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   BGH, 24.11.1955 - 3 StR 360/55   

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https://dejure.org/1955,623
BGH, 24.11.1955 - 3 StR 360/55 (https://dejure.org/1955,623)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1955 - 3 StR 360/55 (https://dejure.org/1955,623)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1955 - 3 StR 360/55 (https://dejure.org/1955,623)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 294
  • NJW 1956, 352
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.1998 - 1 StR 511/97

    BGH billigt polizeiliche Videoüberwachung eines Beschuldigten

    Entscheidend für die Auslegung eines Gesetzes ist jedoch der in ihm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers (vgl. BGHSt 8, 294, 298; ferner BGHSt 29, 196, 198; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 1 Rdn. 10 a).
  • BGH, 04.11.1958 - 5 StR 441/58
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  • BGH, 20.03.1957 - 2 StR 58/57

    Rechtsmittel

    Nach einhelliger Rechtsprechung trifft zwar die erhöhte Strafe des § 122 Abs. 3 StGB nicht jeden an der Meuterei (§ 122 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB) teilnehmenden Mittäter, sondern nur den Meuterer, der eigenhändig Gewalttaten gegen Anstaltsbeamte verübt hat (BGHSt 8, 294 [297]; 9, 119 [120] und die dort angeführten Rechtsprechungsnachweise).

    Diese Tätigkeit wird deshalb auch nicht mit der Bestrafung als Mittäter der Meuterei nach § 122 Abs. 1 StGB abgegolten, sondern verlangt eine Bestrafung aus § 122 Abs. 3 StGB (BGHSt 8, 294 [298]).

  • BGH, 24.06.1975 - 1 StR 210/75

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Werbung für offensichtlich sittlich schwer

    Die Gesetzesmaterialien können als "Argumentationshilfe" (vgl. Raisch, Mitbestimmung und Koalitionsfreiheit S. 20/21) unterstützend, zur Behebung von Zweifeln und unter der Voraussetzung herangezogen werden, daß die Vorstellungen der an der Gesetzgebung beteiligten Organe im Gesetz selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden haben (vgl. BVerfGE 1, 299, 312; 11, 126, 130; 20, 238, 253; BGHSt 1, 74, 75/76; 8, 294, 298; 11, 52, 53; RGSt 37, 333, 334).
  • BGH, 30.01.1980 - 3 ARs 2/80

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - Zur Frage der

    Dies aber sind Kriterien, die neben dem - hier nicht völlig eindeutigen - Wortlaut zur Auslegung von Gesetzesvorschriften heranzuziehen sind (BVerfGE 11, 126, 129; 20, 238, 253; 22, 28, 37; 35, 263, 279 und 48, 246, 256; BGHSt 8, 295, 298 [BGH 24.11.1955 - 3 StR 360/55]; 11, 52, 53 und NJW 1975, 1844 [BGH 24.06.1975 - 1 StR 210/75]).
  • OLG Stuttgart, 12.07.1979 - 3 Ws 202/79

    Aussetzung einer Freiheitsstrafe auf Bewährung; Beginn der Bewährungszeit;

    Bei eindeutigem Wortlaut des Gesetzes ist es dem Richter verwehrt, sich mit Rücksicht auf einen dem Gesetzgeber unterstellten Willen vom objektiven Sinngehalt der Vorschrift zu lösen (vgl. z.B. BVerfGE 1, 299, 312 [BVerfG 21.05.1952 - 2 BvH 2/52] ; 11, 126, 130 [BVerfG 17.05.1960 - 2 BvL 11/59]; 20, 238, 253 [BVerfG 11.10.1966 - 2 BvL 15/64] ; BGHSt 1, 74 [BGH 20.03.1951 - 2 StR 13/50] ; 8, 294, 298 [BGH 24.11.1955 - 3 StR 360/55] ; 11, 52, 53 [BGH 05.11.1957 - 1 StE 8/56] und BGH in NJW 1975, 1844 [BGH 24.06.1975 - 1 StR 210/75] ).
  • OLG Stuttgart, 13.10.1975 - 3 Ss 242/75

    Verbreitung jugendgefährdender Schriften ; Anbieten oder Überlassen an andere in

    Der Rückgriff auf Gesetzesmaterialien ist nur unter der Voraussetzung möglich, daß die Vorstellungen der an der Gesetzgebung beteiligten Organe im Gesetz selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden haben (BGHSt 1, 74 [BGH 20.03.1951 - 2 StR 13/50] ; 8, 294, 298 [BGH 24.11.1955 - 3 StR 360/55] ; 11, 52, 53 [BGH 05.11.1957 - 1 StE 8/56] ; RGSt 37, 333, 334; BVerfGE 1, 299, 312; 11, 126, 130; 20, 238, 253).
  • BGH, 20.03.1973 - 1 StR 658/72

    Annahme der Mittäterschaft an einer Gefangenenmeuterei - Zurechnung der

    Später ergaben sich Meinungsunterscheide in Fällen der Teilnahme: Während einerseits auch die Strafbarkeit der Beihilfe zur gewalttätigen Gefangenenmeuterei von der Verübung eigenhändiger Gewalttaten abhängig gemacht wurde (BGHSt 9, 119, 120), gelangte man andererseits zu der Ansicht, daß einer Bestrafung des Anstifters nach § 122 Abs. 3 StGB nichts im Wege stehe (BGHSt 8, 294).
  • BGH, 13.04.1956 - 2 StR 76/56
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  • BGH, 03.02.1961 - 2 StR 458/60

    Voraussetzungen einer Zusammenrottung im Hinblick auf das Vorliegen einer

    Die Strafkammer ist dem früheren 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gefolgt, der in seiner Entscheidung BGHSt 8, 294 die Auffassung vertreten hat, daß nach § 122 Aus, 3 StGB auch bestraft werden könne, wer als Mittäter einer Gefangenenmeuterei einen Mitmeuterer zur Begehung von Gewalttätigkeiten gegen Anstaltsbeamte, sei es auch erfolglos, anstiftet.
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