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   BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18   

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https://dejure.org/2019,46249
BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18 (https://dejure.org/2019,46249)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2019 - 1 StR 634/18 (https://dejure.org/2019,46249)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18 (https://dejure.org/2019,46249)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO, § 374 AO; § 17 TabStG; § 23 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 TabStG; § 73 Abs. 1 StGB
    Steuerhehlerei (Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat einer späteren Steuerhehlerei: Unterschied zur allgemeinen Hehlerei; Steuerhehlerei durch Ankauf von Zigaretten ohne Steuerzeichen: keine gleichzeitige Strafbarkeit wegen des Verstoßes gegen die ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 Nr 2 AO, § 370 Abs 1 Nr 3 AO, § 374 AO, § 26 StGB, § 17 TabStG

  • IWW

    § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO, § ... 26 StGB, § 374 Abs. 1 AO, § 374 Abs. 1, 2 AO, § 73 Abs. 1, § 73c StGB, § 73c, § 73d Abs. 2 StGB, § 30 BtMG, § 374 AO, § 259 StGB, § 259 Abs. 1 StGB, § 374 Abs. 3 AO, § 22 StGB, § 17 TabStG, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 23 Abs. 1 Satz 3 TabStG, § 23 Abs. 1 TabStG, § 23 Abs. 1 Satz 1, 2 TabStG, § 71 AO, § 370 Abs. 1 AO, § 73c Satz 1 StGB, § 370 AO, § 73 Abs. 1 StGB, §§ 73 ff. StGB, § 73 StGB, § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO

  • Wolters Kluwer

    Bestellung der unversteuerten Zigaretten bei einem Lieferanten in Polen als Anstiftung zur Steuerhinterziehung; Ankauf und das Sichverschaffen der unversteuerten Zigaretten als Steuerhehlerei; Verkehrsfähigkeit von Zigaretten ohne Steuerzeichen

  • rewis.io

    Steuerstraftat: Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat bei anschließender Steuerhehlerei

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3, § 374
    Steuerhehlerei und Anstiftung zur Steuerhinterziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 ; AO § 374

  • rechtsportal.de

    Bestellung der unversteuerten Zigaretten bei einem Lieferanten in Polen als Anstiftung zur Steuerhinterziehung; Ankauf und das Sichverschaffen der unversteuerten Zigaretten als Steuerhehlerei; Verkehrsfähigkeit von Zigaretten ohne Steuerzeichen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitbestrafte Vortat bei Steuerhehlerei

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Anstiftung zur Steuerhinterziehung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zigarettenschmuggel - und die Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Erwerb von Zigaretten ohne Steuerzeichen - Steuerhehlerei oder Steuerhinterziehung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhehlerei - und die Anstiftung zur Steuerhinterziehung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weiterverkauf unversteuerter Zigaretten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 64, 152
  • NJW 2020, 412
  • StV 2020, 776 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 04.07.2018 - 1 StR 244/18

    Einziehung (aus der Tat Erlangtes: kein Erlangen der hinterzogenen Einfuhrsteuern

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18
    Infolgedessen kann bei einer Steuerhinterziehung grundsätzlich auch ein Betrag in Höhe nicht gezahlter Steuern in Gestalt ersparter Aufwendungen der Einziehung unterliegen (BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18 Rn. 7, BGHR StGB § 73 Abs. 1 Anwendungsbereich 1 zu §§ 73 ff. StGB nF und vom 28. Juni 2011 - 1 StR 37/11 Rn. 11 mwN zu § 73 StGB aF).

    b) Vielmehr erlangt der Steuerhehler, indem er die Zigaretten ankauft oder sich sonst verschafft, zunächst die Zigaretten und durch den anschließenden Weiterverkauf den hieraus erzielten Erlös (BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2019 - 1 StR 127/19 Rn. 20 und vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18 Rn. 8, BGHR StGB § 73 Abs. 1 Anwendungsbereich 1).

