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   BGH, 04.10.1967 - 4 StR 356/67   

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BGH, 04.10.1967 - 4 StR 356/67 (https://dejure.org/1967,308)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1967 - 4 StR 356/67 (https://dejure.org/1967,308)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1967 - 4 StR 356/67 (https://dejure.org/1967,308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 6
  • NJW 1968, 456
  • MDR 1968, 335
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.03.1962 - 4 StR 16/62

    Vermerk der Nichtvereidigung eines Zeugen in der Sitzungsniederschrift - Angabe

    Auszug aus BGH, 04.10.1967 - 4 StR 356/67
    Vielmehr kann ein Verstoß gegen § 61 StPO nur dann mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn sich aus dem Inhalt des Urteils, gegebenenfalls auch aus der sonstigen "Sachlage" ergibt, daß die Entscheidung des Tatrichters über die Vereidigung des Zeugen von Rechtsirrtum beeinflußt war, sei es daß der Tatrichter einen Rechtsbegriff des § 61 StPO falsch ausgelegt oder angewandt, sei es, daß er sich die Frage nach der Möglichkeit der Nichtvereidigung des Zeugen überhaupt nicht vorgelegt hat (BGH Urt. v. 16. März 1962 - 4 StR 16/62; vgl. ferner BGHSt 4, 255, 256 und 368, 369).
  • BGH, 27.02.1962 - 1 StR 448/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.10.1967 - 4 StR 356/67
    Die Erklärung des Geschworenen, die in den wesentlichen Teilen durch die übereinstimmenden Äußerungen der anderen Verfahrensbeteiligten bestätigt wird, ist glaubhaft (vgl. BGH Urt. vom 27. Februar 1962 - 1 StR 448/61 S. 11 ff.).
  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67

    Bestrafung wegen vorsätzlichen fortgesetzten Bereitens von Hindernissen -

    Auszug aus BGH, 04.10.1967 - 4 StR 356/67
    Dementsprechend hat der erkennenden Senat erst jüngst in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 1. September 1967 - 4 StR 340/67 - entschieden, daß jemand, der im fließenden Verkehr mit seinem Kraftfahrzeug einem anderen Verkehrsteilnehmer absichtlich den Weg abschneidet, um ihm die Weiterfahrt unmöglich zu machen, auch nach der neuen Regelung der §§ 315 ff. StGB durch das Zweite Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs ein Hindernis im Sinne des § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB bereitet.
  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 04.10.1967 - 4 StR 356/67
    Vielmehr kann ein Verstoß gegen § 61 StPO nur dann mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn sich aus dem Inhalt des Urteils, gegebenenfalls auch aus der sonstigen "Sachlage" ergibt, daß die Entscheidung des Tatrichters über die Vereidigung des Zeugen von Rechtsirrtum beeinflußt war, sei es daß der Tatrichter einen Rechtsbegriff des § 61 StPO falsch ausgelegt oder angewandt, sei es, daß er sich die Frage nach der Möglichkeit der Nichtvereidigung des Zeugen überhaupt nicht vorgelegt hat (BGH Urt. v. 16. März 1962 - 4 StR 16/62; vgl. ferner BGHSt 4, 255, 256 und 368, 369).
  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 117/55
    Auszug aus BGH, 04.10.1967 - 4 StR 356/67
    Insoweit hat die zu § 315 a (a.F.) ergangene Entscheidung BGHSt 7, 379 ihre Bedeutung behalten.
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Dies hindert indes, wenn er dabei auf den Polizeibeamten in der Absicht zufährt, ihn zum Beiseitespringen und zur Freigabe seines Fahrweges zu zwingen (BGHSt 22, 6, 7; 28, 87, 88 m.w.N.), die Anwendung des § 315 b StGB - wie bereits dargetan - gerade nicht.
  • OLG Düsseldorf, 06.06.1997 - 2 Ss 147/97

