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   BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16   

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BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16 (https://dejure.org/2017,11638)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2017 - 2 StR 247/16 (https://dejure.org/2017,11638)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16 (https://dejure.org/2017,11638)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 102 StPO; § 105 StPO; § 152 Abs. 2 StPO; § 161 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 163a Abs. 4 Satz 1 StPO; Art. 6 Abs. 1 EMRK
    Durchsuchung bei Beschuldigten; Verfahren bei der Durchsuchung (Rechtmäßigkeit sogenannter legendierter Kontrollen: kein Vorrangverhältnis zwischen Strafprozessordnung und Polizei- und Ordnungsrecht; Gefahr der Umgehung strafprozessualer Voraussetzungen); Vernehmung des ...

  • lexetius.com

    StPO §§ 102, 105, § 161 Abs. 2 Satz 1; EMRK Art. 6 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 102 StPO, § 105 StPO, § 161 Abs 2 S 1 StPO, Art 6 Abs 1 MRK, § 36 Abs 1 Nr 1 SOG HE
    Strafverfahren: Rechtmäßigkeit sog. legendierter Kontrollen; Tätigwerden der Polizei aufgrund präventiver Ermächtigungsgrundlage zum Zweck der Gefahrenabwehr während eines bereits laufenden Ermittlungsverfahrens; Zulässigkeit der Verwertung von auf ...

  • IWW

    § 107 StPO, § ... 105 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 102 StPO, § 337 StPO, § 161 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 36 Abs. 5 StVO, Art. 13 GG, §§ 102, 105 StPO, Anlage A zur RiStBV, § 152 Abs. 2 StPO, § 10 Abs. 3 ZollVG, § 10 Abs. 2, 3 ZollVG, § 1 Abs. 3 ZollVG, § 89a StGB, § 163 Abs. 1 StPO, § 161 Abs. 2 StPO, § 477 Abs. 2 StPO, § 100a Abs. 2 Nr. 7 StPO, § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 163a Abs. 4 Satz 1 StPO, § 136 StPO, § 163a Abs. 3 Satz 2 StPO, § 163a Abs. 4 StPO, § 147 Abs. 2 StPO, § 105 StPO, § 147 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 101 Abs. 4 Satz 1 Nr. 11, Abs. 5, Abs. 6 Satz 1 StPO, § 31 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit sogenannter legendierter Kontrollen; Tätigwerden der Polizei während eines bereits laufenden Ermittlungsverfahrens aufgrund präventiver Ermächtigungsgrundlagen zum Zwecke der Gefahrenabwehr; Verwendung von auf präventiv-polizeilicher Grundlage gewonnener ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Rechtmäßigkeit sog. legendierter Kontrollen; Tätigwerden der Polizei aufgrund präventiver Ermächtigungsgrundlage zum Zweck der Gefahrenabwehr während eines bereits laufenden Ermittlungsverfahrens; Zulässigkeit der Verwertung von auf ...

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StPO §§ 102, 105; § 161 Abs. 2 Satz 1; EMRK Art. 6 Abs. 1
    Legendierte Kontrollen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit sogenannter legendierter Kontrollen; Tätigwerden der Polizei während eines bereits laufenden Ermittlungsverfahrens aufgrund präventiver Ermächtigungsgrundlagen zum Zwecke der Gefahrenabwehr; Verwendung von auf präventiv-polizeilicher Grundlage gewonnener ...

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit sogenannter legendierter Kontrollen; Tätigwerden der Polizei während eines bereits laufenden Ermittlungsverfahrens aufgrund präventiver Ermächtigungsgrundlagen zum Zwecke der Gefahrenabwehr; Verwendung von auf präventiv-polizeilicher Grundlage gewonnener ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Rechtmäßigkeit sog. legendierter Kontrollen; Tätigwerden der Polizei aufgrund präventiver Ermächtigungsgrundlage zum Zweck der Gefahrenabwehr während eines bereits laufenden Ermittlungsverfahrens; Zulässigkeit der Verwertung von auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    "Legendierte Polizeikontrollen" grundsätzlich zulässig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafprozess: "Legendierte Polizeikontrollen" grundsätzlich zulässig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Vorgetäuschte Polizeikontrollen zu Durchsuchungszwecken sind rechtmäßig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Legendierte Polizeikontrollen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Legendierte Polizeikontrollen" grundsätzlich zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Vorrang strafprozessualer Vorschriften gegenüber dem Gefahrenabwehrrecht

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    "Legendierte Polizeikontrollen"

  • spiegel.de (Pressebericht, 26.04.2017)

    Polizei durfte Zufallskontrollen vortäuschen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorgetäuschte Polizeikontrollen zu Durchsuchungszwecken sind rechtmäßig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorgetäuschte Polizeikontrollen zur Gefahrenabwehr sind grundsätzlich zulässig. Umgehung des Richtervorbehaltes.

