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   BGH, 11.03.2014 - 5 StR 630/13   

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https://dejure.org/2014,5394
BGH, 11.03.2014 - 5 StR 630/13 (https://dejure.org/2014,5394)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2014 - 5 StR 630/13 (https://dejure.org/2014,5394)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2014 - 5 StR 630/13 (https://dejure.org/2014,5394)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 231 Abs 2 StPO, § 338 Nr 5 StPO
    Berufungshauptverhandlung in einer Strafsache: Abwesenheitsverhandlung gegen einen inhaftierten Angeklagten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abwesenheitsverhandlung gegen einen inhaftierten Angeklagten aus Gründen der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall

  • rewis.io

    Berufungshauptverhandlung in einer Strafsache: Abwesenheitsverhandlung gegen einen inhaftierten Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 231 Abs. 2; StPO § 338 Nr. 5; StPO § 339
    Abwesenheitsverhandlung gegen einen inhaftierten Angeklagten aus Gründen der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abwesenheitsverhandlung gegen einen inhaftierten Angeklagten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Im Einzelfall mögliche Abwesenheitsverhandlung gegen einen inhaftierten Angeklagten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 59, 187
  • NJW 2014, 1606
  • NStZ 2014, 350
  • NJ 2014, 349
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.05.1993 - 4 StR 207/93

    Zulässigkeit der Weiterverhandlung nach einer Pause in Abwesenheit des

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 5 StR 630/13
    Es sieht sich hieran aber durch abweichende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 9. Mai 1974 - 4 StR 102/74, BGHSt 25, 317; Urteil vom 30. Juni 1977 - 4 StR 198/77, NJW 1977, 1928; Beschluss vom 4. Mai 1993 - 4 StR 207/93, NStZ 1993, 446) sowie des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Urteil vom 20. Juli 1960 - Ss 87/60, GA 1961, 177) gehindert.

    Danach besteht diese Pflicht zwar "grundsätzlich" (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 1993 - 4 StR 207/93, NStZ 1993, 446, 447), aber nicht ausnahmslos.

    a) Hieran gemessen ist die zwangsweise Vorführung als notwendig angesehen worden in Fällen, in denen den Angeklagten besonders gewichtige Straftaten zur Last gelegt wurden, nämlich einerseits ein Totschlag in einem besonders schweren Fall (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1977 - 4 StR 198/77, NJW 1977, 1928) und andererseits u.a. schwere räuberische Erpressung, räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen und Körperverletzungen in weiteren sechs Fällen; im zweitgenannten Verfahren hatte sich der - zu einer siebenjährigen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilte - Angeklagte am siebten Tag der Hauptverhandlung zu deren Fortsetzung erst 50 Minuten verspätet vorführen lassen, "da er in Ruhe Mittagessen" wollte (BGH, Beschluss vom 4. Mai 1993 - 4 StR 207/93, NStZ 1993, 446, 447).

    Angesichts dieser Umstände erweist sich die Verfahrensweise des Landgerichts als rechtsfehlerfrei, auch wenn es sich bei § 231 Abs. 2 StPO um eine Ausnahmevorschrift handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 1993 - 4 StR 207/93, NStZ 1993, 446, 447).

  • BGH, 30.06.1977 - 4 StR 198/77

    Erfordernis der Anwesenheit eines Angeklagten in der Hauptverhandlung -

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 5 StR 630/13
    Es sieht sich hieran aber durch abweichende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 9. Mai 1974 - 4 StR 102/74, BGHSt 25, 317; Urteil vom 30. Juni 1977 - 4 StR 198/77, NJW 1977, 1928; Beschluss vom 4. Mai 1993 - 4 StR 207/93, NStZ 1993, 446) sowie des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Urteil vom 20. Juli 1960 - Ss 87/60, GA 1961, 177) gehindert.

