Rechtsprechung
BGH, 24.02.1966 - 1 StR 587/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aussetzung bei mangelnder oder nur kurzzeitiger Vorsorge für längere Abwesenheit - Möglichkeit der Verwirklichung einer Aussetzung durch Unterlassen - Verlassen in hilfloser Lage durch nicht rechtzeitige Rückkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 221
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 21, 44
- MDR 1966, 519
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (10)
- RG, 20.03.1906 - 875/05
Setzt das "Verlassen in hilfloser Lage" im Sinne des § 221 St.G.B.'s eine für …
Auszug aus BGH, 24.02.1966 - 1 StR 587/65
Zur Abgrenzung gegen andere Straftatbestände hat die Rechtsprechung des Reichsgerichts angenommen, daß es sich so verhält, wenn der Täter sich selbst zu unmittelbar helfendem Eingreifen außerstandgesetzt hatte - derart, daß er nicht nur sich selbst in seinem Willen, sondern außerdem ein äußeres Hindernis überwinden müßte, wenn er den seiner Obhut anheimgegebenen Hilflosen (wieder) in seine Fürsorge nehmen wollte (RGSt 8, 343; 38, 377, 379).BT V, 191 ff; Schwarz/Dreher § 221, 2 B. RGSt 38, 377.
- RG, 12.06.1883 - 1196/83
Beschränkt sich der Begriff des "Verlassens in hilfloser Lage" in §. 221 …
Auszug aus BGH, 24.02.1966 - 1 StR 587/65
Zur Abgrenzung gegen andere Straftatbestände hat die Rechtsprechung des Reichsgerichts angenommen, daß es sich so verhält, wenn der Täter sich selbst zu unmittelbar helfendem Eingreifen außerstandgesetzt hatte - derart, daß er nicht nur sich selbst in seinem Willen, sondern außerdem ein äußeres Hindernis überwinden müßte, wenn er den seiner Obhut anheimgegebenen Hilflosen (wieder) in seine Fürsorge nehmen wollte (RGSt 8, 343; 38, 377, 379).BT V, 191 Anm. 9; Schönke/Schröder § 221, Rn. 11; RGSt 8, 343, 345.
- BGH, 27.03.1953 - 1 StR 689/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.02.1966 - 1 StR 587/65
Hierunter wird ein Zustand des Betroffenen verstanden, in dem er schutzlos Lebens- oder Leibesgefahren preisgegeben ist, falls ihm nicht ein rettender Zufall zu Hilfe kommt (RG HRR 1941, 367; BGHSt 4, 113, 115 [BGH 27.03.1953 - 1 StR 689/52];… BGH Urt. v. 13. Mai 1953 - 3 StR 741/52 - BGH Urt. v. 26. Oktober 1962 - 4 StR 313/62 -).
- BGH, 26.10.1962 - 4 StR 313/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.02.1966 - 1 StR 587/65
Hierunter wird ein Zustand des Betroffenen verstanden, in dem er schutzlos Lebens- oder Leibesgefahren preisgegeben ist, falls ihm nicht ein rettender Zufall zu Hilfe kommt (RG HRR 1941, 367; BGHSt 4, 113, 115 [BGH 27.03.1953 - 1 StR 689/52]; BGH Urt. v. 13. Mai 1953 - 3 StR 741/52 - BGH Urt. v. 26. Oktober 1962 - 4 StR 313/62 -). - BGH, 13.05.1953 - 3 StR 741/52
Voraussetzung der gröblichen Vernachlässigung der Fürsorgepflichten i.R.d. …
Auszug aus BGH, 24.02.1966 - 1 StR 587/65
Hierunter wird ein Zustand des Betroffenen verstanden, in dem er schutzlos Lebens- oder Leibesgefahren preisgegeben ist, falls ihm nicht ein rettender Zufall zu Hilfe kommt (RG HRR 1941, 367; BGHSt 4, 113, 115 [BGH 27.03.1953 - 1 StR 689/52]; BGH Urt. v. 13. Mai 1953 - 3 StR 741/52 - BGH Urt. v. 26. Oktober 1962 - 4 StR 313/62 -). - RG, 21.02.1884 - 249/84
Ist der Thatbestand des §. 221 St.G.B.'s durch die Feststellung zu begründen, daß …
Auszug aus BGH, 24.02.1966 - 1 StR 587/65
Der Verstoß gegen die Obhuts- oder die Beistandspflicht ist nicht gleichbedeutend mit dem "Verlassen in hilfloser Lage" (RGSt 10, 183). - RG, 30.10.1925 - I 478/25
1. Ist die Mutter, die aus dem brennenden Hause sich nur mit einem ihrer vier …
Auszug aus BGH, 24.02.1966 - 1 StR 587/65
Mit Recht hat es im übrigen Tateinheit angenommen (RGSt 59, 387). - RG, 20.05.1898 - 1718/98
Zum Begriffe der Aussetzung in § 221 St.G.B.'s Welche Bedeutung kommt hierbei dem …
Auszug aus BGH, 24.02.1966 - 1 StR 587/65
Dabei braucht der Senat weder zu dem Meinungsstreit Stellung zu nehmen, ob dieses Tatbestandsmerkmal - anders als das "Aussetzen" (RGSt 31, 165, 167; 54, 273, 274)- nicht durch tätiges Handeln, sondern als Gegenstück zum "Aussetzen" nur durch Unterlassen verwirklicht werden kann, 1) noch muß er sich dazu äußern, ob das "Verlassen" seinem Wortsinn gemäß ursprünglich ein räumliches Sichentfernen des Täters voraussetzt 2) oder - neuerer Rechtsentwicklung entsprechend - auch ohne eine solche Orts- oder Aufenthaltsveränderung im übertragenen Sinn, als "Imstichlassen" verstanden werden kann. - RG, 11.03.1943 - 2 D 41/43
Das Merkmal des "Schädigens an der Gesundheit" (§ 223 b StGB.) ist schon dann …
Auszug aus BGH, 24.02.1966 - 1 StR 587/65
Das Schwurgericht hat somit den § 221 Abs. 1 StGB zutreffend angewendet (vgl. RGSt 76, 371). - RG, 12.03.1920 - IV 874/19
1. Kann eine Gebärende als eine wegen Krankheit hilflose Person im Sinn des § 221 …
Auszug aus BGH, 24.02.1966 - 1 StR 587/65
Dabei braucht der Senat weder zu dem Meinungsstreit Stellung zu nehmen, ob dieses Tatbestandsmerkmal - anders als das "Aussetzen" (RGSt 31, 165, 167; 54, 273, 274)- nicht durch tätiges Handeln, sondern als Gegenstück zum "Aussetzen" nur durch Unterlassen verwirklicht werden kann, 1) noch muß er sich dazu äußern, ob das "Verlassen" seinem Wortsinn gemäß ursprünglich ein räumliches Sichentfernen des Täters voraussetzt 2) oder - neuerer Rechtsentwicklung entsprechend - auch ohne eine solche Orts- oder Aufenthaltsveränderung im übertragenen Sinn, als "Imstichlassen" verstanden werden kann.
