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   BGH, 14.03.1969 - 2 StR 64/69   

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https://dejure.org/1969,353
BGH, 14.03.1969 - 2 StR 64/69 (https://dejure.org/1969,353)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1969 - 2 StR 64/69 (https://dejure.org/1969,353)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1969 - 2 StR 64/69 (https://dejure.org/1969,353)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Diebstahlsvorsatz nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs - Vorsatzverengung einer einheitlichen Tat hinsichtlich des Diebstahlsgegenstandes - Voraussetzungen des schweren Diebstahls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 249 ff., § 242

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 350
  • NJW 1969, 1037
  • MDR 1969, 495
  • JR 1969, 347
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.07.1965 - 2 StR 64/65

    Geräuschloses Hineingehen in ein Haus oder eine Wohnung zur Nachtzeit als

    Auszug aus BGH, 14.03.1969 - 2 StR 64/69
    Diese Grundsätze müssen auch hier zur Anwendung kommen; denn der Raub nach den §§ 249 ff StGB ist zwar als ein selbständiger Straftatbestand anzusehen, schließt sachlich aber die Merkmale des Diebstahls und damit auch den Diebstahlsvorsatz ein (vgl. BGHSt 20, 235 im Anschluß an RGSt 6, 243).
  • RG, 07.07.1886 - 999/86

    1. Von welchen Umständen hängt es ab, ob dann, wenn aus einem zum Zwecke der

    Auszug aus BGH, 14.03.1969 - 2 StR 64/69
    Wer also in Diebstahlsabsicht einen Einbruch verübt, macht sich des schweren Diebstahls schuldig, auch wenn er bei dem Einbrechen eine bestimmte Sache und nur diese stehlen wollte, nach dem Einbruch aber eine andere Sache wegnimmt (RGSt 14, 312; BGH Urt. vom 5. März 1953 - 3 StR 863/52 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1953, 272).
  • RG, 29.04.1882 - 936/82

    1. Ist bei vorliegendem Thatbestande des Raubes noch ideale Konkurrenz dieses

    Auszug aus BGH, 14.03.1969 - 2 StR 64/69
    Diese Grundsätze müssen auch hier zur Anwendung kommen; denn der Raub nach den §§ 249 ff StGB ist zwar als ein selbständiger Straftatbestand anzusehen, schließt sachlich aber die Merkmale des Diebstahls und damit auch den Diebstahlsvorsatz ein (vgl. BGHSt 20, 235 im Anschluß an RGSt 6, 243).
  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15

    Aufklärungsrüge (Darstellungsanforderungen: Unterschiede zwischen einem

    Stellt dieser auf die Verletzung von Gesamtheiten ab und werden keine höchstpersönlichen Rechtsgüter geschützt, so führt eine handlungseinheitliche Beeinträchtigung mehrerer Tatobjekte selbst dann nicht zu einer mehrfachen Verwirklichung des Tatbestands, wenn verschiedene Rechtsgutsträger geschädigt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2003 - 1 StR 474/02; BGHR StGB § 306 Konkurrenzen 1; Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 3/09, NStZ-RR 2009, 278, 279 (nur ein Diebstahl bei Wegnahme mehrerer Sachen verschiedener Eigentümer im Zuge einer Tatausführung); Beschluss vom 14. März 1969 - 2 StR 64/69, BGHSt 22, 350, 351; Sternberg-Lieben/Bosch in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 52 Rn. 24; von Heintschel-Heinegg in: MünchKomm-StGB, 2. Aufl., § 52 Rn. 105, Puppe in: NK-StGB, 3. Aufl., § 52 Rn. 22; Rissing-van Saan in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., 2007, § 52 Rn. 37; Jakobs, Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl., 32. Abschnitt, Rn. 16 ff.; Jescheck, ZStW 67 (1955), 541, 547).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82

    Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen

    Zwar ist eine Tat im ganzen als Raub und nicht als Raub in Tateinheit mit Diebstahl zu beurteilen, wenn der Täter mehr als ursprünglich beabsichtigt wegnimmt (BGHSt 22, 350).

    Für den Tatbestand des § 249 StGB ist es nämlich - ebenso wie bei § 242 StGB - unwesentlich, ob sich der Vorsatz im Rahmen einer einheitlichen Tat hinsichtlich des Raubgegenstandes verengt, erweitert oder sonst ändert (BGHSt 22, 350, 351 m.w.Nachw.).

