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   BGH, 07.05.1953 - 3 StR 485/52   

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https://dejure.org/1953,246
BGH, 07.05.1953 - 3 StR 485/52 (https://dejure.org/1953,246)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1953 - 3 StR 485/52 (https://dejure.org/1953,246)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1953 - 3 StR 485/52 (https://dejure.org/1953,246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 377
  • NJW 1954, 1292
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 591/17

    Diebstahl (Diebstahl von Pfandleergut; Abgrenzung von Individual- und

    aa) Das entwendete Pfandleergut war insgesamt für den Angeklagten nach den insoweit maßgeblichen Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1953 - 3 StR 485/52, BGHSt 6, 377, 378; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 242 Rn. 4) fremd.
  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    In der Regel führt allerdings der Verstoß gegen ein Verbotsgesetz nur zur Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts, die auf diesem beruhende dingliche Rechtsübertragung bleibt dagegen wirksam (vgl. BGHSt 6, 377 ff; BGH NJW 1952, 60).
  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75

    Schadensersatzansprüche einer Prostituierten

    Vom Staat wurde die Dirnentätigkeit nicht nur geduldet, sondern auch ihr Ertrag der Einkommenssteuer unterworfen; auch genieße die Dirne hinsichtlich des von ihr erworbenen Lohnes Eigentumsschutz (BGHSt 6, 379 [BGH 07.05.1953 - 3 StR 485/52]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 2.18

    Sicherstellung von Bargeld; Bankschließfach; Herausgabeverlangen; Eigentum;

    Denn diese hätte das Eigentum an dem ihr für den Geschlechtsverkehr gezahlten Entgelt erworben (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1953 - 3 StR 485/52 - BGHSt 6, 377-380; sowie nunmehr § 1 Satz 1 Prostitutionsgesetz; Staudinger/Fischinger [2017], bei juris, § 1 ProstG, Rn. 10 ff. m.w.N.).
  • BGH, 28.09.1971 - 1 StR 261/71

    Sicherungsübereignung - Übereignung zur Sicherung - Einziehung

    In der Regel ist jedenfalls die bürgerlichrechtliche Betrachtungsweise auch für das Strafrecht maßgebend (vgl. z.B. RGSt 61, 336, 337; BGHSt 6, 377, 378) [BGH 07.05.1953 - 3 StR 485/52] .
  • VGH Hessen, 26.01.1989 - 10 UE 479/87

    Verbindlichkeit von EuGH-Entscheidungen - Erwerbsunzucht als selbständige

    Der Bundesgerichtshof hatte bereits mit seinem Urteil vom 7. Mai 1953 - 3 StR 485/52 - (BGHSt 6, 377) entschieden, daß das zwischen einer Dirne und ihrem Kunden durch die Übergabe eines Geldbetrages stattfindende Erfüllungsgeschäft nach § 929 BGB wirksam sei und zum Eigentumswechsel an dem Geld führe, obgleich der zugrunde liegende schuldrechtliche Vertrag sittenwidrig und daher gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig sei.
  • BGH, 30.07.1968 - 1 StR 260/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit

    Diese Nichtigkeit läßt jedoch in der Regel das abstrakte Erfüllungsgeschäft unberührt (vgl. BGHSt 6, 377, 378 [BGH 07.05.1953 - 3 StR 485/52] betr. Dirnenlohn; ebenso BGH Urt. v. 8. Dezember 1967, 4 StR 440/67).
  • BGH, 16.02.1961 - 1 StR 621/60

    Schutzbereich des § 316a Strafgesetzbuch (StGB) - Schutz von Fahrzeuginsassen vor

    Zu den weiteren Ausführungen der Verteidigung, die Mindeststrafe des § 316 a Abs. 1 StGB sei bei der hier gegebenen Sachlage (Zusammenhang mit der Dirnentätigkeit des Opfers) "naturrechtlich unvertretbar", kann auf Art. 20 Abs. 3 (zweiter Halbsatz), Art. 97 Abs. 1 GG, sowie auf BGHSt 6, 377 ff hingewiesen werden.
  • BGH, 03.06.1958 - 5 StR 179/58

    Qualifizierung eines Körperteils als "fremde, bewegliche Sache" i.S.d. § 242

    Auch für die strafrechtliche Betrachtung bestimmt sich die Frage, wann und wie Eigentum an einer Sache erworben wird, ausschließlich nach bürgerlichem Recht (BGHSt 6, 377, 378; Maurach, Dt. Strafrecht Bes. Teil 2. Aufl. § 26 II A 2 a; Bruns, Die Befreiung des Strafrechts vom zivilistischen Denken. 1938 S. 291 f.).
  • OLG Saarbrücken, 16.10.1975 - Ss 55/75
    Da die Voraussetzungen, unter denen sich -ausnahmsweise - die Nichtigkeit des schuldrechtlichen Rechtsgeschäfts auf das dingliche Erfüllungsgeschäft erstreckt, bei Vereinbarungen zwischen Prostituierten und ihren Kunden nicht erfüllt sind, erwirbt eine Prostituierte Eigentum an dem ihr gezahlten Geld (BGHSt 6, 377, [379] = NJW 1954, 1292; OLG Köln, MDR 1954, 695; OLG Hamburg, NJW 1966, 1525, 1526), vorausgesetzt, daß sich beide über den Eigentumsübergang geeinigt haben.
  • BGH, 14.11.1960 - 2 StR 477/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

  • BGH, 08.12.1967 - 4 StR 440/67

    Sachrüge gegen einen Strafausspruch - Verurteilung wegen versuchter Nötigung -

  • BGH, 11.03.1955 - 2 StR 517/54

    Rechtsmittel

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