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   BGH, 11.07.1956 - 1 StR 306/55   

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BGH, 11.07.1956 - 1 StR 306/55 (https://dejure.org/1956,1121)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1956 - 1 StR 306/55 (https://dejure.org/1956,1121)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1956 - 1 StR 306/55 (https://dejure.org/1956,1121)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 319
  • NJW 1956, 1568
  • MDR 1956, 755
  • DB 1956, 841
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 10.08.2001 - 3 ObOWi 51/01

    Zur Pflicht der Überwachung der Beschäftigten durch den Unternehmer

    Der Unternehmer etc. hat seiner Aufsichtspflicht zwar nur in zumutbarer Weise nachzukommen (vgl. z.B. BGHSt 9, 319/323).

    Auch in Fällen, in denen keine gesteigerte Aufsichtspflicht anzunehmen ist (vgl. dazu z.B. BGHSt 9, 319/323; OLG Düsseldorf VRS 63, 286; OLG Koblenz VRS 65, 457), reicht eine einmalige jährliche Kontrolle nicht annähernd aus, weil sie das in § 130 Abs. 1 Satz 1 OWIG normierte Ziel der innerbetrieblichen Aufsicht, nämlich firmeninterne Verstöße zumindest wesentlich zu erschweren, nicht verwirklichen kann.

  • AG Köln, 14.02.2019 - 902b OWi 163/18

    Durchführung der erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen durch den Geschäftsführer und

    Es genügt jedenfalls nicht, dass der Aufsichtspflichtige nur gelegentlich nach dem Rechten sieht (BGHSt 9, 319, 323 = NJW 1956, 1568).
  • AG Köln, 04.04.2019 - 902b OWi 34/18
    Es genügt jedenfalls nicht, dass der Aufsichtspflichtige nur gelegentlich nach dem Rechten sieht (BGHSt 9, 319, 323 = NJW 1956, 1568).
  • VG Würzburg, 07.10.2019 - W 8 E 19.1223

    Veröffentlichung einer Verbrauchertäuschung durch falsche Herkunfstbezeichnung

    Die Aufsichtsmaßnahmen müssen erforderlich und zumutbar sein, wobei der Aufsichtspflicht nicht schon dadurch Genüge getan wird, dass der Aufsichtspflichtige gelegentlich die Betriebsangehörigen beobachtet und nach dem Rechten sieht (vgl. Meyer in Streinz/Meyer, BasisVO, 2. Aufl. 2012, Art. 17 Rn. 15 sowie BGH, B.v. 11. Juli 1956 - 1 StR 306/55 - BGHSt 9, 319-324).
  • BGH, 09.08.1960 - 1 StR 675/59
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