Rechtsprechung
   BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,42582
BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16 (https://dejure.org/2016,42582)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2016 - 3 StR 49/16 (https://dejure.org/2016,42582)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16 (https://dejure.org/2016,42582)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,42582) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (19)

  • HRR Strafrecht

    § 400 Abs. 1 StPO
    Unzulässigkeit der allein mit der in allgemeiner Form erhobenen Sachrüge begründeten Revision des Nebenklägers

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 27 StGB
    Beihilfe zum Massenmord im Konzentrationslager Auschwitz (Hilfeleisten; Förderung der Tat; Kausalität; psychische Beihilfe; Organisationsapparat; staatlich organisierte Massenverbrechen; hierarchische Befehlskette; Zusammenwirken über mehrere Ebenen; Völkermord an den ...

  • lexetius.com

    §§ 211, 27 StGB

Kurzfassungen/Presse (15)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    "Auschwitz-Urteil" des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig

  • faz.net (Pressebericht, 28.11.2016)

    Richtspruch über die deutsche Justiz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschwitz und seine Helfer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschwitz und die Beihilfe des Buchhalters - nicht nur an der Rampe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revision des Nebenklägers - und die hierfür nicht ausreichende Sachrüge

  • lto.de (Kurzinformation)

    NS-Mann Oskar Gröning: Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen

  • lto.de (Pressebericht, 28.11.2016)

    Wegweisender BGH-Beschluss: "Auschwitz war ein Ort, an dem man nicht mitmachen durfte"

  • archive.org (Pressebericht, 28.11.2016)

    Was ist das Besondere am Gröning-Beschluss?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Auschwitz-Urteil" des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig

  • taz.de (Pressebericht, 28.11.2016)

    Willig, gehorsam, schuldig

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 28.11.2016)

    KZ-Helfer: Historisches Urteil

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 28.11.2016)

    Das Prinzip Verantwortung

  • welt.de (Pressebericht, 28.11.2016)

    Wer in Auschwitz Dienst tat, machte sich schuldig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    SS-Angehöriger Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord verurteilt - "Auschwitz-Urteil" rechtskräftig

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.07.2015)

    Auschwitz-Prozess: Nebenkläger fechten Gröning-Urteil an

Besprechungen u.ä. (9)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Beihilfe zum staatlich organisierten Massenmord (Prof. Dr. Christian Fahl; HRRS 2017, 167-169)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Beteiligung an der industriellen Tötungsmaschinerie im Konzentrationslager Auschwitz (Prof. Dr. Janique Brüning; ZJS 2018, 285)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Der Auschwitz-Fall

    §§ 211, 27 StGB
    Beihilfe, Hilfeleistung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beihilfe zum Mord durch Dienst im KZ Auschwitz

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Schuldig durch Dienst in Auschwitz, Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen

  • taz.de (Pressekommentar, 28.11.2016)

    Reichlich verspätete Gerechtigkeit

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 28.11.2016)

    Ein spätes Schlusswort

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Strafsache "Oskar Gröning" vor dem Bundesgerichtshof - Zugleich Überlegungen zum Begriff der teilnahmefähigen Haupttat i.S.v. § 27 Abs. 1 StGB bei arbeitsteilig organisierten, systemischen Handlungszusammenhängen (PD Dr. Boris Burghardt; ZIS 2019, 21-40)

  • De-legibus-Blog (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Fall Gröning - Nebenklägeranwalt pokert und kann alles verlieren

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.08.2016)

    Auschwitz-Überlebende kritisieren Justiz wegen Gröning-Verfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 61, 252
  • NJW 2017, 498
  • NStZ 2017, 158
  • StV 2017, 511
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16
    Allerdings hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 20. Februar 1969 (2 StR 280/67; abgedruckt bei Rüter/de Mildt, Justiz und NSVerbrechen, Nr. 595b, Bd. XXI, S. 838 ff.; teilweise auch in NJW 1969, 2056) in anderem rechtlichen Zusammenhang (konkurrenzrechtliche Beurteilung von massenhaften Tötungen in durch große Zeiträume getrennten, wesentlich voneinander unterschiedenen und auf unterschiedlichsten Beweggründen beruhenden Tatkomplexen) ausgeführt, dass sich nicht "jeder, der in das Vernichtungsprogramm des Konzentrationslagers Auschwitz eingegliedert' gewesen und dort "irgendwie anlässlich dieses Programms tätig' geworden sei, "objektiv an den Morden beteiligt' habe "und für alles Geschehene verantwortlich' sei (Unterstreichungen im Original).

