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   BGH, 11.03.1954 - 3 StR 553/53   

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BGH, 11.03.1954 - 3 StR 553/53 (https://dejure.org/1954,539)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1954 - 3 StR 553/53 (https://dejure.org/1954,539)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1954 - 3 StR 553/53 (https://dejure.org/1954,539)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 59
  • NJW 1954, 1088
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Verden, 03.05.2012 - 1 Qs 36/12

    Kennzeichenmissbrauch: Abgrenzung zur Urkundenfälschung bei Führen eines

    Das im Rahmen der Prüfung des § 267 StGB in Bezug zu nehmende Verhalten des Angeschuldigten bestimmt sich in Anwendung der ständigen Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen nach dem Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit (vgl. BGHSt 6, 59).
  • AG Kassel, 04.05.2015 - 263 Ls 1660 Js 41854/13

    Garantenstellung der Eltern für ihre Kinder, Abgrenzung von Tun und Unterlassen

    Entscheidend sei danach, wo der Schwerpunkt des Vorwurfs beim Täterverhalten zu sehen sei (BGHSt 6, 59; BGH NStZ 1999, 607; NStZ 2003, S. 657, NStZ 2005, 447, NStZ-RR 2006, S. 174; aus der Literatur beispielsweise Wessels-Beulke, Strafrecht Allgemeiner Teil, Randnummer 700 mit weiteren Nennungen).
  • LG Karlsruhe, 26.07.2005 - 2 O 60/03

    Amtshaftung: Beihilfe zum Betrug durch Außenprüfer des Finanzamtes;

    Da eine Begehung durch Unterlassen, wie ausgeführt, ausscheidet, kommt als Gehilfenbeitrag eine unterlassene Informationserteilung der Staatsanwaltschaften nur insoweit in Betracht, als sie durch die Einkleidung in die Unterrichtung der Staatsanwaltschaft zu positivem Tun wird, soweit also die erteilte Information durch Auslassungen objektiv entstellt wird und damit der Schwerpunkt des Vorwurfs auf dem aktiven Tun <BGHSt 6, 59> liegt.

    Die Nichtinformation über die getroffenen Feststellungen hinsichtlich der Differenzen zwischen Abnahme- und Rechnungsdaten beim Informationsaustausch mit der Steuerfahndung kann auch nicht nach dem "Schwerpunkt des Vorwurfs" <BGHSt 6, 59> als positives Tun umgedeutet werden.

  • BFH, 18.09.1990 - VII R 107/88

    Strafbarkeit wegen Steuerhehlerei - Eigennutz des Täters als Voraussetzung

    Während es für die Steuerhehlerei nach § 374 der Abgabenordnung (AO 1977) genügt, daß der Steuerhehler handelt, um sich "oder einen Dritten" zu bereichern (Fall des Gewerbegehilfen, der den Vermögensvorteil für seinen Geschäftsherrn erstrebt; Kohlmann, Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitsrecht, 4. Aufl. 1972/1984, § 374 AO 1977 Rdnr. 75 mit Hinweis auf die Gesetzesmaterialien), muß nach dem hier maßgebenden § 398 Abs. 1 AO, ebenso wie nach § 259 des Strafgesetzbuches (StGB) a. F. der Eigennutz des Täters die Triebfeder für den Erwerb - auch Ankauf für den Geschäftsherrn - darstellen (vgl. das auch vom FG angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 11. März 1954 3 StR 553/53, BGHSt 6, 59, zu § 259 StGB).

    Ist der erstrebte Nutzen nicht unmittelbarer Art (z. B. Erhöhung der eigenen Einkünfte), so genügt auch ein mittelbarer Nutzen, der etwa darin liegen kann, daß der Täter zur Sicherung seines Arbeitsplatzes oder zur Erhaltung der Arbeitsbedingungen handelt (vgl. auch das in BGHSt 6, 59, 61 angeführte BGH-Urteil vom 14. Januar 1954 3 StR 358/53, Steuerrechtsprechung in Karteiform, AO, § 403 R. 10); das Bewußtsein eines Betriebsangehörigen, daß das wirtschaftliche Ergebnis des Betriebes von der Tätigkeit der Mitarbeiter abhängt, genügt nicht, um ein eigennütziges Streben nach einer günstigen Gestaltung des Arbeitsverhältnisses anzunehmen (ähnlich Kohlmann, a. a. O. Rdnr. 76).

    Soweit ein unmittelbarer oder ein (sonstiger) mittelbarer Vorteil ausscheidet (z. B. Verbesserung eines dem Kläger etwa von seinem Vater gewährten Unterhalts; BGHSt 6, 59), wird zu prüfen sein, ob Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, daß der Kläger zur Sicherung seines Arbeitsplatzes oder zur Erhaltung der Arbeitsbedingungen gehandelt hat.

  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60

    Unzulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf einen Teil der Tat oder

    Wohl setzt § 259 StGB voraus, daß der Täter aus Eigennutz handelt, daß also die Aussicht, einen Vorteil für sich zu erlangen, die Triebfeder seines Tuns ist, weshalb die Erlangung des Erlöses, wenn sie nicht Beweggrund war, den Tatbestand des § 259 StGB allerdings nicht begründen könnte (vgl. RGSt 54, 342; 58, 122; BGHSt 6, 59).
  • BGH, 13.07.1954 - 1 StR 530/53

    Rechtsmittel

    Das Erstreben eines mittelbaren Nutzens genügt für den inneren Tatbestand des § 259 StGB (RG a.a.O., BGH Urt 1 StR 605/53 vom 25. Februar 1954, 3 StR 553/53 vom 11. März 1954).

    Auch der Gewerbegehilfe, der am Umsatz oder Gewinn beteiligt ist oder annimmt, durch Hebung des Umsatzes seine eigene Stellung zu festigen, kann seines Vorteils wegen handeln (BGH Urt 3 StR 553/53 vom 11. März 1954).

  • BGH, 28.04.1970 - 4 StR 78/70

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Einwendungen gegen die

    Jedenfalls gibt das Urteil nichts dafür her, daß S. von K.-B. mehr, als er selbst für die Diebesbeute aufgewendet hatte, erhalten hat oder daß er sich doch, was genügen würde (vgl. BGHSt 6, 59; 15, 53, 55), [BGH 22.06.1960 - 2 StR 192/60]irgendeinen seine Aufwendungen übersteigenden Nutzen von seiner Handlungsweise versprochen hat.
  • BGH, 20.05.1959 - 2 StR 160/59

    Rechtsmittel

    Voraussetzung ist nur, daß der Vorteil mittelbar auch dem Beamten zukommt (RGSt 13, 396; RG HRR 1940, 872; vergleiche auch für Vorteilsbeihilfe zur Steuerhinterziehung RGSt 58, 15, für Hehlerei BGHSt 6, 59).
  • BGH, 01.04.1954 - 3 StR 347/53
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  • BGH, 19.07.1957 - 4 StR 282/57

    Rechtsmittel

    Ein Sachverhalt, wie er der Entscheidung BGHSt 6, 59 ff zugrunde lag, ist hier bisher nicht dargelegt.
  • BGH, 11.12.1956 - 1 StR 182/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.11.1956 - 1 StR 171/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.12.1955 - 4 StR 456/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.06.1955 - 3 StR 175/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.01.1960 - 5 StR 585/59

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 04.03.1958 - 5 StR 550/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.06.1957 - 4 StR 48/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.06.1956 - 5 StR 40/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.07.1955 - 4 StR 120/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.01.1955 - 3 StR 578/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.09.1958 - 4 StR 290/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.04.1954 - 4 StR 876/53

    Rechtsmittel

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