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   BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53   

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BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53 (https://dejure.org/1954,111)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1954 - 1 StR 677/53 (https://dejure.org/1954,111)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1954 - 1 StR 677/53 (https://dejure.org/1954,111)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 251
  • NJW 1954, 1576
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 22.10.1953 - 4 StR 112/53
    Auszug aus BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53
    Nach § 50 Abs. 1 StGB wird von mehreren an einer Tat Beteiligten jeder nach seiner Schuld bestraft (vgl. dazu BGHSt 4, 355; 5, 47).
  • BGH, 01.10.1953 - 4 StR 224/53
    Auszug aus BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53
    Nach § 50 Abs. 1 StGB wird von mehreren an einer Tat Beteiligten jeder nach seiner Schuld bestraft (vgl. dazu BGHSt 4, 355; 5, 47).
  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53
    Es bleibt die Möglichkeit, daß S. den Angeklagten persönlich für desjenigen gehalten hat, dem die Urkunden gehörten dann hat er möglicherweise die tatsächlichen Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes angenommen und deshalb nicht vorsätzlich gehandelt (BGHSt 3, 105; 3, 194).
  • BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53
    Rechtlich fehlerfrei ist auch die Annahme von Tateinheit zwischen der Beihilfe zum Betrug einerseits und der in Eigentäterschaft begangenen Urkundenfälschung andererseits (BGH 1 StR 399/51 vom 23. Oktober 1951; BGHSt 5, 291, 293).
  • RG, 04.06.1907 - VII 379/06

    Konkurs; Aufnahme d. Verf. Aktiengesellschaft; Verschulden d. Vorstandes

    Auszug aus BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53
    Dafür ist es zunächst wesentlich, daß die Karl F. & Co. GmbH, wie der Angeklagte wußte, nach § 62 VVG aus dem Versicherungsfalle keine Ansprüche gegen den Versicherer herleiten konnte; die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles durch ihren gesetzlichen Vertreter muß die Versicherungsnehmerin gegen sich gelten lassen (RGZ 66, 181; vgl. ferner BGHSt 1, 209).
  • BGH, 12.06.1951 - 1 StR 102/51
    Auszug aus BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53
    Läßt sich ein Versicherungsbetrug auch in der neuen Hauptverhandlung nicht erweisen, so ist der Angeklagte insoweit freizusprechen, auch wenn die von ihm begangene Sachbeschädigung mangels Strafantrags nicht verfolgbar ist (BGHSt 1, 231, 235).
  • BGH, 23.10.1951 - 1 StR 399/51
    Auszug aus BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53
    Rechtlich fehlerfrei ist auch die Annahme von Tateinheit zwischen der Beihilfe zum Betrug einerseits und der in Eigentäterschaft begangenen Urkundenfälschung andererseits (BGH 1 StR 399/51 vom 23. Oktober 1951; BGHSt 5, 291, 293).
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 10/51
    Auszug aus BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53
    Dafür ist es zunächst wesentlich, daß die Karl F. & Co. GmbH, wie der Angeklagte wußte, nach § 62 VVG aus dem Versicherungsfalle keine Ansprüche gegen den Versicherer herleiten konnte; die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles durch ihren gesetzlichen Vertreter muß die Versicherungsnehmerin gegen sich gelten lassen (RGZ 66, 181; vgl. ferner BGHSt 1, 209).
  • BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51

    Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'

    Auszug aus BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53
    Es bleibt die Möglichkeit, daß S. den Angeklagten persönlich für desjenigen gehalten hat, dem die Urkunden gehörten dann hat er möglicherweise die tatsächlichen Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes angenommen und deshalb nicht vorsätzlich gehandelt (BGHSt 3, 105; 3, 194).
  • RG, 04.11.1940 - 3 D 346/40

    Der Sorgeberechtigte, der sich weigert, bei seinem erkrankten Kind ein Heilmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53
    Eine Rechtswirksamkeit kommt ihr daher nicht zu (vgl. RGSt 74, 350; RG DRiZ 1932, Rspr Nr. 444).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

  • RG, 18.05.1900 - 1367/00

    1. Kann der Thatbestand des § 274 Nr. 1 St.G.B.'s in dem Falle für gegeben

  • RG, 15.02.1938 - 1 D 17/38

    Ist das Unternehmen der Verleitung zum Meineide auch dann nach dem § 159 StGB.

  • RG, 28.04.1905 - 4914/04

    Wann gehört eine Urkunde dem Eigentümer nicht ausschließlich?

  • RG, 07.01.1881 - 3349/80

    Worin besteht die Verschiedenheit zwischen Mitthätern und Gehilfen?