    Nicht einmal wer an seiner Stelle dem Mordprogramm kleinere Hindernisse, wenn auch in untergeordneter Weise und ohne Erfolg, bereitet hätte, wäre straffrei (Rüter/de Mildt aaO, S. 882; NJW 1969, 2056 f.).

    Für derartige Sachverhalte sieht sich der Senat vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 2. Strafsenats (s. etwa Urteile vom 22. März 1967 - 2 StR 279/66, JZ 1967, 643 f.; vom 27. Oktober 1969 - 2 StR 636/68, juris Rn. 9 und 51 (insoweit in BGHSt 23, 123 nicht abgedruckt)), die dieser auch in seinem Urteil vom 20. Februar 1969 (Rüter/de Mildt aaO, S. 882; NJW 1969, 2056, 2057) nicht aufzugeben beabsichtigte.

  • BGH, 01.02.2011 - 3 StR 432/10

    Diebstahl (Beendigung; sukzessive Mittäterschaft); Bande (Tat als Ausfluss der

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16
    Dies ist etwa der Fall, wenn dem Haupttäter Unterstützung bei der späteren Tatausführung oder der Verwertung der Tatbeute zugesagt wird (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. August 2002 - 4 StR 208/02, NStZ 2003, 32, 33; vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, NStZ 2011, 637).

    Wird die Tat aus einem Personenzusammenschluss - etwa einer Bande oder einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung - heraus begangen, so kann sie dem einzelnen Banden- oder Vereinigungsmitglied nicht allein aufgrund der von ihm getroffenen Bandenabrede oder seiner Zugehörigkeit zu der Vereinigung als eigene zugerechnet werden; es ist vielmehr hinsichtlich jeder Tat nach den allgemeinen Kriterien zu prüfen, ob sich das betreffende Mitglied daran als Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB), Anstifter (§ 26 StGB) oder Gehilfe (§ 27 StGB) beteiligt bzw. gegebenenfalls insoweit überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet hat (st. Rspr.; vgl. etwa zur Bande: BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, NStZ-RR 2003, 265, 267; vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2008, 575; vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, NStZ 2011, 637; zur Vereinigung: BGH, Beschlüsse vom 23. Dezember 2009 - StB 51/09, NStZ 2010, 445, 447 f.; vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, NStZ-RR 2012, 256, 257).

  • BGH, 04.02.2016 - 1 StR 424/15

    Körperverletzung mit Todesfolge (Vorhersehbarkeit der schweren Folge);

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16
    Beihilfe kann schon im Vorbereitungsstadium der Tat geleistet werden (vgl. BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 115; vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 389, jeweils mwN), selbst zu einem Zeitpunkt, in dem der Haupttäter zur Tatbegehung noch nicht entschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 345 f.; Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264); sie ist auch noch nach Vollendung der Tat bis zu deren Beendigung möglich (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1952 - 1 StR 316/51, BGHSt 3, 40, 43 f.; Beschluss vom 4. Februar 2016 - 1 StR 424/15, juris Rn. 13, jeweils mwN).
  • BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16
    Indes hat das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend darauf abgehoben, dass der Angeklagte durch seine allgemeine Dienstausübung in Auschwitz bereits den Führungspersonen in Staat und SS Hilfe leistete, die im Frühjahr 1944 die "Ungarn-Aktion' anordneten und in der Folge in leitender Funktion umsetzten bzw. umsetzen ließen (zur mittelbaren Täterschaft im Rahmen staatlicher Machtapparate vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218; vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95, BGHSt 42, 65; vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98, BGHSt 45, 270).
  • BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern;

