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   BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68   

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BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68 (https://dejure.org/1968,208)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1968 - 2 StR 106/68 (https://dejure.org/1968,208)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1968 - 2 StR 106/68 (https://dejure.org/1968,208)
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Münzfernseher

§ 242 StGB, Bestimmung des "Gewahrsams" in Bezug auf einen Behältnisinhalt;

§ 246 StGB, § 930 BGB;

§ 265a StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Frage der tatsächlichen Sachherrschaft - Maßgeblichkeit der Beweglichkeit oder Unbeweglichkeit eines Behältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 242, 246

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 180
  • NJW 1968, 2069
  • MDR 1968, 856
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • RG, 13.12.1881 - 2873/81

    Liegt Diebstahl oder Unterschlagung vor, wenn jemand einem anderen unter

    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68
    Das Reichsgericht hat das bereits in der grundlegenden Entscheidung RGSt 5, 222 ausgesprochen (vgl. auch RGSt 47, 210, 213); daran hält der Senat fest.

    Eine wichtige Ausnahme hat schon die erwähnte Entscheidung RGSt 5, 222 hervorgehoben: Der Inhalt eines Behältnisses befindet sich dann im Gewahrsam des Schlüsselinhabers, wenn dieser unabhängig vom Behältnisverwahrer jederzeit ungehinderten Zutritt zu dem Behältnis hat, dessen Verbleib also laufend überwachen kann (vgl. auch RGSt 2, 64),.

  • BGH, 28.09.1960 - 2 StR 416/60

    Möglichkeit des schweren Diebstahls, wenn der Täter selbst im betreffenden

    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68
    Daran sieht es sich jedoch durch, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHSt 15, 146 gehindert, nach, welcher schwerer Diebstahl gemäß § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB auch, dann gegeben ist, wenn der Täter Mitbewohner des Raumes ist, in dem sich, das von ihn erbrochene Behältnis befindet.

    Die das Urteil BGHSt 15, 146 tragenden Ausführungen umfassen auch den vorliegenden Fall.

  • RG, 24.05.1880 - 1289/80

    Begeht der Inhaber einer Wohnung durch rechtswidrige Zueignung der einem früheren

    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68
    Eine wichtige Ausnahme hat schon die erwähnte Entscheidung RGSt 5, 222 hervorgehoben: Der Inhalt eines Behältnisses befindet sich dann im Gewahrsam des Schlüsselinhabers, wenn dieser unabhängig vom Behältnisverwahrer jederzeit ungehinderten Zutritt zu dem Behältnis hat, dessen Verbleib also laufend überwachen kann (vgl. auch RGSt 2, 64),.
  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68
    Die Ansicht des vorlegenden Gerichts ist jedoch, vertretbar, so daß kein Anlaß bestand, die Sache an das Oberlandesgericht zurückzugeben (BGHSt 9, 390, 391 [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56]; 11, 139, 142 [BGH 02.12.1957 - GSSt - 3/57]; 15, 83, 85 [BGH 19.07.1960 - 1 StR 213/60]; 19, 242) [BGH 21.02.1964 - 5 StR 588/63].
  • BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60

    Moped - § 263 StGB, Vermögensgefährdung, § 932 BGB, wirtschaftliche

    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68
    Die Ansicht des vorlegenden Gerichts ist jedoch, vertretbar, so daß kein Anlaß bestand, die Sache an das Oberlandesgericht zurückzugeben (BGHSt 9, 390, 391 [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56]; 11, 139, 142 [BGH 02.12.1957 - GSSt - 3/57]; 15, 83, 85 [BGH 19.07.1960 - 1 StR 213/60]; 19, 242) [BGH 21.02.1964 - 5 StR 588/63].
  • BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68
    Die Ansicht des vorlegenden Gerichts ist jedoch, vertretbar, so daß kein Anlaß bestand, die Sache an das Oberlandesgericht zurückzugeben (BGHSt 9, 390, 391 [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56]; 11, 139, 142 [BGH 02.12.1957 - GSSt - 3/57]; 15, 83, 85 [BGH 19.07.1960 - 1 StR 213/60]; 19, 242) [BGH 21.02.1964 - 5 StR 588/63].
  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68
    Wie allgemein, wenn es um die Frage der tatsächlichen Sachherrschaft geht, kommt es auch hier entscheidend auf die Umstände des einzelnen Falles und ihre Beurteilung nach den Anschauungen des Verkehrs an (vgl. BGHSt 16, 271, 273 ff) [BGH 06.10.1961 - 2 StR 289/61].
  • BGH, 21.02.1964 - 5 StR 588/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68
    Die Ansicht des vorlegenden Gerichts ist jedoch, vertretbar, so daß kein Anlaß bestand, die Sache an das Oberlandesgericht zurückzugeben (BGHSt 9, 390, 391 [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56]; 11, 139, 142 [BGH 02.12.1957 - GSSt - 3/57]; 15, 83, 85 [BGH 19.07.1960 - 1 StR 213/60]; 19, 242) [BGH 21.02.1964 - 5 StR 588/63].
  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68
    Der Senat hält es für zweckmäßig, über die Revision selbst zu entscheiden (vgl. BGH JZ 1952, 149).
  • RG, 10.06.1913 - V 93/13

