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   BGH, 21.02.1956 - 2 StR 232/55   

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BGH, 21.02.1956 - 2 StR 232/55 (https://dejure.org/1956,665)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1956 - 2 StR 232/55 (https://dejure.org/1956,665)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1956 - 2 StR 232/55 (https://dejure.org/1956,665)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 64
  • NJW 1956, 836
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der

    Mit Aussortierung der kremierten Edelmetalle in das Sammelbehältnis war an diesen das dienstliche Verwahrungsverhältnis durch Erfüllung des Zwecks der Verwahrung, nämlich Durchführung der Feuerbestattung, beendet und sie befanden sich nunmehr ausschließlich zum Zweck der intendierten Veräußerung im hoheitlichen Besitz (vgl. zur Abgrenzung BGHSt 9, 64, 66; Fischer, a.a.O., Rdn. 7).
  • OLG Nürnberg, 20.11.2009 - 1 St OLG Ss 163/09

    Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme des Zahngoldes Verstorbener

    Soweit der Gesichtspunkt des unversehrten Erhalts des verwahrten Gegenstands im Zusammenhang mit der Definition eines Verwahrungsverhältnisses herangezogen wird, geschieht dies zumeist zu dem Zweck, den behördlichen Besitz an zum Verbrauch oder Verkauf bestimmten Gegenständen aus dem Schutzbereich des § 133 Abs. 1 StGB auszuschließen (vgl. BGHSt 9, 64, 66; Krauß, in: LK 12. Aufl. § 133 Rn. 11 f. mwN.).
  • BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63

    Entnahme von Geldern aus einer Kurmittelhauskasse - Tateinheitliche Begehung von

    Das hat die Rechtsprechung stets für Sachen angenommen, die einer Behörde zum Gebrauch oder Verbrauch im Amte zugewiesen sind wie z.B. Brennstoffe (RGSt 51, 226), Formblätter und anderes Schreibmaterial (RGSt 24, 385; 72, 172; RG HRR 1937, 608), Einrichtungsgegenstände einer Amtsstelle und Werkzeug zur Erfüllung ihrer Aufgaben (RGSt 52, 240), Benzinmarken (BGHSt 4, 236, 241) [BGH 23.04.1953 - 3 StR 219/52]. Auch zur Veräußerung oder zur Vernichtung bestimmte Gegenstände betrifft § 133 StGB nicht (RGSt 63, 31, 33; BGHSt 9, 64).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.02.2009 - 10 Ns 802 Js 21506/06

    Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme von Zahngold aus der Asche

    Für diese Gegenstände gilt der Schutz der Norm ebenso wenig wie für solche, die zur Veräußerung oder Vernichtung vorgesehen sind (BGHSt 4, 236; BGHSt 9, 64 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.1980 - 1 Ws 419/80
    Durch § 133 StGB wird nicht ein Recht des Bürgers auf ungestörte Ausübung seines Rechts an den in hoheitlicher Verwahrung übergebenen Sachen geschützt, sondern allein die amtliche Verfügungsgewalt über alle amtlich aufbewahrten und übergebenen Sachen gegen unbefugte Eingriffe, somit allein der dienstliche Verwahrungsbesitz (RGSt 72, 172 [174]; BGHSt 5, 159; 9, 64 [66f.]; 18, 312 [313]; LK, a.a.O., § 133 Rdnr. 2; Schönke-Schröder, a.a.O., § 133 Rdnr. 2 jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 15.08.1957 - 4 StR 356/57

    Rechtsmittel

    Die Übernahme des Gewahrsams durch ihn wird von der Bahnverwaltung kraft der ihr zustehenden hoheitlichen Befugnisse angeordnet, wie dies in BGHSt 9, 65, 66 f [BGH 21.02.1956 - 2 StR 232/55]ür die Anwendung jener Vorschrift gefordert wird.
  • BGH, 12.03.1965 - 4 StR 19/65

    Erteilung des letzten Worts bei Wiedereintreten in die mündliche Verhandlung -

    Hierzu wären unter Berücksichtigung der in BGHSt 9, 65 [BGH 21.02.1956 - 2 StR 232/55] [BGH 21.02.1956 - StR 2 232/55 ] aufgestellten Grundsätze nähere Ausführungen erforderlich gewesen.
  • BGH, 27.04.1956 - 1 StR 84/56

    Rechtsmittel

    Im übrigen ist die Strafkammer auf Grund der im Urteil eingehend gewürdigten Beweisaufnahme (RGJW 1929, 260 Nr. 19; BGH 2 StR 232/55 vom 21. Februar 1956) zu Feststellungen gekommen, die sich von den im Eröffnungbeschluß erhobenen Vorwürfen erheblich unterscheiden.
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