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    "Legendierte Polizeikontrollen" grundsätzlich zulässig

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verwertbarkeit von Beweismitteln, die im Zusammenhang mit einer sog. "legendierten Polizei-Kontrolle" erlangt wurden

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.04.2017)

    Polizeikontrollen: "Zufällig" entdeckte Drogen

Besprechungen u.ä. (7)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Die Legende von der Gefahrenabwehr (Prof. Dr. Anna H. Albrecht; HRRS 2017, 446-458)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Legendierte Verkehrskontrolle: Traue nie einem Polizisten

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwertbarkeit von Beweismitteln aus einer legendierten Kontrolle als doppelfunktionale Maßnahme

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Legendierte Polizeikontrolle-Fall

    §§ 102, 105, 161 Abs. 2 S. 1 StPO; Art.6 Abs. 1 EMRK

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Das Recht des ersten Zugriffs der Polizei

  • kripoz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gemengelage und die legendierte Kontrolle (OStA Dieter Kochheim; KriPoZ 5/2017)

  • zeitschrift-jse.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Rechtmäßigkeit sog. "legendierter Kontrollen"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 62, 123
  • NJW 2017, 3173
  • NVwZ 2018, 95
  • NStZ 2017, 651
  • NZV 2017, 566
  • StV 2017, 642
  • JR 2017, 588
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 08.12.2015 - 3 StR 406/15

    Verwertbarkeit der Erkenntnisse aus einer gefahrenabwehrrechtlich zulässigen

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16
    Die Durchsuchung des Fahrzeugs ohne vorherige richterliche Anordnung war nach hessischem Gefahrenabwehrrecht zulässig, die aufgefundenen Beweismittel waren gemäß § 161 Abs. 2 Satz 1 StPO verwertbar (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 406/15, NStZ-RR 2016, 176 zu §§ 22, 23 Nds. SOG).

    Danach gestatten die gefahrenabwehrrechtlichen Vorschriften insbesondere auch die Suche nach illegalen Betäubungsmitteln (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 406/15, NStZ-RR 2016, 176 zu den insoweit nahezu gleichlautenden §§ 22, 23, 26 Nds. SOG; Pewestorf/Söllner/Tölle, Praxishandbuch Polizei- und Ordnungsrecht, S. 320 Rn. 215).

    c) Der polizeirechtlichen Rechtmäßigkeit der Maßnahme steht nicht entgegen, dass zum Zeitpunkt der Fahrzeugdurchsuchung bereits ein Anfangsverdacht einer Straftat gegen den Angeklagten vorlag, der auch ein Vorgehen nach §§ 102, 105 StPO ermöglicht hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 406/15, NStZ-RR 2016, 176; kritisch Mosbacher, JuS 2016, 706, 708).

    (c) Der 3. Strafsenat (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 406/15, NStZ-RR 2016, 176; kritisch Mosbacher, JuS 2016, 706, 708) geht ausdrücklich von einem möglichen Nebeneinander von Strafprozessrecht und Gefahrenabwehrrecht aus.

    Vielmehr setzt die Datenverwendung nach § 161 Abs. 2 Satz 1 StPO grundsätzlich nur voraus, dass die zu verwendenden Daten polizeirechtlich rechtmäßig erhoben wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 406/15, NStZ-RR 2016, 176; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 79 mwN; so wohl auch BGH, Beschluss vom 5. November 2013 - 5 StR 173/13; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 161 Rn. 18b, c), sie zur Aufklärung einer Straftat dienen, aufgrund derer eine solche Maßnahme nach der Strafprozessordnung hätte angeordnet werden dürfen, und dass die materiellrechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Beweisgewinnung gemäß der Strafprozessordnung vorgelegen haben.

  • BGH, 11.02.2010 - 4 StR 436/09

    Verbotene Vernehmungsmethoden (Vernehmung nach vorheriger Observation und

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16
    (b) Ebensowenig ist in Entscheidungen des 4. und des 5. Strafsenats zu einer polizeirechtlichen Zollkontrolle bei der Durchsuchung von Gepäck eines Beschuldigten am Flughafen (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11, StraFo 2011, 358, 359) bzw. einer durch die Polizei vorgetäuschten "allgemeinen' Verkehrskontrolle, nachdem die Polizei zuvor Luft aus dem Reifen des Täterfahrzeugs gelassen hatte (BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - 4 StR 436/09, NStZ 2010, 294), ein Vorrang der Strafprozessordnung gegenüber dem Polizeirecht postuliert worden.

