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   BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75   

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BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75 (https://dejure.org/1975,186)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1975 - 4 StR 62/75 (https://dejure.org/1975,186)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1975 - 4 StR 62/75 (https://dejure.org/1975,186)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Vorsatz bezüglich Geringwertigkeit

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Diebstahl und einer Genussmittelentwendung - Annahme eines besonders schweren Fall des Diebstahls bei Entwendung einer geringwertigen Sache - Stellung eines Antrags oder Bejahung eines öffentlichen Interesses bei Diebstahl geringwertiger Sachen

  • opinioiuris.de

    Vorsatz bezüglich Geringwertigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 243 Abs. 2, § 248 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 104
  • NJW 1975, 1286
  • NJW 1975, 1570 (Ls.)
  • NJW 1975, 2213 (Ls.)
  • MDR 1975, 590
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75
    Durch das Vorliegen der erschwerenden Umstände des § 243 StGB wird der Tatbestand des Diebstahls gemäß § 242 StGB nicht geändert; der § 243 StGB enthält nur eine Strafzumessungsregel mit Regelbeispielen (BGHSt 23, 254, 256; BGH NJW 1970, 2120).
  • BGH, 13.08.1970 - 4 StR 276/70

    Hinweis auf besonders schweren Fall des Diebstahl im Urteilssatz

    Auszug aus BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75
    Durch das Vorliegen der erschwerenden Umstände des § 243 StGB wird der Tatbestand des Diebstahls gemäß § 242 StGB nicht geändert; der § 243 StGB enthält nur eine Strafzumessungsregel mit Regelbeispielen (BGHSt 23, 254, 256; BGH NJW 1970, 2120).
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 451/68

    Mundraub bei geringfügigem Diebstahl zur Befriedigung eines unmittelbaren

    Auszug aus BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75
    Richtig wäre damals gewesen (BGHSt 21, 244; 22, 275, 278), den Angeklagten wegen versuchten Diebstahls in einem schweren Fall in Tateinheit mit Genußmittelentwendung zu verurteilen.
  • BGH, 17.08.1972 - 4 StR 328/72

    Der Gesamtvorsatz - Einführung der Regelbeispielstechnik - Das Verhältnis von §

    Auszug aus BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75
    Ein einheitlicher vollendeter Diebstahl, bei welchem die Erschwerungsgründe des § 243 StGB auch nur in einem bestimmten Stadium der Ausführung zutreffen, kann nur einheitlich im Ganzen entweder als vollendeter Diebstahl in einem besonders schweren Falle gemäß § 243 StGB oder als einfacher Diebstahl gemäß § 242 StGB angesehen werden (BGH Urteil vom 17. August 1972 - 4 StR 328/72 - vgl. auch Dreher StGB 35. Aufl. § 243 Anm. 9).
  • BGH, 09.06.1967 - 4 StR 187/67
    Auszug aus BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75
    Richtig wäre damals gewesen (BGHSt 21, 244; 22, 275, 278), den Angeklagten wegen versuchten Diebstahls in einem schweren Fall in Tateinheit mit Genußmittelentwendung zu verurteilen.
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Zwar handelt es sich bei diesen Sonderstrafrahmen nach herrschender Meinung (vgl. BGHSt 23, 254 ; 26, 104 ; Stree/Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, Vor §§ 38 ff., Rn. 47; Theune, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2007, Vor §§ 46 ff. Rn. 18) um gesetzliche Strafzumessungsregeln, die mit Ausnahme von § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB nicht in den Urteilstenor aufzunehmen sind.
  • KG, 08.01.2015 - 121 Ss 211/14

    Beuteerhaltungsabsicht; Geringwertigkeit des Diebesguts

    Die vorliegende Bestimmung der Geringwertigkeitsgrenze ist im Übrigen auch mit der Rechtsprechung des BGH, der beispielsweise wiederholt zehn Schachteln Zigaretten als geringwertig angesehen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 1975 - 4 StR 62/75 - [juris]; insoweit in BGHSt 26, 104 ff. nicht abgedruckt; NJW 1964, 117; s. auch Vogel aaO Rn. 7), vereinbar.
  • BGH, 18.11.1985 - 3 StR 291/85

    Verwirklichung eines versuchten Einbruchsdiebstahls

    Welche Bedeutung die Umwandlung des § 243 StGB von einem selbständigen Tatbestand in eine bloße Strafzumessungsvorschrift mit Regelbeispielen (BGHSt 23, 254, 256 f; 26, 104, 105) für die Beantwortung der Vorlegungsfrage hat, läßt sich dem Gesetz nicht unmittelbar entnehmen; eine ausdrückliche Regelung fehlt.

    Auch steht die Rechtsansicht des Senats im Einklang mit der Rechtsprechung, nach der es für die Frage, ob die Annahme eines besonders schweren Falles nach § 243 Abs. 2 StGB ausgeschlossen ist, entscheidend auf die innere Tatseite ankommt (BGHSt 26, 104).

    Seine Lösung ist auch nicht in dem Sinne logisch vorgezeichnet, daß eine Wertung der Tat als besonders schwerer Fall von vornherein ausschiede (vgl. BGHSt 26, 104, 105; Zipf JR 1981, 119, 121).

  • OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13

    Gewerbsmäßigkeit; Regelbeispiel; Arbeitslosengeld

    Die umschriebenen äußeren oder inneren Tatmodalitäten sind nach der Gesetzestechnik lediglich Regelbeispiele für Straferschwerungsgründe (BGHSt 23, 254, [256 f.]; 26, 104, [105]).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 264/86

    Unzulässigkeit der Revision auf Grund unzulänglicher Mitteilung der

    Hat der Täter unter erschwerenden Umständen (§ 243 Abs. 1 StGB) mit der Ausführung eines Diebstahls begonnen, ohne dabei seinen Vorsatz auf die Entwendung geringwertiger Sachen beschränkt zu haben, hat er dann aber, weil er nichts sonst Mitnehmenswertes fand, nur eine geringwertige Sache mitgenommen, so bezieht sich die Tat nicht im Sinne des § 243 Abs. 2 StGB auf eine geringwertige Sache (BGHSt 26, 104).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Die in § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB umschriebenen äußeren oder inneren Tatmodalitäten sind nach der Gesetzestechnik Regelbeispiele für Straferschwerungsgründe (BGHSt 23, 254, 256/257; 26, 104, 105).
  • BGH, 12.07.2011 - 1 StR 312/11

    Besonders schwerer Diebstahl (Voraussetzungen der Geringwertigkeit: Vorsatz und

    Der § 248a StGB kann dann nicht eingreifen (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 1975 - 4 StR 62/75, BGHSt 26, 104).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2016 - 6 B 12.16

    Wiederholungsprüfung im Ersten Juristisches Staatsexamen - Bestehensgrenze -

    Bricht jemand mit dem Vorsatz ein, mehr als geringwertige Sachen oder auch nur alles Stehlenswerte wegzunehmen, und findet er dann nur geringwertige Sachen und stiehlt diese, so macht er sich wegen vollendeten Diebstahls in einem besonders schweren Fall strafbar, weil sich die Tat im Versuchsstadium auf eine mehr als geringwertige Sache bezogen hat (BGH, Urteil vom 3. April 1975 - 4 StR 62/75 -, BGHSt 26, 104 ff., Rn. 19 bei juris; Urteil vom 27. August 1986 - 3 StR 264/86 -, NStZ 1987, S. 71, Rn. 10 bei juris).
  • BGH, 08.02.1984 - 3 StR 414/83

    "Einbrechen" als Tatbestandsmerkmal eines qualifizierten Sondertatbestands des

    StrRG (BGBl I 1969, 645) und des Artikels 19 Nr. 118 EGStGB (BGBl I 1974, 469) enthält vielmehr lediglich eine Strafzumessungsvorschrift nach dem Prinzip der besonders schweren Fälle mit Regelbeispielen (BGHSt 23, 254, 256 f.; 26, 104, 105; BGH NJW 1970, 2120; BGH, Urteile vom 27. Oktober 1976 - 2 StR 465/76; 7. Dezember 1976 - 5 StR 665/76 - und 22. November 1977 - 5 StR 619/77).
  • OLG Köln, 09.03.2004 - Ss 78/04

    Unwirksame Berufungsbeschränkung auf Strafaussetzung bei unzureichender

    Allerdings ist ein Diebstahl geringwertiger Sachen - hier: Inhalt der Geldbörse im Wert von 20, 00 EUR - selbst dann gegeben, wenn der Täter sogar eine hochwertige Geldbörse stehlen wollte, es dann aber objektiv doch nur zum Diebstahl einer geringwertigen Sache kommt (vgl. BGH NJW 75, 1286; Tröndle/Fischer, a.a.O. § 248 a Rdnr. 5; Hoyer, in: Systematischer Kommentar StGB, § 248 a Rdnr. 12).
  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 630/93

    Erschwerungsgründe - Strafzumessungsregel - Tatbeteiligter - Mittäter -

  • OLG Schleswig, 10.04.2000 - 2 Ss 366/99

    Keller-Fall - Wohnungseinbruchsdiebstahl gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB; Begriff

  • OLG Hamm, 08.12.2005 - 2 Ss 467/05

    Diebstahl: Geringwertige Sache; Entwendung geringwertiger Sachen ohne

  • BGH, 27.09.1995 - 2 StR 434/95

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Tateinheit

  • BGH, 01.02.1995 - 2 StR 657/94

    Vernehmung - Widersprechende Aussagen - Alkohol - Trunkenheit - Hilflosigkeit -

  • LG Dortmund, 07.08.2019 - 37 KLs 5/19
  • OLG Düsseldorf, 05.06.1984 - 2 Ws 222/84

    Einbruchsdiebstahl; Diebstahl; Wiederaufnahme des Verfahrens

  • OLG Köln, 18.11.1980 - 1 Ss 957/80

    Rechtmäßigkeit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen fortgesetzten Verstoßes

  • BGH, 08.10.1980 - 2 StR 114/80

    Erörterung von strafmildernden Umständen beim versuchten Diebstahl

  • BGH, 22.11.1977 - 5 StR 619/77

    Tateinheit (fortgesetze Handlung) oder Tatmehrheit bei Diebstählen - Vorliegen

  • BGH, 19.08.1983 - 1 StR 521/83

    Herabsetzung der verhängten Einzelstrafe auf die gesetzlich niedrigste

  • BGH, 15.07.1981 - 2 StR 351/81

    Versuchter Diebstahl durch Wegnahme eines Behältnisses (Aktenkoffer,

  • BGH, 06.12.1977 - 1 StR 688/77

    Verwerfung einer strafrechtlichen Revision bei Diebstahl geringwertiger Sachen -

  • BGH, 22.08.1978 - 1 StR 374/78

    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Diebstahl in einem

  • BGH, 02.08.1978 - 2 StR 158/78

    Bewertung der Verwendung einer ungeladenen Luftpistole bei der Begehung eines

  • BGH, 26.04.1977 - 1 StR 188/77

    Feststellung der Mindestzahl der Einzelakte bei fortgesetzten Verfehlungen gegen

  • BGH, 13.06.1975 - 2 StR 181/75

    Rechtsnatur des Diebstahls geringwertiger Sachen - Beschwer des Angeklagten durch

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