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   BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81   

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BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81 (https://dejure.org/1982,666)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1982 - 1 StR 757/81 (https://dejure.org/1982,666)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1982 - 1 StR 757/81 (https://dejure.org/1982,666)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betrug in Zusammenhang mit dem Investitionszulagengesetz - Erschleichen von Investitionszulagen durch rückdatieren von Kraftfahrzeugbestellungen - Schaden durch Täuschung über die Wahrung einer gesetzlich vorgesehenen Frist - Anspruch auf Subventionen bei Nichtbeachtung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betrug - Vermögensschaden - Staatskasse - Investitionszulagengesetz - Bestellfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 263

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 93
  • NJW 1982, 2453
  • MDR 1982, 947
  • NStZ 1983, 119
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.11.1957 - 5 StR 505/57

    Bestrafung eines Gehilfen bei Unkenntnis über die Drohung durch den Täter i.R.e.

    Auszug aus BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81
    Nicht erforderlich ist dagegen, daß der Gehilfe Vorstellungen hat, wie die Haupttat in allen Einzelheiten aussehen soll (RGSt 67, 343; BGH, Urteil vom 28. September 1954 - 1 StR 445/54-bei Dallinger MDR 1955, 143; BGHSt 11, 66; Roxin in LK 10. Aufl. § 27 Rdn. 30; Busch in LK 9. Aufl. § 49 Rdn. 14; Cramer in Schönke/Schröder, 21. Aufl. § 27 Rdn. 19, 27).
  • BGH, 16.01.1957 - 2 StR 559/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81
    Der Senat hat den Urteilsspruch in diesem Sinn geändert (vgl. RGSt 70, 26; BGH, Urt. vom 16. Januar 1957 - 2 StR 559/56 - bei Dallinger MDR 1957, 266; Roxin in LK 10. Aufl. § 27 Rdn. 36).
  • BGH, 18.07.1963 - 1 StR 130/63

    Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk-GmbH in private Hand -

    Auszug aus BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81
    Der erkennende Senat hat in einer früheren Entscheidung ausgesprochen, daß, wer Beträge aus haushaltsrechtlich gebundenen Mitteln erschleicht, ohne zu der im Gesetz vorgesehenen begünstigten Bevölkerungsgruppe zu gehören, dem Staat Schaden zufügt, weil dadurch die zweckgebundenen Mittel verringert werden, ohne daß der erstrebte sozialpolitische Zweck erreicht wird (BGHSt 19, 37, 45 m.w.N.).
  • BGH, 15.03.1978 - 2 StR 666/77

    Unbefugter Vertrieb von Betäubungsmitteln als Auslandstat - Unerreichbarkeit

    Auszug aus BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81
    Unter diesen Umständen und im Hinblick auf die Kürze beider Schreiben durfte das Landgericht den Inhalt der Schriftstücke auf Grund des wörtlichen Vorhalts und der Stellungnahme der Angeklagten zur Überzeugungsbildung verwenden und im Urteil wörtlich wiedergeben; jedenfalls wäre auszuschließen, daß das Urteil - ginge man mit den Revisionen von einem Verfahrensverstoß aus - auf diesem Verstoß beruhen könnte (BGHSt 5, 278; 11, 159; Urteil v. 15. März 1978 - 2 StR 666/77; KK-Mayr § 249 Rdn. 59).
  • RG, 03.12.1935 - 1 D 1195/34

    Wie ist ein Anstifter zu beurteilen, der durch dieselbe natürliche Handlung einen

    Auszug aus BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81
    Der Senat hat den Urteilsspruch in diesem Sinn geändert (vgl. RGSt 70, 26; BGH, Urt. vom 16. Januar 1957 - 2 StR 559/56 - bei Dallinger MDR 1957, 266; Roxin in LK 10. Aufl. § 27 Rdn. 36).
  • BGH, 12.01.1954 - 5 StR 668/53

    Voraussetzung für die wörtliche Wiedergabe eines längeren Schriftstücks im Urteil

