Wirksamkeit der Unterstützungsleistung und deren grundsätzliche Nützlichkeit müssen indes stets anhand belegter Fakten nachgewiesen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2013 - AK 13 u. 14/13, BGHSt 58, 318, 323 f.; vom 19. Oktober 2017 - AK 56/17, juris Rn. 18).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Täter die Erfüllung einer Aufgabe durch ein Mitglied fördert, die diesem von der Vereinigung aufgetragen worden ist, oder es in dessen Entschluss stärkt, die Straftaten zu begehen, die den Zwecken der terroristischen Vereinigung dienen oder ihrer Tätigkeit entsprechen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, aaO; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, aaO, S. 117 f.; Beschlüsse vom 11. Juli 2013 - AK 13 u. 14/13, aaO, S. 326 f.; vom 14. Dezember 2017 - StB 18/17, NStZ-RR 2018, 72, 73 f.).

  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 483/21

    Antrag auf Aussetzung des Revisionsverfahrens (ausreichende Verteidigung);

    Die Strafbarkeit der Unterstützung ist hier in der Form der zur Täterschaft verselbständigten Beihilfe zu mitgliedschaftlichen Betätigungsakten von IS-Mitgliedern verwirklicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2022 - StB 25/22, juris Rn. 16; vom 11. August 2021 - 3 StR 268/20, NStZ-RR 2022, 13; Urteil vom 19. April 2018 - 3 StR 286/17, BGHSt 63, 127 Rn. 17; Beschluss vom 11. Juli 2013 - AK 13 u. 14/13, BGHSt 58, 318 Rn. 19; LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 129 Rn. 121; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129 Rn. 111).

    Denn die Mitwirkung an der Erfüllung eines Auftrags, den die Vereinigung selbst einem Mitglied erteilt hat, erweist sich nicht allein für das betroffene Mitglied als im hier relevanten Sinne vorteilhaft; der ausreichende, nicht notwendigerweise spezifizierte Nutzen wirkt sich in einem solchen Fall vielmehr auch auf die Organisation als solche aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2022 - StB 25/22, juris Rn. 17; vom 7. Oktober 2021 - StB 31 u. 32/21, juris Rn. 18; Urteil vom 19. April 2018 - 3 StR 286/17, BGHSt 63, 127 Rn. 19; Beschlüsse vom 14. Dezember 2017 - StB 18/17, NStZ-RR 2018, 72, 74; vom 11. Juli 2013 - AK 13 u. 14/13, BGHSt 58, 318 Rn. 24; LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 129 Rn. 124; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129 Rn. 111).

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