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   BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53   

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https://dejure.org/1954,127
BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53 (https://dejure.org/1954,127)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1954 - 5 StR 653/53 (https://dejure.org/1954,127)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1954 - 5 StR 653/53 (https://dejure.org/1954,127)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als Beweismittel - Verwertbarkeit von früher ergangenen Strafurteilen bei damaliger Nichtverlesung in der Hauptverhandlung als Beweismittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 141
  • NJW 1954, 1497
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 29.06.1926 - I 367/26

    In welcher Weise können Wahrnehmungen und Gutachten von Zeugen und

    Auszug aus BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53
    Der Tatrichter kann ein durch das Revisionsgericht aufgehobenes Urteil als Beweismittel dafür verwerten, daß der Angeklagte sich in der früheren Hauptverhandlung in bestimmtem Sinne eingelassen hat (im Anschluß an RGSt 60, 297).

    Das Gericht kann nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung den Umstand, daß die Einlassung des Angeklagten in der früheren Hauptverhandlung in einem bestimmten Sinne beurteilt worden ist, bei der Bildung seiner eigenen, aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung geschöpften Überzeugung mitverwerten (vgl. RGSt 60, 297).

  • BGH, 02.12.2008 - 3 StR 203/08

    Schuldspruch und Berufsverbot gegen rechtsextreme Strafverteidigerin

    Gerichtsbeschlüsse sind Urkunden im Sinne des § 249 Abs. 1 StPO, deren Verlesung auch dann nicht gegen das Verbot des § 250 Satz 2 StPO verstößt, wenn die Entscheidung Wahrnehmungen von Personen wiedergibt (BGHSt 6, 141, 142 f.; 31, 323, 331 f.).
  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82

    Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der

    Auch das Verbot des § 250 Satz 2 StPO, das eine Ersetzung des Zeugen beweises durch Verlesung von Vernehmungsprotokollen oder schriftlichen Erklärungen ausschließt (BGHSt 20, 160, 161), stand der Verlesung des Beschlusses nicht entgegen (vgl. BGHSt 6, 141, 142 f.).

    Dies ist für Strafurteile anerkannt (vgl. RGSt 8, 153, 157 f.; 60, 297; RG JW 1931 2825; BGHSt 6, 141, 142; Mayr in KK § 249 Rdn. 17).

    Es trifft nicht zu, daß der Inhalt des Beschlusses zur Beweisführung überhaupt nicht hätte herangezogen werden können (vgl. BGHSt 6, 141, 142).

  • BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05

    Teilrechtskraft; Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf Verfahrensbeschleunigung

    Dabei ist es zulässig, die Gründe des teilweise aufgehobenen Urteils zum Beweis dessen heranzuziehen, was die frühere Hauptverhandlung hierzu erbracht hatte (vgl. BGHSt 6, 141 f.; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15).
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