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   BGH, 29.03.1977 - 1 StR 646/76   

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BGH, 29.03.1977 - 1 StR 646/76 (https://dejure.org/1977,310)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1977 - 1 StR 646/76 (https://dejure.org/1977,310)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1977 - 1 StR 646/76 (https://dejure.org/1977,310)
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Pfandschein

§ 259 StGB, Sich-Verschaffen

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erwerb eines Pfandscheins über eine durch rechtswidriges Vermögensdelikt erlangte Sache - Verurteilung wegen fortgesetzter Sachhehlerei - Rechtliche Beurteilung von Leihhausscheinen als Legitimationspapiere

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 259

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 160
  • NJW 1977, 1352
  • NJW 1977, 2221 (Ls.)
  • MDR 1977, 680
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 20.08.1975 - 1 Ss 435/75
    Auszug aus BGH, 29.03.1977 - 1 StR 646/76
    Daran sieht sich das Bayerische Oberste Landesgericht jedoch durch das Urteil des OLG Schleswig vom 20. August 1975 (NJW 1975, 2217) gehindert, worin die Ansicht vertreten wird, daß derjenige, der sich vom Vortäter den Pfandschein über eine im Pfandhaus versetzte gestohlene Sache aushändigen läßt, diese dadurch - mangels Erlangung einer tatsächlichen, dem Gewahrsam vergleichbaren Herrschaftsgewalt - noch nicht an sich bringt.

    Das OLG Schleswig hat jedoch in seinem Urteil vom 20. August 1975 (NJW 1975, 2217) die Möglichkeit, durch Erwerb der Pfandscheine Hehlerei an den verpfändeten Sachen zu begehen, ausdrücklich verneint.

    Dem OLG Schleswig kann nicht gefolgt werden, wenn es in seinem Urteil vom 20. August 1975 (NJW 1975, 2217) unter Bezugnahme auf RGSt 23, 27 ausführt, die durch den Besitz des Pfandscheines allein gegebene Möglichkeit, sich die verpfändete Sache zu verschaffen, stehe dem wirklichen Ansichbringen nicht gleich (NJW 1975, 2217, 2218).

  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60

    Unzulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf einen Teil der Tat oder

    Auszug aus BGH, 29.03.1977 - 1 StR 646/76
    Dabei ist vorauszusetzen, daß der Täter in Übereinstimmung mit den Vorstellungen des Vortäters den Willen hat, über die Sache als eigene oder zu eigenen Zwecken zu verfügen und sie somit ihrem wirtschaftlichen Wert nach zu übernehmen (BGHSt 15, 53, 56).

    Zwar ist Sachherrschaft über einen Pfandschein offensichtlich nicht dasselbe wie der Besitz an den verpfändeten Gegenständen; es kommt aber für die Frage des Sichverschaffens nicht auf eine solche Differenzierung, sondern allein darauf an, ob der Täter mit dem Willen, eigene Verfügungsgewalt über die verpfändete Sache zum Zweck der wirtschaftlichen Verwertung zu erhalten (BGHSt 15, 53, 56), die Besitzerstellung des Vortäters einverständlich übernimmt, um damit über die Sache verfügen zu können.

  • BGH, 23.04.1969 - 3 StR 51/69

    Ansichbringen eines von einem durch den Vortäter gestohlenen Postbarscheck

    Auszug aus BGH, 29.03.1977 - 1 StR 646/76
    Richtig ist, daß Gegenstand der Hehlerei nur eine unmittelbar durch die Vortat erlangte Sache sein kann, also z.B. nicht das mit Hilfe eines gestohlenen Barschecks abgehobene Geld (BGH NJW 1969, 1260).
  • RG, 06.10.1930 - II 445/30

    Zum Begriff des Ansichbringens in § 259 StGB.