- BGH, 12.07.2017 - 5 StR 134/17
Urteil gegen vier Jugendliche und einen jungen Erwachsenen wegen sexuellen …
Die betroffene Person muss sich in einem Zustand befinden, in dem sie schutzlos Lebens- oder Leibesgefahren preisgegeben ist, falls ihr nicht ein rettender Zufall zu Hilfe kommt (BGH, Urteile vom 24. Februar 1966 - 1 StR 587/65, BGHSt 21, 44, 45 f., und vom 5. Dezember 1974 - 4 StR 529/74, BGHSt 26, 35, 37, jeweils zu § 221 StGB aF). - BGH, 19.07.1973 - 4 StR 284/73
Überfahrener Radfahrer - § 221 StGB, Garantenstellung, Ingerenz, …
Dieser konnte sich nach den Urteilsfeststellungen aus eigener Kraft nicht von der Fahrbahn fortbewegen und war schutzlos den ihm auf der stark befahrenen Bundesstraße drohenden Lebens- und Leibesgefahren preisgegeben, falls ihm nicht ein rettender Zufall zu Hilfe kam (vgl. BGHSt 21, 44, 45). - BGH, 05.12.1974 - 4 StR 529/74
Obhutspflicht - Beistandspflicht - Garantenpflicht - Garantenstellung - Pflichten …
H. war daher schutzlos der Lebensgefährdung preisgegeben, falls ihm nicht ein rettender Zufall zur Hilfe kam (BGHSt 21, 44, 45 f.).
- BGH, 30.09.1991 - 1 StR 339/91
Aussetzung (Verlassen in hilfloser Lage; Abgrenzung von Tun und Unterlassen)
Der Bundesgerichtshof hat die strittige Frage noch nicht entschieden; in der einzigen Entscheidung dazu (BGHSt 21, 44, 47), in der die Frage jedoch offen gelassen wird, lag allerdings eine örtliche Trennung vor; die Verpflichtete hatte sich zunächst berechtigt entfernt, war aber nicht zurückgekehrt.§ 221 Abs. 1 2. Alternative StGB ist bei Festhalten an einer örtlichen oder zumindest räumlichen Trennung kein - echtes - Unterlassungsdelikt, sondern ein Begehungsdelikt (…so zutreffend Horn aaO;… vgl. auch Dreher aaO S. 580;… Hirsch aaO S. 381; offengelassen in BGHSt 21, 44, 47); der Täter, der sich entfernt, erfüllt den Tatbestand durch Tun.
- BGH, 26.02.2009 - 5 StR 532/08
Aussetzung; fahrlässige Tötung; Beweiswürdigung
Das Landgericht hat den objektiven Tatbestand der Aussetzung gemäß § 221 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 StGB im Ergebnis zutreffend (vgl. BGHSt 21, 44) bejaht und einen "Aussetzungsvorsatz" (UA S. 52) angenommen. - BGH, 05.12.1967 - 1 StR 447/67
Vollendete Fahnenflucht eines Soldaten während dessen Urlaubs - Eigenmächtiges …
Dieser Begriff wird nicht nur für ein Ausscheiden aus einem räumlichen Bereich, sondern auch im übertragenen Sinne verwendet (Wer sein "Elternhaus verläßt", muß nicht tatsächlich oder direkt aus dem Gebäude fortgehen; vgl. auch BGHSt 21, 44, 47 [BGH 24.02.1966 - 1 StR 587/65] zu § 221 StGB). - BGH, 22.12.1981 - 1 StR 698/81
Vorliegen eines schweren Raubes - Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung, …
Aus den Feststellungen des Landgerichts ergeben sich jedoch keine Anhaltspunkte dafür, daß sich aus der nur kurzdauernden Hilflosigkeit (UA S. 16, 29) für den Verletzten eine Lage ergeben hatte, in der er schutzlos konkreten Lebens- oder Leibesgefahren preisgegeben war, falls ihm nicht ein rettender Zufall zu Hilfe kam (vgl. BGHSt 21, 44, 45).