    Vielmehr sind - jeweils nicht tragend - die Rechtsgrundlage der Verwendung präventivpolizeilich gewonnener Daten im Strafverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11, StraFo 2011, 358, 359) bzw. das Erfordernis der Aktenwahrheit unter dem Gesichtspunkt der Darstellung eines unwahren Sachverhalts in der Ermittlungsakte erörtert worden (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - 4 StR 436/09, NStZ 2010, 294), wobei wohl auch der 4. Strafsenat davon ausgeht, dass bei einer legendierten Kontrolle sichergestellte Betäubungsmittel grundsätzlich zu Beweiszwecken verwertbar sind.

    Auch Verstöße gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens müssen mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden (BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - 4 StR 436/09, NStZ 2010, 294; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., Art. 6 MRK Rn. 5a; KK-StPO/Schädler/Jakobs, 7. Aufl., Art. 6 MRK Rn. 35).

    Die Verteidigungsrechte des Angeklagten in der Hauptverhandlung waren damit in keiner Weise berührt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - 4 StR 436/09, NStZ 2010, 294, sowie Müller/Römer, NStZ 2012, 543, 545).

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16
    Relevant wird dies etwa bei Ermittlungen im Bereich des Terrorismus (vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 78 ff. - "Al Qaida') oder bei Vorfeldstraftaten des kriminalpräventiven Strafrechts (etwa § 89a StGB), bei denen der Anfangsverdacht regelmäßig eng an der Schnittstelle zur Gefahrenabwehr liegt (vgl. hierzu Bäcker, Kriminalpräventionsrecht, 2015, S. 358 f.).

    Vielmehr setzt die Datenverwendung nach § 161 Abs. 2 Satz 1 StPO grundsätzlich nur voraus, dass die zu verwendenden Daten polizeirechtlich rechtmäßig erhoben wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 406/15, NStZ-RR 2016, 176; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 79 mwN; so wohl auch BGH, Beschluss vom 5. November 2013 - 5 StR 173/13; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 161 Rn. 18b, c), sie zur Aufklärung einer Straftat dienen, aufgrund derer eine solche Maßnahme nach der Strafprozessordnung hätte angeordnet werden dürfen, und dass die materiellrechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Beweisgewinnung gemäß der Strafprozessordnung vorgelegen haben.

    Eine - den Rückgriff auf hypothetische Erwägungen hindernde - rechtsmissbräuchliche Umgehung der Anordnungsvoraussetzungen der strafprozessualen Eingriffsmaßnahme durch die Wahl der Maßnahme (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 89 f. mwN) ist hier nicht ersichtlich.

  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11

    Pflicht zur Eröffnung des Tatvorwurfs (Täuschung; kriminalistische List;

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16
    Eine Ausnahme gilt nach § 163a Abs. 4 Satz 1 StPO lediglich insoweit, als ein Polizeibeamter, anders als ein Richter oder Staatsanwalt, nicht verpflichtet ist, die möglichen Strafvorschriften zu nennen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 1 StR 623/11, NStZ 2012, 581, 582; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 163a Rn. 4).

    So ist der Vernehmende nicht verpflichtet, dem Beschuldigten alle bis dahin bereits bekannten Tatumstände mitzuteilen; insbesondere hat der Vernehmende hinsichtlich der Ausgestaltung der Eröffnung im Einzelnen einen gewissen Beurteilungsspielraum (BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 1 StR 623/11, NStZ 2012, 581, 582; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO; KK-StPO/Diemer, aaO; SSW-StPO/Ziegler/ Vordermayer, 2. Aufl., § 163a Rn. 25; MüKo-StPO/Schuhr, § 136 Rn. 21).

    Der Senat muss ebenfalls nicht entscheiden, ob die - möglicherweise unzulängliche - Belehrung überhaupt das Aussageverhalten des Beschuldigten beeinflusst hat und damit ein Verwertungsverbot begründen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 1 StR 623/11, NStZ 2012, 581, 582), zumal der noch mehrere Wochen vor Anklageerhebung umfassend über den Tatvorwurf unterrichtete Beschuldigte in der Hauptverhandlung von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat.

