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   BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55   

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https://dejure.org/1955,21
BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55 (https://dejure.org/1955,21)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1955 - 5 StR 35/55 (https://dejure.org/1955,21)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1955 - 5 StR 35/55 (https://dejure.org/1955,21)
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Lederriemen

§ 15 StGB, dolus eventualis

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Lederriemenfall - Vorliegen des dolus eventualis bei unerwünschtem aber gebilligtem Erfolg

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Lederriemen-Fall

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Lederriemen-Fall

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Lederriemenfall

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 363
  • NJW 1955, 1688
 
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Wird zitiert von ... (172)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.06.1951 - 2 StR 22/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55
    Auf die behaupteten Widersprüche zwischen der mündlichen und der schriftlichen Urteilsbegründung kommt es nicht an; entscheidend sind nur die schriftlichen Urteilsgründe (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1951, 539).
  • BGH, 22.06.1954 - 5 StR 108/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55
    Nur eine solche Auffassung haben die vom Oberbundesanwalt erwähnten Entscheidungen (RGSt 21, 420 [423] und BGH 5 StR 108/54 vom 22. Juni 1954) als unzutreffend zurückgewiesen.
  • BGH, 23.10.1951 - 1 StR 348/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55
    Die Billigung des Erfolges, die nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 72, 36 [43]; 76, 115) und des BGH (bei Dallinger MDR 1952, 16) das entscheidende Unterscheidungsmerkmal des bedingten Vorsatzes von der bewußten Fahrlässigkeit bildet, bedeutet aber nicht etwa, daß der Erfolg den Wünschen des Täters entsprechen muß.
  • RG, 13.04.1891 - 722/91

    Unter welchen Voraussetzungen kann bei einem Verbrechen gegen die Sittlichkeit im

    Auszug aus BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55
    Nur eine solche Auffassung haben die vom Oberbundesanwalt erwähnten Entscheidungen (RGSt 21, 420 [423] und BGH 5 StR 108/54 vom 22. Juni 1954) als unzutreffend zurückgewiesen.
  • RG, 20.12.1937 - 2 D 590/37

    1. Kann die nachträgliche Genehmigung der Devisenstelle die Strafbarkeit

    Auszug aus BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55
    Die Billigung des Erfolges, die nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 72, 36 [43]; 76, 115) und des BGH (bei Dallinger MDR 1952, 16) das entscheidende Unterscheidungsmerkmal des bedingten Vorsatzes von der bewußten Fahrlässigkeit bildet, bedeutet aber nicht etwa, daß der Erfolg den Wünschen des Täters entsprechen muß.
  • RG, 14.12.1933 - II 1198/33

    Schließt bedingter Vorsatz die Überlegung bei der Ausführung der Tötung aus?

    Auszug aus BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55
    Im Rechtssinne billigt er diesen Erfolg trotzdem, wenn er, um des erstrebten Zieles willen, notfalls, d. h. wofern er anders sein Ziel nicht erreichen kann, sich auch damit abfindet, daß seine Handlung den an sich unerwünschten Erfolg herbeiführt, und ihn damit für den Fall seines Eintritts will (vgl. für einen ähnlich liegenden Fall RGSt 67, 424).
  • RG, 13.04.1942 - 2 D 78/42

    Untreue kann begehen, wer die Pflicht verletzt, einen anderen zu beaufsichtigen.

    Auszug aus BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55
    Die Billigung des Erfolges, die nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 72, 36 [43]; 76, 115) und des BGH (bei Dallinger MDR 1952, 16) das entscheidende Unterscheidungsmerkmal des bedingten Vorsatzes von der bewußten Fahrlässigkeit bildet, bedeutet aber nicht etwa, daß der Erfolg den Wünschen des Täters entsprechen muß.
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit handelt der Täter vorsätzlich, wenn er den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, daß er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abfindet, mag ihm auch der Erfolgseintritt an sich unerwünscht sein; bewußte Fahrlässigkeit liegt hingegen dann vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (BGHSt 7, 363, 368 f.; BGH NStZ 1982, 506; 1983, 407; 1984, 19; 1988, 175; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1 und 2; § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 14).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Dabei genügt für eine vorsätzliche Tatbegehung, dass der Täter den konkreten Erfolgseintritt akzeptiert und er sich innerlich mit ihm abgefunden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2008 - 2 StR 50/08, NStZ 2008, 451 mwN), mag er auch seinen Wünschen nicht entsprochen haben (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372, 373; ähnlich zum unerwünschten Erfolg bereits BGH, Urteil vom 22. April 1955 - 5 StR 35/55, BGHSt 7, 363, 369).
  • BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 1404/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im sogenannten Kudamm-Raser-Fall

    Bedingter Tötungsvorsatz ist danach gegeben, wenn der Täter den Tod als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und dies billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit dem Eintritt des Todes abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein (Willenselement) (stRspr; vgl. BGH, Urteil des 5. Strafsenats vom 22. April 1955 - 5 StR 35/55 -, BGHSt 7, 363 ; Urteil des 1. Strafsenats vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88 -, BGHSt 36, 1 ; Urteil des 4. Strafsenats vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11 -, BGHSt 57, 183 ; Urteil des 4. Strafsenats vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 -, BGHSt 63, 88 ).
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