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   BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53   

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BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53 (https://dejure.org/1953,50)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1953 - 5 StR 294/53 (https://dejure.org/1953,50)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1953 - 5 StR 294/53 (https://dejure.org/1953,50)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitteilungspflicht eines Kriminalpolizeibeamten bei außerdienstlicher Kenntnis von einem Raub - Formale Anforderungen an den Eröffnungsbeschluss - Behinderung der Strafverfolgung durch einen Kriminalbeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 225
  • NJW 1954, 1009
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.02.1953 - 1 StR 597/52

    Nylonstrümpfe aus dem Saarland - § 346 StGB aF (§§ 258a, 258 Abs. 5 StGB nF),

    Auszug aus BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53
    Der 1. Strafsenat hat in BGHSt 4, 167 [BGH 24.02.1953 - 1 StR 597/52] [169] dahingestellt gelassen, ob eine nur außerdienstliche Kenntnis die Pflicht zur Strafverfolgung begründet.

    Ähnlich hat das Reichsgericht (RGSt 73, 265 [267]) einem Bürgermeister, der gleichzeitig Polizeiorgan war, zugebilligt, sich nach pflichtmäßigem Ermessen zu entschließen, ob er eine strafbare Handlung verfolgen ließ, die ihm in Verwaltungsgeschäften der Gemeinde bekannt geworden war (vgl auch BGHSt 4, 167 [BGH 24.02.1953 - 1 StR 597/52] [170]).

  • RG, 07.10.1890 - 2735/90

    Kann die Revision darauf gestützt werden, daß aus dem Eröffnungsbeschlusse auch

    Auszug aus BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53
    Die ("konkrete") Tat selbst muß vielmehr durch bestimmte Tatumstände so genau gekennzeichnet werden, daß keine Unklarheit darüber möglich ist, welche Handlungen dem Angeklagten zur Last gelegt werden (vgl RGSt 21, 64 [65]; RG HRR 1936, 1400).

    Wegen der Mängel der Anklageschrift vom 28. August 1952 und des Eröffnungsbeschlusses vom 1. Oktober 1952 ist das Verfahren jedoch nicht einzustellen; denn die Angeklagten konnten hier wenigstens aus dem "Ermittlungsergebnis" der Anklageschrift vom 28.8.1952 ausreichend entnehmen, welche bestimmten Taten ihnen vorgeworfen wurden (vgl RGSt 21, 64 [65]).

  • RG, 19.06.1936 - 4 D 402/36

    1. Beschränkt sich nach § 346 StGB. die Amtspflicht zur Anzeige auf "dienstlich"

    Auszug aus BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53
    Dem Reichsgericht lag in RGSt 70, 251 [252] ein Fall vor, in dem Polizeibeamte von einem kupplerischen Betrieb durch ein allgemeines Gerücht erfahren hatten, das in der Öffentlichkeit umging.

    Der gemeinschaftliche Raub Hi.s, K.s und H.s war ein schweres Verbrechen, das "die Belange der Öffentlichkeit und der Volksgesamtheit in besonderem Maße berührte" (vgl RGSt 70, 251 [252]).

  • RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43

    Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis

    Auszug aus BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53
    Der Angeklagte müßte diesen Zusammenhang erkannt und gewußt haben, daß das von ihm erwartete Verhalten pflichtwidrig war (vgl RGSt 77, 75 [77]).
  • BGH, 29.11.1951 - 4 StR 293/51
    Auszug aus BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53
    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in dem bei LM § 346 StGB unter Nr. 1 nicht mitveröffentlichten Teil seines Urteils vom 29.11.1951 - 4 StR 293/51 - beiläufig bemerkt, bei Verfehlungen, die öffentliche Belange in so hohem Maße berührten, wie es bei Abtreibung und Erpressung der Fall sei, dürfe der Leiter einer Polizeistation nicht einmal bei nur "privatem Wissen" davon absehen, ein Ermittlungsverfahren in Gang zu bringen.
  • BGH, 03.07.1952 - 5 StR 151/52
    Auszug aus BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53
    Soweit der Angeklagte die Begünstigung als unechtes Unterlassungsdelikt begangen hat, erfordert der Vorsatz das Bewußtsein, zum Handeln verpflichtet zu sein (vgl BGHSt 3, 82 [BGH 03.07.1952 - 5 StR 151/52] [89]).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53
    Verfahrensbeschwerden müssen nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig angeben, daß klar erkennbar ist, gegen welche Handlung oder Unterlassung des Gerichts der Vorwurf der Rechtsverletzung erhoben wird (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53
    Wie der Oberbundesanwalt betont, ist es rechtlich unzulässig, den geständigen Verbrecher nur seines Geständnisses wegen milder zu bestrafen; sein Verhalten im Strafverfahren ist bei der Strafzumessung vielmehr nur insoweit zu berücksichtigen, als sich daraus offenbart, wie er innerlich zu seiner Tat steht (vgl BGHSt 1, 105).
  • RG, 06.07.1939 - 2 D 354/39

    Der Dienstvorgesetzte ist nicht verpflichtet, Straftaten eines Beamten, von denen

    Auszug aus BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53
    Ähnlich hat das Reichsgericht (RGSt 73, 265 [267]) einem Bürgermeister, der gleichzeitig Polizeiorgan war, zugebilligt, sich nach pflichtmäßigem Ermessen zu entschließen, ob er eine strafbare Handlung verfolgen ließ, die ihm in Verwaltungsgeschäften der Gemeinde bekannt geworden war (vgl auch BGHSt 4, 167 [BGH 24.02.1953 - 1 StR 597/52] [170]).
  • RG, 18.04.1940 - 2 D 106/40

    1. Ein Bürgermeister und Amtsvorsteher macht sich einer Begünstigung im Amte

    Auszug aus BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53
    In einem solchen Falle hat das Reichsgericht (RGSt 74, 178 [180]) mit Recht den § 346 StGB auf einen Leiter der Ortspolizei ohne Rücksicht darauf angewendet, ob er nach pflichtmäßigem Ermessen von der Strafverfolgung eines Gemeindebeamten hätte absehen können, dessen strafbare Handlung ihm in seiner Eigenschaft als Bürgermeister bekannt geworden war.
  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Deshalb muss die begangene Tat durch bestimmte Tatumstände konkret so gekennzeichnet werden, dass keine Unklarheit besteht, welche Handlung dem Angeklagten zur Last gelegt wird (BGHSt 5, 225, 227).
  • BVerfG, 21.11.2002 - 2 BvR 2202/01

    Zur Strafbarkeit eines Polizeibeamten nach StGB § 13 Abs 1 wegen Unterlassens der

    Dies gilt jedenfalls für die hier entscheidungserhebliche Frage einer Garantenstellung und einer daraus resultierenden Handlungspflicht für einen zur Strafverfolgung berufenen Polizeibeamten, wenn er außerhalb seines Dienstes Kenntnis von einer Straftat erlangt hat (vgl. BGHSt 5, 225 ; 12, 277 ; 38, 388 ; BGH, JR 1987, S. 335; BGH, JR 1989, S. 430 ; BGH, NStZ 1998, S. 194; OLG Karlsruhe, JR 1989, S. 210 ; OLG Köln, MDR 1981, S. 955; OLG Koblenz, NStZ-RR 1998, S. 332 f.).

    Nach überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist ein Polizeibeamter verpflichtet, seine Dienststelle über privat gewonnenes Wissen strafbarer Handlungen in Kenntnis zu setzen, wenn diese strafbaren Handlungen in die Phase seiner Dienstausübung hineinreichen und wenn eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Straftatverhinderung bzw. Straftatverfolgung und dem privaten Interesse des Beamten am Schutz seiner Privatsphäre angesichts der Schwere der Straftat ein Überwiegen des öffentlichen Interesses ergibt (vgl. BGHSt 38, 388 ; BGH, NStZ 1998, S. 194; weiter die früher herrschende Ansicht, vgl. BGHSt 5, 225 ; 12, 277 ; OLG Karlsruhe, JR 1989, S. 210 ; OLG Köln, MDR 1981, S. 955; OLG Koblenz, NStZ-RR 1998, S. 332; Krehl, in: Heidelberger Kommentar zum StGB, 3. Auflage, § 158 Rn. 6).

    Anders als in der Sachverhaltskonstellation, die der vom Beschwerdeführer angeführten Entscheidung BGHSt 5, 225 (229) zu Grunde liegt, hat G. sich ihm nicht anvertraut; der Beschwerdeführer hat vielmehr heimlich Daten vom Computer des G. kopiert und damit den Straftatbestand des § 202 a StGB verwirklicht.

  • BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70

    Bußgeldbescheid

    Deshalb kann insoweit nicht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurückgegriffen werden, der einen schwerwiegenden, die Sachentscheidung hindernden Mangel des Eröffnungsbeschlusses nur dann angenommen hat, wenn dieser sich nicht mit Hilfe der Anklageschrift und ihrem wesentlichen Ermittlungsergebnis beheben ließ (BGHSt 5, 225, 227 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 294/53] ; 10, 117 ff [BGH 19.11.1956 - 2 StR 493/56] ; Urteil vom 9. Juli 1957 - 5 StR 174/57 - und vom 30. Januar 1959 - 4 StR 462/58); es kommt deshalb auch nicht darauf an, ob im Strafverfahren ein das Fehlen einer Verfahrensvoraussetzung begründender Mangel des Eröffnungsbeschlusses in der Hauptverhandlung geheilt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1961 - 5 StR 414/60).
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