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   BGH, 23.09.1955 - 5 StR 110/55   

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https://dejure.org/1955,419
BGH, 23.09.1955 - 5 StR 110/55 (https://dejure.org/1955,419)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1955 - 5 StR 110/55 (https://dejure.org/1955,419)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1955 - 5 StR 110/55 (https://dejure.org/1955,419)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 221
  • NJW 1956, 1714 (Ls.)
  • NJW 1956, 68
  • DB 1956, 205
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

    Eine unzulässige Beschränkung des Wettbewerbs durch Preisabsprachen auf der Anbieterseite hat gemäß §§ 5 Abs. 3, 7, 9 VO PR 1/72 zur Folge, daß der vereinbarte Preis automatisch auf den Selbstkostenfestpreis reduziert wird (BGHZ 51, 174, 181; BGHSt 8, 221, 226; Ebisch/Gottschalk a.a.O. S. 508).
  • BGH, 10.04.1956 - 1 StR 526/55
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  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 424/61

    Angriffe gegen die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts - Abänderung einer durch

    Die Entscheidung BGH NJW 1956, 68 Nr. 15 betrifft eine andere Sachlage, steht jedenfalls nicht entgegen - Machenschaften, die darauf abzielen, den Geschäftspartner über die Marktlage zu täuschen, mögen unter dem Gesichtspunkt des unlauteren Wettbewerbs verfolgbar oder als Ordnungswidrigkeit nach dem Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen (KartellG) zu ahnden sein.
  • OLG Frankfurt, 07.11.2006 - 11 U 53/03

    Schadensersatzanspruch des Auftraggebers bei Submissionsabsprachen

    Nach der im Zeitpunkt der Auftragserteilung noch geltenden Verordnung PR-Nr. 1/72 über die Bauleistungen bei öffentlichen oder mit öffentlichen Mitteln finanzierten Aufträgen vom 06.03.1972 (BGBl. I S. 293) hatte eine unzulässige Beschränkung des Wettbewerbs durch Preisabsprachen auf der Anbieterseite gemäß §§ 5 Abs. 3, 7, 9 VO PR-Nr. 1/72 zur Folge, dass der vereinbarte Preis automatisch auf den Selbstkostenfestpreis reduziert wird (BGHZ 51, 174, 181; BGHSt 8, 221, 226 m.w.N.).
  • BGH, 18.06.1957 - I ZR 89/56

    Rechtsmittel

    Unter Festsetzung von Preisen sind dabei Preisabreden zu verstehen (BGHSt 5, 218 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 238/53] [224]; 8, 221 [223]).

    Daher kann dahinstehen, ob die Abreden im Falle eines Verstoßes im Sinne des § 134 BGB nichtig oder nicht etwa nur schwebend unwirksam wären (vgl. u.a., Danckelmann, Der Markenartikel, 1957, S. 53 ff, insbesondere S. 72; Callmann, ebenda, 1957, 108 ff) und ob bei Nichtigkeit dieser Abreden der Vertrag selbst in vollem Umfange nichtig oder nicht etwa nur in der Weise berührt wäre, daß er auf den bei Beachtung des Grundsatzes der Wettbewerbsfreiheit zulässigen Inhalt zurückgeführt werden müßte (BGHSt 8, 221 [BGH 23.09.1955 - 5 StR 110/55] [225], vgl. auch BGHZ 17, 41 [59/60] - Kokillenguß - zur Rechtslage bei Altverträgen).

  • BGH, 05.12.1968 - VII ZR 92/66

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Preisvorschriften

    (Vgl. OGHZ 1, 72, 76; BGH LM Nr. 8 zu § 134 BGB; BGHSt 8, 221, 225 f) [BGH 23.09.1955 - 5 StR 110/55].
  • BGH, 04.05.1956 - I ZR 194/54
    Die Entscheidung des 5, Strafsenats des Bundesgerichts hofs-; (BGHSt 8, 221) nötigt dem gegenüber nicht zu einer Anrufung der Vereinigten Großen Senate, Dort lag der Sachverhalt anders.
  • BGH, 05.12.1968 - VII ZR 50/67

    Verstoß gegen Preisvorschriften - Durchführung von Rohbauarbeiten - Ausnahmen von

    Nur der zulässige Preis ist von Anfang an geschuldet (vgl. BGHZ 1, 72, 76 [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50]; BGH LM Nr. 8 zu § 134 BGB; BGHSt 8, 221, 225 f) [BGH 23.09.1955 - 5 StR 110/55].
  • BGH, 04.03.1964 - 2 StR 28/64

    Rechtsmittel

    Der Bestrafung wegen Betruges steht auch nicht entgegen, daß diese Darlehensverträge möglicherweise nach § 138 BGB wegen der Vereinbarung überhöhter Zinssätze privatrechtlich ganz oder teilweise nichtig sind; denn auch Ansprüche, die keinen rechtlichen Bestand haben, können einen wirtschaftlichen Vermögenswert im Sinne des § 263 StGB darstellen und damit Gegenstand einer Vermögensbeschädigung sein (RGSt 44, 230; BGHSt 2, 364; 8, 221, 224) [BGH 23.09.1955 - 5 StR 110/55].
  • BGH, 18.11.1955 - 5 StR 455/55

    Rechtsmittel

    Das gilt auch, soweit man in den Verträgen eins verbotene Kartellabrede sehen wollte (vgl BGH 5 StR 110/55 vom 23.9.1955).
  • BGH, 26.05.1970 - 2 StR 509/69

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung - Strafbarkeit wegen der

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