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   BGH, 03.06.1954 - 3 StR 302/53   

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https://dejure.org/1954,248
BGH, 03.06.1954 - 3 StR 302/53 (https://dejure.org/1954,248)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1954 - 3 StR 302/53 (https://dejure.org/1954,248)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1954 - 3 StR 302/53 (https://dejure.org/1954,248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 4 S. 3; StGB § 263
    Strafrecht; Steuerstrafrecht; Abgabenordnung ( AO ); Steuerhinterziehung; Steuerhinterziehung; Kompensationsverbot; Gesetzeszweck und Anwendungsbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 336
  • DB 1955, 776
  • DB 1955, 888
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.01.1953 - 2 StR 558/52
    Auszug aus BGH, 03.06.1954 - 3 StR 302/53
    Dass auch ein anderer als der Steuerschuldner selbst Täter einer Hinterziehung sein kann, ergibt schon der Wortlaut des § 396 RAbgO und ist allgemein anerkannt (RGSt 65, 407; 67, 356; BGHSt 4, 36 [39]).
  • BGH, 20.03.1951 - 2 StR 13/50

    Ausschluss aller Steuervergehen von der Straffreiheit durch das

    Auszug aus BGH, 03.06.1954 - 3 StR 302/53
    Verfehlt ist schließlich der Einwand, dass das Straffreiheitsgesetz vom 31. Dezember 1949 auch auf Steuervergehen anzuwenden wäre (§ 12 StrFG, BGHSt 1, 74).
  • RG, 01.11.1933 - I 1574/32

    1. Bei einfacher Zollhinterziehung sind die §§ 135, 155 VZG. gegenüber den §§

    Auszug aus BGH, 03.06.1954 - 3 StR 302/53
    Dass auch ein anderer als der Steuerschuldner selbst Täter einer Hinterziehung sein kann, ergibt schon der Wortlaut des § 396 RAbgO und ist allgemein anerkannt (RGSt 65, 407; 67, 356; BGHSt 4, 36 [39]).
  • RG, 19.10.1931 - III 1045/30

    War die Zollhinterziehung nach § 135 VZG. ein "Sonderdelikt", das nur die gemäß §

    Auszug aus BGH, 03.06.1954 - 3 StR 302/53
    Dass auch ein anderer als der Steuerschuldner selbst Täter einer Hinterziehung sein kann, ergibt schon der Wortlaut des § 396 RAbgO und ist allgemein anerkannt (RGSt 65, 407; 67, 356; BGHSt 4, 36 [39]).
  • RG, 03.02.1927 - II 1022/26

    1. Muß der Arbeitgeber auch von schuldig gebliebenem Arbeitslohne Steuerbeträge

    Auszug aus BGH, 03.06.1954 - 3 StR 302/53
    Aber auch dann, wenn der Gewerbetreibende seinen Buchhalter aus guten Gründen für zuverlässig und kenntnisreich halten darf, handelt er fahrlässig, wenn er sich völlig auf ihn verläßt (RGSt 61, 186 [191]).
  • RG, 02.05.1927 - II 21/27

    1. Kann als steuerpflichtiges Einbringen in eine Gesellschaft (§ 6

    Auszug aus BGH, 03.06.1954 - 3 StR 302/53
    Ist der Unternehmer zu einer solchen Aufsicht nicht in der Lage, weil es ihm selbst an der erforderlichen Sachkunde fehlt, so muss er einen ihm als zuverlässig und erfahren bekannten Angehörigen der steuerberatenden Berufe hinzuziehen (RGSt 61, 259 [262]).
  • RG, 30.10.1929 - II 78/29

    Unter welchen Voraussetzungen hat das Unterbleiben der Nachentrichtung der

    Auszug aus BGH, 03.06.1954 - 3 StR 302/53
    Da aber das Finanzamt den Angeklagten H. bisher für die von ihm hinterzogenen Personensteuern des Angeklagten B. nicht haftbar gemacht und ihm keine Zahlungsfrist gesetzt hat, ist die Frage, ob er durch seine Selbstanzeige auch insoweit Straffreiheit erlangt hat, als er zugunsten des Angeklagten B. Steuern hinterzogen hat, noch in der Schwebe (RGSt 63, 305).
  • BGH, 10.11.1999 - 5 StR 221/99

