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   BGH, 24.06.1955 - 1 StR 43/55   

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BGH, 24.06.1955 - 1 StR 43/55 (https://dejure.org/1955,566)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1955 - 1 StR 43/55 (https://dejure.org/1955,566)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1955 - 1 StR 43/55 (https://dejure.org/1955,566)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 24
  • NJW 1955, 1486
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.10.1962 - 2 StR 319/62
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  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Daß der Beschwerdeführer der M. nicht in Ausübung hoheitlicher Gewalt (vgl BGHSt 1, 122 [BGH 17.04.1951 - 2 StR 91/51]; 2, 93 [BGH 21.12.1951 - 1 StR 505/51]und BGH 4 StR 84/51 vom 28. Juni 1951: 1 StR 617/51 vom 29. Februar 1952; 2 StR 418/53 vom 9. September 1954; 3 StR 906/53 vom 28. Oktober 1954), sondern im Rahmen eines innerdienstlichen Überordnungsverhältnisses gegenübergetreten ist, vermag an dieser rechtlichen Beurteilung nichts zu ändern (vgl BGH 4 StR 478/53 von 26. November 1953; 1 StR 43/55 v. 24. Juni 1955 zum Abdruck bestimmt); ebensowenig der Umstand, daß die M. im Zeitpunkt der Tat schon 45 Jahre alt war.
  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 324/98

    Merkmal des "Anvertrautseins" bei sexuellem Missbrauch von Gefangenen;

    Umgekehrt sind, je geringer und schwächer die Befugnisse des Verantwortlichen gegenüber dem Gefangenen sind, je weniger deren Beziehungen durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis geprägt sind, um so eher Fälle denkbar, in denen die Stellung des Täters für die Mitwirkung des Gefangenen an den sexuellen Handlungen ohne Bedeutung ist oder in ihrer Bedeutung in den Hintergrund tritt, mit der Folge, daß die Annahme eines Mißbrauchs dieser Stellung ausscheidet oder jedenfalls näherer Begründung bedarf (vgl. auch BGHSt 8, 24, 26 f.).
  • BGH, 28.08.1958 - 2 StR 313/58

    Rechtsmittel

    Hier mußte wie in dem BGHSt 8, 24 entschiedenen Fall das Bewußtsein des Angeklagten, daß seine Amtsstellung ihm sein Tun erleichtere, sorgfältig geprüft und festgestellt werden.

    Hier bedurfte es nicht des Nachweises besonderer Umstände, aus denen sich die Ausnutzung der Überlegenheit ergab (BGHSt 8, 24, 26) [BGH 24.06.1955 - 1 StR 43/55].

  • BGH, 01.07.1964 - 2 StR 223/64
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  • BGH, 22.03.1960 - 1 StR 687/59

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits in der Entscheidung BGHSt 8, 24 dargelegt hat, ist es für die Frage, welche Feststellungen im einzelnen zur Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmals erforderlich sind, von wesentlicher Bedeutung, wie groß das Übergewicht der Amtsstellung des Täters gegenüber dem Opfer ist und ob das Verhältnis des Amtsträgers zu dem Opfer sich von vornherein in der amtlichen Beziehung erschöpft oder ob es sich darüber hinaus auch in den persönlichen oder privaten Bereich erstreckt.

    Erst auf dieser Grundlage sind im allgemeinen die in solchen Fällen gebotenen konkreten Feststellungen darüber möglich, ob der Amtsträger seine dienstliche Machtstellung bei der Begehung der unzüchtigen Handlung ausgenutzt hat oder sich das Ansehen und das Vertrauen, des er als Amtsperson oder Vorgesetzter genoß, bei seinem Vorhaben zunutze machte, in dem Bewußtsein, daß das Opfer aus dem Gefühl der Abhängigkeit die Handlung dulden und gegen ihn aus diesem Grunde nichts unternehmen werde (vgl. BGHSt 8, 24, 27) [BGH 24.06.1955 - 1 StR 43/55].

  • BGH, 28.01.1958 - 5 StR 590/57

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat weiterhin entschieden, daß § 174 Nr. 2 StGB nicht nur außerhalb der Behörde stehende Personen, denen der Amtsträger in Ausübung seiner hoheitlichen Tätigkeit gegenübertritt, sondern auch solche Personen schützt, die in der Behörde des Amtsträgers tätig und dessen Weisungen unterworfen sind (über den Schutz sogenannter behördeninnerer Abhängigkeitsverhältnisse vgl. u.a. BGHSt 8, 24; BGH in4 StR 478/53 vom 26.11.1953).

    Diese Darlegungen genügen im vorliegenden Falle, weil der Angeklagte kraft seiner Amtsstellung den Lehrlingen so erheblich und so eindeutig überlegen war, daß jede unzüchtige Handlung, die er mit einem von ihnen vornahm, schlechthin einen Mißbrauch zur Unzucht unter Ausnutzung der Amtsstellung darstellte (vgl. hierzu BGHSt 8, 25, 26) [BGH 24.06.1955 - 1 StR 43/55].

  • BGH, 11.11.1955 - 1 StR 442/55
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  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 284/55
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  • BGH, 13.06.1962 - 2 StR 207/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Das konnte dadurch geschehen, daß die Frauen wegen ihrer auf den dienstlichen Beziehungen beruhenden Abhängigkeit vom Angeklagten diesem entgegenkamen oder daß der Angeklagte durch seine dienstliche Tätigkeit in engere Beziehung zu ihnen kam, die er dann ausnutzte (BGH GA a.a.O.), das Abhängigkeitsverhältnis also bewußt als Mittel zur Erreichung seines Zieles gebrauchte (BGHSt 8, 24).
  • BGH, 18.11.1955 - 1 StR 284/55

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits

  • BGH, 30.11.1960 - 2 StR 494/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

  • BGH, 22.10.1957 - 1 StR 415/57

    Rechtsmittel

  • BDH, 03.05.1967 - II WD 9/67

    Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten - Verstoß gegen Dienstpflichten -

  • BGH, 17.02.1965 - 2 StR 460/64

    Untersuchung des Hauptbelastungszeugen durch einen Sachverständigen auf seinen

  • BGH, 20.03.1956 - 2 StR 26/56

    Verletzung des Verfahrenrechts durch Nichtvereidigung der Zeugen - Mißbrauch der

  • BGH, 15.03.1956 - 3 StR 470/55

    Rechtsmittel

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