    Auszug aus BGH, 29.03.1977 - 1 StR 646/76
    Hehlerei durch Sichverschaffen begeht der Täter, der - wie beim "Ansichbringen" im Sinne von § 259 Abs. 1 StGB a.F. - auf Grund einer Übertragungshandlung des Vortäters oder einer für diesen handelnden Mittelsperson einverständlich eine eigene tatsächliche Herrschaft und Verfügungsgewalt über die Sache erwirbt mit der Folge, daß der Vortäter jede Möglichkeit verliert, auf die Sache einzuwirken (RGSt 64, 326, 327; Dreher a.a.O. Rdn. 14).
  • RG, 31.03.1892 - 848/92

    Wird der Thatbestand der Hehlerei -- Ankauf oder sonstiges Ansichbringen der

    Auszug aus BGH, 29.03.1977 - 1 StR 646/76
    Dem OLG Schleswig kann nicht gefolgt werden, wenn es in seinem Urteil vom 20. August 1975 (NJW 1975, 2217) unter Bezugnahme auf RGSt 23, 27 ausführt, die durch den Besitz des Pfandscheines allein gegebene Möglichkeit, sich die verpfändete Sache zu verschaffen, stehe dem wirklichen Ansichbringen nicht gleich (NJW 1975, 2217, 2218).
  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 564/17

    Hehlerei (Definition des Sich-Verschaffens; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal

    Ein "Sich-Verschaffen' im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB ist gegeben, wenn der Täter eigene Verfügungsgewalt über die Sache erlangt, so dass er über sie zu eigenen Zwecken verfügen kann und dies auch will (BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12, NStZ-RR 2013, 78; Senat, Urteil vom 3. Oktober 1984 - 2 StR 166/84, BGHSt 33, 44, 46 f.; BGH, Beschluss vom 29. März 1977 - 1 StR 646/76, BGHSt 27, 160, 163; Senat, Urteil vom 22. Juni 1960 - 2 StR 192/60, BGHSt 15, 53, 56).

    Die Tat ist vollendet, wenn der Täter eigene Verfügungsgewalt über die Sache begründet und der Vortäter die Möglichkeit verloren hat, auf sie einzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 4 StR 174/18, juris Rn. 11, NStZ-RR 2019, 14, 15; Beschluss vom 15. März 2005 - 4 StR 64/05, NStZ-RR 2005, 236; Senat, Urteil vom 5. Dezember 1990 - 2 StR 287/90, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 175; Beschluss vom 19. März 1977 - 1 StR 646/76, BGHSt 27, 160, 163).

  • LG Karlsruhe, 28.09.2007 - Ns 84 Js 5040/07

    Hehlerei bei Versteigerung in eBay: Kauf eines Navigationsgeräts bei eBay;

    Es kommt allein darauf an, ob der Täter mit dem Willen, eigene Verfügungsgewalt über die Sache zu erhalten, die Besitzerstellung des Vortäters einverständlich übernimmt (BGHSt 27, 160), um damit über die Sache verfügen zu können, denn der für die Strafwürdigkeit der Hehlerei wesentliche Gesichtspunkt ist, dass die Rückgewinnung der Sache durch den wirklich Berechtigten auf Grund einer Weiterveräußerung erschwert wird.
  • BGH, 13.09.2018 - 4 StR 174/18

    Hehlerei (Tatbestandsmerkmal des Ankaufens: Erlangung mittelbaren Besitzes

    a) Zwar ist das Tatbestandsmerkmal des Ankaufens als Unterfall des Sichverschaffens erst dann vollständig verwirklicht, wenn der ankaufende Täter eigene Verfügungsgewalt über die Sache erwirbt und der Vortäter dadurch jede Möglichkeit verliert, auf die Sache einzuwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 4 StR 64/05, NStZ-RR 2005, 236; Urteil vom 5. Dezember 1990 - 2 StR 287/90, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4; Beschluss vom 19. März 1977 - 1 StR 646/76, BGHSt 27, 160, 163).

    Stattdessen kann auch mittelbarer Besitz (§ 870 BGB) ausreichend sein, wenn der Ankäufer dadurch nicht nur die bisherige Sachherrschaft des Vortäters, sondern zugleich auch die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache erlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 1977 - 1 StR 646/76, BGHSt 27, 160, 163).