  • LG Münster, 01.09.2014 - 9 Qs 41/14

    Zur Durchsuchung in einem Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das BtMG auf der

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16
    Die von dem Angeklagten erhobenen Verfahrensbeanstandungen, die sich unter verschiedenen Gesichtspunkten gegen die Verwertung der im Rahmen der "legendierten Kontrolle' (vgl. hierzu LG Münster, Beschluss vom 1. September 2014 - 9 Qs 220 Js 66/14 - 41/14, NStZ 2016, 126 mit Anm. Gubitz; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 105 Rn. 1a; Mosbacher, JuS 2016, 706, 707 f.; Nowrousian, Heimliches Vorgehen und aktive Täuschung im Ermittlungsverfahren, 2015, S. 95 ff.; ders. Kriminalistik 2013, 105 ff.; Müller/Römer, NStZ 2012, 543 ff.; Tönsgerlemann, AWPrax 2012, 168) gewonnenen Beweismittel wenden, dringen nicht durch.

    (3) Nach anderer Auffassung endet mit der Annahme eines konkreten Anfangsverdachts einer Straftat nicht die Möglichkeit der Polizei, auch nach Gefahrenabwehrrecht vorzugehen (LG Münster, Beschluss vom 1. September 2014 - 9 Qs 220 Js 66/14 - 41/14, NStZ 2016, 126, 127; Nowrousian, Heimliches Vorgehen und aktive Täuschung im Ermittlungsverfahren, 2015, S. 97 ff.; ders., Kriminalistik 2013, 105 ff.; Tönsgerlemann, AWPrax 2012, 168, 169).

    So spricht die gesetzgeberische Entscheidung in § 10 Abs. 3 ZollVG dafür, dass die Anwendung der Regelungen zur Gefahrenabwehr auch bei Vorliegen eines strafprozessualen Anfangsverdachts weiterhin möglich ist (vgl. auch LG Münster, Beschluss vom 1. September 2014 ? 9 Qs-220 Js 66/14 - 41/14, NStZ 2016, 126, 127).

  • BGH, 21.07.2011 - 5 StR 32/11

    Beweiswürdigung (Glaubhaftigkeit der einen Mitangeklagten belastenden Einlassung;

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16
    (b) Ebensowenig ist in Entscheidungen des 4. und des 5. Strafsenats zu einer polizeirechtlichen Zollkontrolle bei der Durchsuchung von Gepäck eines Beschuldigten am Flughafen (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11, StraFo 2011, 358, 359) bzw. einer durch die Polizei vorgetäuschten "allgemeinen' Verkehrskontrolle, nachdem die Polizei zuvor Luft aus dem Reifen des Täterfahrzeugs gelassen hatte (BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - 4 StR 436/09, NStZ 2010, 294), ein Vorrang der Strafprozessordnung gegenüber dem Polizeirecht postuliert worden.

    Vielmehr sind - jeweils nicht tragend - die Rechtsgrundlage der Verwendung präventivpolizeilich gewonnener Daten im Strafverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11, StraFo 2011, 358, 359) bzw. das Erfordernis der Aktenwahrheit unter dem Gesichtspunkt der Darstellung eines unwahren Sachverhalts in der Ermittlungsakte erörtert worden (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - 4 StR 436/09, NStZ 2010, 294), wobei wohl auch der 4. Strafsenat davon ausgeht, dass bei einer legendierten Kontrolle sichergestellte Betäubungsmittel grundsätzlich zu Beweiszwecken verwertbar sind.

  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14

    Durchsuchung einer Wohnung aufgrund eines anonymen Hinweises (Wohnungsgrundrecht;

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16
    Jedoch muss das im Vorverfahren tätige Gericht - hier der Ermittlungsrichter in Limburg - den Gang des Verfahrens ohne Abstriche nachvollziehen können, denn es muss in einem rechtsstaatlichen Verfahren schon der bloße Anschein vermieden werden, die Ermittlungsbehörden wollten etwas verbergen (BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14, StV 2017, 361, 362 f.).

    Sie trägt die Grundverantwortung für die rechtlich einwandfreie Beschaffung der Beweismittel (BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14, aaO).

  • VGH Bayern, 05.11.2009 - 10 C 09.2122

    Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs - Abgrenzung zwischen Maßnahmen der

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16
    Damit handelte es sich bei der Fahrzeugdurchsuchung um eine sogenannte doppelfunktionale Maßnahme, bei der die Polizei mit jeweils selbständiger präventiver und repressiver Zielsetzung tätig wurde (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 5. November 2009 - 10 C 09.2122 BayVbl 2010, 220; Schoch, JURA 2013, 1115, 1116 ff.; Ehrenberg/Frohne, Kriminalistik 2003, 737; Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 15. Aufl., S. 209 Rn. 15; vgl. auch Bertram, Die Verwendung präventivpolizeilicher Erkenntnisse im Strafverfahren, 2009, S. 209 f.; Rieger, Die Abgrenzung doppelfunktionaler Maßnahmen der Polizei, 1994, S. 5 f.).

