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   BGH, 17.03.2015 - GSSt 1/14   

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BGH, 17.03.2015 - GSSt 1/14 (https://dejure.org/2015,33612)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2015 - GSSt 1/14 (https://dejure.org/2015,33612)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2015 - GSSt 1/14 (https://dejure.org/2015,33612)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 132 Abs. 2 GVG; § 29 BtMG; § 29a BtMG; § 30 BtMG
    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen (Zulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit; rechtliche Würdigung im Vorlagebeschluss, Sachverhalt; Beweiswürdigung; Vertretbarkeitskontrolle; Bindung an den Vorlagebeschluss; Nichterörterung einer sich aufdrängenden, ...

  • lexetius.com

    GVG § 132 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 GVG
    Zulässigkeit einer Vorlegung an den Großen Senat für Strafsachen zu Konkurrenzverhältnissen bei Betäubungsmitteldelikten

  • IWW

    § 349 Abs. 2, 4 StPO, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG, § 132 Abs. 2 GVG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Vorlegung an den Großen Senat für Strafsachen im Hinblick auf eine erhebliche Abweichung von der Rechtsprechnung

  • rewis.io

    Zulässigkeit einer Vorlegung an den Großen Senat für Strafsachen zu Konkurrenzverhältnissen bei Betäubungsmitteldelikten

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    GVG § 132 Abs. 2
    Vorlegung an den Großen Senat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 132 Abs. 2; GVG § 132 Abs. 3 S. 1
    Zulässigkeit einer Vorlegung an den Großen Senat für Strafsachen im Hinblick auf eine erhebliche Abweichung von der Rechtsprechnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Differenzen zwischen den BGH-Strafsenaten - und die Nichtantwort des Großen Senats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 61, 14
  • NJW 2015, 3800
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - GSSt 1/14
    Im Fall des Transports von Drogengeldern, wie im vorliegenden Fall, setzt dies jedoch voraus, dass das zu Grunde liegende Rauschgiftgeschäft noch nicht beendet (BGH, Beschluss vom 5. November 1991 - 1 StR 361/91, NStZ 1992, 495), der Geldfluss noch nicht "zur Ruhe gekommen' ist (BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158).

    Da die Strafkammer zu einem organisierten Absatz- und Finanzsystem keine Feststellungen getroffen hat (zur Frage der Beendigung in solchen Fällen vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 aaO), wäre im vorliegenden Fall die Tat des Handeltreibens jeweils mit dem Verkauf der letzten Teilmenge aus der jeweiligen Einfuhrfahrt und der Entgegennahme des Kaufgeldes durch den Angeklagten beendet.

  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - GSSt 1/14
    Gemäß § 132 Abs. 2 GVG ist eine Sache dem Großen Senat für Strafsachen vorzulegen, wenn ein Strafsenat in einer Rechtsfrage von einem anderen Strafsenat abweichen will und die Beantwortung dieser Rechtsfrage sowohl für die abweichende Vorentscheidung als auch für die beabsichtigte Entscheidung ergebnisrelevant und deshalb erheblich ist (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 278; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 58; SSW-StPO/Quentin, § 132 GVG Rn. 2).
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - GSSt 1/14
    Er legt jedoch regelmäßig die rechtliche Wertung des Sachverhalts durch den vorlegenden Senat zu Grunde, wenn diese nicht unvertretbar ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. Mai 1996 - GSSt 1/96, BGHSt 42, 139, 144; KK/StPO/Hannich, 7. Aufl., § 132 GVG Rn. 4).
  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - GSSt 1/14
    Gemäß § 132 Abs. 2 GVG ist eine Sache dem Großen Senat für Strafsachen vorzulegen, wenn ein Strafsenat in einer Rechtsfrage von einem anderen Strafsenat abweichen will und die Beantwortung dieser Rechtsfrage sowohl für die abweichende Vorentscheidung als auch für die beabsichtigte Entscheidung ergebnisrelevant und deshalb erheblich ist (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 278; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 58; SSW-StPO/Quentin, § 132 GVG Rn. 2).
  • BGH, 11.07.1990 - VIII ARZ 1/90

    Rechtsentscheid - Zulässigkeit einer Vorlage - Sachverhaltswürdigung -

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - GSSt 1/14
    Denn jedenfalls kommt eine Entscheidung über die Vorlegungsfrage dann nicht in Betracht, wenn der Vorlagebeschluss eine Auseinandersetzung mit einem sich aufdrängenden anderen Sachverhaltsverständnis nicht erkennen lässt, dessen Berücksichtigung die angenommene Divergenz beseitigt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1990 - VIII ARZ 1/90, NJW 1990, 3142).
  • BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - GSSt 1/14
    Dabei ist die Prüfung am Maßstab der Vertretbarkeit nicht nur auf die rechtliche Bewertung durch den vorlegenden Senat beschränkt, sondern, soweit erforderlich, auch auf dessen Würdigung des dem Ausgangsverfahren zu Grunde liegenden Sachverhalts einschließlich der Beweiswürdigung zu erstrecken (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1956 - GSSt 2/56, BGHSt 9, 390, 392; BGH, Beschluss vom 5. November 1991 - 4 StR 350/91, BGHSt 38, 106, 108 f.).
  • BGH, 05.11.1991 - 4 StR 350/91