    Auszug aus BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81
    Unter diesen Umständen und im Hinblick auf die Kürze beider Schreiben durfte das Landgericht den Inhalt der Schriftstücke auf Grund des wörtlichen Vorhalts und der Stellungnahme der Angeklagten zur Überzeugungsbildung verwenden und im Urteil wörtlich wiedergeben; jedenfalls wäre auszuschließen, daß das Urteil - ginge man mit den Revisionen von einem Verfahrensverstoß aus - auf diesem Verstoß beruhen könnte (BGHSt 5, 278; 11, 159; Urteil v. 15. März 1978 - 2 StR 666/77; KK-Mayr § 249 Rdn. 59).
  • BGH, 24.04.1952 - 4 StR 854/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81
    Wird die zuständige staatliche Stelle durch Täuschung veranlaßt, den in Wahrheit nicht bestehenden Anspruch zu erfüllen, so wird dadurch die Staatskasse in Höhe der unberechtigten Leistung geschädigt (vgl. BGHSt 2, 325; Tiedemann a.a.O. S. 908; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 165, 176, 243, Fußn. 293).
  • RG, 09.11.1933 - II 321/33

    Patronen - § 27 StGB, Gehilfenvorsatz

    Auszug aus BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81
    Nicht erforderlich ist dagegen, daß der Gehilfe Vorstellungen hat, wie die Haupttat in allen Einzelheiten aussehen soll (RGSt 67, 343; BGH, Urteil vom 28. September 1954 - 1 StR 445/54-bei Dallinger MDR 1955, 143; BGHSt 11, 66; Roxin in LK 10. Aufl. § 27 Rdn. 30; Busch in LK 9. Aufl. § 49 Rdn. 14; Cramer in Schönke/Schröder, 21. Aufl. § 27 Rdn. 19, 27).
  • BGH, 28.09.1954 - 1 StR 445/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81
    Nicht erforderlich ist dagegen, daß der Gehilfe Vorstellungen hat, wie die Haupttat in allen Einzelheiten aussehen soll (RGSt 67, 343; BGH, Urteil vom 28. September 1954 - 1 StR 445/54-bei Dallinger MDR 1955, 143; BGHSt 11, 66; Roxin in LK 10. Aufl. § 27 Rdn. 30; Busch in LK 9. Aufl. § 49 Rdn. 14; Cramer in Schönke/Schröder, 21. Aufl. § 27 Rdn. 19, 27).
  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81
    Unter diesen Umständen und im Hinblick auf die Kürze beider Schreiben durfte das Landgericht den Inhalt der Schriftstücke auf Grund des wörtlichen Vorhalts und der Stellungnahme der Angeklagten zur Überzeugungsbildung verwenden und im Urteil wörtlich wiedergeben; jedenfalls wäre auszuschließen, daß das Urteil - ginge man mit den Revisionen von einem Verfahrensverstoß aus - auf diesem Verstoß beruhen könnte (BGHSt 5, 278; 11, 159; Urteil v. 15. März 1978 - 2 StR 666/77; KK-Mayr § 249 Rdn. 59).
  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines

    Werden zweckgebundene Mittel, um die es sich bei der Wohnungsbauförderung handelt, ausgezahlt, ohne dass der Empfänger zu der begünstigten Bevölkerungsgruppe gehört, entsteht der entsprechenden öffentlichen Institution und damit im weiteren Sinne dem Staat und der Allgemeinheit ein Schaden, weil dadurch die Mittel verringert werden, ohne dass der erstrebte sozialpolitische Zweck erreicht wird (vgl. Senatsurteile vom 13. Dezember 1988 - VI ZR 235/87, BGHZ 106, 204, 209; vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 306/03, aaO, 368 f. und vom 16. Juli 2013 - VI ZR 442/12, BGHZ 198, 50 Rn. 21; jeweils mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Juli 1963 - 1 StR 130/63, BGHSt 19, 37, 44 f.; Urteile vom 30. Juni 1982 - 1 StR 757/81, BGHSt 31, 93, 95 und vom 26. Januar 2006 - 5 StR 334/05, NStZ 2006, 624 Rn. 2).

    Nur bei lediglich formellen Voraussetzungen, die etwa der bloßen Erleichterung der Verwaltungstätigkeit oder der Beweissicherung dienen, kann dies anders sein (vgl. BGH, Urteile vom 30. Juni 1982 - 1 StR 757/81, aaO, 95 f. und vom 8. April 2003 - 5 StR 448/02, NJW 2003, 2179, 2180; jeweils mwN; vgl. auch bereits BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 4 StR 854/51, BGHSt 2, 325, 327).