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16
    Wird die Tat aus einem Personenzusammenschluss - etwa einer Bande oder einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung - heraus begangen, so kann sie dem einzelnen Banden- oder Vereinigungsmitglied nicht allein aufgrund der von ihm getroffenen Bandenabrede oder seiner Zugehörigkeit zu der Vereinigung als eigene zugerechnet werden; es ist vielmehr hinsichtlich jeder Tat nach den allgemeinen Kriterien zu prüfen, ob sich das betreffende Mitglied daran als Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB), Anstifter (§ 26 StGB) oder Gehilfe (§ 27 StGB) beteiligt bzw. gegebenenfalls insoweit überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet hat (st. Rspr.; vgl. etwa zur Bande: BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, NStZ-RR 2003, 265, 267; vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2008, 575; vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, NStZ 2011, 637; zur Vereinigung: BGH, Beschlüsse vom 23. Dezember 2009 - StB 51/09, NStZ 2010, 445, 447 f.; vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, NStZ-RR 2012, 256, 257).
  • BGH, 27.10.1969 - 2 StR 636/68

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Mordes - Anfertigung von Tonaufnahmen,

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16
    Für derartige Sachverhalte sieht sich der Senat vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 2. Strafsenats (s. etwa Urteile vom 22. März 1967 - 2 StR 279/66, JZ 1967, 643 f.; vom 27. Oktober 1969 - 2 StR 636/68, juris Rn. 9 und 51 (insoweit in BGHSt 23, 123 nicht abgedruckt)), die dieser auch in seinem Urteil vom 20. Februar 1969 (Rüter/de Mildt aaO, S. 882; NJW 1969, 2056, 2057) nicht aufzugeben beabsichtigte.
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16
    Indes hat das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend darauf abgehoben, dass der Angeklagte durch seine allgemeine Dienstausübung in Auschwitz bereits den Führungspersonen in Staat und SS Hilfe leistete, die im Frühjahr 1944 die "Ungarn-Aktion' anordneten und in der Folge in leitender Funktion umsetzten bzw. umsetzen ließen (zur mittelbaren Täterschaft im Rahmen staatlicher Machtapparate vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218; vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95, BGHSt 42, 65; vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98, BGHSt 45, 270).
  • BGH, 22.03.1967 - 2 StR 279/66

    Tätigkeit eines Sondereinsatzkommandos in der nationalsozialistischen Zeit -

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16
    Für derartige Sachverhalte sieht sich der Senat vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 2. Strafsenats (s. etwa Urteile vom 22. März 1967 - 2 StR 279/66, JZ 1967, 643 f.; vom 27. Oktober 1969 - 2 StR 636/68, juris Rn. 9 und 51 (insoweit in BGHSt 23, 123 nicht abgedruckt)), die dieser auch in seinem Urteil vom 20. Februar 1969 (Rüter/de Mildt aaO, S. 882; NJW 1969, 2056, 2057) nicht aufzugeben beabsichtigte.
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16
    Beihilfe kann schon im Vorbereitungsstadium der Tat geleistet werden (vgl. BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 115; vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 389, jeweils mwN), selbst zu einem Zeitpunkt, in dem der Haupttäter zur Tatbegehung noch nicht entschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 345 f.; Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264); sie ist auch noch nach Vollendung der Tat bis zu deren Beendigung möglich (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1952 - 1 StR 316/51, BGHSt 3, 40, 43 f.; Beschluss vom 4. Februar 2016 - 1 StR 424/15, juris Rn. 13, jeweils mwN).
  • BGH, 08.11.2011 - 3 StR 310/11

    Beihilfe; Gehilfe (Vorsatz; Zeitpunkt; Bestimmtheit); Beihilfehandlung

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16
    Beihilfe kann schon im Vorbereitungsstadium der Tat geleistet werden (vgl. BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 115; vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 389, jeweils mwN), selbst zu einem Zeitpunkt, in dem der Haupttäter zur Tatbegehung noch nicht entschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 345 f.; Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264); sie ist auch noch nach Vollendung der Tat bis zu deren Beendigung möglich (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1952 - 1 StR 316/51, BGHSt 3, 40, 43 f.; Beschluss vom 4. Februar 2016 - 1 StR 424/15, juris Rn. 13, jeweils mwN).
  • BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11

    Inbegriffsrüge (Überzeugungsbildung bei Geständnis); Mittäterschaft bei

  • BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95

    Innerdeutsche Todesschüsse I

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

  • BGH, 13.08.2002 - 4 StR 208/02

    Schwerer Bandendiebstahl (Beendigung); Bandenmitgliedschaft (tatbezogene

  • BGH, 23.12.2009 - 1 BJs 26/77

    Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen

  • BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52

    Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft

  • BGH, 24.07.2008 - 3 StR 243/08

    Schwerer Bandendiebstahl (Mittäterschaft; Beihilfe); Versuch (Tateinheit)

  • BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00

    Beihilfe; Hilfeleisten; Neutrale Handlungen; Totschlag; Kausalität; Beihilfe zur

  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20

    NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig

    Vielmehr ist für jede Tat nach den allgemeinen Kriterien zu prüfen, inwieweit sich das betreffende Mitglied daran als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe beteiligt oder ob es insoweit keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet hat (vgl. - allgemein zu Personenzusammenschlüssen - BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252 Rn. 18; Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 521/18, NJW 2020, 1080 Rn. 21; Beschluss vom 23. Januar 2020 - 3 StR 27/19, juris Rn. 10).
  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts

    Zur psychischen Beihilfe durch Dienstausübung im Fall organisierter Massenverbrechen (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252).

    Für ihre Rechtsauffassung haben sie den zur Beihilfe zum Mord durch Dienst im Konzentrationslager Auschwitz ergangenen Beschluss des Senats in der Sache 3 StR 49/16 vom 20. September 2016 (BGHSt 61, 252) herangezogen: Entsprechend der dort dargelegten Grundsätze genüge es hier für die Beihilfestrafbarkeit, dass es für die die Folterungen anordnenden Verantwortlichen in der syrischen Staatsführung von entscheidender Bedeutung gewesen sei, Demonstranten sowie andere mutmaßliche Oppositionelle durch Mitarbeiter der Geheimdienste - wie dem Beschuldigten - ergreifen und in deren Räumlichkeiten verbringen lassen zu können, um sie dort unter Inkaufnahme selbst tödlicher Verletzungen massiv misshandeln zu lassen.

    Zwar kann eine Haupttat auch dann tatsächlich gefördert oder erleichtert werden, wenn der Haupttäter ausdrücklich oder konkludent in seinem Willen zur Tatbegehung - sei es bereits in seinem Tatentschluss - bestärkt wird (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252 Rn. 17).

    Der Beitrag dieses Beteiligten zur für die einmalige "Ungarn-Aktion' bereitstehenden "Tötungsmaschinerie' bestand darin, dass er bereits zum Zeitpunkt des Befehls zur Durchführung der Aktion in Auschwitz tätig war und in die Organisation der Massentötungen, etwa durch Rampendienste, ebenso wie in die Verwertung der Vermögenswerte der Opfer fest eingebunden war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252 Rn. 23 ff.).

    Weder gehörte der Beschuldigte zum Zeitpunkt der zentralen Anordnung der syrischen Regierung, die Protestbewegung insbesondere durch Verhaftungen, Folterungen und Tötungen mutmaßlicher Oppositioneller gewaltsam im Keim zu ersticken, einer hiermit befassten Unterabteilung der Abteilung 251 des Allgemeinen Geheimdienstes an, noch handelte es sich bei dem Vorgehen der Sicherheitskräfte ab dem 29. April 2011 um einen "fest umgrenzten Komplex', der - wie die "Ungarn-Aktion' - geeignet wäre, einer uferlosen Zurechnung Schranken zu setzen (s. hierzu BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, aaO, Rn. 28).

  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    Psychische Beihilfe zu Kriegsverbrechen nach §§ 8, 9 VStGB kann auch leisten, wer bewusst daran mitwirkt, hierfür Bedingungen zu schaffen, die für den Tatentschluss der die Kriegsverbrechen anordnenden Führungspersonen wesentlich sind (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252).

    Dass sie für den Eintritt des Erfolgs in seinem konkreten Gepräge in irgendeiner Form kausal wird, ist nicht notwendig (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, NJW 2001, 2409, 2410; Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, 257).

    Objektiv gefördert oder erleichtert werden kann die Haupttat auch in der Form psychischer Beihilfe, wenn der Haupttäter ausdrücklich oder auch nur konkludent in seinem Willen zur Tatbegehung - sei es bereits in seinem Tatentschluss - bestärkt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, 258).

    Psychische Beihilfe kann auch leisten, wer bewusst daran mitwirkt, für Straftaten Bedingungen zu schaffen, die für den Tatentschluss der anordnenden Führungspersonen wesentlich sind (s. auch BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, 260 f.).

