Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1955 - 2 StR 194/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,479
BGH, 28.10.1955 - 2 StR 194/55 (https://dejure.org/1955,479)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1955 - 2 StR 194/55 (https://dejure.org/1955,479)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1955 - 2 StR 194/55 (https://dejure.org/1955,479)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,479) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 357
  • NJW 1956, 388
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.01.1955 - 2 StR 207/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - 2 StR 194/55
    Diese rechtliche Beurteilung entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 60, 34; 71, 349; 75, 179), die vom Bundesgerichtshof übernommen worden ist (vgl ua Urteil des erkennenden Senats 2 StR 207/54 vom 7. Januar 1955).

    Glaubte er, daß schon die Einwilligung als solche eine Beleidigung ausschließe, so handelte er im Verbotsirrtum (BGH Urt 2 StR 207/54 vom 7. Januar 1955).

  • RG, 18.01.1934 - 3 D 1455/33

    Ist der Bannführer der Hitlerjugend als "Erzieher" im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - 2 StR 194/55
    Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung über das Verhältnis der §§ 174, 176 Abs. 1 Nr. 3 und 177 zu § 185 StGB (RGSt 45, 344; 65, 1, 337; 68, 20, 25), der der BGH gefolgt ist.
  • RG, 23.10.1930 - II 1408/29

    Ist in Fällen, in denen wegen eines Ehebruchs der verletzte Ehegatte ein Recht

    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - 2 StR 194/55
    Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung über das Verhältnis der §§ 174, 176 Abs. 1 Nr. 3 und 177 zu § 185 StGB (RGSt 45, 344; 65, 1, 337; 68, 20, 25), der der BGH gefolgt ist.
  • RG, 07.10.1937 - 5 D 364/37

    Ist für die Schuldfrage die irrtümliche Annahme des Täters wesentlich, es

    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - 2 StR 194/55
    Diese rechtliche Beurteilung entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 60, 34; 71, 349; 75, 179), die vom Bundesgerichtshof übernommen worden ist (vgl ua Urteil des erkennenden Senats 2 StR 207/54 vom 7. Januar 1955).
  • BGH, 26.05.1954 - 4 StR 86/54
    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - 2 StR 194/55
    Die Verhängung der für die Verführung vorgesehenen Höchststrafe gegen einen Angeklagten, der nicht dieses Vergehens, sondern nur der Beleidigung schuldig ist, bedarf dann, insbesondere bei einem unbestraften Manne, besonders eingehender Begründung (BGH NJW 1954, 1375, Nr. 21 4 StR 86/54 vom 26. Mai 1954).
  • RG, 10.04.1941 - 2 D 69/41

    Bei Mädchen, die zwar vierzehn, aber noch nicht fünfzehn Jahre alt sind, ist,

    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - 2 StR 194/55
    Diese rechtliche Beurteilung entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 60, 34; 71, 349; 75, 179), die vom Bundesgerichtshof übernommen worden ist (vgl ua Urteil des erkennenden Senats 2 StR 207/54 vom 7. Januar 1955).
  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - 2 StR 194/55
    Zwar hatte die reichsgerichtliche Rechtsprechung die irrtümliche Annahme des Täters hierüber für unbeachtlich gehalten; diese Beurteilung entspricht aber nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über den Verbotsirrtum (BGHSt 2, 194 ff).
  • RG, 04.01.1926 - II 591/25

    1. Wird bei tätlichen Beleidigungen, insbesondere durch Vornahme unzüchtiger

    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - 2 StR 194/55
    Diese rechtliche Beurteilung entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 60, 34; 71, 349; 75, 179), die vom Bundesgerichtshof übernommen worden ist (vgl ua Urteil des erkennenden Senats 2 StR 207/54 vom 7. Januar 1955).
  • BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68

    Teilweise Zulassung der Revision

    Das Berufungsgericht ist mit Recht von der Rechtsgültigkeit der Polizeiverordnung über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens vom 29. September 1941 (RGBl I S. 587) sowie davon ausgegangen, daß diese Polizeiverordnung im Jahre 1963 noch galt (vgl. dazu die Verordnung vom 24. Juli 1961 BGBl. 1961 I 1106; BVerfGE 9, 213; BGHSt 5, 12 [BGH 25.06.1953 - 3 StR 80/53]; 8, 360 [BGH 28.10.1955 - 2 StR 194/55]; LM - Zivilsachen - Nr. 1 HeilmittelwerbeVO; LM - Strafsachen - HeilmittelwerbeVO Nr. 2; BVerwG in NJW 1954, 1133).
  • BGH, 19.01.1966 - 2 StR 474/65

    Bestehen einer Tateinheit zwischen Beleidigung und Verführung Minderjährige -

    Der Bundesgerichtshof ist dieser Auffassung jedoch entgegengetreten und hat ausgesprochen, daß zwischen den §§ 182 und 185 StGB grundsätzlich Gesetzeseinheit bestehe und daß Tateinheit nur in Betracht komme, wenn die Umstände eine über die Vornahme des Geschlechtsverkehrs hinausgehende Ehrverletzung ergäben (BGHSt 8, 357).

