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   BGH, 30.09.1954 - 4 StR 274/54   

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BGH, 30.09.1954 - 4 StR 274/54 (https://dejure.org/1954,670)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1954 - 4 StR 274/54 (https://dejure.org/1954,670)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1954 - 4 StR 274/54 (https://dejure.org/1954,670)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 302
  • NJW 1954, 1694
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.12.1953 - 4 StR 582/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - 4 StR 274/54
    Die Einwirkung auf den Willen des Kindes, sich mit dem Täter an einen solchen Ort zu begeben, geht über den Bereich der blossen Vorbereitungshandlung hinaus; mit ihr hat schon die Ausführung der Verleitung begonnen, die Tatbestandsmerkmal der einen der beiden Begehungsformen des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist (RGSt 52, 184 f; 69, 140; BGH NJW 1951, 203, 204 Nr. 26 und 4 StR 582/53 vom 3.Dezember 1953).
  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - 4 StR 274/54
    Die Einwirkung auf den Willen des Kindes, sich mit dem Täter an einen solchen Ort zu begeben, geht über den Bereich der blossen Vorbereitungshandlung hinaus; mit ihr hat schon die Ausführung der Verleitung begonnen, die Tatbestandsmerkmal der einen der beiden Begehungsformen des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist (RGSt 52, 184 f; 69, 140; BGH NJW 1951, 203, 204 Nr. 26 und 4 StR 582/53 vom 3.Dezember 1953).
  • RG, 29.04.1918 - I 192/18

    Versuch, eine Person unter 14 Jahren zur Duldung unzüchtiger Handlungen zu

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - 4 StR 274/54
    Die Einwirkung auf den Willen des Kindes, sich mit dem Täter an einen solchen Ort zu begeben, geht über den Bereich der blossen Vorbereitungshandlung hinaus; mit ihr hat schon die Ausführung der Verleitung begonnen, die Tatbestandsmerkmal der einen der beiden Begehungsformen des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist (RGSt 52, 184 f; 69, 140; BGH NJW 1951, 203, 204 Nr. 26 und 4 StR 582/53 vom 3.Dezember 1953).
  • RG, 05.02.1937 - 4 D 54/37

    Zur Abgrenzung strafloser Vorbereitungshandlungen vom Versuche beim "Verführen"

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - 4 StR 274/54
    Die einzelnen Verleitungshandlungen können zeitlich getrennt sein und doch wegen ihres Inhalts und Zweckes eine Einheit bilden (vgl. RGSt 71, 47 ff ferner RG in LZ 1922, 470; DR 1939, 363).
  • RG, 26.02.1935 - 1 D 59/35

    1. Verhältnis der Vornahme einer unzüchtigen Handlung und der Verleitung zur

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - 4 StR 274/54
    Die Einwirkung auf den Willen des Kindes, sich mit dem Täter an einen solchen Ort zu begeben, geht über den Bereich der blossen Vorbereitungshandlung hinaus; mit ihr hat schon die Ausführung der Verleitung begonnen, die Tatbestandsmerkmal der einen der beiden Begehungsformen des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist (RGSt 52, 184 f; 69, 140; BGH NJW 1951, 203, 204 Nr. 26 und 4 StR 582/53 vom 3.Dezember 1953).
  • BGH, 07.06.1955 - 1 StR 128/55

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof ist dieser Rechtsprechung gefolgt (BGHSt 6, 302).

    Es liegt in der Natur der Sache, daß, wer ein Kind zur Verübung unzüchtiger Handlungen verleiten will, sein Vorhaben nicht immer alsbald erkennen läßt, sondern allmählich, Stück um Stück, sein Ziel verfolgt (BGHSt 6, 302; RGSt 52, 184).

  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 606/73

    Versuchte Verleitung eines Kindes zur Verübung unzüchtiger Handlungen - Vorliegen

    Diese Beurteilung entspricht der Rechtslage zu dem im Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung geltenden § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. BGHSt 6, 302; BGH NJW 1954, 1694 Nr. 20; BGH, Urteile vom 28. Januar 1954, 3 StR 741/53 und vom 5. April 1961, 2 StR 61/61 - zitiert bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 176 Anm. 26).
  • BGH, 29.11.1966 - 1 StR 598/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchter Unzucht mit einem Kind in

    In der recht nachdrücklichen Einwirkung des schon wegen ähnlicher Vorkommnisse (S. 1, 2, 7 UA) bestraften Angeklagten auf das Mädchen durfte der Tatrichter bereits einen Versuch der Verleitung im Sinne der §§ 176 Abs. 1, 43 StGB sehen (S. 9 UA; BGHSt 6, 302 ff; BGH Urt. v. 14. Juli 1964, 1 StR 219/64; vgl. auch schweizer Bundesgericht, Bd. 90 IV, 200, 205).
  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 633/60

    Verurteilung wegen schwerer Unzucht - Verurteilung als gefährlicher

    Die Feststellung des Landgerichts, der Beschwerdeführer habe mit seinem Vorgehen gegenüber dem zur Tatzeit acht Jahre alten Schüler Heinz R. schon unmittelbar zur Ausführung seines Planes, mit dem Knaben Unzucht zu treiben, "angesetzt" und so den äußeren und inneren Tatbestand der versuchten Unzucht mit einem Kinde nach § 176 Abs. 1 Nr. 3, § 43 StGB verwirklicht, entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (u.a. BGHSt 6, 302, 303 [BGH 30.09.1954 - 4 StR 274/54] Nr. 1 und die dort angeführten weiteren Entscheidungen des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs).
  • BGH, 25.07.1969 - 1 StR 274/69

    Aufhebung eines Schuldspruchs wegen versuchter Unzucht mit einem Kind

    Die Wendung bei der rechtlichen Würdigung, er habe versucht, das Kind "zur Unzucht zu verleiten", gibt auch im Zusammenhang mit den folgenden Ausführungen hierüber keinen hinreichenden Aufschluß (der in BGHSt 6, 302 ff entschiedene Fall war wesentlich konkreter gestaltet).
  • BGH, 08.12.1964 - 1 StR 473/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Wann nur eine straflose Vorbereitungshandlung oder schon ein strafbarer Versuch vorliegt, ist im wesentlichen Sache tatrichterlicher Beurteilung (RGSt 53, 217, 218; 59, 1; BGHSt 6, 302 ff).
  • BGH, 06.02.1962 - 5 StR 621/61

    Rechtsmittel

    Auch BGHSt 6, 302 läßt es zum Versuch eines Verbrechens nach § 176 Abs. 1 Nr. 3 genügen, wenn der Täter mit dem Opfer ein Zusammentreffen zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort vereinbart und es durch Versprechungen geneigt macht, die Verabredung einzuhalten.
  • BGH, 19.08.1959 - 4 StR 100/59

    Rechtsmittel

    Weiter läßt der Zusammenhang der Urteilsgründe erkennen, daß das Landgericht auch bei August J. die gebotene Abwägung (BGHSt 6, 302; 11, 394, 396) vorgenommen und dabei den Belangen der Allgemeinheit vor denen des Angeklagten den Vorzug gegeben hat.
  • BGH, 09.02.1956 - 4 StR 18/56

    Rechtsmittel

    Der Tatrichter hat die Frage einer Aussetzung unter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Angeklagten (BGHSt 6, 302) erneut zu überprüfen, insbesondere auch dahin, ob bei der noch jugendlichen, bisher unbestraften Beschwerdeführerin nicht schon der Ausspruch der Strafe in Verbindung mit Maßregeln nach §§ 23 f StGB genügt, um dem Sühnegedanken und den Belangen der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen (BGH in LM Nr. 7 zu § 23 StGB; Maassen, MDR 1954 S 3).
  • BGH, 15.02.1955 - 2 StR 456/54

    Rechtsmittel

    Es kann für die Entscheidung dieses Falles dahingestellt bleiben, ob die Aufforderung an das Kind, an eine dunkle Stelle zu gehen, für sich allein schon über eine Vorbereitungshandlung hinaus geht (BGHSt 6, 303 [BGH 30.09.1954 - 4 StR 274/54]).
  • BGH, 02.04.1968 - 5 StR 37/68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 18.02.1964 - 1 StR 563/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Diebstahls im Rückfall, ferner wegen

  • BGH, 12.06.1963 - 2 StR 148/63

    Voraussetzung der Fortgesetzten Handlung - Vorbereitung und Versuchsbeginn

  • BGH, 21.05.1963 - 5 StR 173/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.12.1961 - 4 StR 441/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.08.1959 - 2 StR 328/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.07.1959 - 4 StR 225/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.04.1959 - 2 StR 109/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.10.1957 - 2 StR 374/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.01.1957 - 4 StR 543/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.11.1954 - 5 StR 269/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.11.1956 - 4 StR 379/56

    Rechtsmittel

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