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   BGH, 23.07.1970 - 4 StR 241/70   

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https://dejure.org/1970,879
BGH, 23.07.1970 - 4 StR 241/70 (https://dejure.org/1970,879)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1970 - 4 StR 241/70 (https://dejure.org/1970,879)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1970 - 4 StR 241/70 (https://dejure.org/1970,879)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgrund der verletzten Aufklärungspflicht - Rüge einer fehlerhaften Beweiswürdigung durch den Tatrichter - Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung - Diebstahl mit Schusswaffen - Zulässigkeit der Verurteilung einer Person als gefährlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 307
  • NJW 1970, 1752
  • MDR 1970, 938
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.06.1964 - 2 StR 202/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.07.1970 - 4 StR 241/70
    Es genügte deshalb hier, wovon auch die Strafkammer zutreffend ausgeht, daß der Angeklagte die, wie er wußte, gebrauchsbereite Schußwaffe (vgl. BGH NJW 1965, 2115 mit Nachweisen) sowohl bei der Hinfahrt zum Tatort als auch vor allem bei dem der Wegnahme unmittelbar folgenden Wegschaffen der Beute mit dem Kraftfahrzeug bei sich hatte (so auch BGH Urteil vom 24. Juni 1964 - 2 StR 202/64).
  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus BGH, 23.07.1970 - 4 StR 241/70
    Für die Gefährlichkeit des Diebes, derentwegen das Gesetz diese Begehungsweise mit schwerer Strafe bedroht, macht es keinen Unterschied, ob er eine Waffe bei der Wegnahme selbst oder bei der mit ihr im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang stehenden weiteren Verwirklichung seiner Zueignungsabsicht bei sich hat (vgl. RG HRR 1935 Nr. 632; BGHSt 20, 194, 197 [BGH 06.04.1965 - 1 StR 73/65] zu § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB mit Nachweisen).
  • BGH, 03.08.1965 - 1 StR 277/65

    Begriff der Waffe im technischen Sinn - Mitführen einer mit Platzpatronen

    Auszug aus BGH, 23.07.1970 - 4 StR 241/70
    Es genügte deshalb hier, wovon auch die Strafkammer zutreffend ausgeht, daß der Angeklagte die, wie er wußte, gebrauchsbereite Schußwaffe (vgl. BGH NJW 1965, 2115 mit Nachweisen) sowohl bei der Hinfahrt zum Tatort als auch vor allem bei dem der Wegnahme unmittelbar folgenden Wegschaffen der Beute mit dem Kraftfahrzeug bei sich hatte (so auch BGH Urteil vom 24. Juni 1964 - 2 StR 202/64).
  • BGH, 07.05.1969 - 2 StR 29/69

    Anrechnung von Untersuchungshaft - Aufstellung unrichtiger Behauptungen zum Zweck

    Auszug aus BGH, 23.07.1970 - 4 StR 241/70
    In Betracht kommt dabei insbesondere jedes Verhalten des Täters, das nicht seiner Verteidigung dient und entweder gerade darauf abzielt, die (angeordnete) Untersuchungshaft zu verlängern, um sich durch deren spätere Anrechnung ungerechtfertigte Vorteile bei der Strafvollstreckung zu verschaffen (vgl. auch BGH Urteil vom 7. Mai 1969 - 2 StR 29/69 - mit Anmerkung von Dallinger MDR 1969, 722) oder den Zweck verfolgt, das Verfahren aus anderen Gründen böswillig zu verschleppen.
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 23.07.1970 - 4 StR 241/70
    Im übrigen ist die Rüge unzulässig, weil die Revision die Beweismittel nicht benennt, deren sich die Strafkammer zur Aufklärung des Sachverhalts noch hätte bedienen können (BGHSt 2, 168, 169) [BGH 29.02.1952 - 2 StR 112/50].
  • BGH, 03.04.1970 - 2 StR 47/70

    Aufhebung eines Strafausspruchs infolge des ersten Strafrechtsreformgesetzes

    Auszug aus BGH, 23.07.1970 - 4 StR 241/70
    Außerdem muß im Urteilsspruch die Kennzeichnung der Diebstähle als Rückfalltaten entfallen (BGHSt 23, 237 = NJW 1970, 1196).
  • BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82

