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   BGH, 24.06.1954 - 4 StR 159/54   

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BGH, 24.06.1954 - 4 StR 159/54 (https://dejure.org/1954,346)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1954 - 4 StR 159/54 (https://dejure.org/1954,346)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1954 - 4 StR 159/54 (https://dejure.org/1954,346)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 232
  • NJW 1954, 1255
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Aus dem strafrechtlichen Schutz von Universalrechtsgütern lässt sich, auch wenn sie mittelbar den Schutz von Individualrechtsgütern mitbewirken (s. BGHSt 23, 261, 264; 37, 179, 182), nichts für die Beantwortung der Frage ableiten, ob im konkreten Einzelfall die Einwilligung des Geschädigten in die Verletzung des Individualrechtsguts seiner körperlichen Unversehrtheit mit allgemein anerkannten sittlichen Wertvorstellungen unvereinbar ist (vgl. BGHSt 6, 232, 234).

    Hält es der Gesetzgeber für erforderlich, eine Handlung, die die Gefahr einer Körperverletzung in sich birgt, zum Schutz derartiger Universalrechtsgüter - etwa der Sicherheit des Straßenverkehrs in § 315 c StGB oder der Volksgesundheit in § 29 BtMG - in gesonderten Vorschriften unter Strafe zu stellen, ist die Einwilligung des durch eine derartige Handlung tatsächlich in seiner körperlichen Unversehrtheit oder Gesundheit Geschädigten für die Strafbarkeit des Täters nach diesen Vorschriften ohne Belang (vgl. BGHSt 6, 232, 234; 23, 261, 264).

    Andererseits läßt sich aus dem strafrechtlichen Schutz derartiger Universalrechtsgüter, auch wenn sie mittelbar den Schutz von Individualrechtsgütern mitbewirken (s. BGHSt 23, 261, 264; 37, 179, 182), nichts für die Beantwortung der Frage ableiten, ob im konkreten Einzelfall die Einwilligung des Geschädigten in die Verletzung des Individualrechtsguts seiner körperlichen Unversehrtheit mit allgemein anerkannten sittlichen Wertvorstellungen unvereinbar ist (vgl. BGHSt 6, 232, 234; OLG Hamm MDR 1971, 67; BayObLGSt 1977, 105, 106 f.; Endriß/Malek, Betäubungsmittelstrafrecht 2. Aufl. Rdn. 370).

  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

    Aber auch wenn das gefährliche Unternehmen schwere Körperschädigungen, im besonderen den Ausfall wichtiger Organe zur Folge hat, kann eine Einwilligung des Betroffenen die fahrlässige Herbeiführung dieser Verletzung durch einen Dritten nicht rechtfertigen, da diese unbeschadet der Einwilligung sittlich anstößig bleibt und vom Recht nicht gebilligt wird, (vgl. BGHSt 6, 232, 234 [BGH 24.06.1954 - 4 StR 159/54] ; Enneccerus/Nipperdey, Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts 15. Aufl., § 209 Anm. 27; § 212 II 3).
  • BGH, 14.05.1970 - 4 StR 131/69

    Zechkameraden - § 315c StGB, Einwilligung; § 226a StGB aF (§ 228 StGB nF),

    Der Senat hat schon während der Geltung des früheren § 315 a StGB ausgesprochen, daß diese Vorschrift nicht nur Leib und Leben des einzelnen Verkehrsteilnehmers schütze, sondern vor allem die Sicherung des Strassenverkehrs und "damit der Allgemeinheit" bezwecke (BGHSt 6, 232, 234) [BGH 24.06.1954 - 4 StR 159/54].

    Wo zugleich oder sogar vorrangig die Gefährdung öffentlicher Interessen mit Strafe bedroht wird, schließt seine Einwilligung die Rechtswidrigkeit nicht aus (BGHSt 6, 232, 234) [BGH 24.06.1954 - 4 StR 159/54].