    (2) In Anlehnung an die sogenannte Schwerpunkttheorie (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2001 - 6 B 25/01, NVwZ 2001, 1285, 1286; Urteil vom 3. Dezember 1974 - I C 11.73, BVerwGE 47, 255, 264 f.; BayVGH, Beschluss vom 5. November 2009 - 10 C 09.2122 BayVbl 2010, 220; weitere Nachweise in Schenke, NJW 2011, 2838, 2841 f.), die für die Prüfung der Rechtswegzuständigkeit zwischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und ordentlicher Gerichtsbarkeit entwickelt wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2001 - 6 B 25/01, NVwZ 2001, 1285, 1286), soll für die Beurteilung, ob eine Maßnahme an Ermächtigungsgrundlagen aus dem Gefahrenabwehrrecht oder aus der Strafprozessordnung zu messen sei, entscheidend sein, wo der Schwerpunkt des polizeilichen Eingreifens liegt (vgl. etwa Ehrenberg/Frohne, Kriminalistik 2003, 737, 749 f.).

  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16
    (a) Der Entscheidung des 1. Strafsenats zum Lockspitzeleinsatz (BGH, Urteil vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99, BGHSt 45, 321, 337 f.), wonach präventive Vorschriften in der dort vorliegenden Konstellation nicht anzuwenden waren, lag zugrunde, dass das Ziel des Einsatzes der Vertrauensperson als Lockspitzel von vornherein ausschließlich repressiver Natur war.
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16
    Gefahrenabwehr ist eine zentrale staatliche Aufgabe, die gegenüber der Strafverfolgung eigenständige Bedeutung hat und nicht hinter ihr zurücktritt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. September 1989 - 2 BvR 1062/87, BVerfGE 80, 367, 380 und vom 8. März 1972 - 2 BvR 28/71, BVerfGE 32, 373, 380).
  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

  • BGH, 05.11.2013 - 5 StR 173/13

    Verständigung (unterbliebene Belehrung über Voraussetzungen und Folgen einer

  • BGH, 24.01.2017 - 2 StR 477/16

    Strafzumessung (bestimmender Strafzumessungsgrund; polizeiliche Überwachung bei

  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 11.73

    Zwangsweise Mitnahme zur Wache - Freiheitsentziehungen nach dem

  • OLG Celle, 23.07.2012 - 31 Ss 27/12

    Prüfung des Vorliegens einer falschen Belehrung i.R. einer allgemeinen

  • VG Freiburg, 04.04.2019 - 10 K 3092/18

    Polizeiliche Identitätsfeststellung einer Personen; mangelnde

    Ist der Schwerpunkt nach objektiver Betrachtung für den Betroffenen nicht zweifelsfrei zu erkennen und kommt für die polizeiliche Maßnahme zumindest auch eine präventiv-polizeiliche Rechtsgrundlage in Betracht kommt, ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (so OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.01.2012 - 5 E 251/11 -, juris Rn. 16; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.07.2006 - 5 E 585/06 -, juris Rn. 7; vgl. auch BGH, Urteil vom 26.04.2017 - 2 StR 247/16 -, juris Rn. 21 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2018 - 6 Kart 6/17

    Urteil im Verfahren um das "Wurstkartell" wegen Preisabsprachen:

    Eine derartige Nichtbeachtung des Grundsatzes der Aktenwahrheit und -klarheit ist in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht unbedenklich (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2017, 2 StR 247/16, NJW 2017, 3173, Rn. 53; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Dezember 2013, 5 StR 240/13, Rn. 45 f., juris).

    Zudem muss in einem Rechtsstaat schon der bloße Anschein vermieden werden, die Ermittlungsbehörden wollten etwas verbergen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2013, 5 StR 240/13, Rn. 45 f., juris; BGH, Urteil vom 18. November 1999, 1 StR 221/99, BGHSt 45, 321, 338 f.; BGH, Urteil vom 26. April 2017, 2 StR 247/16, NJW 2017, 3173, Rn. 53).