    Pistole im Fluchtwagen - §§ 249, 22 StGB, gescheiterter/beendeter Raub; § 250

    Soweit wiederholt die Meinung vertreten worden ist, es reiche für das Beisichführen aus, wenn ein Teilnehmer die Waffe bei der Hinfahrt zum Tatort und beim Wegschaffen der Beute in unmittelbarem Anschluß an die Tat bei sich hat (BGH, Urteil vom 24, Juni 1964 - 2 StR 202/64;Urteil vom 23. Juli 1970 - 4 StR 241/70 = GA 1971, 82;Beschluß vom 24. November 1970 - 2 StR 538/70;Urteil vom 1. Dezember 1970 - 5 StR 573/70;Urteil vom 21. Oktober 1975 - 1 StR 473/75), handelt es sich um durch den jeweils zu entscheidenden Fall nicht gebotene, zu allgemein formulierte Aussagen, die der Präzisierung in dem oben niedergelegten Sinne bedürfen und deshalb im Schrifttum auch mit Recht auf Ablehnung gestoßen sind (vgl. Geilen Jura 1979, 222; Kühl JuS 1982, 191; Lackner a.a.O.; Samson a.a.O.; Eser a.a.O. § 250 Rdn. 7; Schünemann JA 1980, 394).
  • BGH, 21.06.1990 - 4 StR 122/90

    Anrechnung von Untersuchungshaft im Jugendstrafrecht

    Zu § 60 Abs. 1 Satz 2 StGB a.F., der im Wortlaut dem heutigen § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB entsprach, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 23. Juli 1970 (BGHSt 23, 307 [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70]) ausgeführt, daß Umstände, die die Tat selbst betreffen, wie Art und Schwere der Verfehlung oder ein unrecht- und schulderhöhendes nachträgliches Verhalten, die Versagung der Anrechnung nicht rechtfertigen könnten, sondern nur ein nach der Tat vom Angeklagten im Verfahren gezeigtes Verhalten, das die Anrechnung ganz oder zum Teil als ungerechtfertigt erscheinen lasse.

    Auch der Fluchtversuch des Angeklagten hätte zur Nichtanrechnung der Untersuchungshaft nur dann führen können, wenn er tatsächlich eine Verfahrensverzögerung bewirkt hätte (BGHSt 23, 307, 308) [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70].

  • BGH, 14.11.1979 - 3 StR 323/79

    Klaus Croissant

    Die Anwendung dieser Vorschrift setzt ein Verhalten voraus, das nicht der Verteidigung dient und darauf abzielt, die Haft zu verlängern oder den Zweck verfolgt, das Verfahren aus anderen Gründen zu verschleppen (BGHSt 23, 307, 308 [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70]; Urteil vom 23. Januar 1979 - 5 StR 751/78; Beschlüsse vom 17. Januar 1978 - 5 StR 801/77 - und vom 10. Januar 1979 - 4 StR 662/78).

    Diese Voraussetzungen sind nicht schon bei Handlungen gegeben, die zugleich Haftgrund sind und dem Täter durch seine Inhaftierung Nachteile bringen (BGHSt 23, 307, 308) [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70].

  • BGH, 23.02.1999 - 4 StR 49/99

    Untersuchungshaft; Anrechnung; Wiederholungsgefahr

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist dies nur dann der Fall, wenn ein nach der Tat gezeigtes Verhalten des Täters im Verfahren eine Anrechnung "als ungerecht erscheinen läßt" (BGHSt 23, 307).

    Bei Handlungen, die selbst Haftgrund sind und allein dem Täter durch seine Inhaftierung Nachteile erbringen, ist dies aber nur dann der Fall, wenn diese Handlungen auch tatsächlich zu einer vom Angeklagten beabsichtigten Verschleppung des Verfahrens geführt haben (vgl. BGHSt 23, 307, 308; BGH bei Holtz MDR 1979, 454, 455; vgl. auch Tröndle in: LK 10. Aufl. § 51 Rdn. 48).

  • BGH, 22.10.2019 - 4 StR 227/19

    Mittäterschaft (Maßstab); Anrechnung (Unterbleiben der Anrechnung der

    Gemäß § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB kann das Tatgericht - ausnahmsweise (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 1970 - 4 StR 241/70, BGHSt 23, 307) ? anordnen, dass die Anrechnung der Untersuchungshaft auf die verhängte Strafe ganz oder teilweise unterbleibt, wenn sie im Hinblick auf das Verhalten des Verurteilten nach der Tat nicht gerechtfertigt ist.
  • BGH, 31.01.1973 - 3 StR 27/72

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Ablehnung von

    Wie die Revision selbst anführt, hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 23. Juli 1970 (BGHSt 23, 307 = NJW 1970, 1752) ausgesprochen, daß Fluchtvorbereitungen oder ein Fluchtversuch die Nichtanrechnung der Untersuchungshaft nur rechtfertigen können, wenn und insoweit sie zu einer Verschleppung des Verfahrens geführt haben.

    An der früheren Rechtsprechung zu § 60 StGB a.F., die bei Zuwiderhandlungen gegen die erteilten Auflagen die teilweise Nichtanrechnung der Untersuchungshaft für zulässig hielt (vgl. z.B. OLG Hamm NJW 1966, 2177 für die grundlose Nichtbefolgung einer auferlegten Meldepflicht), kann, wie sich aus den Darlegungen in BGHSt 23, 307 ergibt, nach der Neufassung des § 60 StGB nicht mehr festgehalten werden.

  • BGH, 14.02.1979 - 4 StR 34/79

    Anordnung der Nichtanrechnung verbüßter Untersuchungshaft

    Dies wäre nur dann zulässig, wenn der Angeklagte mit seinem Verhalten eine Prozeßverschleppung beabsichtigt hätte (vgl. BGHSt 23, 307, 308) [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70].

    Ein über die erneute Inhaftierung hinausgehender weiterer Nachteil, wie ihn § 51 Abs. 1 StGB vorsieht, durfte damit für den Angeklagten nicht verbunden sein (BGHSt 23, 307, 308) [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70].

  • BGH, 06.07.2023 - 2 StR 8/23

    Anrechnung der Auslieferungshaft in Kroatien; Anordnung einer Unterbringung in

    Ein Fluchtversuch ist bei dieser Erklärung nicht dargetan; zudem ist durch die daraufhin erfolgte Inhaftierung keine Verschleppung des Verfahrens - was auch bei einem Fluchtversuch oder Fluchtvorbereitungen für eine Versagung vonnöten wäre - belegt (vgl. BGH NJW 1970, 1752, 1753 = BGHSt 23, 307).
  • OLG Köln, 02.03.2009 - 2 Ws 77/09

    Anrechnung verfahrensfremder U-Haft bei potentieller Gesamtstrafenfähigkeit

    Die Anrechnung von Untersuchungshaft kann nur in Ausnahmefällen unterbleiben, etwa in Fällen der Verfahrensverschleppung durch den Täter (vgl BGHSt 23, 307; Fischer, StGB, 56. Aufl., § 51 Randnr. 11 f m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1970 - 2 StR 538/70

    Voraussetzungen für Bandendiebstahl unter Führen einer Schusswaffe -

    Dazu genügt sowohl nach § 243 Abs. 1 Nr. 5 StGB a.F. wie auch nach § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F., daß die Angeklagten gebrauchsbereite Schußwaffen sowohl bei der Hinfahrt zum Tatort als auch vor allem bei dem der Wegnahme unmittelbar folgenden Fortschaffen der Beute mit dem Kraftfahrzeug bei sich hatten (BGH Urteile vom 18. Februar 1954 - 3 StR 793/53; 24. Juni 1964 - 2 StR 202/64; 23. Juli 1970 - 4 StR 241/70 insoweit in BGHSt 23, 307 [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70] nicht abgedruckt).
  • OLG Bremen, 02.04.1997 - Ws 30/97
  • BGH, 06.11.1973 - 1 StR 411/73

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung - Voraussetzungen für einen

  • OLG Stuttgart, 28.10.1986 - 3 Ss 652/86

    Jugendstrafrecht: Nichtanrechnung von Untersuchungshaft

  • BGH, 10.01.1979 - 4 StR 662/78

    Voraussetzungen für die Nichtanrechnung der Untersuchungshaft auf die Strafe

  • BGH, 11.03.1986 - 5 StR 40/86

    Voraussetzungen der Berücksichtigung von Fluchtvorbereitungen zur Versagung der

  • BGH, 14.05.1971 - 4 StR 148/71

    Voraussetzung eines Bandendiebstahls - Ablehnung der Anrechnung der

  • BGH, 23.01.1979 - 5 StR 751/78

    Annahme einer ausbeuterischen Zuhälterei - Abgrenzung zwischen freier Ausübung

  • BGH, 15.06.1971 - 5 StR 208/71

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Sicherungsverwahrung - Anforderungen an das

  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 138/72

    Strafbarkeit wegen Straßenraubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung

  • BGH, 01.12.1970 - 5 StR 573/70

    Bei sich führen von Schußwaffen - Qualifikationsmerkamle des Raubs -

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