  • BGH, 30.01.2024 - 5 StR 228/23

    Verurteilungen wegen Subventionsbetruges in Millionenhöhe rechtskräftig

    Zur Berechnung der Schadenshöhe nach § 263 StGB im Rahmen des Abrufs bereits bewilligter Fördermittel gegen Rechnungsnachweis hat der Bundesgerichtshof erkannt, dass es dabei nicht darauf ankomme, ob der eingereichte Beleg "formal" korrekt, sondern ob die Leistung dem Subventionszweck entsprechend erbracht worden sei (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 StR 334/05, NStZ 2006, 624; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2008 - 5 StR 581/07, NStZ-RR 2008, 281; vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, BGHSt 59, 205; enger noch BGH, Urteil vom 30. Juni 1982 - 1 StR 757/81, BGHSt 31, 93; vgl. aus zivilrechtlicher Sicht zur Schadenberechnung auch BGH, Urteile vom 16. Juli 2013 - VI ZR 442/12, BGHZ 198, 50 [zu § 264 Abs. 1 Nr. 2 StGB], und vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 15/14, NJW-RR 2015, 275 [zu § 826 BGB]).

    Um lediglich formelle Voraussetzungen, die etwa der bloßen Erleichterung der Verwaltungstätigkeit oder der Beweissicherung dienen (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 15/14, NJW-RR 2015, 275; vom 30. Juni 1982 - 1 StR 757/81, BGHSt 31, 93; vom 8. April 2003 - 5 StR 448/02, NJW 2003, 2179 jeweils mwN), ging es bei den Nachweisen zur Finanzierung des Eigenanteils offensichtlich nicht.

  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 306/03

    Begriff des Schadens bei Erschleichung von Subventionen

    Ob nach den im Strafrecht zu § 263 StGB entwickelten Grundsätzen der Zweckverfehlung haushaltsrechtlich gebundener Mittel (vgl. BGHSt 31, 93, 95 = JR 1983, 211, 212) ein Vermögensschaden der Klägerin zu begründen sei, könne offenbleiben, da dies lediglich zur Folge hätte, daß die Klägerin das negative Interesse ersetzt verlangen könne.

    Werden zweckgebundene Mittel, um die es sich bei der Wohnungsbauförderung handelt, ausbezahlt, ohne daß der Empfänger zu der begünstigten Bevölkerungsgruppe gehört, entsteht der entsprechenden öffentlichen Institution und damit im weiteren Sinne dem Staat und der Allgemeinheit Schaden, weil dadurch die Mittel verringert werden, ohne daß der erstrebte sozialpolitische Zweck erreicht wird (vgl. zum Subventionsbetrug BGHSt 31, 93, 95 f.; 19, 37, 44 f. m.w.N.).

  • BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13

    "Resort Schwielowsee", Schuldspruch wegen Betruges gegen Bauherrn rechtskräftig

    Wird der Subventionszweck jedoch erreicht, führt ein sonstiger Verstoß gegen haushaltsrechtliche Grundsätze nicht ohne weiteres zu einem Vermögensschaden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 StR 334/05, NStZ 2006, 624; Urteil vom 30. Juni 1982 - 1 StR 757/81, BGHSt 31, 93 jeweils mwN).
  • BGH, 26.01.2006 - 5 StR 334/05

    Vermögensschaden beim Betrug (Saldierung bei Austauschverhältnissen und

    Ein Schaden ergibt sich für den Subventionsgeber dann daraus, dass die zweckgebundenen Mittel verringert werden, ohne dass der erstrebte sozialpolitische Zweck erreicht wird (BGHSt 31, 93, 95).

    Wird der Zweck erreicht, dann führt ein sonstiger Verstoß gegen haushaltsrechtliche Grundsätze nicht ohne weiteres zu einem Vermögensschaden (vgl. auch BGHSt 31, 93, 96; 19, 37, 45).

    Eine Täuschung über Nachweise reicht für sich genommen für die Annahme eines Vermögensschadens im Sinne des § 263 StGB nicht aus (vgl. auch BGHSt 31, 93, 96).