    So besteht kein Verfahrenshindernis, wenn für den Angeklagten, hier den Betroffenen und die Nebenbetroffene, die Möglichkeit bestand, sich zumindest nachträglich die notwendigen Kenntnisse zu verschaffen und seine Verteidigungsrechte wahrzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2017, 2 StR 247/16, Rn. 53 bis 55, juris; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Dezember 2013, 5 StR 240/13, Rn. 41 ff.; BGH, Urteil vom 6. September 2016, 1 StR 104/15, BeckRS 2016, 21181, Rn. 29 bis 31).

    Dies ist rechtlich zwar nicht unbedenklich (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2017, 2 StR 247/16, juris, Rn. 53).

  • OLG Köln, 29.10.2019 - 1 RVs 163/19

    Verurteilung nach § 113 StGB nur bei rechtmäßiger Diensthandlung

    Insbesondere bei sogenannten Gemengelagen, in denen die Polizei sowohl repressiv als auch präventiv agieren kann und will, bleiben strafprozessuale und gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen grundsätzlich nebeneinander anwendbar (BGHSt 62, 123 - bei Juris Tz: 25 ff.).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 16.12.2020 - 2 BGs 408/20

    Grundsatz der Aktenwahrheit und -vollständigkeit bei Prüfung durch den

    Es muss in einem rechtsstaatlichen Verfahren schon der bloße Anschein vermieden werden, die Ermittlungsbehörden wollten etwas verbergen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14, StV 2017, 361, 362; BGH, Urteile vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99, BGHSt 45, 321, 338 f., vom 11. Dezember 2013 - 5 StR 240/13, NStZ 2014, 277, 281, und vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, NJW 2017, 3173; BGH, Beschluss vom 2. September 2015 - 5 StR 312/15, BeckRS 2015, 15773; vgl. ferner zum Aktenbegriff NdsStGH, Urteil vom 24. Oktober 2014 - StGH 7/13, NordÖR 2015, 16, 19).

    dd) Es steht auch nicht im Belieben der Ermittlungsbehörden, zu welchem Zeitpunkt sie die durch ihre Erhebungen gewonnenen Erkenntnisse, getroffene Verfügungen oder erstellte Ermittlungs- sowie Gerichtsvermerke aktenkundig machen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 BvR 2718/10, 1849 und 2808/11, BVerfGE 139, 245, 272; BGH, Beschluss vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, NJW 2017, 3173, 3179; BGH, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 5 StR 240/13, NStZ 2014, 277, 281; vgl. ferner H. Schneider, a.a.O., S. 339; Krehl, StraFo 2018, 265, 271).

    Eine etwaige Aktenunvollständigkeit hat die Staatsanwaltschaft als "Wächterin des Verfahrens" zu vertreten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14, StV 2017, 361, 362 f.; BGH, Beschluss vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, NJW 2017, 3173; Wohlers/Schlegel, NStZ 2010, 486, 487; Dallmeyer in FS v. Heintschel-Heinegg (2015), S. 87, 89) und sich Fehler der Ermittlungspersonen ebenso wie deren Kenntnis zurechnen zu lassen.

    d) Der Einhaltung des Grundsatzes der Aktenvollständigkeit kommt schließlich auch deshalb besondere Bedeutung zu, weil Mängel in der Aktenführung - je nach Lage des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, NJW 2017, 3173) - für das weitere Verfahren nicht nur zeitliche Verzögerungen bedingen können, sondern auch die freibeweisliche Rekonstruktion des Beweisergebnisses zum Zeitpunkt der Anordnung einer unter Richtervorbehalt stehenden Zwangsmaßnahme im Beschwerde- oder Tatsachenverfahren vereiteln können (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05, BGHSt 51, 1 ff; ferner BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2008 - 3 StR 370/06, NStZ 2007, 117, vom 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09, BeckRS 2009, 20293, vom 8. Februar 2018 - 3 StR 400/17, NJW 2018, 2809, 2811 und etwa - jüngst - BGH, Beschluss vom 29. September 2020 - 5 StR 123/20, BeckRS 2020, 28648, Rn. 11).

