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   BGH, 26.05.1956 - 2 StR 322/55   

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https://dejure.org/1956,828
BGH, 26.05.1956 - 2 StR 322/55 (https://dejure.org/1956,828)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1956 - 2 StR 322/55 (https://dejure.org/1956,828)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1956 - 2 StR 322/55 (https://dejure.org/1956,828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beantragung der Durchführung des selbstständigen Verfahrens durch das Hauptzollamt als Nebenkläger - Einziehungsbeteiligter als Aktiengesellschaft - Voraussetzung für die Anerkennung als Liebesgabensendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 250
  • NJW 1956, 1448
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 14.06.1955 - 3 StR 664/53
    Auszug aus BGH, 26.05.1956 - 2 StR 322/55
    Das Hauptzollamt kann als Nebenkläger die Durchführung des selbständigen Verfahrens beantragen Dies kann auch durch Handlungen, die den Willen deutlich erkennbar machen, geschehen (im Anschluß an BGHSt 7, 356).

    Voraussetzung für die Weiterführung des Verfahrens ist nach § 430 Abs. 1 StPO, daß die Staatsanwaltschaft den Antrag stellt oder wenigstens ihren Willen zur Durchführung der Einziehung zu erkennen gibt (BGH in NJW 1953, 874 und BGHSt 7, 356).

    Ob auch der Nebenkläger die Weiterführung des Verfahrens selbständig beantragen kann, hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14. Juni 1955 (BGHSt 7, 356, 358) offengelassen.

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Juni 1955 (BGHSt 7, 356) steht nicht entgegen.

  • RG, 18.11.1940 - 3 D 358/40

    1. Zum Begriffe des Bevollmächtigten i. S. des § 416 Abs. 1 RAbgO. 2.

    Auszug aus BGH, 26.05.1956 - 2 StR 322/55
    Ist dies der Fall, sind die Voraussetzungen des § 416 Abs. 1 RAbgO gegeben (RGSt 73, 123; 74, 368).

    Er erweckte dabei den Anschein ordnungsgemäßer Liebesgabensendungen, was ihm nur auf Grund der ihm von Oskar B. eingeräumten Stellung möglich war; damit hat er die Tat bei Ausführung seiner Obliegenheiten begangen (RGSt 74, 368).

    Falls die Strafkammer in der neuen Hauptverhandlung dazu kommt, eine Haftung der Firma B. & Co zu bejahen, trifft diese aber nur die gegen den Angeklagten L. ausgesprochene Geldstrafe und die hierauf treffenden Verfahrenskosten, nicht auch den Wertersatz (RGSt 71, 2, 4; 74, 368, 370).

  • BGH, 22.04.1952 - 2 StR 463/51

    Einziehung zollpflichtiger Ware eines an der Zollhinterziehung unbeteiligten und

    Auszug aus BGH, 26.05.1956 - 2 StR 322/55
    Die Nebenbeteiligte haftet dann, auch wenn sie selbst die Tat des L. nicht durch eigenes Verschulden ermöglicht hat (RGSt 73, 292; BGHSt 2, 320, 323).

    Bejaht die Strafkammer dies, ist eine Einziehung weiterer Warenbestände als bisher gerechtfertigt, selbst wenn die Nebenbeteiligte kein Verschulden trifft (BGHSt 2, 320).

  • BGH, 19.03.1953 - 4 StR 879/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.05.1956 - 2 StR 322/55
    Voraussetzung für die Weiterführung des Verfahrens ist nach § 430 Abs. 1 StPO, daß die Staatsanwaltschaft den Antrag stellt oder wenigstens ihren Willen zur Durchführung der Einziehung zu erkennen gibt (BGH in NJW 1953, 874 und BGHSt 7, 356).

    Sie fordert nur, daß die Staatsanwaltschaft oder, wie hier der Nebenkläger, nach der Einstellung des persönlichen Verfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen prüft, ob der Antrag auf Fortführung im selbständigen Verfahren geboten ist und hiernach seinen Entschluß dem Gericht kund gibt, schließt aber nicht aus, daß dies auch stillschweigend durch Handlungen, die den Willen des Berechtigten deutlich erkennbar machen, geschehen kann (s. auch BGH in NJW 1953, 874).

  • RG, 08.01.1935 - 4 D 1164/34

    1. Muß bei einem Bannbruch, bei dem der Täter auf Grund der VO. d. RPräs. v. 18.

    Auszug aus BGH, 26.05.1956 - 2 StR 322/55
    Personen, welche für die Geldstrafen und Kosten haften, die dem Täter oder einem Teilnehmer auferlegt werden, oder die ein Recht an den der Einziehung unterliegenden Gegenständen haben, sind nach §§ 421, 443 RAbgO als Nebenbeteiligte im Verfahren beizuziehen Sie haben hierbei nach § 431 Abs. 3 StPO die Befugnisse eines Angeklagten (RGSt 69, 32).

    Dies schließt schon begrifflich aus, daß er Zeuge sein kann (RGSt 46, 88; 69, 32, 37) Hier ist Nebenbeteiligte eine schweizerische Aktiengesellschaft.