  • BGH, 16.07.2013 - VI ZR 442/12

    Schutzgesetzverletzung durch Verwendung von Subventionen entgegen der

    In Fällen, in denen Subventionsmittel unter Missachtung der Voraussetzungen für die Mittelvergabe ausgezahlt werden, entsteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Schaden im Staatsvermögen, weil die haushaltsrechtlich gebundenen Mittel verringert werden, ohne dass der erstrebte Zweck erreicht wird (Senatsurteile vom 13. Dezember 1988 - VI ZR 235/87, BGHZ 106, 204, 209 und vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 306/03, 161, 361, 368 f.; BGH, Beschluss vom 18. Juli 1963 - 1 StR 130/63, BGHSt 19, 37, 44 f.; Urteile vom 30. Juni 1982 - 1 StR 757/81, BGHSt 31, 93, 95; vom 4. November 1997 - 1 StR 273/97, BGHSt 43, 293, 297 f.; vom 14. Dezember 2000 - 5 StR 123/00, NJW 2001, 2411, 2414; Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 StR 334/05, NStZ 2006, 624 Rn. 2).
  • BGH, 08.04.2003 - 5 StR 448/02

    Freispruch des früheren brandenburischen Landwirtschaftsministers aufgehoben

    Wird die zuständige staatliche Stelle durch Täuschung veranlaßt, den in Wahrheit nicht bestehenden Anspruch zu erfüllen, so wird dadurch die Staatskasse in Höhe der unberechtigten Leistung geschädigt (vgl. BGHSt 19, 37, 44 f.; 31, 93, 95 f.; Tröndle/Fischer aaO § 263 Rdn. 81).
  • BGH, 24.11.2015 - 3 StR 444/15

    Gefährliche Körperverletzung (generelle Eignung zur Lebensgefährdung nach den

    Diese folgt in Fall II. 3. der Urteilsgründe zwar ohne weiteres aus der konkret dargestellten Stichführung durch den Angeklagten K. Die Strafkammer setzt sich indes nicht damit auseinander, ob beim Angeklagten H. insoweit auch der erforderliche Gehilfenvorsatz gegeben war, der sich nicht nur auf die Unterstützungshandlung, sondern auch auf die Vollendung der Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen beziehen muss (BGH, Urteil vom 30. Juni 1982 - 1 StR 757/81, NJW 1982, 2453, 2454).
  • BGH, 02.12.1982 - 1 StR 476/82

    Vorliegen eines Schadens bei erschlichenen Bewilligungen von Fördermitteln -

    Einen Schaden erlitt die öffentliche Hand nur, soweit der Angeklagte keinen Anspruch auf die ihm bewilligten Fördermittel hatte (vgl. BGH NJW 1982, 2453/2454).
  • BGH, 29.11.2006 - 2 StR 301/06

    Beihilfe zur Untreue (Feststellung der Haupttat; Gehilfenvorsatz); Geldwäsche;

    Der Gehilfenvorsatz muss sich zwar nicht auf die Ausführung einer in allen Einzelheiten, wohl aber in ihren wesentlichen Merkmalen und Grundzügen konkretisierten Tat richten (vgl. BGHSt 42, 135, 137 ff.; BGH NJW 1982, 2453, 2454).
  • BGH, 07.02.1984 - 1 StR 10/83

    Kraftwagen - Bestellung - Ausstattung - Annullierung des Vertrags -

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - DL 16 S 3107/07

    Zur Bindung der Disziplinargerichte an die Auffassung des Strafgerichts - Zur

  • BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89

    Beihilfe zur Bestechung - Verletzung der Dienstpflichten eines Beamten -

  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95

    Aufklärung - Aufklärungsrüge - Sachverständiger - Sachverständigengutachten -

  • OLG Rostock, 27.09.2012 - I Ws 133/12

    Untreue: Hinreichender Tatverdacht der Untreue in der Alternative des

  • BGH, 17.03.1987 - 1 StR 15/87

    Ausräumen der Boutique - § 240 StGB

  • OLG Bremen, 18.05.1999 - 3 U 2/98
  • BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 198/90
  • BayObLG, 30.11.1982 - RReg. 4 St 93/82

    Eheschließung zur bloßen Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für die

  • BGH, 14.09.1982 - 1 StR 271/82

    Unterbrechung der Verjährungsfrist für die Verfolgung von Straftaten durch die

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