    Auto-Surfen - § 315b, §§ 230 StGB aF, § 226a StGB aF (§ 229 StGB nF, § 228 StGB

    Störungen des fließenden Verkehrs auf öffentlichen Wegen durch beteiligte Verkehrsteilnehmer werden grundsätzlich durch die abschließende Regelung des § 315 c StGB erfaßt (BGHSt 22, 6, 7; 23, 4, 6 = MDR 1968, 335; 1969, 773; Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 315 b Rn 3, 5; Schönke/Schröder/ Cramer, StGB, 25. Aufl., § 315 b Rn 7).
  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf

    Wer mit einem Kraftfahrzeug gezielt auf einen Halt gebietenden Polizeibeamten zufährt, um ihn zur Freigabe der Fahrbahn zu nötigen, begeht auch dann einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB, wenn er dem Bedrohten im letzten Augenblick ausweichen will (im Anschluß an BGHSt 22, 6; 22, 67, 72).

    Absichtliches Zufahren auf einen Halt gebietenden Polizeibeamten, um diesen zur Freigabe der Fahrbahn zu nötigen, erfüllt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats diesen Tatbestand (BGHSt 22, 6; 22, 67, 72; VRS 36, 267).

  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 229/78

    mitgezogener Polizist - § 315b StGB, Erfordernis einer 'verkehrsfeindlichen'

    Ein bewußt zweckwidriger Einsatz des Kraftfahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung ist in den Fällen bejaht worden, in denen der Täter, um sich der Festnahme zu entziehen, mit seinem Fahrzeug auf einen ihm den Weg versperrenden Polizeibeamten in der Absicht zufuhr, ihm zum Beiseitespringen und zur Freigabe seines Fahrweges zu zwingen (BGHSt 22, 6, 7; 22, 67, 72; 23, 4; BGH VRS 39, 187, 188).
  • BGH, 05.11.1970 - 4 StR 349/70

    Zur Verhinderung der Weiterfahrt eines alkoholisierten Kfz-Führers durch

    Der Bundesgerichtshof hat zwar wiederholt entschieden, dass es als ein "ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff" in die Sicherheit des Straßenverkehrs anzusehen ist, wenn der Führer eines Kraftfahrzeuges, der sich seiner Festnahme entziehen will, mit seinem Fahrzeug auf einen Polizeibeamten in der Absicht zufährt, ihn zum Beiseitespringen und zur Freigabe seines Fahrweges zu zwingen (BGHSt 22, 6 und 67; 23, 4; VRS 36, 267; 39, 187).
  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Des weiteren hat er in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 4. Oktober 1967 - 4 StR 356/67 - dargelegt, daß § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB auf den Fall des gezielten Zufahrens auf einen Polizeibeamten, der dem Täter auf der Straße entgegentritt, um ihm die Durchfahrt zu versperren und ihn aufzuhalten, anwendbar ist.
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 18/69

    Zur Frage des Begriffs eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die

    Und es ist als ein "ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff" in die Sicherheit des Straßenverkehrs i.S. des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB anzusehen, wenn der Führer eines Kraftfahrzeugs, um sich der Festnähme zu entziehen, mit seinem Fahrzeug auf einen Polizeibeamten, der ihm den Weg versperrt, in der Absicht zufährt, ihn zum Beiseitespringen und zur Freigabe seines Fahrweges zu zwingen (BGHSt 22, 6 und 67 = VRS 34, 120 und 362; ferner BGH VRS 36, 267).
  • BGH, 02.04.1969 - 4 StR 102/69

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 315b Abs. 1 Nr. 3

    Aus dem Schweigen des die Vereidigung anordnenden Beschlusses über den Grund der Vereidigung kann daher im vorliegenden Fall nicht gefolgert werden, daß der Tatrichter die gesetzliche Möglichkeit, die Zeugen unvereidigt zu lassen, übersehen oder verkannt hat (4 StR 356/67 vom 4.10.67).

    An der Rechtsprechung, daß das hier festgestellte Verhalten des Angeklagten "einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff" in die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt (BGHSt 22, 6, 67), hält der Senat fest.

