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   BGH, 22.09.1954 - 6 StR 137/54   

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https://dejure.org/1954,438
BGH, 22.09.1954 - 6 StR 137/54 (https://dejure.org/1954,438)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1954 - 6 StR 137/54 (https://dejure.org/1954,438)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1954 - 6 StR 137/54 (https://dejure.org/1954,438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 324
  • NJW 1954, 1818
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 28.11.2011 - 1 BvR 917/09

    Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei der strafrechtlichen Beurteilung von

    Zielrichtung des vorliegend angewandten § 90a StGB wie sämtlicher Staatsschutznormen ist es, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Länder und ihrer verfassungsgemäßen Ordnung zu gewährleisten und zu erhalten (vgl. BGHSt 6, 324 ; BGH, Beschluss vom 1. April 1998 - 3 StR 54/98 -, NStZ 1998, S. 408; Laufhütte/Kuschel, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2007, § 90a Rn. 1; Würtenberger, JZ 1979, S. 309 ; Schröder, JZ 1979, S. 89 f.; Roggemann, JZ 1992, S. 934 ).
  • BGH, 18.08.2000 - 3 StR 433/99

    Verunglimpfung des Staates; Beschimpfen; Schutzgut Ansehen der Bundesrepublik

    Denn Schutzgut der Vorschrift (vgl. hierzu BVerfGE 47, 198, 231; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 90 a Rdn. 2 m.w.Nachw.) ist das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland, nicht aber das von Staatsorganen, der Bürokratie oder einzelner Beamter (vgl. BGHSt 11, 11 f.; 7, 110 f.; 6, 324 f.); ob es betroffen ist, ist Tatfrage (vgl. BGHSt 11, 11).
  • BGH, 20.12.1963 - 3 StR 29/63

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Untergrundbewegung im Sinne des § 128

    Wohl schützt § 96 StGB nicht Deutschland oder das deutsche Volk, sondern nur die Bundesrepublik in ihrer freiheitlich demokratischen Gestalt seit Kriegsende (BGHSt 6, 324; vgl. Schäfer/Dohnanyi im Nachtrag zu Frank, 1936 Ann. II 1 zu § 134 a StGB).
  • BGH, 06.06.1977 - 3 StR 160/77

    Zurückverweisung an ein Schwurgericht im Rahmen der Zuständigkeitsverteilung -

    Hier hat der Bundesgerichtshof regelmäßig die Sache an eine Staatsschutzkammer zurückverwiesen, selbst wenn rechtskräftig feststand, daß der Angeklagte lediglich eine Tat begangen hatte, die nicht in deren ausschließlichen Zuständigkeitsbereich (§ 74 a GVG) fiel (vgl. BGH, Urteile vom 19. April 1967 - 3 StR 13/66, vom 27. November 1964 - 3 StR 48/64, vom 24. November 1954 - 6 StR 149/54, vom 22. September 1954 - 6 StR 137/54).
  • BGH, 20.07.1961 - 3 StR 21/61

    Verbreitung einer die Bundesrepublik beschimpfenden Schrift - Strafrechtliche

    Dem Landgericht ist auch darin zuzustimmen, dass der Angeklagte die Bundesrepublik in ihrer besonderen Gestalt als freiheitlich-demokratisches Staatswesen beschimpft hat (BGHSt 6, 324).
  • VG Dresden, 29.12.2007 - 14 K 2315/07

    Verwaltungsgericht bestätigt Verbot einer rechtsextremen Demonstration in Bautzen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der die Kammer folgt, ist es Sinn der Vorschrift des § 90a StGB, "die Bundesrepublik in ihrer besonderen Wesenheit und Gestalt als auf eine freiheitlich-demokratische Ordnung begründetes Staatswesen vor Herabwürdigungen zu schützen" (BGHSt 6, 324, 325) [BGH 22.09.1954 - 6 StR 137/54].
  • BGH, 02.04.1980 - 2 StR 817/79

    Gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung - Verunglimpfung des Staates

    Mit ihr bringt der Sprecher zum Ausdruck, daß ihm die freiheitliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und damit diese selbst - im Gegensatz zu derjenigen früheren Staatsordnung, in der das Ho.-W.-Lied als eine Nationalhymne anerkannt war - nichts bedeute, vielmehr der Achtung, auch durch die Allgemeinheit, nicht wert sei (vgl. BGHSt 6, 324; 7, 110).
  • BGH, 23.11.1955 - 6 StR 95/55

    Rechtsmittel

    Eine solche Auffassung könnte nicht gebilligt werden, Vielmehr ist stets anhand der besonderen Umstände des Einzelfalles zu prüfen, ob das öffentliche Interesse die Vollstreckung erfordert (Urteil des Senats 6 StR 137/54 vom 22. September 1954).
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