  • BGH, 23.05.2019 - 1 StR 127/19

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Suspendierung von Erklärungspflichten nach

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18
    b) Eine Strafbarkeit nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO i.V.m. § 23 Abs. 1 TabStG scheidet aus denselben Erwägungen aus, auf Grund derer der Senat mit seiner Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 1 StR 127/19 - die Strafbewehrung einer solchen Pflicht zur Abgabe einer Tabaksteuererklärung nach vorangegangener Steuerhehlerei abgelehnt hat (anders noch BGH, Beschluss vom 9. Juni 2011 - 1 StR 21/11 Rn. 7; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 37/11 Rn. 6).

    b) Vielmehr erlangt der Steuerhehler, indem er die Zigaretten ankauft oder sich sonst verschafft, zunächst die Zigaretten und durch den anschließenden Weiterverkauf den hieraus erzielten Erlös (BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2019 - 1 StR 127/19 Rn. 20 und vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18 Rn. 8, BGHR StGB § 73 Abs. 1 Anwendungsbereich 1).

  • BGH, 28.06.2011 - 1 StR 37/11

    Steuerhehlerei (Vortat der Hinterziehung von Tabaksteuer; rechtsfehlerhafte

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18
    b) Eine Strafbarkeit nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO i.V.m. § 23 Abs. 1 TabStG scheidet aus denselben Erwägungen aus, auf Grund derer der Senat mit seiner Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 1 StR 127/19 - die Strafbewehrung einer solchen Pflicht zur Abgabe einer Tabaksteuererklärung nach vorangegangener Steuerhehlerei abgelehnt hat (anders noch BGH, Beschluss vom 9. Juni 2011 - 1 StR 21/11 Rn. 7; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 37/11 Rn. 6).

    Infolgedessen kann bei einer Steuerhinterziehung grundsätzlich auch ein Betrag in Höhe nicht gezahlter Steuern in Gestalt ersparter Aufwendungen der Einziehung unterliegen (BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18 Rn. 7, BGHR StGB § 73 Abs. 1 Anwendungsbereich 1 zu §§ 73 ff. StGB nF und vom 28. Juni 2011 - 1 StR 37/11 Rn. 11 mwN zu § 73 StGB aF).

  • BGH, 24.04.2019 - 1 StR 81/18

    Hinterziehung von Tabaksteuer (keine Strafbarkeit wegen Hinterziehung von

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18
    a) Wirkt der Angeklagte - wie hier - auf den Verkäufer der bereits im Inland befindlichen unversteuerten Zigaretten ein, um sich diese dann selbst zu verschaffen, fehlt es - anders als beim Verbringen der unversteuerten Zigaretten vom anderen EU-Mitgliedsstaat ins Inland - an der entsprechenden Haupttat einer Steuerhinterziehung durch den Verkäufer (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2019 - 1 StR 81/18 Rn. 14 ff.).

    a) Das Erlangen eigener Verfügungsmacht über Zigaretten ohne Steuerzeichen fällt in den Anwendungsbereich der Steuerhehlerei; dieser Tatbestand würde entwertet, wenn dieser Lebenssachverhalt zugleich unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Pflicht zum Verwenden von Steuerzeichen nach § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO i.V.m. § 17 TabStG strafbar wäre (vgl. für das Verhältnis von Steuerhehlerei zur Strafbarkeit nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO wegen Verstoßes gegen die in § 23 Abs. 1 Satz 3 TabStG normierte Erklärungspflicht nach Beendigung des Verbringungsvorgangs: BGH, Urteil vom 24. April 2019 - 1 StR 81/18 Rn. 34).

