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   BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92   

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https://dejure.org/1992,359
BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92 (https://dejure.org/1992,359)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1992 - 5 StR 122/92 (https://dejure.org/1992,359)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1992 - 5 StR 122/92 (https://dejure.org/1992,359)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 55 StPO; § 136 Abs. 1 StPO; § 243 Abs. 4 S. 1 StPO; § 261 StPO
    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen Verfahren von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat (Charakter des Aussageverweigerungsrechts; Verhältnis des Aussageverweigerungsrechts zum Schweigerecht des Beschuldigten; ...

  • Wolters Kluwer

    Auskunftsverweigerung - Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugnisverweigerungsrecht - Zeuge eines Tatkomplexes - Bestreiten der Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55, § 261
    Keine negativen Schlußfolgerungen aus Auskunftverweigerung des Angeklagten in Parallelverfahren bei generellem Bestreiten des Tatvorwurfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 302
  • NJW 1992, 2304
  • MDR 1992, 791
  • MDR 1992, 792
  • NStZ 1992, 448
  • NStZ 1993, 213
  • StV 1992, 355
  • JR 1993, 378
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Denn seine Schweigebefugnis würde in nicht vertretbarer Weise beschränkt, müßte er befürchten, daß das Schweigen bei der Beweiswürdigung zu seinem Nachteil ausschlagen kann (BGHSt 38, 302, 305).
  • BGH, 30.12.2014 - 2 StR 439/13

    Vernehmung des Beschuldigten (subjektiv-objektiver Beschuldigtenbegriff:

    Der Verfahrensmangel wurde nicht durch die Belehrung gemäß § 55 Abs. 2 StPO kompensiert; denn diese Belehrung entspricht nicht dem Hinweis auf ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1992 - 5 StR 122/92, BGHSt 38, 302, 303 f.) und dessen Recht auf Verteidigerbeistand.
  • BGH, 20.01.2004 - 1 StR 319/03

    Körperverletzung (tatbestandlicher Heileingriff; hypothetische Einwilligung;

    Auf eine unterbliebene Belehrung über ein mögliches Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO kann die Revision nicht gestützt werden, weil diese Vorschrift - anders als etwa §§ 52, 252 StPO - nicht dem Schutz des Angeklagten, sondern ausschließlich dem des Zeugen dient (Rechtskreistheorie, st. Rspr., vgl. BGHSt 1, 39, 40; 11, 213, 219; 38, 302, 304; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl., § 55 Rdn. 17; KK/Senge, StPO 5. Aufl., § 55 Rdn. 19; LR-Dahs, StPO 25. Aufl., § 55 Rdn. 28 m.w. Nachw.).
  • BVerfG, 07.07.1995 - 2 BvR 326/92

    Verfassungswidrige Beweiswürdigung - Schweigerecht des Angeklagten

    In der Rechtsprechung wird es als selbstverständlicher Ausdruck einer rechtsstaatlichen Grundhaltung bezeichnet, die auf dem Leitgedanken der Achtung vor der Menschenwürde beruhe (vgl. BVerfGE 38, 105 [113]; 56, 37 [43]; BGHSt 14, 358 , [364]; 34, 39 [46]; 38, 214 [220 f.]; 38, 302 [305]).

    b) Das dem Beschuldigten im Strafverfahren aus den erörterten verfassungsrechtlich relevanten Gründen zustehende Schweigerecht wird verfahrensrechtlich ergänzt und abgesichert durch den aus dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG ) hergeleiteten Anspruch auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren (vgl. auch BGHSt 38, 302 [305]).

    Das aus der Menschenwürde des Beschuldigten hergeleitete Schweigerecht wäre illusorisch, müßte er befürchten, daß sein Schweigen später bei der Beweiswürdigung zu seinem Nachteil verwendet wird (vgl. auch BGHSt 38, 302 [305]); eine Verwertung des Schweigens zum Schuldnachweis setzte den Beschuldigten mittelbar einem unzulässigen psychischen Aussagezwang aus (vgl. Stürner, NJW 1981, S. 1757 [1758]).

    Dabei kann es zumindest dann, wenn der Beschuldigte von Anfang an vollumfänglich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geschwiegen hat, keinen Unterschied machen, ob nachteilige Schlüsse aus dem Schweigen des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren oder aus dem Schweigen in der Hauptverhandlung gezogen werden sollen (vgl. BGHSt 20, 281 [282 f.]; 38, 302 [305]).

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 126/92

    Verwertungsverbot bezüglich einer Beschuldigtenaussage nachdem trotz

    Zwar ergibt sich aus den Urteilsgründen, die der Senat aufgrund der zulässig erhobenen Sachrüge zusätzlich zum Revisionsvorbringen zu berücksichtigen hat (BGH, Urteil vom 26. Mai 1992 - 5 StR 122/92, zum Abdruck in BGHSt bestimmt), daß der Angeklagte nach der Tatortbesichtigung vor Beginn der schriftlichen Vernehmung noch einmal auf seine Rechte als Beschuldigter hingewiesen worden ist (UA 43).
  • BGH, 19.01.2000 - 3 StR 531/99

    Nichtentbindung des Verteidigers von seiner Schweigepflicht und rechtlicher

    Macht er von diesem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil verwertet werden (vgl. BGHSt 38, 302.305).