  • BGH, 10.02.2009 - 3 StR 3/09

    Diebstahl (tatbestandliche Handlungseinheit bei der Wegnahme von Sachen mehrerer

    Nehmen Diebe bei der Tatausführung mehrere Sachen eines oder verschiedener Eigentümer weg, liegt regelmäßig nur ein Diebstahl vor (vgl. BGHSt 22, 350, 351; Schmitz in MünchKomm-StGB § 242 Rdn. 167; Fischer, StGB 56. Aufl. § 242 Rdn. 30).
  • BGH, 26.04.2012 - 4 StR 665/11

    Voraussetzungen des Bandendiebstahls (spontane Tatbegehung mit wechselnder

    In einem solchen Fall liegt regelmäßig nur eine Diebstahlstat vor, so dass der Angeklagte sich insoweit auch nur einer Beihilfe - durch Absicherung der Tatausführung von einem Fahrzeug aus - schuldig gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 1969 - 2 StR 64/69, BGHSt 22, 350, 351; Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 3/09, NStZ-RR 2009, 278; SSW-StGB/Kudlich, § 242 Rn. 61).
  • BGH, 23.11.2023 - 2 StR 420/23

    Schuldspruch wegen Diebstahls in Tateinheit mit versuchtem Diebstahl; Anordnung

    Dass es den Tätern nur gelang, eine im versperrten Kofferraum dieses Fahrzeugs befindliche Werkzeugtasche im Wert von 100 EUR wegzunehmen, rechtfertigt nicht die Annahme eines tateinheitlich mit dem vollendeten auch versuchten Diebstahls; der Wegnahme der Tasche liegt keine erneute Entschließung zugrunde, etwas Anderes zu stehlen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 1969 - 2 StR 64/69, BGHSt 22, 350, 351).
  • BGH, 27.05.2009 - 5 StR 187/09

    Diebstahl (Wegnahme mehrerer Sachen in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen

    Ferner entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass nur ein Diebstahl gegeben ist, wenn der Täter seinem - gegebenenfalls während der Tatausführung erweiterten - Tatplan entsprechend mehrere Sachen entwendet (vgl. BGHSt 22, 350, 351).
  • BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12

    Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft als besonderes

    Ihr anschließend fehlgeschlagenes Bemühen, in die Werkstatt einzudringen und weitere fremde Sachen an sich zu bringen, stellte trotz ihres geänderten Entschlusses zu dem bei der Tat zu verwendenden Tatmittel lediglich einen (konkurrenzrechtlich) unselbständigen Teilakt dar, der - weil wie die vollendete Tat auf die Verwirklichung des § 244a StGB zielend - für die rechtliche Bewertung ihrer eine natürliche Handlungseinheit bildenden Aktivitäten ohne Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 1953 - 2 StR 801/52, BGHSt 4, 219, 220 f.; Urteil vom 23. Januar 1957 - 2 StR 565/56, BGHSt 10, 230, 232; Beschluss vom 4. Juli 1966 - 2 StR 198/66, BGHSt 21, 78, 79; Beschluss vom 14. März 1969 - 2 StR 64/69, BGHSt 22, 350, 351).
  • BGH, 11.12.2018 - 2 StR 48/17

    Diebstahl (subjektiver Tatbestand: Veränderung des Vorsatzes hinsichtlich des

    Wenn sich der Diebstahlsvorsatz im Rahmen einer einheitlichen Tat hinsichtlich des Tatobjekts verengt, erweitert oder sonst ändert, ist der Tatbestand insgesamt nur einmal erfüllt (Senat, Beschluss vom 14. März 1969 - 2 StR 64/69, BGHSt 22, 350, 351).
  • BGH, 09.11.2022 - 4 StR 351/22

    Besonders schwerer Raub (Finalität: Entschluss zur Wegnahme nach Abschluss der

    Ob der Wegnahmevorsatz derselbe bleibt, wenn er sich im Rahmen einer einheitlichen Tat hinsichtlich des Tatgegenstands verengt, erweitert oder sonst ändert, ist danach zu beurteilen, ob es sich um eine unwesentliche Abweichung vom Tatplan handelt, die sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung und aus Tätersicht Voraussehbaren hält (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2019 - 5 StR 637/18 Rn. 14; Beschluss vom 14. März 1969 - 2 StR 64/69 Rn. 5).
  • BGH, 23.06.2021 - 2 StR 306/20

    Tateinheit (Zusammenfassung mehrerer Handlungen im natürlichen Sinne zu einer

    Denn die Angeklagten haben "im Zuge der gewaltsamen Durchsuchung" des Angeklagten keinen neuen Wegnahmevorsatz gefasst, sondern nur ihre von Anfang an vorhandene Absicht, dem Geschädigten mit Gewalt Geld oder Ware wegzunehmen, spontan auf das Mobiltelefon und den Schlüsselbund ausgedehnt; ihr Vorsatz hat sich somit lediglich erweitert, so dass die Tat im Ganzen als Raub zu bewerten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 1969 - 2 StR 64/69, BGHSt 22, 350 f.).
  • LG Dortmund, 31.03.2022 - 32 KLs 24/21
  • BGH, 08.12.1971 - 2 StR 590/71

    Anforderungen an die Annahme eines Raubvorsatzes - Voraussetzungen für eine

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