    Wer hat den Gewahrsam am Inhalt eines verschlossenen Behältnisses, das sich im

    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68
    Das Reichsgericht hat das bereits in der grundlegenden Entscheidung RGSt 5, 222 ausgesprochen (vgl. auch RGSt 47, 210, 213); daran hält der Senat fest.
  • RG, 09.11.1911 - III 518/11

    1. Begeht der Inhaber einer Wohnung, wenn er aus dem darin befindlichen

  • OLG Köln, 22.07.2008 - 9 U 188/07

    Versicherungsschutz für Motorradklau während einer Probefahrt

    Gehört nach den Anschauungen des täglichen Lebens eine in angemessenen Grenzen bleibende Lockerung oder sogar vorübergehende Aufhebung der Sachherrschaft zum Üblichen, so hört der Gewahrsam während dieser Zeit nicht auf (BGH, Urteil vom 27.11.1974, IV ZR 117/73, VersR 1975, 225; BGHSt 22, 180, 182).
  • BGH, 16.05.1973 - 2 StR 497/72

    Voraussetzungen für die Festsetzung eines Strafbefehls - Anforderungen an die

    Diese Vortrage braucht jedoch nicht erschöpfend behandelt zu werden, weil es für die Zulässigkeit des Vorlegungsverfahrens genügt, daß die Rechtsansicht des vorlegenden Gerichts hierzu vertretbar ist (BGHSt 22, 180, 182 mit Nachweisen).
  • OLG Hamm, 05.01.2009 - 2 Ss 499/08

    Diebstahl; Vorbereitungshandlung; Versuch; Anfang der Ausführung

    Für deren Beurteilung kommt es entscheidend auf die Anschauungen des täglichen Lebens und die Verkehrsauffassung an (BGH, Beschluss vom 06. Oktober 1961 - 2 StR 189/61 - zitiert nach juris Rn. 10; BGHSt 16, 271, 273; 22, 180, 182).
  • BGH, 13.07.1988 - 3 StR 115/88
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  • OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03

    Diebstahl: Vollendung der Wegnahme; "Einbrechen" bei Öffnen eines verschlossenen

    Ob die vorgenannten Elemente vorliegen, ist nach der natürlichen Auffassung des täglichen Lebens zu beurteilen (BGHSt 16, 271 ; 22, 180 ).
  • BGH, 23.01.1979 - 5 StR 804/78

    Annahme eines gemeinschaftlichen fortgesetzten Diebstahls - Abgrenzung zwischen

    Wie bei allen Fällen, in denen es um die tatsächliche Sachherrschaft geht, richtet sich das nach den Umständen des einzelnen Falls und nach den Anschauungen des Verkehrs (BGHSt 16, 271, 273; 22, 180, 182).
  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen

    Das genügt für die Zulässigkeit des Vorlegungsverfahrens (BGHSt 22, 180, 182; 25, 187, 189) [BGH 16.05.1973 - 2 StR 497/72].
  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

  • BGH, 15.09.1987 - 1 StR 460/87

    Alleingewahrsam an unbefugt veräußertem Material - Begriff des Gewahrsams -

  • BGH, 22.02.1973 - 4 StR 20/73

    Verurteilung wegen einer nicht in der Anklage bezeichnetenTat - Diebstahl eines

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