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   BGH, 18.01.1956 - 3 ARs 98/55   

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https://dejure.org/1956,704
BGH, 18.01.1956 - 3 ARs 98/55 (https://dejure.org/1956,704)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1956 - 3 ARs 98/55 (https://dejure.org/1956,704)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1956 - 3 ARs 98/55 (https://dejure.org/1956,704)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 53
  • NJW 1956, 756 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 21.10.1987 - 2 BvR 373/83

    Teso

    Der Staat darf die Staatsangehörigkeit insbesondere nicht an sachfremde, mit ihm nicht in hinreichender Weise verbundene Sachverhalte anknüpfen (vgl. BVerfGE 1, 322 [329]; BVerwGE 23, 274 [278]; BGHSt 5, 230 [234]; 9, 53 [59]).
  • LG Düsseldorf, 22.12.1970 - 8 Ks 1/69

    Vernichtungslager Treblinka

    Er hatte die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grund des Anschlusses Österreichs an das Deutsche Reich im Jahre 1938 erworben und hat sie bis zum 27.April 1945 behalten (§ 1 des 2.Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 17.Mai 1956 - BGBl. I 431 - BVerfG NJW 1955, 1833; BGHSt 9, 53, 175).
  • BGH, 01.04.1998 - 2 StR 682/97

    Rechtsfehlerhafte Verneinung eines Rücktritts vom Versuch des Totschlags -

    Grundlage für die Überzeugung des Landgerichts, daß der Angeklagte nicht freiwillig vom Totschlagsversuch zurückgetreten ist, sondern wegen eines Umstandes, der sich für ihn als zwingendes Hindernis darstellte (vgl. BGHSt 35, 184 [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]), psychisch nicht mehr in der Lage war, die Tat zu vollbringen (vgl. BGHSt 9, 53), ist hier folgender Sachverhalt: Das vom Angeklagten verfolgte Mädchen flüchtete in das Zimmer seines mit dem Angeklagten befreundeten Bruders und warf sich dort auf dessen Bett.
  • BGH, 27.06.1972 - 1 StR 230/72

    Strafausschließender freiwilliger Rücktritt von der Verabredung einer Straftat -

    Innere Hemmungen hindern die Annahme der Freiwilligkeit nicht, wenn sie bewirken, daß sich die besseren seelischen Regungen durchsetzen (RGSt 47, 79; BGHSt 9, 53 zu § 46 StGB).
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