  • RG, 05.02.1932 - I 1330/31

    Wodurch unterscheidet sich bei der Urkundenfälschung das Wahnverbrechen vom

  • RG, 20.10.1882 - 1960/82

    Ist ein bloßes Ankohlen eines Gebäudeteiles geeignet, den Thatbestand der

  • RG, 16.06.1930 - II 419/30

    1. Ist der Ehemann verpflichtet, das von ihm gegen Feuer versicherte Haus seiner

  • RG, 19.10.1934 - 1 D 910/34

    Zum Begriff der betrügerischen Absicht im § 265 StGB.

  • BGH, 15.04.2015 - 1 StR 337/14

    Vortäuschen einer Straftat (falsche Darstellung einer tatsächlich begangenen Tat:

    b) Beim Straftatbestand des Vortäuschens einer Straftat (§ 145d StGB) handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt (vgl. Schönke/Schröder-Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 145d Rn. 1 mwN), mit dem die zur Strafverfolgung berufenen Behörden vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme und vor Veranlassung zu unnützen Maßnahmen geschützt werden sollen (so bereits BGH, Urteil vom 9. Juli 1954 - 1 StR 677/53, BGHSt 6, 251, 255).
  • BGH, 29.01.1980 - 1 StR 683/79

    Urkundenunterdrückung durch den Eigentümer einer Urkunde - Bezug von

    Fehlt ihm das Recht, über die Urkunde allein zu verfügen, weil ihm die Rechtsordnung die Verpflichtung auferlegt, die Urkunde für die Beweisführung eines anderen herauszugeben oder zur Einsichtnahme bereitzuhalten, so unterliegt die Unterdrückung der Urkunde der Strafdrohung des § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB (RG HRR 1938, Nr. 491; RGSt 38, 37; BayObLG NJW 1968, 1896, in BGHSt 6, 252, 254 [BGH 09.07.1954 - 1 StR 677/53] noch offen gelassen).
  • BGH, 26.03.2003 - 1 StR 549/02

    Inbrandsetzung von Sachen juristischer Personen (Einwilligung; offensichtliche

    Da die Brandlegung die N. Strickwaren GmbH & Co. KG hier offensichtlich schädigte, kam einer dahingehenden (hier konkludent sich selbst erteilten) Einwilligung des Angeklagten keinerlei Wirksamkeit zu (vgl. BGHSt 6, 251, 254).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Dies müßte selbst dann gelten, wenn für den anderen Täter die Veräußerung des Rauschgifts eine - gegenüber dem bereits mit dem Erwerb vollendeten Handeltreiben - mitbestrafte Nachtat oder Bestandteil einer Erwerb, Einfuhr und Veräußerung umfassenden Fortsetzungstat wäre; denn strafbare Beihilfe kann sowohl zur mitbestraften Nachtat des Haupttäters (vgl RGSt 67, 70, 77; BGHSt 6, 251; BayOblG NJW 1980, 412; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl § 27 Rdn 4) als auch zum Einzelakt einer Fortsetzungstat geleistet werden, ohne daß dem die Beteiligung als Mittäter an anderen Einzelakten im Wege steht (RGSt 56, 382; Cramer in Schönke/Schröder aaO § 27 Rdn 37; Roxin in LK StGB 10. Aufl § 27 Rdn 39).
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 7/19

    Konkurrenzverhältnis zwischen Urkundenunterdrückung durch Beschädigen und

    Dabei kann dahinstehen, ob die betroffenen Gutachten mit Blick auf die in der Rechtsprechung und von Teilen des Schrifttums vertretene Auffassung zum fehlenden Beweisführungsrecht des Staates im Bereich der Ordnungsverwaltung auch den Fahrerlaubnisbehörden oder aber nur den begutachteten Personen "gehörten' (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29. Januar 1980 - 1 StR 683/79, BGHSt 29, 192, 194 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juli 1989 - 5 Ss 251/89 - 102/89 I, JR 1991, 250, 251; LK/Zieschang, StGB, 12. Aufl., § 274 Rn. 7 ff. mwN) sowie deren gegebenenfalls in der Erteilung des Auftrags zur Manipulation der Urkunden enthaltenen Einwilligungen sittenwidrig waren und damit keine rechtfertigende Wirkung für den Angeklagten sowie die gesondert verfolgten Mitttäter entfalten konnten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 9. Juli 1954 - 1 StR 677/53, BGHSt 6, 251, 254; Schönke/Schröder/Heine/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 274 Rn. 11; aA LK/Rönnau, StGB, 12. Aufl., Vor §§ 32 ff. Rn. 189).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 318/12

    Umsatzsteuerhinterziehung durch den Einsatz eines Missing Traders oder durch die

    Erforderlich ist, dass die Tat, so wie der Täter sie sich vorstellt, alle Merkmale des strafgesetzlichen Tatbestandes erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1954 - 1 StR 677/53, BGHSt 6, 251, 256).
  • BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83

    Inbrandsetzung - Feuerversicherung - Gebäude - Leistungspflicht

    Nicht anders ist der Tatbestand bisher in der Rechtsprechung verstanden worden (vgl. BGHSt 1, 209, 210; 6, 251, 255, 256; 8, 343, 345, 346; 11, 399, 400; 25, 261, 262, 263).