  • BGH, 30.01.2007 - 5 StR 9/07

    Gebotener Teilfreispruch bei mehreren angeklagten Taten im prozessualen Sinn

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18
    c) Da nach alledem eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen Hinterziehung der Tabaksteuer nach § 370 Abs. 1 AO ausscheidet, ist der Schuldspruch entsprechend zu ändern und der Angeklagte im Hinblick auf die laut Anklage und Eröffnungsbeschluss tatmehrheitlich abzuurteilenden Taten teilweise freizusprechen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2007 - 5 StR 9/07 Rn. 1 und vom 29. September 2017 - 4 StR 256/17 Rn. 2; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 260 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 29.09.2017 - 4 StR 256/17

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Erforderlichkeit eines Teilfreispruchs

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18
    c) Da nach alledem eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen Hinterziehung der Tabaksteuer nach § 370 Abs. 1 AO ausscheidet, ist der Schuldspruch entsprechend zu ändern und der Angeklagte im Hinblick auf die laut Anklage und Eröffnungsbeschluss tatmehrheitlich abzuurteilenden Taten teilweise freizusprechen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2007 - 5 StR 9/07 Rn. 1 und vom 29. September 2017 - 4 StR 256/17 Rn. 2; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 260 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 29.04.1986 - 1 StR 105/86

    Strafbarkeit wegen Anstiftung zum Diebstahl, Hehlerei und Anstiftung zur

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18
    Beide Rechtsgutsverletzungen bedingen die tatmehrheitliche Strafbarkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1954 - GSSt 1/54, BGHSt 7, 134; Urteile vom 29. April 1986 - 1 StR 105/86 Rn. 4, 6 und vom 16. Juli 1968 - 1 StR 25/68, BGHSt 22, 206).
  • BGH, 09.06.2011 - 1 StR 21/11

    Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Feststellungsvoraussetzungen bei

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18
    b) Eine Strafbarkeit nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO i.V.m. § 23 Abs. 1 TabStG scheidet aus denselben Erwägungen aus, auf Grund derer der Senat mit seiner Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 1 StR 127/19 - die Strafbewehrung einer solchen Pflicht zur Abgabe einer Tabaksteuererklärung nach vorangegangener Steuerhehlerei abgelehnt hat (anders noch BGH, Beschluss vom 9. Juni 2011 - 1 StR 21/11 Rn. 7; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 37/11 Rn. 6).
  • BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts -

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18
    Beide Rechtsgutsverletzungen bedingen die tatmehrheitliche Strafbarkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1954 - GSSt 1/54, BGHSt 7, 134; Urteile vom 29. April 1986 - 1 StR 105/86 Rn. 4, 6 und vom 16. Juli 1968 - 1 StR 25/68, BGHSt 22, 206).
  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18
    Die Willensbeeinflussung muss dabei nicht die einzige Ursache für das Verhalten des anderen sein; bloße Mitursächlichkeit reicht aus (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18

    Steuerhinterziehung (Einziehung: Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch

  • BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07

    Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Absatzhilfe: keine Erfassung der versuchten

  • BGH, 03.06.1975 - 1 StR 228/75

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Strafbarkeit wegen

  • BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16

    Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen

  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17

    Anstiftung (Veranlassung zu einer konkret-individualisierten Tat: vorherige

  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 661/85

    Anforderungen an Anstiftervorsatz

  • BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54

    Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB

  • BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98

    Versuchte Anstiftung eines Hooligans zum Mord und zur besonders schweren

  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 871/51

    Landfriedensbruch wegen Überfalls auf eine jüdische Synagoge durch die NSDAP -

  • BGH, 09.07.1969 - 2 StR 260/69

    Verurteilung wegen fortgesetzter Steuerhehlerei - Absetzen von Erzeugnissen oder

  • BGH, 14.11.2023 - 1 StR 142/23

    Schuldspruch wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei; Zigaretten ohne Steuerzeichen

    Die fehlende Verkehrsfähigkeit von unversteuerten Zigaretten (dazu BGH, Urteile vom 28. Juli 2022 - 1 StR 470/21 Rn. 15 und vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18, BGHSt 64, 152 Rn. 11 mwN) ist kein derart gravierender Unterschied zu verkehrsfähigen Waren, als dass eine abweichende einziehungsrechtliche Betrachtung geboten wäre.

