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   BGH, 10.11.1961 - 4 StR 407/61   

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https://dejure.org/1961,511
BGH, 10.11.1961 - 4 StR 407/61 (https://dejure.org/1961,511)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1961 - 4 StR 407/61 (https://dejure.org/1961,511)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1961 - 4 StR 407/61 (https://dejure.org/1961,511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtszug im Strafverfahren - Strafvorwurf - Erschöpfende Erörterung - Wahrheitserkenntnis - Möglichkeiten des Angeklagten - Verteidigungsvorbringen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 389
  • NJW 1962, 451
  • MDR 1962, 233
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 29.05.1923 - I 1161/22

    1. Wie hat das Urteil zu lauten, wenn ein Teil der Einzelhandlungen, die der

    Auszug aus BGH, 10.11.1961 - 4 StR 407/61
    Es hatte so zu entscheiden, wie sich ihm die Straftaten auf Grund der Hauptverhandlung darstellten, ungeachtet einer etwaigen abweichenden Ansicht der Anklage oder des Eröffnungsbeschlusses (vgl. RGSt 57, 302).
  • RG, 26.02.1934 - 3 D 1483/33

    1. Müssen schriftliche in das Beratungszimmer gesandte Anträge berücksichtigt

    Auszug aus BGH, 10.11.1961 - 4 StR 407/61
    Deshalb ist ihm sogar das verspätete Nachbringen von Tatsachenbehauptungen und Beweismitteln gestattet (§ 246 StPO), und zwar selbst nach Schluß der Verhandlung, wenn nur vor Verkündung einer Entscheidung (vgl. schon RGSt 68, 88, 89 ).
  • BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05

    Fristsetzung zur Außerkraftsetzung des § 246 Abs. 1 StPO und des § 246 Abs. 6

    Das Gericht ist danach gemäß § 246 Abs. 1 StPO grundsätzlich verpflichtet, bis zum Beginn der Urteilsverkündung Beweisanträge entgegenzunehmen (st. Rspr., vgl. BGHSt 16, 389, 391; 21, 118, 123 f.; BGHR StPO § 238 Abs. 2 Beweisantrag 1).
  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62

    Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen

    Abgesehen davon, daß er bereits im ersten Rechtszug alles vorbringen konnte und sollte (vgl. BGHSt 16, 389), was ihm zu seiner Verteidigung dienlich erscheint, erfordert die Notwendigkeit des rechtlichen Gehörs nicht mehr, als daß ihm Gelegenheit gegeben wird, in der Berufungsverhandlung erneut zu Wort zu kommen und sich zur Sach- und Rechtslage und den erhobenen Vorwürfen zu äußern.
  • BGH, 17.02.2005 - 4 StR 500/04

    Unterlassene Beschlussentscheidung über unbedingte Beweisanträge (keine

    Das Gericht ist vielmehr gemäß § 246 Abs. 1 StPO verpflichtet, bis zum Beginn der Urteilsverkündung Beweisanträge entgegenzunehmen und darüber zu entscheiden, auch wenn die Urteilsberatung bereits abgeschlossen und der neue Termin lediglich für die Verkündung des Urteils vorgesehen ist (st. Rspr., vgl. BGHSt 16, 389, 391; 21, 118, 123, 124 m.w.N.; BGH StV 1992, 218, 219; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 246 Rdn. 1, § 244 Rdn. 33 m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.10.1990 - Ss 490/90

    Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens und auf

    Die Ablehnung des Beweisantrags mit der Begründung, er sei nach Schluß der Beweisaufnahme gestellt worden, verstieß gegen den fundamentalen Grundsatz, dass Beweisanträge bis zum Beginn der Urteilsverkündung gestellt werden können (BGHST 16, 389, 391; 21, 118, 123; NStZ 1981, 311 und 1982, 41; SenE VRS 64, 279, 280; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl., Seite 387; Herdegen in KK, StPO, 2. Aufl., § 246 RNr. 1; Kleinknecht/Meyer, StPO, 39. Aufl., § 244 RNr. 33 und § 246 RNr. 1).
  • BGH, 07.03.1967 - 2 ARs 60/67

    Verhinderung der Gerichte - Möglichkeit für eine Übertragung der gerichtlichen

    Die Gründe, welche eine Übertragung aus Zweckmäßigkeitserwägungen gemäß den §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 2 StPO erst zulassen, wenn das Hauptverfahren eröffnet worden ist (BGHSt 10, 391; 14, 314 [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60]; 16, 391) [BGH 10.11.1961 - 4 StR 407/61]oder in bestimmten besonders geregelten Verfahren die Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 186; 13, 210 [BGH 30.06.1959 - 2 ARs 158/58]; 14, 179, 181 [BGH 25.03.1960 - 2 ARs 30/60]; 14, 343), [BGH 14.06.1960 - 1 StR 73/60]treffen für § 15 StPO nicht zu.
  • BGH, 19.06.1962 - 1 StR 198/62

    Rechtsmittel

    Die Ausführungen der Verteidigung geben dem Senat keinen Anlaß, die Verfassungsmäßigkeit des § 13 StPO, der vom Bundesgerichtshof und auch sonst stets als gültig angesehen worden ist (BGHSt 11, 130; 16, 391), [BGH 10.11.1961 - 4 StR 407/61]zu bezweifeln, zumal die Revision selbst keine - nach der Verwerfung der Verfassungsbeschwerde neu zutage getretenen Gesichtspunkte für ihre Angriffe gegen die Zuständigkeitsregelung des § 13 StPO vorträgt (vgl. auch allgemein: die Darlegungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 9, 233 ff.).
  • BGH, 31.01.1968 - 2 ARs 418/67

    Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts

    § 12 Abs. 2 StPO setzt voraus, daß das Hauptverfahren bereits eröffnet ist (BGHSt 10, 319 [BGH 03.07.1957 - 2 StR 238/57]; 13, 186, 188 f [BGH 10.07.1959 - 2 ARs 86/59]; 16, 391) [BGH 10.11.1961 - 4 StR 407/61].
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