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   BGH, 12.07.1955 - 1 StR 167/55   

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https://dejure.org/1955,1334
BGH, 12.07.1955 - 1 StR 167/55 (https://dejure.org/1955,1334)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1955 - 1 StR 167/55 (https://dejure.org/1955,1334)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1955 - 1 StR 167/55 (https://dejure.org/1955,1334)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 133
  • NJW 1955, 1565
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 13.10.1932 - II 1056/31

    Ruht im Verwaltungsstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung die

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  • RG, 05.07.1898 - 2350/98

    Können Fälle vorkommen, in denen die Vorschrift des § 164 Abs. 2 St.G.B.'s mit

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  • RG, 11.01.1895 - 3228/94

    Findet die Vorschrift der §§ 164 Abs. 2. 191 St.G.B.'s, wonach mit dem Verfahren

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  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Beide Bestimmungen haben danach ein - vorübergehendes - Verfahrenshindernis zum Inhalt (BGHSt 8, 133; BayObLG JR 1955, 392).
  • BGH, 17.01.1979 - 3 StR 402/78

    Aufhebung eines Strafausspruchs wegen Meineids im Revisionsverfahren -

    Das erklärt sich aus dem Normzweck, einander widersprechende Entscheidungen über denselben Sachverhalt nach Möglichkeit auszuschließen (BGHSt 8, 133, 135).

    Vielmehr verweist es die Sache an das Landgericht zurück, indem es die Feststellungen aufhebt (BGHSt 8, 133, 134; 8, 151, 154; Meyer-Goßner, a.a.O. Rdn 24).

  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56

    Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach

    Der Angeklagte ist wegen zwei tateinheitlich zusammentreffender Vergehen der wissentlich falschen Anschuldigung und wegen uneidlicher Falschaussage zur Gesamtstrafe von sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden, nachdem eine gleichlautende frühere Entscheidung des Landgerichts durch das Urteil des erkennenden Senats 1 StR 167/55 vom 12. Juli 1955 (BGHSt 8, 133) wegen Verletzung des § 164 Abs. 6 StGB aufgehoben worden war.
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