    Hiervon geht insbesondere auch die bereits erwähnte Entscheidung BGHSt 8, 357 aus (vgl. ferner die nicht veröffentlichten Urteile vom 8. Juli 1952 - 1 StR 222/52 -, 27. Oktober 1953 - 1 StR 472/53 -, 6. April 1954 - 5 StH 80/54 -,17. Dezember 1954 - 1 StR 178/54 -, 13. Oktober 1955 - 1 StR 359/55 -, 10. Januar 1956 - 5 StR 386/55 -, 20. Februar 1959 - 2 StR 18/59 -, 13. Dezember 1960 - 5 StR 355/60 - und 13. März 1962 - 5 StR 39/62 -).

  • BGH, 25.03.1971 - 4 StR 72/71

    Strafbarkeit wegen tätlicher Beleidigung - Anforderungenan die Strafaussetzung

    Die Strafkammer hält den Angeklagten jedoch in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 8, 357 ff) der tätlichen Beleidigung für schuldig, weil das zur Tatzeit 15 1/2 Jahre alte Mädchen durch den Geschlechtsverkehr in seiner Geschlechtsehre verletzt worden sei.

    Entscheidend ist, ob der Angeklagte erkannt hat, daß hierin möglicherweise keine beachtliche Einwilligung lag (BGHSt 8, 357, 358 [BGH 28.10.1955 - 2 StR 194/55]; vgl. auch BayObLGSt 1963, 25).

  • BGH, 19.03.1958 - 2 StR 18/57

    Rechtsmittel

    Es wird daher nur zu der Frage, ob und in welchem Umfang jene Verordnung noch geltendes Recht ist, auf die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs verwiesen, die bisher dazu ergangen sind: BGHSt 5, 12 [BGH 25.06.1953 - 3 StR 80/53]; 8, 360 [BGH 28.10.1955 - 2 StR 194/55]; 11, 85 [BGH 06.12.1957 - 5 StR 408/57]sowie NJW 1957, 1201, wobei zu dem letzten bemerkt wird, daß er die Entscheidung auf den seitens der Verteidigung angeführten Vorlagebeschluß des Kammergerichts vom 28. November 1956 ist.
  • BGH, 15.12.1967 - 5 StR 620/67

    Rechtsmittel

    Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, ob der Angeklagte nach Alter, Vorbildung, Beruf und Umwelterfahrung die Wertvorstellungen entwickeln konnte, die ihm bei Einsatz aller Erkenntniskräfte zur Unrechtseinsicht verholfen hätten (BGHSt 2, 194, 201 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]; 8, 357, 359) [BGH 28.10.1955 - 2 StR 194/55].
  • BGH, 13.03.1962 - 5 StR 39/62

    Gesetzeseinheit zwischen § 176 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) und § 185 StGB

    Denn bei dem Alter des Kindes kam ein irgendwie beachtlicher Verzicht auf den Schutz seiner Ehre nicht in Frage (vgl. BGHSt 8, 357,358 [BGH 28.10.1955 - 2 StR 194/55]; RGSt 75, 179,182; 60, 34,36; 45, 344).
  • BGH, 26.01.1960 - 5 StR 554/59

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Lag es so, dann hat die Strafkammer mit Recht den Beleidigungsvorsatz verneint (BGHSt 8, 357, 358).
  • BGH, 17.04.1957 - 2 StR 141/57

    Rechtsmittel

    Es war aber mit seinen 15 Jahren, zumal es nur die Hilfsschule besucht hatte, auf keinen Fall imstande, die Bedeutung der Geschlechtsehre zu erkennen und zu erfassen, daß es diese mit einem Einverständnis mit an ihr vorgenommen unzüchtigen Handlungen preisgab (BGHSt 8, 357, [358]).
  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 499/56

    Rechtsmittel

    Ist das - wie hier bei der Ahndung eines weniger schwerwiegenden Verbrechens nach § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB eines verhältnismäßig jungen, nicht einschlägig vorbestraften und geständigen Täters mit einer Zuchthausstrafe von einem Jahr - der Fall, so muß der Tatrichter die Abweichung an den Besonderheiten des Falles verständlich machen (BGH 4 StR 56/54 vom 26.5.1954 = NJW 1954; 1375; BGHSt 8, 357 [360]).
  • BGH, 15.06.1962 - 4 StR 101/62

    Missachtung der Ehre von Kindern durch das Zeigen von Kunstwerken mit nackten

    An diesen vom Reichsgericht entwickelten Grundsätzen ist festzuhalten (vgl. BGHSt 8, 357, 358).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht