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   BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61   

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https://dejure.org/1961,69
BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61 (https://dejure.org/1961,69)
BGH, Entscheidung vom 16.08.1961 - 4 StR 166/61 (https://dejure.org/1961,69)
BGH, Entscheidung vom 16. August 1961 - 4 StR 166/61 (https://dejure.org/1961,69)
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Melkmaschinen

§ 263 StGB, Vermögensschaden, persönlicher Schadenseinschlag

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Melkmaschine

  • Wolters Kluwer

    Betrug durch Veranlassung zum Kauf von Melkmaschinen - Vermögensschaden trotz Erhalt eines wirtschaftlichen Äquivalents - Persönlicher Schadenseinschlag

  • opinioiuris.de

    Melkmaschine

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Individueller Schadenseinschlag 4 - Weiterveräußerungsmöglichkeit

  • uni-freiburg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit als Betrugsschaden: rechtspolitische und rechtsvergleichende Gedanken zu einem dynamischen Vermögensbegriff (Albin Eser; Goltdammer's Archiv für Strafrecht 1962, 289)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 321
  • NJW 1962, 309
  • NJW 1962, 310
  • MDR 1962, 420
  • DB 1962, 366
 
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Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 20.04.1887 - 2237/86

    1. Was ist unter dem Merkmale der Vermögensbeschädigung beim Betruge zu

    Auszug aus BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61
    a) Die Frage, ob eine Vermögensbeschädigung vorliegt, wenn eine Leistung erbracht ist, die ihrem Werte nach der Gegenleistung entspricht, ist schon in der Entscheidung der Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts RGSt 16, 1 ff. zu einem Teil beantwortet worden.

    Ein und dieselbe Leistung kann für das Vermögen des einen ganz andere günstige oder ungünstige Wirkungen hervorbringen als für das Vermögen eines anderen, da die meisten Gegenstände nicht für alle Menschen den gleichen Vermögenswert haben, weil sie nicht für alle gleich brauchbar sind (RGSt 16, 1 [6 ff.]).

    Vielmehr ist entscheidend, ob dieser die Sache nach der Auffassung eines sachlichen Beurteilers nicht oder nicht in vollem Umfange für den von ihm vertraglich vorausgesetzten Zweck oder in anderer zumutbaren Weise (vgl. RGSt 16, 1 [9]) verwenden kann.

  • BGH, 10.07.1952 - 5 StR 358/52
    Auszug aus BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61
    Auch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sprechen nur davon (Urteil vom 22. April 1952 - 1 StR 384/51 -), daß eine die wirtschaftlichen Verhältnisse des Getäuschten übersteigende oder aus anderen Gründen "zu hohe" oder "sonstwie unnütze" geldliche Leistung oder (BGHSt 3, 99) eine "fühlbare" Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit gegeben sein müsse.
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61
    Unter Berücksichtigung dieser Erwägungen ist der Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts beizutreten, daß im Fall der Bäuerin F. (oben Nr. 3) ein Vermögensschaden vorliegt, weil die Melkanlage nach dem Sinn des Vertrages für zehn Kühe dienen sollte, tatsächlich jedoch nur für zwei bis drei Kühe verwandt werden konnte (vgl. auch BGHSt 16, 220).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 384/51
    Auszug aus BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61
    Auch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sprechen nur davon (Urteil vom 22. April 1952 - 1 StR 384/51 -), daß eine die wirtschaftlichen Verhältnisse des Getäuschten übersteigende oder aus anderen Gründen "zu hohe" oder "sonstwie unnütze" geldliche Leistung oder (BGHSt 3, 99) eine "fühlbare" Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit gegeben sein müsse.
  • RG, 21.02.1893 - 3747/92

    1. Sind für die Frage, ob eine Vermögensbeschädigung vorliegt, subjektive Momente

    Auszug aus BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61
    So ist bald davon die Rede, daß die Leistung in Anbetracht der wirtschaftlichen Verhältnisse des Getäuschten "zu hoch" (RG HRR 1938, 362; BGH MDR 1952, 408), bald davon, daß sie "eine wirtschaftlich nicht zu verantwortende" oder "unerträgliche" Last darstellt oder daß der Besteller zu ihr "nicht in der Lage ist" (RG DR 1939, 1509; RG HRR 1935, 1351) oder daß die wirtschaftlichen Verhältnisse ein solches Geschäft "nicht erlauben" oder "nicht gestatten" (RG HRR 1941, 1691; RGSt 76, 49) oder daß die "geldliche Belastung die wirtschaftlichen Verhältnisse übersteigt" (BGH MDR 1952, 408) oder in "unvertretbarer Weise belastet" (RGSt 23, 430; 49, 21) oder daß die Belastung "wirtschaftlich unvernünftig ist" (RG HRR 1935, 1395) oder sich (wegen der Länge und Höhe der Leistung) als "unerwünscht" darstellt.
  • RG, 29.01.1942 - 3 C 937/41