    Eine Abweichung liegt nicht etwa darin, daß sie es genügen läßt, wenn der Täter die versicherte Sache in Brand setzt, um durch Täuschung des Versicherers einen an andern Gegenständen entstehenden Schaden geltend zu machen, für den jener auf Grund desselben Versicherungsvertrags und Versicherungsfalles Deckung zu gewähren hat (BGHSt 6, 251, 257).

  • OLG Frankfurt, 24.04.2002 - 2 Ss 71/02

    Störung des öffentlichen Friedens: Versendung von Pseudo-Milzbrandbriefen

    Dies folgt unmittelbar aus dem Schutzzweck des § 145 d, die zur Verfolgung strafbarer Handlungen berufenen Dienststellen davor zu schützen, dass sie unberechtigt in Anspruch genommen werden oder unnütze Maßnahmen ergreifen (vgl. BGHSt 6, 251, 255; Rudolphi in System.Komm.StGB, 6. Aufl., § 145 d Rdn. 2; Schramm, a.a.O., m.w.N.).
  • BayObLG, 15.10.1980 - RReg. 3 St 87/80

    Falschaussage nach Verkehrsunfall - § 258 StGB, Abgrenzung untauglicher Versuch -

    Deshalb muß auch bei einem untauglichen Versuch die Tat, wie der Täter sie sich vornimmt, den Tatbestand eines Delikts bilden (RGSt. 64, 132; 66, 127; BGHSt 6, 251; vgl. weiterhin Dreher/Tröndle StGB Rdn. 23; Lackner StGB 13. Aufl. Anm. 2 b; Rudolphi SK 2. Aufl. Rdn. 30, je zu § 22).
  • BayObLG, 12.06.1984 - RReg. 4 St 240/83

    Täuschen; Tatbeteiligter; Täuschen über Tatbeteiligten; Falsches Alibi; Alibi

    Dies kann sowohl durch eine falsche Selbstbezichtigung des Täters als auch dadurch geschehen, daß er den Verdacht auf eine andere unbeteiligte Person zu lenken versucht, wobei die Meinungen noch darüber auseinandergehen, ob - was hier allerdings dahingestellt bleiben kann - ein Verdacht gegen "Unbekannt" ausreicht (so BGHSt 6, 251 [252] = NJW 1954, 1576; LM § 145 d StGB Nrn. 2, 3) oder ob sich dieser gegen eine "bestimmte Person" richten muß (so OLG Hamm, NJW 1956, 1530; OLG Celle, NJW 1961, 1416; Willms, in: LK, § 145 d Rdnr. 14; Stree, in: Schönke-Schröder, § 145d Rdnr. 14 unter Hinweis auf das Konkurrenzverhältnis zu § 164 StGB).

    Es sollen unnütze Maßnahmen und falsche Erwägungen der staatlichen Dienststellen vermieden werden (BGHSt 6, 251 [255] = NJW 1954, 1576; OLG Koblenz, NJW 1956, 561; Stree, in: Schönke-Schröder, § 145 Rdnr. 1).

  • BGH, 09.12.2021 - 4 StR 366/21

    Besonders schwere räuberische Erpressung (Verwenden einer Waffe oder eines

  • BGH, 06.02.2020 - 3 StR 305/19

    Beweiswürdigung beim untauglichen Versuch der schweren Brandstiftung

  • OLG Hamm, 28.05.1998 - 3 Ss 1556/97

    Vortäuschen einer Straftat, Strafvereitelung

  • BayObLG, 16.05.2001 - 2St RR 48/01

    Zeitpunkt der Geltendmachung des Verwertungsverbots hinsichtlich einer Aussage

  • BGH, 22.05.1962 - 1 StR 103/62
  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 559/94

    Gefährdung des Straßenverkehrs - Täterfahrzeug - Fremdes Eigentum

  • BGH, 20.03.1963 - 2 StR 577/62
  • OLG Hamm, 20.03.2001 - 4 Ss 229/01

    Räuberischer Diebstahl, innere Tatseite, Vorsatz, Beutesicherungsabsicht,

  • BVerwG, 17.08.1971 - II WD 24.71

    Unfallflucht als Dienstvergehen - Beschädigung eines entliehenen Kraftfahrzeugs -

  • BGH, 08.10.1957 - 1 StR 310/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.01.1959 - 4 StR 423/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.03.1955 - 3 StR 612/54

    Rechtsmittel

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