    Sind die Zigaretten - aus welchem Grund auch immer - nicht mehr gegenständlich vorhanden, ist deren Wert nach § 73c Satz 1 Variante 2 StGB einzuziehen; der Wert ist anhand der Einkaufs- oder Verkaufspreise zu bestimmen und regelmäßig nach § 73d Abs. 2 StGB zu schätzen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 1 StR 502/20 Rn. 8; Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18, BGHSt 64, 152 Rn. 29; je mwN).

  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung; Einziehung gegen den

    Bei dieser Bestimmung des "erlangten Etwas' ist der tatsächliche Vorgang maßgeblich (BT-Drucks. 18/9525, S. 62; BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18 Rn. 11; Beschluss vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19 Rn. 4; vgl. zur Steuerhehlerei: BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18 Rn. 28 f.; Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18, BGHR StGB § 73 Abs. 1 Anwendungsbereich 1 Rn. 7 f.).
  • BGH, 17.10.2023 - 1 StR 151/23

    Goldschmuggel aus Liechtenstein - Urteil des Landgerichts Stuttgart rechtskräftig

    Dies ist für die Abgrenzung der Steuerhehlerei von der Steuerhinterziehung bereits entschieden (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 7. Oktober 2021 - 1 StR 77/21 Rn. 17 und vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18, BGHSt 64, 152 Rn. 22-24 mwN); nichts Anderes kann für die Strafvorschrift des § 373 AO gelten, die eine Qualifikation zum Grundtatbestand der Steuerhinterziehung ist.
  • BGH, 28.07.2022 - 1 StR 470/21

    Steuerhinterziehung durch das pflichtwidrige Nicht-Verwenden von Steuerzeichen

    (dd) Für das illegale Herstellen von Zigaretten gilt damit nichts anderes als für das Verbringen von Zigaretten ohne Steuerzeichen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das deutsche Steuergebiet (§ 23 Abs. 1 Satz 1, 2, § 17 Abs. 1 Satz 3 TabStG; vgl. dazu BGH, Urteile vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18, BGHSt 64, 146 Rn. 11 mwN, auch zur Gegenmeinung; vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18, BGHSt 64, 152 Rn. 11 und vom 7. Oktober 2021 - 1 StR 77/21 Rn. 15, 17; ebenfalls für die Anwendung des § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO, allerdings ohne Begründung: BFH, Beschluss vom 9. Juli 1996 - VII B 14/96 Rn. 10).

    Damit kommt es nicht darauf an, dass bereits der Tabakfeinschnitt der Tabaksteuerpflicht unterfällt und nach Beendigung der Steuerhinterziehung als Vortat, namentlich nach einem längeren (Zwischen-)Lagern, allein der Tatbestand der Steuerhehlerei anzuwenden ist (vgl. dazu BGH, Urteile vom 24. April 2019 - 1 StR 81/18, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 2 Täter 6 Rn. 14-36; vom 11. März 2019 - 1 StR 634/18, BGHSt 64, 152 Rn. 22-24 und vom 7. Oktober 2021 - 1 StR 77/21 Rn. 17).

  • BGH, 01.04.2020 - 1 StR 5/20

    Hinterziehung von Tabaksteuer (Begriff der steuerbaren Tabakware: Rauchtabak;

    Sollte das Landgericht nach Aufklärung des Zustands der "Strips' zur Überzeugung gelangen, dass er bereits vor Erwerb durch den Angeklagten steuerbar war und der Angeklagte mit zumindest bedingtem Vorsatz handelte, so ist statt Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 AO, § 23 TabakStG) der Tatbestand der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei (§ 374 Abs. 1 Variante 2, Abs. 2 AO) einschlägig (BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18 Rn. 23, BGHSt 64, 152, 159; Beschlüsse vom 9. Juni 2011 - 1 StR 21/11 Rn. 4 f.; vom 28. Juni 2011 - 1 StR 37/11 Rn. 4 f. und vom 23. Mai 2019 - 1 StR 127/19 Rn. 4 f.).
  • BGH, 05.05.2021 - 1 StR 502/20

