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   BGH, 08.04.1954 - 3 StR 836/53   

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https://dejure.org/1954,302
BGH, 08.04.1954 - 3 StR 836/53 (https://dejure.org/1954,302)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1954 - 3 StR 836/53 (https://dejure.org/1954,302)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1954 - 3 StR 836/53 (https://dejure.org/1954,302)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 155
  • NJW 1954, 1413
  • MDR 1954, 530
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 20.03.1928 - I 963/27

    1. Kann der Strafantrag auf einen Teil von mehreren in einem Schriftstück

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  • RG, 27.02.1939 - 3 D 38/39

    1. Ist der gesetzliche Vertreter selbst der Täter, so ist er rechtlich

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  • RG, 13.01.1903 - 4446/02

    Kann ein von dem gesetzlichen Vertreter des Verletzten zurückgenommener

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  • RG, 17.04.1934 - 1 D 33/34

    1. Bildet die Äußerung "Die SA. und SS. sind lauter Lumpe" eine Behauptung

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  • RG, 03.11.1916 - V 405/16

    Kann bei Beleidigung des Mündels durch den Gatten des Vormunds das

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  • RG, 13.12.1932 - I 708/32

    1. Hat das Revisionsgericht die anderweite Rechtshängigkeit auch zu beachten,

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  • BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08

    Verurteilungen des ehemaligen Gesamtbetriebsratsvorsitzenden und eines ehemaligen

    Insoweit fehlt die Prozessvoraussetzung eines wirksamen Strafantrags (vgl. BGHSt 6, 155), was vom Revisionsgericht bei den hier umfassend erhobenen Sachrügen beider Angeklagter jedenfalls zu beachten ist (vgl. Meyer-Goßner NStZ 2003, 169, 171 f. und StPO 52. Aufl. Einl. Rdn. 143 und 150).

    c) Der hier vorliegende Rechtsmangel der Strafantragstellung lässt jedes Bedürfnis nach einer dem Revisionsgericht grundsätzlich möglichen freibeweislichen Aufklärung weiterer im Zusammenhang mit der Antragstellung stehender Umstände (vgl. BGHSt 16, 164, 166; 21, 81; 22, 90, 91) entfallen (vgl. BGHSt 6, 155, 157 f.).

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Der Strafantrag ist eine Bedingung der Verfolgbarkeit, also eine Verfahrensvoraussetzung, deren Vorliegen das Revisionsgericht an Hand der Akten von Amts wegen zu prüfen hat (BGHSt 6, 155, 156).
  • OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Betreuers von der

    Ist aber der gesetzliche Vertreter i. S. des § 77 Abs. 3 StGB selbst der Beteiligung an der Tat verdächtig, ist er von der Vertretung im Rahmen der Strafantragsstellung ausgeschlossen (vgl. BGHSt 6, 155, 157; Schönke-Schröder-Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 28. Aufl. § 77 Rdnr. 21).
  • BGH, 02.03.1960 - 2 StR 44/60

    Zeugnisverweigerungsrecht geistig unreifer Personen

    Für die neue Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß der Vater, da er Täter ist, von der Entscheidung über die Verweigerung des Zeugnisses ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 6, 155 für den Strafantrag; ferner BGHSt 12, 235 [241]).
  • BGH, 25.01.1994 - 1 StR 770/93

    Strafantrag des Minderjährigen - Wirksamkeit - Volljährigkeit innerhalb der

    Der Strafantrag ist eine Prozeßvoraussetzung, deren Vorliegen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen an Hand der Akten geprüft und deren Fehlen von Amts wegen beachtet werden muß (BGHSt 6, 155, 156; Wache in KK 3. Aufl. § 158 Rdn. 33 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.09.1964 - 1 StR 292/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Das nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 StGB a.F. notwendige Verlangen des ausländischen Staates nach Bestrafung des Täters ist zwar kein Strafantrag im Sinne des § 61 StGB; im Gegensatz zu den übrigen Merkmalen des § 4 Abs. 2 Nr. 3 StGB a.F. ist es aber ebenso wie jener (BGHSt 6, 155) eine Voraussetzung der Strafverfolgung, die in die sonst sachlichrechtliche Bestimmung eingefügt ist, um die nachträgliche Ahndung von Fällen auszuschließen, an der der Staat, dessen Rechtsordnung gebrochen worden ist, kein Interesse hat (RGSt 16, 216; vgl. § 104 a StGB).
  • BGH, 28.10.1982 - 4 StR 472/82

    Freispruch von einer versuchten schweren Brandstiftung und einer Sachbeschädigung

    Eine solche liegt auch vor, wenn bei einem Antragsdelikt der Strafantrag fehlt; dieser ist lediglich eine Prozeßvoraussetzung (BGHSt 6, 155).
  • BGH, 01.03.1955 - 5 StR 53/55
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  • KG, 03.08.2021 - 121 Ss 60/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

    Dies begründet ein Verfahrenshindernis, das in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BGHSt 22, 90; 6, 155; NJW 94, 1165; Lackner/Kühl, StGB 29. Aufl., § 77 Rdn. 2; Greger/Weingarten in LK-StGB 13. Aufl, § 77 Rdn. 1; Bosch in Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl., § 77 Rdn. 48) und der Verurteilung des Angeklagten wegen Beleidigung des Zeugen D. entgegensteht.
  • BGH, 22.05.1968 - 4 StR 36/68

    Uneingeschränkt gestellter Strafantrag - Verpflichtung des Gerichts zur

    Solange der Antrag nicht eingeschränkt wird oder doch besondere Gründe für eine Einschränkung sprechen, hat das Gericht die Tat nach allen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen und ist allein entscheidend, wie sie nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung zu beurteilen ist (RGSt 62, 83, 89; BGH NJW 1951, 368; BGHSt 6, 155, 156 [BGH 08.04.1954 - 3 StR 836/53]; Schönke/Schröder, 13. Aufl., § 61 StGB, Rn. 26).
  • KG, 03.08.2021 - 3 Ss 32/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

  • BGH, 07.11.1962 - 2 StR 269/62
  • KG, 24.05.2005 - 1 Zs 3215/04

    Klageerzwingungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an den Antrag auf

  • BayObLG, 10.08.1961 - RReg. 4 St 190/61

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

  • BGH, 10.03.1955 - 4 StR 468/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.03.1968 - 4 StR 554/67

    Aufhebung eines Strafausspruchs - Fehlen eines Strafantrages -

  • BGH, 29.04.1964 - 2 StR 18/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 355/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 12.08.1959 - 2 StR 318/59

    Rechtsmittel

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