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   BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54   

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https://dejure.org/1954,98
BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54 (https://dejure.org/1954,98)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1954 - 4 StR 362/54 (https://dejure.org/1954,98)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1954 - 4 StR 362/54 (https://dejure.org/1954,98)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 329
  • NJW 1954, 1896
 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
    Nach außenhin kennezeichnend für diese Art der Tötung ist regelmäßig die hilfslose Lage des von der Tat überraschten, arglosen und daher auch wehrlosen Opfers (BGHSt 2, 60), wie sie hier festgestellt ist.

    Der Täter muß, was allerdings oft "mit einem Blick" geschehen wird (vgl BGHSt 2, 60), ihre Bedeutung für die Tat erfaßt haben.

  • BGH, 15.05.1952 - 3 StR 130/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
    In diesem Umfange schließt also der Vorwurf des Mordes den des Totschlags in sich, so daß der Angeklagte sich hiergegen nicht anders verteidigen kann; insoweit wird er durch eine vom Eröffnungsbeschluß abweichende rechtliche Beurteilung der Tat nicht überrascht und demgemäß in seiner Verteidigung auch nicht beschränkt (BGH Urt vom 15. Mai 1952 - 3 StR 130/52).
  • BGH, 13.03.1952 - 4 StR 994/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
    Dieser Hinweis wurde nicht dadurch überflüssig, daß der Verteidiger selbst nach der Sitzungsniederschrift den Antrag gestellt hat, den Angeklagten nur wegen Totschlags zu verurteilen (BGH Urt vom 13. März 1952 - 4 StR 994/51).
  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung

    Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
    Das Schwurgericht sieht als erwiesen an, daß die Angeklagte I sich zur Tötung des Vaters ihrer beiden Kinder entschlossen hat, damit sie ihr Liebesverhältnis mit G ungehindert fortsetzen könne; es bewertet diesen Beweggrund rechtsirrtumsfrei als niedrig im Sinne von § 211 StGB (BGHSt 3, 132 ff).
  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
    Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
    Nach dem Aufbau des Gesetzes ist das Merkmal "heimtückisch" im § 211 StGB kein bloßer Strafschärfungsgrund gegenüber dem § 212 StGB ; ebensowenig kennzeichnet es besonders persönliche Eigenschaften oder Verhältisse beim Täter im Sinne des § 50 Abs. 2 StGB (BGHSt 2, 251, 255).
  • BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51

    Anstiftung zum Totschlag aus niedrigem Beweggrund; Berücksichtigung des niedrigen

    Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
    Allerdings bestehen gegen die Annahme einer Mittäterschaft im Sinne des § 47 StGB anstelle einer Alleintäterschaft Bedenken; denn der Bundesgerichtshof hat dahin erkannt, daß Mord und Totschlag selbständige, voneinander unabhängige Tatbestände mit verschiedenem Unrechtsgehalt sind (BGHSt 1, 368).
  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
    Fordert man gemäß der bisherigen Fassung des Bewußtseinsbegriffes für die Zurechnungsfähigkeit stets das "Selbstbewußtsein" des Handelnden, so kann ein übermäßiger Affekt ausnahmsweise zu einer völligen Bewußtseinsstörung mit der Wirkung führen, daß er die Schuldfähigkeit ausschließt; die Rechtsprechung hat eine solche - allerdings höchst seltene - Möglichkeit bei unverschuldetem Zornaffekt schon bejaht (OGHSt 3, 19, 23, 80, 82; BGHSt 3, 194, 199; BGH 1 StR 365/52 vom 19. Dezember 1952).
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Die bisherige Rechtsprechung hat Entlastungsfaktoren, die das Ausmaß der Schuld verringern, nur mittelbar - im Rahmen der Prüfung der inneren Tatsache heimtückischen Handelns - erfaßt (vgl. BGHSt 6, 120, 121; BGHSt 6, 329, 331; BGHSt 11, 139, 144; BGH NJW 1966, 1823, 1824; BGH NJW 1978, 709, 710; BGH, Urteil vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 - bei Holtz MDR 1978, 805; BGH GA 1979, 337, 338).
  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    c) Der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verhältnis von Mord und Totschlag werden gewichtige Argumente entgegengehalten: Sie führe zu schwer überbrückbaren Wertungswidersprüchen und unausgewogenen Ergebnissen, widerspreche der sonst üblichen Systematik und sei unnötig kompliziert (vgl. zuletzt nur Puppe, JZ 2005, 902 ff.; Jäger JR 2005, 477, 479 f.; ausführlich etwa Küper JZ 1991, 761 ff., 862 ff. und 910 ff.; Schneider in MünchKomm Vor §§ 211 ff. Rdn. 138 ff.; je m.w.N.; vgl. aus der Rechtsprechung nur: BGHSt 6, 329 und 36, 231 (Mittäterschaft); BGHSt 23, 39 (gekreuzte Mordmerkmale); BGH NStZ 2006, 34, und BGH, Urteil vom 24. November 2005 - 4 StR 243/05 (Sperrwirkung der Strafrahmenuntergrenze für Beihilfe zum Totschlag)).
  • BGH, 25.07.1989 - 1 StR 479/88

    Mittäterschaft bei Mord und Totschlag

    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGHSt 6, 329, 330) hat allerdings in einer die Entscheidung nicht tragenden Bemerkung Bedenken gegen die Annahme von Mittäterschaft bei Mord und Totschlag geäußert.
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