    1. Wird jemand durch Täuschung dazu bestimmt, einen gegenseitigen Vertrag zu

    Auszug aus BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61
    So ist bald davon die Rede, daß die Leistung in Anbetracht der wirtschaftlichen Verhältnisse des Getäuschten "zu hoch" (RG HRR 1938, 362; BGH MDR 1952, 408), bald davon, daß sie "eine wirtschaftlich nicht zu verantwortende" oder "unerträgliche" Last darstellt oder daß der Besteller zu ihr "nicht in der Lage ist" (RG DR 1939, 1509; RG HRR 1935, 1351) oder daß die wirtschaftlichen Verhältnisse ein solches Geschäft "nicht erlauben" oder "nicht gestatten" (RG HRR 1941, 1691; RGSt 76, 49) oder daß die "geldliche Belastung die wirtschaftlichen Verhältnisse übersteigt" (BGH MDR 1952, 408) oder in "unvertretbarer Weise belastet" (RGSt 23, 430; 49, 21) oder daß die Belastung "wirtschaftlich unvernünftig ist" (RG HRR 1935, 1395) oder sich (wegen der Länge und Höhe der Leistung) als "unerwünscht" darstellt.
  • RG, 10.11.1914 - V 484/14

    1. Sind die Gesichtspunkte für die Bestimmung des Wertes einer Sache, von dem der

    Auszug aus BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61
    So ist bald davon die Rede, daß die Leistung in Anbetracht der wirtschaftlichen Verhältnisse des Getäuschten "zu hoch" (RG HRR 1938, 362; BGH MDR 1952, 408), bald davon, daß sie "eine wirtschaftlich nicht zu verantwortende" oder "unerträgliche" Last darstellt oder daß der Besteller zu ihr "nicht in der Lage ist" (RG DR 1939, 1509; RG HRR 1935, 1351) oder daß die wirtschaftlichen Verhältnisse ein solches Geschäft "nicht erlauben" oder "nicht gestatten" (RG HRR 1941, 1691; RGSt 76, 49) oder daß die "geldliche Belastung die wirtschaftlichen Verhältnisse übersteigt" (BGH MDR 1952, 408) oder in "unvertretbarer Weise belastet" (RGSt 23, 430; 49, 21) oder daß die Belastung "wirtschaftlich unvernünftig ist" (RG HRR 1935, 1395) oder sich (wegen der Länge und Höhe der Leistung) als "unerwünscht" darstellt.
  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt die Annahme eines Vermögensschadens auch bei objektiv gleichwertigen Leistungen unter anderem dann in Betracht, wenn der Erwerber, der sich zum Abschluss eines Vertrags entschlossen hat, die versprochene Leistung nicht oder nicht in vollem Umfang zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck oder in anderer zumutbarer Weise verwenden kann (grundlegend Beschluss vom 16. August 1961 - 4 StR 166/61, BGHSt 16, 321, 326; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Februar 1983 - 1 StR 550/82, NJW 1983, 1917; Beschluss vom 9. März 1999 - 1 StR 50/99, NStZ 1999, 555; Urteil vom 7. März 2006 - 1 StR 385/05, NStZ-RR 2006, 206, 207).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Für die Beurteilung des Vermögenswertes von Leistung und Gegenleistung kommt es weder auf den von den Vertragsparteien vereinbarten Preis an (BGHSt 16, 220, 224) noch darauf, wie hoch der Verfügende subjektiv ihren Wert taxiert (BGHSt 16, 321, 325).

    Entscheidend für den Vermögenswert von Leistung und Gegenleistung ist vielmehr das vernünftige Urteil eines objektiven Dritten (BGHSt 16, 220, 222; 16, 321, 326; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 70 m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2020 - 13 U 81/19

    Porsche haftet auf Schadenersatz wegen Abgasmanipulation bei einem Cayenne mit

    Insoweit besteht eine Vergleichbarkeit zur strafrechtlichen Bewertung solcher Konstellationen im Rahmen des Betrugstatbestandes (vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. August 1961, Az. 4 StR 166/61).
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