    aa) Erweist sich später, dass die von der Staatsanwaltschaft vorgenommene Auswahl entgegen einer solcherart abgegebenen konkludenten Vollständigkeitserklärung für die Entscheidung der konkreten gerichtlichen Untersuchungshandlung unvollständig war, so kann dies im Einzelfall den Verlust der hierdurch erlangten Beweismittel besorgen lassen (vgl. G. Schäfer, FS Roxin (2011), S. 1299, 1310; Krehl, StraFo 2018, 265, 271; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Oktober 2018 - V-6 Kart7/17 (OWi), WuW 2020, 101; vgl. zu amtshaftungsrechtlichen Folgen BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - III ZR 9/03, NJW 2003, 32 33 34 3693, 3696, sowie bereits Urteil vom 29. Mai 1958 - III ZR 38/57, NJW 1959, 35, 37); Versäumnisse ihrer Ermittlungspersonen hat sich die Staatsanwaltschaft wegen ihrer Leitungsfunktion und als aktenführende Stelle im Strafverfahren zurechnen zu lassen (§ 161 StPO, § 152 GVG; vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14, StV 2017, 361, 362 f.; BGH, Beschluss vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, NJW 2017, 3173; Wohlers/Schlegel, NStZ 2010, 486, 487).

  • VG Frankfurt/Main, 22.09.2020 - 5 K 641/19

    Präventive Anschlusssicherstellung von Datenträgern fraglichen Inhalts

    Nimmt man mit dem Bundesgerichtshof an, dass weder ein allgemeiner Vorrang der Strafprozessordnung gegenüber dem Gefahrenabwehrrecht noch umgekehrt ein solcher des Gefahrenabwehrrechts gegenüber der Strafprozessordung bestehe (BGHSt 62, 123 = NJW 2017, 3173 Rn. 25), können Beweismittel nicht von vornherein nicht in die Ermittlungen einbezogen und ihre rechtliche Würdigung einer präventiven Anschlusssicherstellung überlassen bleiben.

    Nimmt man mit dem Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, ECLI:DE:BGH:2017:260417U2STR247.16.0 - an, dass weder ein allgemeiner Vorrang der Strafprozessordnung gegenüber dem Gefahrenabwehrrecht noch umgekehrt ein solcher des Gefahrenabwehrrechts gegenüber der Strafprozessordnung bestehe (BGHSt 62, 123 = NJW 2017, 3173 Rn. 25), können Beweismittel nicht von vornherein nicht in die Ermittlungen einbezogen und ihre rechtliche Würdigung einer präventiven Anschlusssicherstellung überlassen bleiben.

  • OVG Hamburg, 07.08.2018 - 4 So 24/18

    Zulässigkeit des Rechtswegs für die nachträgliche Überprüfung von Maßnahmen im

    Bei polizeilichen Maßnahmen, die nur deswegen auch präventiven Charakter besitzen, weil durch die Strafverfolgung ein entsprechender unselbständiger präventiver Nebeneffekt erzielt wird, ist das polizeiliche Vorgehen schon nach seiner alleinigen Zwecksetzung ausschließlich strafprozessualer Natur (vgl. BGH, Urt. v. 26.4.2017, 2 StR 247/16, BGHSt 62, 123).

    Grundsätzlich sind Maßnahmen, bei denen die Polizei mit jeweils selbständiger präventiver und repressiver Zielsetzung tätig wurde, sog. doppelfunktionale Maßnahmen, nach ihrem "Schwerpunkt" zu ermitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.12.1974, I C 11.73, BVerwGE 47, 255, juris Rn. 23; BVerwG, Beschl. v. 22.6.2001, 6 B 25.01, NVwZ 2001, 1285, juris Rn. 6; vgl. zum Stand der Diskussion und zur Anwendbarkeit strafprozessualer und gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen nebeneinander: BGH, Urt. v. 26.4.2017, 2 StR 247/16, BGHSt 62, 123, juris Rn. 21).

    In einem solchen Fall der "Prävention durch Repression" ist das polizeiliche Vorgehen schon nach seiner alleinigen Zwecksetzung ausschließlich strafprozessualer Natur (vgl. BGH, Urt. v. 26.4.2017, 2 StR 247/16, BGHSt 62, 123, juris Rn. 20).

    Gleiches gilt, wenn auch bei einem Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO strafprozessuale und präventive polizeiliche Maßnahmen grundsätzlich gleichberechtigt nebeneinander anwendbar sind (vgl. BGH, Urt. v. 26.4.2017, 2 StR 247/16, BGHSt 62, 123, juris Rn. 25 ff.).