  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Hilfeleistung im Sinne des § 27 StGB ist grundsätzlich jede Handlung, welche die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert; dass sie für den Eintritt dieses Erfolges in seinem konkreten Gepräge kausal wird, ist nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10, juris Rn. 95; BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, juris Rn. 17).

    Psychische Beihilfe kann auch leisten, wer bewusst daran mitwirkt, für Straftaten Bedingungen zu schaffen, die für den Tatentschluss der anordnenden Führungspersonen wesentlich sind (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10, Rn. 107; vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, Rn. 22 ff.).

    Voraussetzung für den Betrieb eines Konzentrationslagers wie Stutthof mit den dort herrschenden lebensfeindlichen Bedingungen und der Durchführung von Ermordungen bestimmter Gefangener sind willige und gehorsame Untergebene, die jederzeit an den unterschiedlichsten Funktionen innerhalb der organisierten Tötungsabläufe eingesetzt werden können und sich einsatzbereit halten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, Rn. 22 ff.).

    Im zitierten Urteil des Dritten Strafsenats vom 20. September 2016 (Az.: 3 StR 49/16 - Gröning) bejahte der Bundesgerichtshof die fördernde Wirkung des allgemeinen Wachdiensts in Auschwitz, da der dort Angeklagte in die Organisation der Massentötungen im Rahmen der "Ungarn-Aktion" eingebunden war.

  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Vielmehr ist für jede einzelne Tat, die zur Erfüllung des Vereinigungszwecks begangen wurde, zu prüfen, ob und welches Vereinigungsmitglied sich daran als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe beteiligte, oder ob es insoweit überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet hat (BGH, Beschl. 3 StR 49/16 v. 20.09.2016; BGHSt 61, 252 ff.; Urt. 3 StR 521/18 v. 17.10.2019, NJW 2020, 1080 Rn. 21; Beschl. 3 StR 27/19 v. 23.01.2020, juris; BGH, Beschl. 3 StR 441/20 v. 12.08.2021, NJW 2021, 2896 ff.; Schäfer/Anstötz in: MüKo, StGB, 4. Aufl. 2021, § 129 Rn. 86).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19

    Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen

    Letztere liegt vor, wenn der Haupttäter ausdrücklich oder konkludent in seinem Willen zur Tatbegehung - sei es bereits in seinem Tatentschluss - bestärkt wird (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. September 2016, 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, juris Rn. 17).
  • BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22

    Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig

    Vielmehr ist für jede einzelne Tat, die zur Erfüllung des Vereinigungszwecks begangen wurde, zu prüfen, welches Vereinigungsmitglied sich daran als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe beteiligte ober ob es insoweit überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag leistete (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2023 - 3 StR 424/22, juris Rn. 20; vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20, BGHSt 66, 226 Rn. 49; Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 521/18, NJW 2020, 1080 Rn. 21; Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252 Rn. 18; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129 Rn. 86).
  • BGH, 30.11.2022 - 3 StR 230/22

    Beteiligung am Völkermord (Völkermordabsicht; schwere körperliche oder seelische

    Deren erkennbare Bereitschaft zu einem bestimmten deliktischen Handeln kann die Entscheidungsträger im Willen zur Anordnung der entsprechenden Straftaten bestärken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252 Rn. 23 ff.; vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, BGHSt 64, 89 Rn. 78).
  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    Stutthof-Prozesse

    Dass sie für den Eintritt dieses Erfolges in seinem konkreten Gepräge kausal wird, ist hingegen nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 20.12.2018 - 3 StR 236/17 -, juris; BGH, Beschluss vom 20.09.2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, juris; BGH, Urteil vom 16.11.2006 - 3 StR 139/06 -, BGHSt 51, 144, juris).

    Psychische Beihilfe leistet, wer bewusst daran mitwirkt, für Straftaten Bedingungen zu schaffen, die für den Tatentschluss der anordnenden Führungspersonen wesentlich sind (BGH, Urteil vom 20.12.2018 - 3 StR 236/17 -, juris; BGH, Beschluss vom 20.09.2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, juris).