    Schweigt ein Angeklagter nicht umfassend, sondern macht er zu einem bestimmten Sachverhalt eines einheitlichen Geschehens Angaben zur Sache und unterläßt insoweit lediglich die Beantwortung bestimmter Fragen, so kann dieses Schweigen (sog. Teilschweigen) nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von indizieller Bedeutung sein (BGHSt 20, 298, 300; 32, 140, 145; 38, 302, 307; ablehnend Rogall aa0 S. 250 f.; vgl. auch Übersicht bei Eisenberg aa0 Rdn. 906).

    So hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß das prozessuale Verhalten eines Angeklagten, der zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch macht und erst in einem späteren Stadium eine Einlassung abgibt, - entgegen dieser Erwägung - nicht zu seinem Nachteil verwertet werden darf ("anfängliches Schweigen" - st. Rspr. vgl. BGHSt 38, 302, 305 m.w.Nachw.).

  • BGH, 12.11.2009 - 4 StR 275/09

    Besorgnis der Befangenheit (Unparteilichkeit des Richters); rechtsfehlerhafte

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es unzulässig, Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten daraus zu ziehen, dass dieser sich als Zeuge in einem anderen, den gleichen Tatkomplex betreffenden Strafverfahren auf das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO berufen hat, wenn er sich - wie hier - bis zur Verweigerung der Auskunft nicht zur Sache geäußert hatte (BGHSt 38, 302, 305).
  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 139/22

    Strafverurteilung wegen Sexualdelikten: Beweiswürdigung bei Schweigen und/oder

    Das pauschale Bestreiten des Tatvorwurfs durch den Angeklagten im Ermittlungsverfahren ist einem Schweigen gleichzusetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 2012 - 1 StR 324/12 Rn. 7 und vom 17. Juni 1992 - 1 StR 196/92 Rn. 30; Urteil vom 26. Mai 1992 - 5 StR 122/92, BGHSt 38, 302, 307).
  • BGH, 17.09.2015 - 3 StR 11/15

    Beweiswürdigung in Strafsachen: Würdigung eines anfänglichen Schweigens eines

    Macht ein Angeklagter von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 144; vom 26. Mai 1992 - 5 StR 122/92, BGHSt 38, 302, 305; vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 401/99, NJW 2000, 1426; Beschluss vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495).
  • KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Umfassendes

    Ergänzend ist anzuführen, dass Aussagen eines Zeugen trotz fehlerhafter Belehrung nach § 55 StPO im Verfahren gegen den Beschuldigten dagegen verwertbar sind, weil eine mögliche Verletzung des § 55 StPO nicht den Rechtskreis des Beschuldigten betrifft (vgl. BGHSt 11, 213, 219; BGHSt 38, 302, 304; BGH, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 1 StR 319/03 - ).
  • BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00
  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 338/22

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Angabe einer bestimmten Beweistatsache und die für

  • BGH, 13.10.2015 - 3 StR 344/15

    Keine Bewertung oder Prüfung der Gründe für das Aussageverhalten des Angeklagten

  • BGH, 28.07.2009 - 3 StR 80/09

    Selbstbelastungsfreiheit; Nemo-tenetur-Grundsatz; zulässiges

  • BGH, 22.03.2006 - 2 StR 585/05

    Tötung nach Rivalitäten verfeindeter türkischer Familien muss neu verhandelt

  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 370/10

    Beweiswürdigung und Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung (unzulässige

  • OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 1 Ss 68/08

    Urteilsbegründung: mögliche Berücksichtigung eines Auskunftsverweigerungsrechts

  • OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 3 Ss 120/01

    Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren: Unbeachtlichkeit fehlender Belehrung

  • BGH, 02.09.1998 - 2 StR 144/98

    Drogenkurier aus Jamaika - § 261 StPO, Beweiswürdigung, Schweigen des Angeklagten

  • BGH, 05.09.2012 - 1 StR 324/12

    Gefährliche Körperverletzung; Notwehr; Beweiswürdigung und Schweigerecht

  • KG, 10.10.2008 - 1 AR 1433/07

    Ausschluss der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen wegen grob

  • BGH, 06.09.2001 - 3 StR 302/01

    Einzelfall der Wiedereinsetzung zur Nachholung der Verfahrensrügen;

  • BGH, 28.07.1999 - 5 StR 683/98

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Urkundenfälschung; Urteilsverkündungsfrist

  • BGH, 14.11.1997 - 3 StR 529/97

    Rüge wegen willkürlicher Abtrennung eines Verfahrens

  • BGH, 30.04.1999 - 5 StR 191/99

    Aussageverhalten; Schweigen als Belastungsindiz; Unerlaubtes Handeltreibens mit

  • BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94

    Zulässigkeit der Verwertung von anfänglichem Schweigen des Angeklagten zu dessen

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 2b Ss OWi 30/00

    Unerlaubte Werbung für Schwarzarbeit

  • BGH, 26.06.1997 - 1 StR 212/97

    Zulässigkeit eines nachteiligen Schlusses zulasten des Angeklagten bei

  • BGH, 07.04.1995 - 2 StR 20/95

    Schuld - Schweigen des Angeklagten - Schuldindiz

  • BGH, 13.08.1997 - 3 StR 356/97

    Rechtmäßigkeit der Auslegung eines anfänglichen Schweigens als belastendes Indiz

  • BGH, 18.01.1994 - 5 StR 735/93

    Zulässigkeit der Bewertung eines anfänglichen Schweigens des Angeklagten zu

  • KG, 10.10.2008 - 4 Ws 78/08

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Voraussetzungen eines

  • OLG Jena, 08.10.2007 - 1 Ss 269/07

    Beweis

  • OLG Schleswig, 08.05.2020 - 2 OLG 4 Ss 23/20
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