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   BGH, 04.05.1956 - 5 StR 36/56   

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BGH, 04.05.1956 - 5 StR 36/56 (https://dejure.org/1956,596)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1956 - 5 StR 36/56 (https://dejure.org/1956,596)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1956 - 5 StR 36/56 (https://dejure.org/1956,596)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 162
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.06.1956 - 5 StR 35/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.05.1956 - 5 StR 36/56
    Der Verteidiger hat unter Bezugnahme auf seine schriftliche Revisionsbegründung in der Strafsache gegen Kr. u.a. - 5 StR 35/56 - geltend gemacht, die Strafkammer habe bei der Verurteilung wegen vollendeter illegaler Ausfuhr das Verhalten des Angeklagten rechtsirrigerweise als Mittäterschaft im Sinne des § 47 StGB beurteilt.

    Daß diese Einwendungen unbegründet sind, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Sache 5 StR 35/56 entschieden.

  • BGH, 01.10.2008 - 5 StR 445/08

    Schwerer, besonders schwerer räuberischer Diebstahl (Verwendung einer Waffe oder

    Nur der Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels zur Sicherung des durch den Diebstahl Erlangten begründet den besonderen Unrechtsgehalt des nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB qualifizierten räuberischen Diebstahls und stellt ihn dem nach derselben Vorschrift qualifizierten Raub gleich (im Anschluss an BGHSt 9, 162, 163).
  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74

    Tatbestandsvoraussetzungen eines räuberischen Diebstahls - Zeitpunkt der

    Daß dies nicht der alleinige Beweggrund für sein Vorgehen war, schliesst, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, die Anwendung des § 252 StGB nicht aus (BGHSt 9, 162; 13, 64).
  • BGH, 13.12.1978 - 3 StR 381/78

    Tankstellendiebstahl - §§ 316a, 252 StGB, Vollendung, Beendigung, 'betroffen',

    "Seine Absicht muß darauf gerichtet sein, eine Gewahrsamsentziehung zu verhindern, die - sei es in Wirklichkeit, sei es nach seiner Annahme - gegenwärtig ist oder unmittelbar bevorsteht" (BGHSt 13, 64, 65; 9, 162).
  • BGH, 21.04.1959 - 5 StR 74/59
    »Die Absicht, sich im Besitze des gestohlenen Gutes zu erhalten, braucht nicht der einzige Beweggrund für die Gewaltanwendung zu sein (im Anschluß an BGHSt 9, 162).«.

    Zu Unrecht beruft sich die Revision demgegenüber auf das Urteil des erkennenden Senats BGHSt 9, 162.

    Der Fall, den der Senat in seinem Urteil BGHSt 9, 162 entschieden hat, lag wesentlich anders.

  • BGH, 22.05.1984 - 5 StR 238/84

    Anwendbarkeit des § 252 Strafgesetzbuch (StGB) bei Vorliegen anderer Beweggründe

    Die Senatsentscheidung BGHSt 9, 162, 165 betraf einen anderen Fall.
  • BGH, 18.03.1969 - 1 StR 544/68

    Ursächlichkeit der bei einem Raubüberfall verübten Gewalt für das Ableben des

    Der in BGHSt 9, 162 entschiedene Fall liegt anders.
  • OLG Hamm, 20.03.2001 - 4 Ss 229/01

    Räuberischer Diebstahl, innere Tatseite, Vorsatz, Beutesicherungsabsicht,

    Hieraus folgt, dass die bloße Absicht des Täters, sich die Diebesbeute zu erhalten, zur Erfüllung des Tatbestandes des § 252 StGB nicht genügt, dazu vielmehr erforderlich ist, dass gerade auch die Gewaltanwendung von der Absicht getragen wird, eine Gewahrsamsentziehung zu verhindern, da anderenfalls nicht gerechtfertigt ist, die Tat ihrem Unrechtsgehalt nach einem Raub gleichzustellen (BGHSt 9, 162, 163 f.).