  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 423/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.05.1956 - 2 StR 322/55
    Möglicherweise hat sie also diese Kennzeichnung nicht im Sinne des gesetzlichen Begriffs der Gewinnsucht vorgenommen (vgl. BGHSt 1, 388).
  • BGH, 01.10.1953 - 4 StR 224/53
    Auszug aus BGH, 26.05.1956 - 2 StR 322/55
    Auf die Behauptung, daß sie den früheren Mitangeklagten B. nicht auch unter Vorhalt des Briefes befragt habe, kann die Revision nicht gestützt werden (BGH 4 StR 224/53 vom 1. Oktober 1953).
  • BGH, 08.09.1954 - 6 StR 29/54
    Auszug aus BGH, 26.05.1956 - 2 StR 322/55
    Hält sie dagegen ein gewinnsüchtiges Handeln nur bei der fortgesetzten Abgabenhinterziehung hinsichtlich der Lieferungen der Firma B. & Co für gegeben, ist Straffreiheit für die mit H. begangene Tat gewährt, falls sie keine höhere Strafe hierfür für angezeigt hält, da die bisher ausgesprochene Freiheitsstrafe und die Ersatzfreiheitsstrafe für die Geldstrafe die in § 2 StFrG bestimmte Grenze nicht übersteigt und der Angeklagte vor der Tat noch nicht bestraft worden ist (BGHSt 6, 312; 7, 78, 240).
  • BGH, 24.09.1954 - 2 StR 598/53
    Auszug aus BGH, 26.05.1956 - 2 StR 322/55
    Die Straffreiheit erfaßte dann Ruch den Ausspruch zur Leistung von Wertersatz in diesem Falle (BGHSt 6, 304).
  • BGH, 03.12.1954 - 2 StR 287/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.05.1956 - 2 StR 322/55
    Hält sie dagegen ein gewinnsüchtiges Handeln nur bei der fortgesetzten Abgabenhinterziehung hinsichtlich der Lieferungen der Firma B. & Co für gegeben, ist Straffreiheit für die mit H. begangene Tat gewährt, falls sie keine höhere Strafe hierfür für angezeigt hält, da die bisher ausgesprochene Freiheitsstrafe und die Ersatzfreiheitsstrafe für die Geldstrafe die in § 2 StFrG bestimmte Grenze nicht übersteigt und der Angeklagte vor der Tat noch nicht bestraft worden ist (BGHSt 6, 312; 7, 78, 240).
  • RG, 16.05.1917 - I 377/16

    Bleibt die Einziehung verbotswidrig hergestellten Weines trotz der gnadenweisen

  • RG, 15.08.1939 - 1 D 1041/38

    Die Haftbarkeit nach dem § 416 RAbgO. -- und entsprechend nach dem § 76 DevG.

  • RG, 21.12.1936 - 2 D 793/36

    1. Haftet der Vertretene gemäß dem § 416 Abs. 1 RAbgO. auch dann für die

  • RG, 09.03.1939 - 2 D 498/38

    Neben dem mit der Zollabfertigung betrauten Empfangsspediteur sind seine

  • RG, 03.06.1938 - 4 D 113/38

    1. Was ist unter "Auftreten als Verfügungsberechtigter" i. S. der §§ 35 Abs. 2

  • RG, 29.04.1926 - II 134/26

    1. Rechtsstellung der Staatsanwaltschaft und des Finanzamts im Strafverfahren. 2.

  • RG, 02.05.1912 - I 94/12

    Können am Einziehungsverfahren Beteiligte, die im Verhandlungstermin als solche

  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 424/19

    Verurteilung der ehemaligen AfD-Vorsitzenden wegen fahrlässigen Falscheids

    Ist die Stellung der Beteiligten mit der Zeugenrolle unvereinbar, gilt dies auch für die Vertreter oder Organe, durch die die Fraktion im Verfahren handelt (vgl. für die Vertretung einer juristischen Person auch BGH, Urteil vom 26. Mai 1956 - 2 StR 322/55, BGHSt 9, 250, 251).
  • BGH, 23.05.2023 - GSSt 1/23

    Gerichtliche Anordnung der selbständigen Einziehung des durch oder für eine

    Auch die zu § 13 des Gesetzes über den Erlaß von Strafen und Geldbußen und die Niederschlagung von Strafverfahren und Bußgeldverfahren (Straffreiheitsgesetz 1954) vom 17. Juni 1954 (BGBl. I S. 203) ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, wonach ein nach diesem Gesetz eingestelltes subjektives Verfahren im Hinblick auf die - nach Absatz 1 hiervon nicht berührte - Einziehung auf Antrag der Strafverfolgungsbehörde als objektives weiterzuführen war (s. Beschluss vom 14. Juni 1955 - 3 StR 664/53, BGHSt 7, 356; Urteil vom 24. Mai 1956 - 2 StR 322/55, BGHSt 9, 250, 252 f.), stehen dieser gefestigten Rechtsprechung nicht entgegen.
  • BGH, 06.02.1963 - 2 StR 403/62
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  • BGH, 14.03.1967 - 1 StR 6/67

    Teilnahme an einem Vergehen nach dem Lebensmittelgesetz (LebMG) - Verletzung des

    Als Einziehungsbeteiligter, dem in gewissem Umfang die Rechte des Angeklagten zustehen, hätte der Beschwerdeführer übrigens nicht zugleich als Zeuge vernommen werden dürfen (BGHSt 9, 250 [BGH 24.05.1956 - StR 2 322/55 ]).
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