    Steuerhehlerei (Einziehung: kein Erlangen der hinterzogenen Steuern durch den

    Er ersparte sich "durch die Tat' auch keine Aufwendungen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18 Rn. 28 mwN).

    Der Steuerhehler erlangt dadurch, dass er Zigaretten ankauft oder sich sonst verschafft, zunächst die Zigaretten und durch den anschließenden Weiterverkauf den hieraus erzielten Erlös (BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18 Rn. 29; Beschlüsse vom 23. Mai 2019 - 1 StR 127/19 Rn. 20 und vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18 Rn. 8).

  • BGH, 05.04.2023 - 1 StR 49/23

    Steuerhehlerei (Einziehung: erlangtes Etwas)

    b) Damit ist hier - entgegen der rechtlichen Bewertung des Landgerichts - durch das Erlangen der Verfügungsmacht über die Zigaretten der Tatbestand der Steuerhehlerei in der Tatvariante des Sichverschaffens (§ 374 Abs. 1 Alternative 1 AO) erfüllt; auch der "Erstempfänger" begeht eine Steuerhehlerei, macht sich aber nicht (nachfolgend) wegen Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO) strafbar (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18, BGHSt 64, 152 Rn. 22-24; Beschluss vom 23. Mai 2019 - 1 StR 127/19, BGHR AO § 374 Konkurrenzen 6 Rn. 9-17).

    Mit der Beschränkung kann offenbleiben, wie sich ein etwaiger Diebstahl auf die Bestimmung des Einziehungsumfangs ausgewirkt hätte (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18, BGHSt 64, 152 Rn. 29 einerseits und Beschluss vom 11. Februar 2020 - 1 StR 438/19 Rn. 5, 7 andererseits).

  • BGH, 22.09.2022 - 1 StR 233/22

    Steuerhehlerei (Begriff des Sichverschaffens: Versuchsbeginn; Verhältnis von

    Die Beihilfe zur Haupttat ist nicht als mitbestrafte Vortat zu werten, wenn die anschließende Verschaffungstat nur versucht wird (BGHR aaO Rn. 26; zudem BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18, BGHSt 64, 152 Rn. 21).
  • BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21

    Einziehung (Erlangen des Tatertrags bei mehreren Tatbeteiligten: faktische oder

    Bei der Steuerhehlerei sind das ?erlangte etwas? die Zigaretten, nicht etwa die von den Vortätern erzielte Steuerersparnis (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2021 - 1 StR 502/20 Rn. 6, 8 und vom 11. Februar 2020 - 1 StR 438/19 Rn. 5; Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18, BGHSt 64, 152 Rn. 28 f.; je mwN).
  • BGH, 07.10.2021 - 1 StR 77/21

    Rüge der örtlichen Zuständigkeit (keine erneute Überprüfung des Vorliegens eines

    Mit Übergabe der unversteuerten und nicht mit Steuerzeichen versehenen Zigaretten an den Empfänger ist allein der Anwendungsbereich der Steuerhehlerei (§ 374 AO) eröffnet (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18, BGHSt 64, 152 Rn. 22 - 24); ab diesem Zeitpunkt bestimmt dieser Tatbestand die örtliche Zuständigkeit.
  • BGH, 06.10.2021 - 1 StR 297/21

    Steuerhinterziehung (konkurrenzrechtliches Verhältnis unrichtiger

  • BGH, 18.05.2022 - 1 StR 19/22

    Steuerhehlerei durch Veräußerung unversteuerter unverzollter Zigaretten:

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