  • BGH, 17.01.2018 - 2 StR 180/17

    Rechtmäßigkeit von doppelfunktionalen Maßnahmen der Polizei (kein Vorrang der

    Die Verwertbarkeit der dabei gewonnenen Beweismittel im Strafverfahren bestimmt sich nach § 161 Abs. 2 Satz 1 StPO (Senat, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, NJW 2017, 3173 Rn. 37 ff.).

    b) Soweit der Angeklagte beanstandet, die Staatsanwaltschaft habe gegen die Grundsätze der Aktenwahrheit und -klarheit verstoßen, weil zum Zeitpunkt der Anklageerhebung der Akteninhalt suggeriert habe, bei der Durchsuchung des Kraftfahrzeuges habe es sich um eine zufällige Maßnahme gehandelt und die wesentlichen Unterlagen, aus denen sich der tatsächliche Hintergrund der Durchsuchung ergebe, seien erst drei Tage nach Anklageerhebung durch die Polizei übersandt worden, handelt es sich der Sache nach um die Rüge des fairen Verfahrens (vgl. Senat, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, NJW 2017, 3173, 3178 f.).

  • BGH, 15.11.2017 - 2 StR 128/17

    Zulässigkeit legendierter Ermittlungsmaßnahmen (Verwertbarkeit der Ergebnisse

    Es besteht kein Vorrang strafprozessualer Vorschriften gegenüber dem Gefahrenabwehrrecht, vielmehr stehen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung als staatliche Aufgaben mit unterschiedlicher Ziel gleichberechtigt nebeneinander (vgl. Senat, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, NJW 2017, 3173, 3176).

    Entscheidend ist, dass - wie es hier der Fall ist - ein Ermittlungsrichter bei hypothetischer Betrachtung einen entsprechenden richterlichen Durchsuchungsbeschluss erlassen hätte (Senat, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, NJW 2017, 3173, 3177).

  • BGH, 10.06.2021 - 5 StR 377/20

    Verwertbarkeit von Erkenntnissen einer gefahrenabwehrrechtlich zulässigen

    Insbesondere bei sogenannten Gemengelagen, in denen die Polizei sowohl repressiv als auch präventiv handeln kann und will, bleiben strafprozessuale und gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen grundsätzlich nebeneinander anwendbar (vgl. BGH, Urteile vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, BGHSt 62, 123 mwN; vom 17. Januar 2018 - 2 StR 180/17, NStZ-RR 2018, 146; Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 406/15, NStZ-RR 2016, 176).

    War die Durchsuchung damit gefahrenabwehrrechtlich zulässig, konnten die daraus gewonnenen Erkenntnisse auch im Strafverfahren verwendet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 406/15 aaO; Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16 aaO).

    Für eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der strafprozessualen Anordnungsvoraussetzungen einer Eingriffsmaßnahme unter dem Deckmantel einer tatsächlich nicht bezweckten Gefahrenabwehr (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16 aaO) ist hier nichts ersichtlich.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - VerfGH 177/20

    Teilweise erfolgreiches Organstreitverfahren wegen unvollständiger Zuleitung von

    Die im Rahmen der Durchführung von Ermittlungsverfahren nach § 163 StPO handelnden Behörden und Beamten des Polizeidienstes sind Ermittlungsorgane der Staatsanwaltschaften, die zur justizmäßigen Sachleitung der polizeilichen Ermittlungen berechtigt und verpflichtet sind (vgl. nur Griesbaum, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Aufl. 2019, § 163 Rn. 2; Fischer, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Aufl. 2019, Einleitung Rn. 237 f.; aus der Rechtsprechung etwa BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1974 - I C 11.73, BVerwGE 47, 255 = juris, Rn. 18 ff.; zu doppelfunktionalen Maßnahmen etwa auch BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, BGHSt 62, 123 = juris, Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 680/19

    Zulassung der Berufung; legendierte Polizeikontrolle; Rechtsweg;

  • OLG München, 25.09.2019 - 34 Wx 284/19

    Rechtswidriger Beschluss zur Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen

  • BGH, Ermittlungsrichter, 09.07.2020 - 2 BGs 468/20

    Telekommunikationsüberwachung (Anwendung auf internetbasierte Chat- und

  • BGH, Ermittlungsrichter, 29.04.2021 - 6 BGs 19/21

    Zurückstellung der Benachrichtigung bei verdeckten Maßnahmen (Gefährdung des

  • BGH, 31.05.2017 - 2 StR 437/16

    Mittäterschaftlich begangene Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • LG Nürnberg-Fürth, 31.01.2023 - 18 T 7132/22

    Präventivpolizeiliche Funkzellenabfrage nach Landespolizeirecht

  • BGH, Ermittlungsrichter, 09.06.2020 - 2 BGs 468/20

    Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer

  • VG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 5 K 2846/18

    Präventive Anschlusssicherstellung von Geld

  • VG Neustadt, 22.06.2023 - 5 L 485/23

    Porsche nach gefährlichem Überholmanöver zu Recht von der Polizei sichergestellt

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