    Erst wenn das Gericht alle nach den Umständen und der Bedeutung der Sache zumutbaren Mittel versucht hat und weitere Zwangsmittel wegen ihrer Unverhältnismäßigkeit ausscheiden, entfällt seine Verpflichtung, die Anwesenheit des Angeklagten sicherzustellen (vgl. nur BGH, Urteil vom 30. Juni 1977 - 4 StR 198/77, NJW 1977, 1928, 1929).

    a) Hieran gemessen ist die zwangsweise Vorführung als notwendig angesehen worden in Fällen, in denen den Angeklagten besonders gewichtige Straftaten zur Last gelegt wurden, nämlich einerseits ein Totschlag in einem besonders schweren Fall (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1977 - 4 StR 198/77, NJW 1977, 1928) und andererseits u.a. schwere räuberische Erpressung, räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen und Körperverletzungen in weiteren sechs Fällen; im zweitgenannten Verfahren hatte sich der - zu einer siebenjährigen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilte - Angeklagte am siebten Tag der Hauptverhandlung zu deren Fortsetzung erst 50 Minuten verspätet vorführen lassen, "da er in Ruhe Mittagessen" wollte (BGH, Beschluss vom 4. Mai 1993 - 4 StR 207/93, NStZ 1993, 446, 447).

  • BGH, 05.11.1991 - 4 StR 350/91

    Umfang der Feststellungen bei der Verhängung eines Fahrverbots bei erstmaliger

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 5 StR 630/13
    Seine abweichende Auslegung ist jedoch "nicht schlechthin unvertretbar" und daher vom Senat bei der Prüfung der Vorlegungsvoraussetzungen hinzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1968 - 2 StR 360/67, BGHSt 22, 94, 100; vom 5. November 1991 - 4 StR 350/91, BGHSt 38, 106, 109; Franke in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 121 GVG Rn. 75 mwN).

    Der Senat macht von der Möglichkeit Gebrauch, selbst in der Sache zu entscheiden, ohne dass die Vorlegungsfrage allgemein beantwortet werden müsste (vgl. BGH, Urteile vom 6. Dezember 1961 - 2 StR 485/60, BGHSt 17, 14, 17; vom 5. November 1969 - 4 StR 519/68, BGHSt 23, 141, 144; vom 29. Februar 1972 - 5 StR 400/71, BGHSt 24, 315, 316; Beschluss vom 5. November 1991 - 4 StR 350/91, BGHSt 38, 106, 109; Franke aaO Rn. 81).

  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90

    Begriff des eigenmächtigen Fortbleibens

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 5 StR 630/13
    Der Senat stellt im Rahmen seiner Entscheidung auch die vorgreifliche, vom Kammergericht im Einklang mit bindender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 30. November 1990 - 2 StR 44/90, BGHSt 37, 249, 250) vertretene Auffassung zur Statthaftigkeit der Verfahrensrüge nicht in Frage, wonach die Staatsanwaltschaft durch § 339 StPO nicht gehindert sei, sich wegen Abwesenheit des Angeklagten auf den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO zu berufen.

    Die Annahme, der Angeklagte sei dem Fortsetzungstermin "eigenmächtig" ferngeblieben (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 30. November 1990 - 2 StR 44/90, BGHSt 37, 249; vom 14. Juni 2000 - 3 StR 26/00, BGHSt 46, 81, 83; Beschluss vom 25. Juli 2011 - 1 StR 631/10, BGHSt 56, 298, 306), ist rechtlich nicht zu beanstanden; sie steht insbesondere nicht in Widerspruch zu der vom Kammergericht bezeichneten Rechtsprechung.

  • BGH, 09.05.1974 - 4 StR 102/74

    Verurteilung wegen Diebstahls in einem schweren Fall - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 5 StR 630/13
    Es sieht sich hieran aber durch abweichende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 9. Mai 1974 - 4 StR 102/74, BGHSt 25, 317; Urteil vom 30. Juni 1977 - 4 StR 198/77, NJW 1977, 1928; Beschluss vom 4. Mai 1993 - 4 StR 207/93, NStZ 1993, 446) sowie des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Urteil vom 20. Juli 1960 - Ss 87/60, GA 1961, 177) gehindert.

    Ebenso ist in Fällen entschieden worden, in denen die zwangsweise Vorführung nur eines besonders geringen Aufwandes bedurft hätte, weil die zum Zwecke der Augenscheineinnahme bereits an den jeweiligen Tatort transportierten Angeklagten sich dort geweigert hatten, das Fahrzeug zu verlassen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 1974 - 4 StR 102/74, BGHSt 25, 317, 318 [zweijährige Freiheitsstrafe wegen "Diebstahls in einem schweren Fall"]; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 20. Juli 1960 - Ss 87/60, GA 1961, 177).