    Da der Senat mithin seine in BGHSt 6, 232, 234 [BGH 24.06.1954 - 4 StR 159/54] vertretene Rechtsansicht auch für die Vorschrift des § 315 c StGB n.F. aufrechterhält, war die Vorlegungsfrage so zu beantworten, wie es in der Beschlußformel geschehen ist.

  • BGH, 12.12.1990 - 4 StR 531/90

    Gefährdung lediglich der Tatteilnehmer

    Eine Anwendung des § 315 b StGB muß daher ausscheiden, wenn mangels anderer Feststellungen - wie hier - lediglich die Tatteilnehmer und ihre Sachen gefährdet worden sind (vgl. BGHSt 6, 100, 102; 6, 232, 235; OLG Karlsruhe NJW 1967, 2321, 2322 [OLG Karlsruhe 17.08.1967 - 1 Ss 125/67]; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 30. Aufl. § 315 b StGB Rdn. 4; Hillenkamp JuS 1977, 166, 171).
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 81/92

    Verbindung eines erstinstanzlichen Verfahrens mit einem Berufungsverfahren;

    Eine solche Gefährdung der Beifahrerin, die hierin nicht rechtswirksam einwilligen konnte (BGHSt 6, 232, 234 f; 23, 261, 264; OLG Karlsruhe NJW 1967, 2321), war bei einer BAK des Angeklagten von 1, 72 Promille spätestens im Zeitpunkt der Kollision mit den Leitplanken gegeben; sie wäre im übrigen auch zu bejahen gewesen, wenn sich die Fahruntüchtigkeit des Angeklagten in anderen die Sicherheit seiner Mitfahrerin beeinträchtigenden Fahrfehlern, wie beispielsweise dem Fahren in Schlangenlinien, einem auch nur vorübergehenden Abkommen von der Fahrbahn oder einem sonstigen nicht durch die Verkehrslage bedingten Fahrmanöver "indiziell nach außen gezeigt" hätte (vgl. BGH NStZ 1989, 73, 74).
  • OLG Koblenz, 11.04.2002 - 1 Ss 25/02

    Trunkenheitsfahrt, fahrlässige Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Beifahrer,

    Wo zugleich oder sogar vorrangig die Beeinträchtigung öffentlicher Interessen mit Strafe bedroht wird, schließt seine Einwilligung die Rechtswidrigkeit nicht aus (BGHSt 6, 232, 234).
  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 626/54
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  • BGH, 18.12.1957 - 4 StR 554/57
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  • BGH, 17.11.1955 - 4 StR 410/55

    Rechtsmittel

    Zur Prüfung dieser Frage muß nicht nur der Unfallhergang in seiner Gesamtheit betrachtet werden, sondern es sind auch alle für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters maßgeblichen Umstände, soweit sie für seine weitere Teilnahme am Straßenverkehr bedeutsam sind, sein Charakter, sein Vorleben und seine sonstigen Verhältnisse, eingehend zu prüfen (vgl BGHSt 5, 168, 176 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 6, 232, 235 [BGH 24.06.1954 - 4 StR 159/54]; 7, 165, 176 [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54]; 4 StR 234/55 vom 23. Juni 1955).
  • BGH, 24.04.1961 - III ZR 45/60

    Rechtsnatur der Einwilligung in eine Rechtsgutverletzung

    Das alles entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. RGSt 41, 392; 62, 190; 71, 349; BVerfGE 10, 303; BGHSt 4, 88; 5, 362; 6, 232; BGHZ 29, 33; 34, 20 und BGH VI ZR 189/59 vom 14. März 1961 = NJW 1961, 655, zum Abdruck in der amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BGH, 16.01.1958 - 4 StR 652/57
  • AG Saalfeld, 24.02.2004 - 635 Js 25691/03

    Vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit vorsätzlichem

  • BGH, 30.09.1954 - 3 StR 357/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.03.1957 - 1 StR 453/56

    Rechtsmittel

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