  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Auszugehen ist von dem Grundsatz, daß ein Sichverschaffen nur vorliegt, wenn der Hehler die Sache zu eigener tatsächlicher Herrschaft und Verfügungsgewalt vom Vortäter dergestalt erwirbt, daß dieser jede Möglichkeit verliert, auf die Sache einzuwirken (RGSt 64, 326, 327; BGHSt 27, 160, 163).
  • BGH, 07.11.2018 - 4 StR 395/18

    Hehlerei (Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt als Voraussetzung des

    aa) Sowohl das Sichverschaffen im Sinne von § 259 Abs. 1 StGB als auch das Ankaufen - als Unterfall des Sicherverschaffens - setzen die Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt durch den Hehler voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 4 StR 64/05, NStZ-RR 2005, 236; vom 29. März 1977 - 1 StR 646/76, BGHSt 27, 160, 163; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 259 Rn. 10 f.; MüKo-StGB/Maier, 3. Aufl., § 259 Rn. 78 und 100).
  • BGH, 15.03.2005 - 4 StR 64/05

    Mittäterschaftlich begangene gewerbsmäßige Hehlerei (Sich verschaffen: Vollendung

    Der Tatbestand der Hehlerei in der hier vorliegenden Begehungsform des Ankaufens, das lediglich einen Unterfall des Sichverschaffens darstellt (vgl. Lauer in MünchKomm-StGB § 259 Rdn. 78 m.N.), setzt vielmehr nur voraus, daß der Hehler die Sache zu eigener tatsächlicher Herrschaft und Verfügungsgewalt vom Vortäter dergestalt erwirbt, daß dieser jede Möglichkeit verliert, auf die Sache einzuwirken (BGHSt 27, 160, 163).
  • BGH, 13.01.2010 - 1 StR 247/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der Hehlerei (Unterschlagung; Ankaufen; Übernahme

    Schon in der Übernahme der mittelbaren Verfügungsgewalt durch die beiden Angeklagten lag eine weitere Beeinträchtigung des Vermögens der Leasinggesellschaften bzw. der finanzierenden Banken (vgl. BGHSt 27, 160, 164; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl., § 259 Rdn. 21).
  • BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79

    Übersetzung fremdsprachiger Urkunden - Beweisqualität des Zeugen vom Hörensagen -

    Aus der von der Revision angezogenen Entscheidung des erkennenden Senats vom 29. November 1977 (1 StR 582/77; abgedruckt in MDR 1978, 326; vgl. auch BGHSt 27, 160, 163) [BGH 29.03.1977 - 1 StR 646/76] ergibt sich gerade, daß auch geldwerte Papiere als Sachen im Sinne des § 259 StGB angesehen werden können.
  • BGH, 28.04.1998 - 4 StR 167/98

    Voraussetzungen der Hehlerei in der Form des Sichverschaffens

    Ein Sichverschaffen liegt vielmehr nur vor, wenn der Hehler die Sache zu eigener tatsächlicher Herrschaft und Verfügungsgewalt vom Vortäter dergestalt erwirbt, daß dieser jede Möglichkeit verliert, auf die Sache einzuwirken (BGHSt 27, 160, 163) [BGH 29.03.1977 - 1 StR 646/76].
  • BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86

    Voraussetzungen des Sichverschaffens im Sinne des Hehlereitatbestandes - Anfahren

    Ein Sichverschaffen im Sinne des Hehlereitatbestandes liegt aber nur vor, wenn der Empfänger der gestohlenen Sache auf Grund einer Übertragungshandlung des Vortäters eine eigene tatsächliche Herrschaft und Verfügungsgewalt über die Sache mit der Folge erwirbt, daß der Vortäter jede Möglichkeit verliert, auf die Sache einzuwirken (BGHSt 27, 160, 163) [BGH 29.03.1977 - 1 StR 646/76].
  • LG Würzburg, 22.02.2021 - 2 KLs 731 Je 867/12

    Fahrzeug, Freiheitsstrafe, Kaufpreis, Gesamtfreiheitsstrafe, Angeklagte,

  • BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92

    Vorübergehende unentgeltliche Nutzung einer deliktisch erworbenen Sache als

  • BGH, 29.11.1977 - 1 StR 582/77

    Verurteilung wegen Hehlerei - Anordnung der Einziehung einer Briefgrundschuld -

  • BGH, 11.09.1991 - 3 StR 96/91

    Hehlerei an verschafftem Valium - Einverständliches Zusammenwirken mit dem

  • BGH, 18.05.2021 - 6 StR 161/21

    Vollendete gewerbsmäßige Hehlerei; Erhalt von Diebesgut zur freien Verwendung

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