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   BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86   

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https://dejure.org/1986,369
BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86 (https://dejure.org/1986,369)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1986 - 3 StR 226/86 (https://dejure.org/1986,369)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 226/86 (https://dejure.org/1986,369)
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Schlankheitspillen

§ 263 StGB, vereinbartes Rücktrittsrecht, ausgetauschte Leistungen, § 123 BGB

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erregung eines Irrtums durch Werbeaussagen - Aufwendungen für eine Nachnahmesendung im Sinne einer Vermögensverfügung - Bezug von wirkungsloser Ware im Sinne eines Vermögensschadens - Einfluss eines Rücktrittsrechts auf die Entstehung eines Vermögensschadens beim Betrug ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 263
    Vermögensschaden bei vereinbartem Rücktrittsrecht

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 199
  • NJW 1987, 388
  • MDR 1987, 246
  • StV 1987, 102
  • BB 1987, 362
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69

    Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, Vermögensgefährdung,

    Auszug aus BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86
    Gerade im Fall völligen Verbrauchs wird ähnlich wie bei einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung letztlich ausschließlich dem Getäuschten das Risiko aufgebürdet, vom Vertrag loszukommen (vgl. BGHSt 23, 300, 302/303).

    Hierdurch sollten die Betrogenen im allgemeinen von vornherein ohne "Kompensationsbereitschaft" an dem nachteiligen Vertrag festgehalten werden (vgl. BGHSt 23, 300, 304; Lackner aaO).

  • OLG Köln, 23.07.1974 - Ss 92/74
    Auszug aus BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86
    Anders als das Landgericht - u.a. unter Bezugnahme auf OLG Köln MDR 1975, 244 [OLG Köln 23.07.1974 - Ss 92/74] - meint, wird die Vermögensminderung um den Kaufpreis durch das Rücktrittsrecht nicht wirtschaftlich vollwertig ausgeglichen.
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86
    In dem hier vorliegenden Fall des Verkaufs von "Wundermitteln" durch Nachnahmesendung führt jedenfalls das Zusammentreffen von mehreren Umständen dazu, daß bei objektiv-wirtschaftlicher Betrachtungsweise das Vermögen des Getäuschten um den Kaufpreis vermindert worden ist, wenn man die Summe der geldwerten Güter der Getäuschten (vgl. BGHSt 16, 220, 221) [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60] vor der Geldhingabe einerseits und danach, also nach Erhalt des wirkungslosen Präparates mit dem Rücktrittsrecht andererseits vergleicht.
  • BGH, 25.02.1971 - 4 StR 529/70

    Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86
    Für den Fall, daß ein wirtschaftlicher Wert aus dem Vermögen des getäuschten Vertragspartners noch nicht herausgegeben und dieser nur den Vertragsansprüchen des Täters ausgesetzt ist, hat die Rechtsprechung in der Vereinbarung eines Rücktrittsrechts das Vorliegen einer der Vermögensschädigung gleichzuachtenden Vermögensgefährdung verneint, weil der Getäuschte den ungünstigen Vertrag durch einfache einseitige Erklärung beseitigen kann (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 546).
  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Doch lassen Leichtgläubigkeit des Opfers oder Erkennbarkeit einer auf die Herbeiführung eines Irrtums gerichteten Täuschungshandlung weder aus Rechtsgründen die Täuschungsabsicht entfallen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 226/86, BGHSt 34, 199, 201 f.; Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NStZ 2003, 313, 314; Urteil vom 4. Dezember 2003 - 5 StR 308/03, NStZ-RR 2004, 110, 111) noch schließen sie eine irrtumsbedingte Fehlvorstellung aus.
  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Das kann aber selbst dann gegeben sein, wenn die Adressaten der von dem Angeklagten veranlaßten Schreiben bei sorgfältiger Prüfung den wahren Charakter eines Schreibens als Angebot anstatt als Rechnung hätten erkennen können (vgl. BGHSt 34, 199, 201, zur Bedeutung des "Mitbewußtseins des Opfers" Samson/Günther aaO § 263 Rdn. 52 ff.).
  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 359/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug durch Verkauf von Eigentumswohnungen zu

    bb) Tatsachen sind alle gegenwärtigen oder vergangenen Ereignisse oder Zustände, die dem Beweis zugänglich sind (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 226/86, BGHSt 34, 199; vom 17. Oktober 1972 - 5 StR 281/72, MDR 1973, 18 bei Dallinger; Tiedemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 9 mwN).
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