    Steuerhinterziehung; Time-Sharing; Dauerwohnrechten nach § 31 WEG;

    Dies entbindet ihn jedoch nicht von der Pflicht, sich innerhalb des ihm Möglichen und Zumutbaren zu vergewissern, ob die mit dieser Aufgabe betraute Person - auch wenn es sich um den Mitgeschäftsführer handelt - die ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß ausführt und ob sie genügend zuverlässig und sachkundig ist (vgl. BGHSt 7, 336, 349, 351).
  • BGH, 17.10.1991 - IX ZR 255/90

    Haftung des steuerlichen Beraters für verspätete Abgabe von Steuererklärungen

    Er muß deshalb das Tätigwerden des steuerlichen Beraters wenigstens in einem gewissen Rahmen überwachen (vgl. BGHSt 7, 336, 349 [BGH 03.06.1954 - 3 StR 302/53]; BGH, Urt. v. 18. Juni 1953 - 3 StR 675/52, Deutsche Steuer-Rundschau 1953, 474 f; BFH BStBl 1962 III 493 f; Späth aaO., Rdn. 511).
  • BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77

    Steuerhinterziehung, Betrug, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das

    Die Frage nach den schädigenden Folgen des steuerunehrlichen Verhaltens darf nach § 392 Abs. 3 Kalbsatz 2 RAbgO (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO 1977) nur im Rahmen der durch die unrichtigen Angaben des Täters geschaffenen Besteuerungsgrundlagen geprüft werden (BGHSt 7, 336,345).

    Wenn der Täter durch Verschweigen von Betriebseinnahmen seinen steuerpflichtigen Gewinn zu niedrig angegeben hat, sind bei der Ermittlung der verkürzten Ertragssteuern die mit den verschwiegenen Einnahmen unmittelbar zusammenhängenden Betriebsausgaben (nicht aber Rückstellungen: vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 1978 -5 StR 432/77-) gewinnmindernd zu berücksichtigen (BGHSt 7, 336,345/346; Senatsurteil vom 31. Januar 1978 -5 StR 458/77-).

  • BGH, 04.07.1979 - 3 StR 130/79

    Täter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung - Fortgesetzte Untreue in

    Auf den Revisionseinwand eines Finanzamts, Straffreiheit nach § 410 RAbgO erlange nicht, wer zu Gunsten eines Dritten Steuern hinterzogen und dies später dem Finanzamt mitgeteilt habe, hat der Bundesgerichtshof in BGHSt 7, 336 [BGH 03.06.1954 - 3 StR 302/53] ausgeführt, es müsse gleichgültig sein, ob der Täter zum eigenen Nutzen oder zum Vorteil eines anderen die von diesem geschuldeten Steuern verkürzt habe.

    Denn nach ihrem Wortlaut war die Neufassung des Gesetzes gerade eine Bestätigung des geltenden Rechtszustandes, wie er durch BGHSt 7, 336 [BGH 03.06.1954 - 3 StR 302/53] und das Gesetz vom 14. Mai 1965 geklärt war.

  • BGH, 31.01.1978 - 5 StR 458/77

    Verurteilung wegen fortgesetzter Hinterziehung von Steuern - Unrichtige Angaben

    Auch die Strafkammer hat die von ihr zitierte Entscheidung BGHSt 7, 336,345/346 mißverstanden.
  • FG Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 1 K 354/03

    Beginn der Festsetzungsfrist für Hinterziehungszinsen bei Selbstanzeige

    Der staatliche Strafanspruch ist auflösend bedingt durch die Nachzahlung der Steuer innerhalb der gesetzten Frist (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1954 3 StR 302/53, BGHSt 7, 336; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 3. November 1989 RReg 4 St 135/89, wistra 1990, 159).
  • BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92

    Einheitliche Steuerhinterziehung

    Die Vorschrift des § 366 Abs. 2 BGB, auf welche sich der Beschwerdeführer berufen will, wenn er - unter Hinweis auf BGHSt 7, 336, 342 f. [BGH 03.06.1954 - 3 StR 302/53] - eine abweichende Verteilung der Konkursmasse auf die geschuldeten Steuern fordert, ist im Konkursverfahren nicht anwendbar (vgl. BGH NJW 1981, 761; 1985, 3064).
  • BGH, 20.07.1965 - 1 StR 95/65

    Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer -

    Das Landgericht bezieht die Selbstanzeige auf alle hinterzogenen Steuern, obwohl die schriftliche Erklärung von 22. Oktober 1958 von den Angeklagten nur für die Muttergesellschaft und nur für die von ihr verkürzte Grunderwerbsteuer (BGHSt 7, 336, 340) [BGH 03.06.1954 - 3 StR 302/53] abgegeben ist.