    Voraussetzung für den Betrieb eines Konzentrationslagers wie S. mit den dort herrschenden lebensfeindlichen Bedingungen und der Durchführung von Mordaktionen an Gefangenen waren willige und gehorsame Untergebene, die jederzeit an den unterschiedlichsten Funktionen innerhalb der organisierten Tötungsabläufe eingesetzt werden konnten und sich einsatzbereit hielten (BGH, Beschluss vom 20.09.2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, juris).

    Dies hatte zur Folge, dass nur noch in eingeschränktem Maß eine Strafverfolgung stattfand, die sich auf Exzesstaten beschränkte und die weit überwiegenden Anteile der in der in den Konzentrationslagern ehemals tätigen SS-Angehörigen, insbesondere der Wachposten der Totenkopfverbände, unbeachtet ließ (s. hierzu Grünewald, NJW 2017, 498; Kurz, ZIS 2013, 122).

  • BGH, 21.09.2020 - StB 28/20

    Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder

    Objektiv gefördert oder erleichtert werden kann die Haupttat unter anderem in der Form psychischer Beihilfe, wenn der Haupttäter ausdrücklich oder auch nur konkludent in seinem Willen zur Tatbegehung - sei es bereits in seinem Tatentschluss - bestärkt wird (s. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252 Rn. 17; Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, NJW 2019, 1818 Rn. 95).
  • LG Krefeld, 14.08.2017 - 21 StVK 218/16

    Hartmut Hopp: Früherer Arzt der Colonia Dignidad muss in Deutschland in Haft

  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 521/18

    Banden- und gewerbsmäßige Hehlerei (persönliche Merkmale; Beihilfe; Durchbrechung

  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20

    Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie

  • BGH, 21.04.2020 - 4 StR 287/19

    Mittäterschaft (Maßstab); Beihilfe (Hilfeleistung; bloße Anwesenheit am Tatort

  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 51/17

    Mord (Beihilfe durch Bewachung von Opfern bei der Ankunft im Konzentrationslager

  • LG Neubrandenburg, 23.06.2017 - 60 Ks 1/15

    Ablehnung aller Richter im "Auschwitz"-Verfahren wegen der Besorgnis der

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2018 - 3 AR 158/17

    Chilenisches Urteil gegen ehemaligen Arzt der Colonia Dignidad nicht

  • OLG Rostock, 28.02.2017 - 20 Ws 69/17

    Anschlussberechtigung eines Nebenklägers: Bindungswirkung einer Entscheidung des

  • BGH, 13.12.2023 - AK 90/23

    Dringender Tatverdacht der Beihilfe zum Mord; Fortdauer der Untersuchungshaft

  • BGH, 14.02.2024 - 5 StR 606/23

    Verwerfung der Revision des Nebenklägers

  • BGH, 28.07.2020 - 2 StR 64/20

    Beihilfe (Hilfeleisten: Begriffsbestimmung; psychische Beihilfe; Handeltreiben

  • BGH, 03.05.2023 - 6 StR 42/23

    Beihilfe zum Mord; Beihilfe zum versuchten Mord; Einstellung des Verfahrens wegen

  • OLG München, 27.12.2019 - 3 Ws 1320/19

    Anforderungen an den dringenden Tatverdacht

  • BGH, 31.10.2019 - 3 StR 322/19

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der Beihilfe (Förderung der Haupttat;

  • BGH, 14.10.2020 - 5 StR 279/20

    Unzulässigkeit der alternativen Benennung mehrerer Beweismittel im Beweisantrag;

  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 27/19

    Zurechnung von aus einer Bande heraus begangenen Straftaten (hier: Handeltreiben

  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 26/19

    Zurechnung von aus einer Bande heraus begangenen Straftaten (hier: Handeltreiben

  • LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 18/18
  • BGH, 13.01.2021 - 6 StR 467/20

    Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Revisionsbegründung)

  • VG Düsseldorf, 14.06.2017 - 5 K 8627/17
  • VG Düsseldorf, 09.11.2017 - 5 K 16569/17

    Anspruch eines 1999 geborenen u. im Jahr 2016 eingereisten syrischen Flüchtlings

  • LG Hamburg, 23.02.2021 - 613 KLs 15/20

    Strafbarkeit wegen gewerbsmäßiger Hehlerei; Verstoß gegen das Waffengesetz;

  • VG Düsseldorf, 21.11.2018 - 5 K 8789/18
  • VG Düsseldorf, 09.06.2017 - 5 K 8804/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht