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   BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69   

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https://dejure.org/1970,63
BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69 (https://dejure.org/1970,63)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1970 - 3 StR 237/69 (https://dejure.org/1970,63)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1970 - 3 StR 237/69 (https://dejure.org/1970,63)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Andere rechtliche Würdigung der Tat als in der Anklage vorausgesetzt - Hinweis im Eröffnungsbeschluss auf die Möglichkeit einer anderen rechtlichen Beurteilung - Fortsetzungszusammenhang beim Betrug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 304
  • NJW 1970, 2071
  • MDR 1970, 939
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51

    Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht

    Auszug aus BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 1, 186, 190 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]; 3, 24, 26 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]im Gegensatz zu RGSt 64, 42; 66, 269)mehrere Bankrotthandlungen grundsätzlich als selbständige Taten anzusehen.
  • BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68

    Vernichtungslager Treblinka

    Auszug aus BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69
    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 30. Juni 1970 - 3 StR 17/68 S 40/41 des näheren begründet.
  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 1, 186, 190 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]; 3, 24, 26 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]im Gegensatz zu RGSt 64, 42; 66, 269)mehrere Bankrotthandlungen grundsätzlich als selbständige Taten anzusehen.
  • BGH, 05.05.1970 - 2 StR 163/70

    Bildung von Gesamtstrafen nach dem Ersten Strafrechtsreformgesetz (1.StRG)

    Auszug aus BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69
    Sind mehrere zusatzliche Geldstrafen verwirkt, so ist nach dem Grundsatz des § 74 Abs. 2 Satz 2, zweiter Halbsatz eine Gesamtgeldstrafe aus ihnen zu bilden (vgl. hierzu der zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Beschluß des Bundesgerichtshofs 2 StR 163/70 vom 5. Mai 1970).
  • RG, 20.02.1930 - III 1293/29

    1. Kann ein bei Leistung des Offenbarungseides im Konkursverfahren begangener

    Auszug aus BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 1, 186, 190 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]; 3, 24, 26 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]im Gegensatz zu RGSt 64, 42; 66, 269)mehrere Bankrotthandlungen grundsätzlich als selbständige Taten anzusehen.
  • BGH, 11.12.1957 - 2 StR 481/57

    Fahrkartenschalter - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, 'Spielraum und

    Auszug aus BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69
    Bei der Erfüllung der sich aus diesen Verträgen ergebenden Verpflichtungen verblieb dem Angeklagten ein Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit und Selbständigkeit, wie sie für den Tatbestand des § 266 StGB regelmäßig kennzeichnend ist (vgl. RGSt 69, 58, 61; BGHSt 13, 315, 317) [BGH 11.12.1957 - 2 StR 481/57].
  • BGH, 11.01.1955 - 5 StR 468/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69
    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seiner Entscheidung 5 StR 468/54 vom 11. Januar 1955 (mitgeteilt bei Dallinger MDR 1955, 269) zu dieser Frage ausgeführt: "Daß ein Verhalten sich als "straflose Nachtat" darstellt, schützt den Täter nur dann vor Strafe wegen der Nachtat, wenn er wegen der Haupttat verurteilt wird oder noch verurteilt werden kann.
  • BGH, 10.01.1956 - StE 11/55
    Auszug aus BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69
    Dieser verfahrensrechtliche Tatbegriff ist somit umfassender als der sachlichrechtliche Begriff der Handlung im Sinne der §§ 73, 74 StGB und kann mehrere Handlungen in sich einschließen (vgl. BGHSt 9, 10, 11) [BGH 10.01.1956 - StE 11/55].
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69
    Dieser Vorsatz muß, wie der Bundesgerichtshof schon in seiner Entscheidung BGHSt 1, 313, 315 [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51] des näheren dargelegt hat, so beschaffen sein, daß er vor oder spätestens bei Verwirklichung des ersten Teilaktes der vom Täter geplanten Handlungsreihe deren sämtliche Teile in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfaßt.
  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Auszug aus BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69
    Zwar ist der Revision einzuräumen, daß im allgemeinen die Veruntreuung eines auf betrügerische Weise erlangten Gegenstandes nur eine straflose ("mitbestrafte") Nachtat darstellt, Betrug und Untreue können aber bei Vorliegen besonderer Umstände auch tateinheitlich zusammentreffen, z.B. wenn dem durch den Betrug eingetretenen Nachteil durch das ungetreue Verhalten des Täters ein besonderer Schaden hinzugefügt wird (vgl. BGHSt 6, 67, 68) [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53] oder der Täter schon bei der Vornahme der Täuschung in einem Treueverhältnis zu dem Getäuschten oder zu dem Geschädigten stand (BGHSt 8, 254, 260) [BGH 17.11.1955 - 3 StR 234/55].
  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
  • BGH, 22.10.1957 - 5 StR 317/57
  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55

    FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; §

  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68

    Keine Hinweispflicht des Gerichts gegenüber einem Angeklagten auf die Möglichkeit

  • BGH, 23.08.1968 - 5 StR 384/68
  • RG, 14.12.1934 - 1 D 865/34

    Zur Abgrenzung des Untreue-, insbesondere des Treubruchtatbestandes des § 266

  • OLG Frankfurt, 07.12.2012 - 1 Ws 60/12

    Beweisbarkeit einer falschen uneidlichen Zeugenaussage

    Hinreichender Tatverdacht besteht, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf der Grundlage des Ermittlungsergebnisses eine Verurteilung in der Hauptsache wahrscheinlich ist (Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage 2012, § 203 Rn. 2; LR-Stuckenberg, StPO, 26. Auflage, § 203 Rn. 6 ff.; BGHSt 23, 304, 306).
  • BGH, 22.04.2003 - StB 3/03

    Bildung einer kriminellen Vereinigung ("Landser-Fall"; Organisationsstruktur bei

    c) Hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung (BGHSt 23, 304, 306) auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (BGH NJW 1970, 1543, 1544).
  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens bekundet ein unabhängiges Gericht, daß auf Grund des Ergebnisses der Ermittlungen bei vorläufiger Tatbewertung (BGHSt 23, 304, 306) eine Verurteilung zu erwarten ist.
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