    Umfang der Feststellungen bei der Verhängung eines Fahrverbots bei erstmaliger

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - GSSt 1/14
    Dabei ist die Prüfung am Maßstab der Vertretbarkeit nicht nur auf die rechtliche Bewertung durch den vorlegenden Senat beschränkt, sondern, soweit erforderlich, auch auf dessen Würdigung des dem Ausgangsverfahren zu Grunde liegenden Sachverhalts einschließlich der Beweiswürdigung zu erstrecken (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1956 - GSSt 2/56, BGHSt 9, 390, 392; BGH, Beschluss vom 5. November 1991 - 4 StR 350/91, BGHSt 38, 106, 108 f.).
  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - GSSt 1/14
    Zwar unterfallen auch dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz nachfolgende Zahlungsvorgänge dem weit auszulegenden Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145; und vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465).
  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - GSSt 1/14
    Zwar unterfallen auch dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz nachfolgende Zahlungsvorgänge dem weit auszulegenden Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145; und vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465).
  • BGH, 05.11.1991 - 1 StR 361/91

    Transport von Geld als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Gehilfenvorsatz -

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - GSSt 1/14
    Im Fall des Transports von Drogengeldern, wie im vorliegenden Fall, setzt dies jedoch voraus, dass das zu Grunde liegende Rauschgiftgeschäft noch nicht beendet (BGH, Beschluss vom 5. November 1991 - 1 StR 361/91, NStZ 1992, 495), der Geldfluss noch nicht "zur Ruhe gekommen' ist (BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158).
  • BGH, 15.02.2011 - 3 StR 3/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung)

  • BGH, 27.03.2012 - 2 StR 31/12

    Anordnung des Wertersatzverfalls (keine Anwendung auf verjährte Taten;

  • BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung);

  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 223/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Anfrageverfahren); unerlaubte Einfuhr von

  • BGH, 02.06.2016 - VII ZR 348/13

    Zur Verjährung von Mängelansprüchen bei Auf-Dach-Photovoltaikanlagen

    Einer Vorlage bedarf es nur, wenn die Beantwortung der Rechtsfrage sowohl für die abweichende Vorentscheidung als auch für die beabsichtigte Entscheidung ergebnisrelevant und deshalb erheblich ist (ständige Rechtsprechung, siehe nur BGH, Beschluss vom 17. März 2015 - GSSt 1/14, NJW 2015, 3800 Rn. 15).
  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob das Ergebnis des konkreten Revisionsverfahrens als solches durch die Beantwortung der Vorlagefrage durch den Großen Senat für Strafsachen beeinflusst wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 278; vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 102; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 58; Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 128; vom 17. März 2015 - GSSt 1/14, NJW 2015, 3800; SSW-StPO/Quentin, 2. Aufl., § 132 Rn. 2).
  • BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16

    Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des

    Die vorgelegten Rechtsfragen waren nach der - grundsätzlich maßgeblichen (vgl. BGH, Großer Senat für Strafsachen, NJW 2015, 3800, 3801; BGHSt 42, 139, 144, jeweils mwN) - rechtlichen Wertung des vorlegenden Senats ergebnisrelevant und deshalb erheblich.
  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 223/13

    Teileinstellung des Verfahrens hinsichtlich unerlaubter Einfuhr von

    Nach der ohne Entscheidung der Vorlegungsfrage erfolgten Rückgabe der Vorlage durch den Großen Senat für Strafsachen (Beschluss vom 17. März 2015 - GSSt 1/14, NJW 2015, 3800) ist der Senat seit dem 4. November 2015 erneut mit der Sache befasst.
  • BGH, 22.04.2020 - 1 StR 641/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreiben: dem

    bb) Beendet sind das Handeltreiben und damit die Tat, wenn der Käufer die vereinbarte Menge an Betäubungsmitteln und sein Verkäufer das Entgelt dafür erhalten haben (BGH, Beschluss vom 17. März 2015 - GSSt 1/14, BGHSt 61, 14 Rn. 21) oder die Schulden getilgt sind und damit nach der Vorstellung des Beteiligten jedweder Rauschgiftumsatz, zu dem die auf den Erlös gerichteten Bemühungen Bezug haben können, abgeschlossen ist (BGH, Beschluss vom 17. Mai 1996 - 5 StR 119/96 Rn. 7).
  • LG Aurich, 25.07.2018 - 11 KLs 14/18
    Die Handlungen des Angeklagten, mit denen er durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt (s.u.) Drogenschulden eintrieb, standen dabei mit den jeweiligen Fällen, aus denen die jeweilige Drogenschuld herrührte, in Tateinheit, da auch das Bemühen um die Einziehung oder Eintreibung des Kaufpreises den Tatbestand des Handeltreibens erfüllt (m.w.N.: Weber, BtmG, 5. Auf. 2017, § 29, Rn. 459) und die Tat des Handeltreibens erst beendet ist, wenn der Empfänger/Verbraucher die vereinbarte Drogenmenge und sein Verkäufer das Entgelt dafür erhalten haben (BGH, NJW 2015, 3800).
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