    Weiter fällt auf, daß in dem Urteil zwar die Zahlung der nachveranlagten Grunderwerbsteuer, dagegen nicht der nachveranlagten verkürzten Ertragsteuern mitgeteilt wird (§ 410 Abs. 3 AbgO i.d.F. des StÄndG 1965 - BGBl I, 385 - BGHSt 7, 336, 342) [BGH 03.06.1954 - 3 StR 302/53].

  • LG Köln, 13.05.2004 - 107-3/04
    Dass er diese Einkünfte der Steuer nicht meldete und dadurch eine Straftat nach §§ 370 Abs. 1, 369 AO begangen hat, war allerdings nicht strafschärfend zu berücksichtigen, was angesichts der Verjährung ohnehin nur beschränkt möglich gewesen wäre; denn der Angeklagte Dr. B hat zwar nach rechtzeitiger Erstattung der Selbstanzeige die Steuerschuld bislang nicht beglichen, ihm ist aber auch eine Frist nach § 371 Abs. 3 AO bislang nicht gesetzt worden (vgl. BGH, Urteil vom 03.06.1954, 3 StR 302/53, BGHSt 7, 336 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.2006 - 3 Ss 129/06

    Nachholung der Fristsetzung zur Nachentrichtung hinterzogener Steuern durch die

    Der staatliche Strafanspruch hat noch Bestand, ist aber auflösend bedingt durch die Nachzahlung der zu Gunsten des Täters hinterzogenen Steuern innerhalb der zu setzenden Frist (vgl. BGHSt 7, 336, 341; …
  • BGH, 15.11.1989 - 3 StR 211/89

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung - Vorliegen einer

  • BGH, 18.11.1960 - 4 StR 131/60

    Untreue im Fall buchmäßig nicht erfassten Verkaufs von Brennstoffen -

  • BGH, 30.07.1985 - 1 StR 284/85

    Berechnung hinterzogener Lohnsteuer - Rückgängigmachung der durch die Anwendung

  • FG Baden-Württemberg, 13.10.2017 - 13 K 1967/15

    Bemessungsgrundlage für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen nach § 235 AO -

  • BGH, 08.05.1979 - 1 StR 51/79

    Steuerhinterziehung durch Geltendmachung von Schwarzkäufen als Betriebsausgaben -

  • BGH, 23.06.1976 - 3 StR 45/76

    Steuervergünstigung - Vorauszahlung - Falsche Angaben - Steuernachteil -

  • BayObLG, 11.05.1993 - 3 ObOWi 16/93

    Steuerstrafrecht; Verurteilung wegen leichtfertiger Steuerverkürzung

  • BGH, 28.02.1978 - 5 StR 432/77

    Steuerhinterziehung bei Betrieb eines Juweliergeschäfts - Möglichkeit der

  • BFH, 12.11.1975 - I B 72/75

    Hinterziehungszinsen - Forderung der Zinsen - Steuerverkürzung -

  • BGH, 25.09.1959 - 4 StR 332/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.03.1975 - 1 StR 34/75

    Unzulässige Beschränkung der Öffentlichkeit der Verhandlung - Entziehung des

  • BGH, 07.12.1978 - 4 StR 604/78

    Verhältnis von bis zum Versuch gediehenen Einzelakten zu einer vollendeten Tat

  • BGH, 29.05.1962 - 1 StR 114/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.10.1968 - 4 StR 186/68

    Verfahren wegen Untreue in Tateinheit mit Steuerhinterziehung, wegen Betruges,

  • BGH, 17.10.1972 - 5 StR 494/72

    Verurteilung wegen Betruges - Geltendmachung von Abschreibungen von

  • BGH, 08.02.1961 - 2 StR 6/61

    Fortgesetzte Steuerhinterziehung

  • BGH, 16.11.1956 - 2 StR 500/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.03.1966 - 5 StR 344/65

    Befugnis der Steuerbehörden zur Weitergabe von Akten an die Staatsanwaltschaft -

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