  • BGH, 25.07.2011 - 1 StR 631/10

    Anwesenheit in der Hauptverhandlung (Eigenmächtigkeit des Entfernens im Sinne bei

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 5 StR 630/13
    Die Annahme, der Angeklagte sei dem Fortsetzungstermin "eigenmächtig" ferngeblieben (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 30. November 1990 - 2 StR 44/90, BGHSt 37, 249; vom 14. Juni 2000 - 3 StR 26/00, BGHSt 46, 81, 83; Beschluss vom 25. Juli 2011 - 1 StR 631/10, BGHSt 56, 298, 306), ist rechtlich nicht zu beanstanden; sie steht insbesondere nicht in Widerspruch zu der vom Kammergericht bezeichneten Rechtsprechung.
  • BGH, 29.02.1972 - 5 StR 400/71

    Ersatz von verlorenen Schneidezähnen durch eine Prothese - Dauerhafte Entstellung

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 5 StR 630/13
    Der Senat macht von der Möglichkeit Gebrauch, selbst in der Sache zu entscheiden, ohne dass die Vorlegungsfrage allgemein beantwortet werden müsste (vgl. BGH, Urteile vom 6. Dezember 1961 - 2 StR 485/60, BGHSt 17, 14, 17; vom 5. November 1969 - 4 StR 519/68, BGHSt 23, 141, 144; vom 29. Februar 1972 - 5 StR 400/71, BGHSt 24, 315, 316; Beschluss vom 5. November 1991 - 4 StR 350/91, BGHSt 38, 106, 109; Franke aaO Rn. 81).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 5 StR 630/13
    Der Senat macht von der Möglichkeit Gebrauch, selbst in der Sache zu entscheiden, ohne dass die Vorlegungsfrage allgemein beantwortet werden müsste (vgl. BGH, Urteile vom 6. Dezember 1961 - 2 StR 485/60, BGHSt 17, 14, 17; vom 5. November 1969 - 4 StR 519/68, BGHSt 23, 141, 144; vom 29. Februar 1972 - 5 StR 400/71, BGHSt 24, 315, 316; Beschluss vom 5. November 1991 - 4 StR 350/91, BGHSt 38, 106, 109; Franke aaO Rn. 81).
  • BGH, 14.06.2000 - 3 StR 26/00

    Erfordernis einer Belehrung bei § 231 Abs. 2 StPO; Anordnung der Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 5 StR 630/13
    Die Annahme, der Angeklagte sei dem Fortsetzungstermin "eigenmächtig" ferngeblieben (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 30. November 1990 - 2 StR 44/90, BGHSt 37, 249; vom 14. Juni 2000 - 3 StR 26/00, BGHSt 46, 81, 83; Beschluss vom 25. Juli 2011 - 1 StR 631/10, BGHSt 56, 298, 306), ist rechtlich nicht zu beanstanden; sie steht insbesondere nicht in Widerspruch zu der vom Kammergericht bezeichneten Rechtsprechung.
  • BGH, 21.02.1968 - 2 StR 360/67

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen der Frage der Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 5 StR 630/13
    Seine abweichende Auslegung ist jedoch "nicht schlechthin unvertretbar" und daher vom Senat bei der Prüfung der Vorlegungsvoraussetzungen hinzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1968 - 2 StR 360/67, BGHSt 22, 94, 100; vom 5. November 1991 - 4 StR 350/91, BGHSt 38, 106, 109; Franke in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 121 GVG Rn. 75 mwN).
  • BGH, 06.12.1961 - 2 StR 485/60

    Wirksamkeit eines durch Drohung erzwungenen Rechtsmittelverzichts - Wirksamkeit

  • BGH, 06.03.2018 - 5 StR 18/18

    Kein absoluter Revisionsgrund bei mündlicher Mitteilung der Urteilsgründe ohne

    Es hat demnach den ihm zustehenden Beurteilungsspielraum nicht überschritten (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 630/13, BGHSt 59, 187; MüKoStPO/Arnoldi, § 231 Rn. 18 f.).
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