    Dagegen scheidet eine Bestrafung wegen räuberischen Diebstahls dann aus, wenn es dem Täter allein darum geht, sich der Strafverfolgung zu entziehen (BGH NSTZ 1984, 454, 455; BGH MDR 1987, 154; OLG Zweibrücken, JR 1991, 383, 384; OLG Zweibrücken, StV 1994, 545, 546), und er entweder bei der Flucht den Gewahrsam an den Beutestücken bereits - durch Herausgabe oder Wegwerfen aufgibt (BGH NJW 1968, 2386, 2387) oder den Gewahrsam gar nicht gefährdet sieht (BGHST 9, 162, 163; 13, 64, 65; StV 1987, 196, 97) oder aber die Beutestücke zwar mitnimmt, das aber ohne das Bewusstsein der Gewahrsamssicherung ausschließlich zum Zwecke der Beweismittelbeseitigung tut (BGH StV 1987, 534, 535; BGH MDR 1987, 154).

  • OLG Hamm, 13.10.1998 - 3 Ss 1095/98

    Erhalt der Sachen, räuberischer Diebstahl, Gewahrsamsbehauptung, Strafverfolgung

    Hieraus folgt, dass die bloße Absicht des Täters, sich die Diebesbeute zu erhalten, zur Erfüllung des Tatbestandes des § 252 StGB nicht genügt, dazu vielmehr erforderlich ist, dass gerade auch die Gewaltanwendung von der Absicht getragen sein muss, eine Gewahrsamsentziehung zu verhindern, da anderenfalls nicht gerechtfertigt ist, die Tat ihrem Unrechtsgehalt nach einem Raub gleichzustellen (BGHSt 9, 162, 163 f.).

    Dagegen scheidet eine Bestrafung wegen räuberischen Diebstahls dann aus, wenn es dem Täter allein darum geht, sich der Strafverfolgung zu entziehen (BGH NStZ 1984, 454, 455; BGH MDR 1987, 154; OLG Zweibrücken, JR 1991, 383, 384; OLG Zweibrücken, StV 1994, 545, 546), und er entweder bei der Flucht den Gewahrsam an den Beutestücken bereits - durch Herausgabe oder Wegwerfen - aufgibt (BGH NJW 1968, 2386, 2387) oder aber den Gewahrsam gar nicht gefährdet sieht (BGHSt 9, 162, 163, 13, 64, 65; StV 1987, 196, 197) oder aber die Beutestücke zwar mitnimmt, dies aber ohne das Bewußtsein der Gewahrsamssicherung ausschließlich zum Zwecke der Beweismittelbeseitigung tut (BGH StV 1987, 534, 535; BGH MDR 1987, 154) .

  • BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82

    Berechnung des Blutalkoholgehalts - Abgrenzung Diebstahl und unbefugte

    Deshalb liegt eine gegenüber dem Diebstahl selbständige gefährliche Körperverletzung vor (vgl. BGHSt 9, 162, 164).
  • BGH, 14.10.1986 - 1 StR 542/86

    Zur Anwendung von Raub oder räuberischem Diebstahl bei bereits vollendetem

    Es hat aber übersehen, daß die - mit formelhafter Wendung bejahte - Absicht des Angeklagten, sich im Besitz der gestohlenen Sache zu halten, zumindest auch darauf gerichtet sein muß, durch die Gewalt eine Gewahrsamsentziehung zu verhindern (BGHSt 9, 162, 163 f.; 13, 64, 65; 28, 224, 231).
  • BGH, 04.10.1960 - 1 StR 381/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.09.1957 - 2 StR 297/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.06.1978 - 4 StR 253/78

    Versuchter Mord - Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes - Diebstahl oder

  • BGH, 05.07.1961 - 2 StR 250/61

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls im Rückfall und wegen Nötigung -

  • BGH, 13.05.1982 - 4 StR 211/82

    Abgrenzung von Raub und räuberischem Diebstahl - Verwendung von am Tatort

  • BGH, 20.02.1968 - 1 StR 10/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Diebstahls, schweren Diebstahls und

  • BGH, 12.01.1971 - 5 StR 708/70

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Notwendigkeit der Vernehmung

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