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   BGH, 08.01.1954 - 1 StR 260/53   

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BGH, 08.01.1954 - 1 StR 260/53 (https://dejure.org/1954,155)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1954 - 1 StR 260/53 (https://dejure.org/1954,155)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1954 - 1 StR 260/53 (https://dejure.org/1954,155)
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Zeitungs-'Hetze'

§ 185 StGB, Personengesamtheit, soziale Funktion, GmbH

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 186
  • NJW 1954, 1412
  • MDR 1954, 530
  • MDR 1954, 562
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 12.03.1936 - 3 D 939/35

    1. Unter welchen Voraussetzungen können Personengesamtheiten als solche beleidigt

    Auszug aus BGH, 08.01.1954 - 1 StR 260/53
    In der Entscheidug RGSt 70, 140 hat das Reichsgericht jedoch ausgesprochen, daß "Personenmehrheiten, die das Recht anerkennt und die mit staatlicher Billigung der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu dienen bestimmt sind", beleidigungsfähig seien.

    Teils lehnt sich die im Schrifttum gegebene Begründung an diejenige der Entscheidung RGSt 70, 140 an, teils hält sie sich daran, ob die Personengesamtheit, gleich welcher Rechtsform, einen selbständigen Willen bildet und rechtlich anerkannte gesellschaftliche Aufgaben (soziale Funktionen) erfüllt, ohne daß es entscheidend auf die Bedeutung der anerkannten Aufgabe im Einnzelfalle ankommt.

    Die Entscheidung RGSt 70, 140 knüpft mit der Forderung, die Körperschaft, der Ehrenschutz zukomme, müsse "mit staatlicher Billigung der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu dienen bestimmt sein", noch zu sehr an die unsystematische Regelung der §§ 196, 197 StGB an.

  • BGH, 26.04.1951 - 4 StR 99/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.01.1954 - 1 StR 260/53
    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat ausgesprochen, die Familie genieße nach geltendem Recht keinen eigenen Ehrenschutz (4 StR 99/51 vom 26. April 1951, JZ 1951, 520).

    Der 4. Strafsenat hat auf Anfrage erklärt, er halte an seiner Entscheidung 4 StR 99/51 vom 26. April 1951 fest, da er bei der Familie die klare Abgrenzbarkeit des zugehörigen Personenkreises und die einheitliche Willensbildung vermisse; aus den angegebenen Gründen stehe diese Entscheidung nach seiner Ansicht der gegenwärtigen jedoch nicht entgegen.

  • BGH, 06.10.1953 - 1 StR 419/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.01.1954 - 1 StR 260/53
    Hier wird das Landgericht die Anwendbarkeit der inzwischen in Kraft getretenen und auch vom Revisionsgericht noch zu berücksichtigenden §§ 23, 24 StGB prüfen müssen (§§ 2 Abs. 2 StGB , 354 a StPO , 1 StR 419/53 vom 6. Oktober 1953).
  • RG, 20.03.1928 - I 963/27

    1. Kann der Strafantrag auf einen Teil von mehreren in einem Schriftstück

    Auszug aus BGH, 08.01.1954 - 1 StR 260/53
    Das folgt schon daraus, daß die Wahrnehmung berechtigter Interessen als Rechtfertigungsgrund nur ein Sonderfall der Güterabwägung im Pflichtenwiderstreit ist, für welche dasselbe gilt (RGSt 62, 83, 92).
  • RG, 18.06.1936 - 2 D 311/36

    Wird ein Vater dadurch beleidigt, daß jemand an dessen minderjähriger Tochter,

    Auszug aus BGH, 08.01.1954 - 1 StR 260/53
    In der Entscheidung über Ehe und Familie blieb das Reichsgericht zurückhaltend (RGSt 70, 94; 70, 245, 248) und suchte die Lösung auf dem Wege der "Gesamtbeleidigung".
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 12.12.1949 - StS 365/49

    Veit Harlan

    Auszug aus BGH, 08.01.1954 - 1 StR 260/53
    Der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone hat die Frage ausdrücklich offengelassen (OGHSt 2, 291, 312).
  • RG, 13.02.1936 - 3 D 710/35

    Durch eine Handlung gegenüber einer Ehefrau, die deren guten Ruf schädigt, kann

    Auszug aus BGH, 08.01.1954 - 1 StR 260/53
    In der Entscheidung über Ehe und Familie blieb das Reichsgericht zurückhaltend (RGSt 70, 94; 70, 245, 248) und suchte die Lösung auf dem Wege der "Gesamtbeleidigung".
  • OLG Celle, 07.12.2020 - 13 W 80/20

    Verpflichtung des Betreibers eines Internetportals zur Bewertung von Arbeitgebern

    Sie erfüllt als solches keine "soziale Funktion", an die die genannten Tatbestände einen strafrechtlichen Ehrenschutz anknüpfen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1954 - 1 StR 260/53, BGHSt 6, 186-192, juris Rn. 19; näher: Kett-Straub, ZStW 2008, 759, 773 m.w.N.).
  • OLG Köln, 11.03.2021 - 15 W 10/21

    Zum Auskunftsanspruch gegen Amazon zur Identität eines Bewertenden, wenn Händler

    Soweit OLG Celle v. 07.12.2020 - 13 W 80/20, juris Rn. 12 juristischen Personen offenbar generell den Schutz des § 186 StGB abgesprochen hat, folgt das nicht aus der a.a.O. zitierten Entscheidung des BGH v. 08.01.1954 - 1 StR 260/53, juris Rn. 19 (sondern im Gegenteil), die zitierte Literaturstimme von Kett-Straub, ZStW 120 (2008), 759 (776 ff.) ist auch eine Minderauffassung.
  • BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88

    Kollektivbeleidigung von Soldaten

    Neben Einzelpersonen sind auch Personengemeinschaften unter gewissen Voraussetzungen beleidigungsfähig (vgl. z.B. BGHSt 6, 186 ff. m.w.N.).
  • LG Hamburg, 03.06.2022 - 324 O 355/21

    Kein Ehrenschutz für ausländischen Staat

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs sei eine Beleidigungsfähigkeit stets gegeben, wenn die Vereinigung eine rechtlich anerkannte gesellschaftliche Aufgabe erfülle und einen einheitlichen Willen bilden können (BGHSt 6, 186).

    Denn die Regelungen zum Strafantragsrecht setzen den Ehrschutz der bezeichneten Körperschaften nicht selbst fest, sondern vielmehr voraus (BGH, Urt. v. 08.01.1954 - 1 StR 260/53 -, BGHSt 6, 186-192, Rn. 6).

    Weitgehend anerkannt ist, dass eine Personengemeinschaft dann in ihrer Kollektivehre verletzt werden kann, wenn sie eine rechtlich anerkannte gesellschaftliche Aufgabe erfüllt und einen einheitlichen Willen bilden kann (BGHSt 6, 186, 191).

    Aus diesem Grund sei die Beleidigungsfähigkeit gewisser Personengesamtheiten anzuerkennen, (BGH, Urt. vom 08.01.1954 - 1 StR 260/53 -, BGHSt 6, 186-192, Rn. 16).

  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04

    Zur Verbreitung illegal gefertigten Bildmaterials eines Journalisten als Eingriff

    Kapitalgesellschaften genießen sowohl den Schutz des § 186 StGB (BGHSt 6, 186; Schönke/ Schröder/ Lenckner, StGB, 26. Aufl., Vorbemerkung zu § 185 Rn. 3, 3a; Tröndle/ Fischer, StGB, 52. Aufl., § 185 Rn. 12 m. w. N.) als auch den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BVerfGE 106, 28, 42 ff; BGH, NJW 1994, 1281; Wenzel/ Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 5 Rn. 125).
  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55

    FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; §

    Dies könnte dann als ein Strafminderungsgrund besonderer Art erwogen werden, der sich vor allem darauf gründen würde, daß unter solchen besonderen Umständen für persönliche Abschreckung kaum noch oder gar kein Anlaß mehr bestünde, Die Entscheidungen BGHSt 6, 186, 192 und 7, 6 sind für den anderen Fall des Überzeugungstäters zu ähnlichen Erwägungen gelangt.
  • BGH, 16.11.1982 - VI ZR 122/80

    Anspruch auf Unterlassung von an das Arbeitsamt gerichteten Vorwürfen betreffend

    Das entspricht der in Rechtsprechung und im Schrifttum ganz vorherrschenden Meinung (BGHSt 6, 186, 187; 9, 265, 266; Herdegen in LK 9. Aufl. Rdnr. 15 vor § 185 und § 196 Rdnr. 2, 3; Schönke/Schröder/Lenckner, StGB 21. Aufl. Rdnr. 4 vor § 185; Rudolphi in SK Rdnr. 8 vor § 185; vgl. auch für gesetzgeberische Körperschaften das allerdings nicht veröffentlichte Senatsurteil vom 31. Januar 1978 - VI ZR 227/76).
  • OLG Hamburg, 21.11.2023 - 7 U 37/22

    Überwachungssoftware - Äußerungsrechtliche Ansprüche von ausländischen Staaten

    Nach der bis heute maßgeblichen (s. z.B. Keller in Paschke / Berlit / Meyer / Kröner, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 4. Aufl., § 185 StGB Rdnr. 4) Grundsatzentscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1954 (Urt. v. 8.1. 1954, Az. I StR 260/53, NJW 1954, S. 1412 f.) ist eine Personengesamtheit als Kollektiv nach den Vorschriften der §§ 185 ff. StGB allerdings dann beleidigungsfähig, wenn sie eine rechtlich anerkannte gesellschaftliche (auch wirtschaftliche) Aufgabe ("soziale Funktion") erfüllt und einen einheitlichen Willen bilden kann, ohne dass es dabei auf die Rechtsform der Personengesamtheit ankäme.
  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 116/04

    Verbreitung illegal beschafften Filmmaterials über ein Forschungsinstut, das

    Kapitalgesellschaften genießen sowohl den Schutz des § 186 StGB (BGHSt 6, 186; Schönke/ Schröder/ Lenckner, StGB, 26. Aufl., Vorbemerkung zu § 185 Rn. 3, 3a; Tröndle/ Fischer, StGB, 52. Aufl., § 185 Rn. 12 M... w. N.) als auch den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BVerfGE 106, 28, 42 ff; BGH, NJW 1994, 1281; Wenzel/ Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 5 Rn. 125).
  • BayObLG, 07.09.2020 - 206 StRR 220/20

    Kollektive Beleidigung einer Polizeidienststelle

    (i) Die Frage, ob auch Personengemeinschaften beleidigt werden können, ist zwar nicht unumstritten, aber in ständiger Rechtsprechung und weitgehend auch in der Literatur anerkannt (RG, Urteil vom 12. März 1936, 3D 939/35, RGSt 70, 140; BGH, Urteil vom 8. Januar 1954, 1 StR 260/53, BGHSt 6, 186, zit. nach juris Rn. 18 f.; BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1981, 3 StR 302/81 (S), StV 1982, 222: Beleidigung der "Nürnberger Polizei" lediglich aus tatsächlichen Gründen verneint; OLG Frankfurt, Urteil vom 23. November 1976, 2 Ss 549/76, zit. nach juris Rn. 19: Beleidigung "der Polizei" Mannheim; Geppert, NStZ 2013, 553, 557; Hilgendorf a.a.O., Rn. 27; Specht-Riemenschneider in: BeckOGK-BGB, Stand 1. Mai 2020, § 823 Rn. 1127; jedenfalls für Behörden bejahend auch Regge/Pegel in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl. 2017, Vorbem. zu § 185 Rn. 48 f.; kritisch Fischer, StGB, 67. Aufl. 2020, vor §§ 185-200, Rn. 12), vorausgesetzt, dass es sich um eine Personengemeinschaft handelt, die rechtlich anerkannte soziale Aufgaben erfüllt und einen einheitlichen Willen bilden kann (BGHSt 6, 186, juris Rn. 19).
  • OLG Frankfurt, 02.12.1988 - 1 Ss 27/88

    Soldaten sind Mörder // Frankfurter Soldatenurteile

  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer

  • LAG München, 26.08.2010 - 4 Sa 227/10

    Außerordentliche Kündigung, "Beleidigung"

  • LG Münster, 03.11.2004 - 12 O 85/04

    Genehmigung zu pharmakologischen und toxikologischen Versuchen an

  • BGH, 24.02.1964 - AnwSt (B) 8/63

    Ablauf der Fünfjahresfrist des § 115 Abs. 1 BRAO nach dem Urteil des

  • BGH, 03.11.1954 - 6 StR 236/54
  • OLG Stuttgart, 11.06.1975 - 4 U 142/74

    Rechtsschutzinteresse bei weit zurückliegendem Sachverhalt; Einordnung eines

  • BGH, 29.10.1975 - 3 StR 369/75

    Aussetzung einer Strafe zur Bewährung bei sogenannten Überzeugungstätern -

  • BGH, 29.02.1972 - 1 StR 526/71

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Entstehung der Tat aus einer emotionell

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