  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83

    Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter Fahruntüchtigkeit - Anforderungen an

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 22, 6; 22, 67, 72; 26, 176 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; 28, 87, 88 [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78]; Übersichten in DRiZ 1978, 279; 1983, 184) beeinträchtigt derjenige, der ein Fahrzeug beschädigt oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, die Sicherheit des Straßenverkehrs im Sinne dieser Bestimmung auch dann, wenn er das von ihm gesteuerte Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt; dies ist bei einer durch gezieltes Zufahren erfolgten Beschädigung eines anderen Fahrzeugs oder der Zufahrt auf einen anderen in der Absicht, ihn zu verletzen, in der Regel der Fall (BGHSt 26, 176, 178 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; 28, 87, 90) [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78].
  • BayObLG, 05.04.1989 - RReg. 2 St 379/88

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Straßenverkehrsgefährdung;

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Täter das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug im fließenden Verkehr in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt und dadurch einen der in § 315 b Abs. 1 StGB aufgeführten Eingriffe vornimmt (BGH aaO.; BGHSt 22, 6/7; 23, 4/7; 28, 87 ..).
  • BGH, 19.12.1974 - 4 StR 541/74

    Mitnehmen eines anderen auf der Kühlerhaube des Fahrzeugs bei hoher

  • BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94

    Werkzeug - Mittel - Schwerer Raub - PKW - Fluchtfahrzeug - Flucht -

  • BGH, 09.01.1992 - 4 StR 607/91

    Annahme eines Verletzungsvorsatzes - Erzwingen eines Fluchtweges durch riskante

  • BGH, 02.12.1982 - 4 StR 584/82

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr,

  • BGH, 24.10.1974 - 4 StR 453/74

    Versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr -

  • BGH, 08.11.1973 - 4 StR 383/73

    Verurteilung zu einer Jugendstrafe - Widerstandsleistung gegen einen

  • BGH, 13.08.1969 - 4 StR 170/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 29.02.1972 - 1 StR 585/71

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die

  • BGH, 15.06.1978 - 4 StR 282/78

    Eingriffe in die Verkehrssicherheit, die ein Kraftfahrzeugführer mit seinem

  • BGH, 20.12.1968 - 4 StR 489/68

    Verurteilung wegen Eingriffen in den Straßenverkehr - Vorliegen von

  • BGH, 03.10.1974 - 4 StR 427/74

    Voraussetzungen für einen Schuldspruch - Der Begriff des zu schnellen Fahrens -

  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 34/76

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Zufahren auf einen

  • BGH, 23.10.1975 - 4 StR 315/75

    Voraussetzungen für die Annahme einer konkreten Gefahr für ein Rechtsgut im

  • BGH, 10.04.1973 - 4 StR 55/73

    Beschränkung eines Rechtsmittels - Ausdrückliche Ermächtigung des Mandanten zur

  • BGH, 18.05.1972 - 4 StR 130/72

    Nötigungshandlungen gegen Beamte der Verkehrspolizei - Aussetzung der

  • BGH, 10.03.1970 - 5 StR 642/69

    Zueignungsabsicht hinsichtlich eines gleich nach Ansichnahme des Inhalts

  • BGH, 23.04.1969 - 4 StR 108/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 24.08.1972 - 4 StR 296/72

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Widerstand gegen die

  • BGH, 09.07.1970 - 4 StR 164/70

    Abänderung eines Schuldspruchs - Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den

  • BGH, 24.06.1969 - 1 StR 47/69

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordversuchs in Tateinheit mit

  • BGH, 14.04.1977 - 4 StR 90/77

    Ähnlicher und ebenso gefährlicher verkehrsfeindlicher Eingriff in die Sicherheit

  • BGH, 17.08.1972 - 4 StR 343/72

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch versuchtes Abdrängen eines

  • BGH, 02.04.1969 - 4 StR 600/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit

  • BGH, 26.07.1968 - 4 StR 180/68

    Zulässigkeit der Berichtigung einer fehlerhaft verkündeten Urteilsformel -

  • BGH, 21.05.1968 - 2 StR 186/68

    Bedingter Tötungsvorsatz bei Zufahren auf einen Polizeibeamten - Voraussetzungen

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